Garage auf nicht überbaubarer Fläche

Diskutiere Garage auf nicht überbaubarer Fläche im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, auf unserem Nachbargrundstück wurden heute die Fundamente erstellt. Zu unserer Verwunderung auch Streifenfundamente direkt an unserer...

  1. Orkati

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    Hallo,

    auf unserem Nachbargrundstück wurden heute die Fundamente erstellt.
    Zu unserer Verwunderung auch Streifenfundamente direkt an unserer Grundstücksgrenze.
    Auf Nachfragen bei den Bauarbeitern soll dort eine Garage entstehen.

    Die überbaubare Fläche fängt lt. Bebauungsplan 3m von unserer Grundstücksgrenze entfernt an und im Bebauungsplan gibt es folgenden Satz:
    "Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (gem. § 12 (6) BauNVO"
    Wir wohnen in NRW.

    Wir waren eigentlich ganz froh, dass wir nicht direkt an der Grenze vor eine Wand schauen müssen und sind jetzt etwas verwundert, dass es doch möglich zu sein scheint. Freunde von uns wollten das Grundstück eigentlich vorher kaufen und hatten genau aus dem Grund der ungünstigen bebaubaren Fläche davon abgesehen.

    Daher meine Fragen:
    - Kann trotz des Bebauungsplans das Bauamt den Antrag genehmigt haben ohne die betroffenen Nachbarn zu informieren?
    - Was wären die Konsequenzen, wenn das Bauamt bei der Genehmigung einen Fehler gemacht hat?
    - Wie würdet ihr in der Situation reagieren?

    Wir wollen natürlich keinen Stress mit den neuen Nachbarn, daher kommt eine Beschwerde beim Bauamt nicht in Frage, aber einfach so den Nachteil für uns akzeptieren wollen wir eigentlich auch nicht.

    Blöde Situation :(
     
  2. #2 Andybaut, 27.04.2017
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    Hallo,

    ich kenne die Gepflogenheiten in NRW nicht, kann nur für BW sprechen.
    Eine Befreiuung ist möglich und denkbar, aber ich halte es für sehr unwahrscheinlich,
    dass hierzu der Nachbar keine Information bekommt.
    Gefühlt würde ich sagen, dass er dem zustimmen muss, da es doch schon auch seine Belange berührt.

    Meine Reaktion wäre ein sehr schneller Anruf beim Baurechtsamt und dem zusenden von Bildern und einer genauen
    Ortsbeschreibung des Projektes.

    Streß mit dem Nachbarn sehe ich hier erstmal nicht wenn man beim Bauamt nach der Rechtmäßigkeit eines Vorhabens fragt.
    Das ist das gute Recht einer jeden Seite.
    Man könnte ja genauso gut anders herum argumentieren. Warum hat der Nachbar dich nicht informiert? Er wußte ja, dass er hier
    etwas tut, dass ganz offensichtlich so eigentlich nicht sein kann. Er hat ja auch auf dich keine Rücksicht genommen und seinen
    Vorteil gesucht.

    Wäre toll wenn du die Ergebnisse hier später auch mitteilst. Das würde mich wirklich interessieren.
     
  3. #3 simon84, 27.04.2017
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    1. Unwarscheinlich, wenn es eine Ausnahme gab, werden die Nachbarn in der Regel informiert
    2. Kommt auf den Fehler an. Eher wenige bis keine.
    3. Den Nachbarn drauf ansprechen. Eventuell weiss er gar nicht von der Regelung im Bebauungsplan und baut einfach die Garage.
     
  4. #4 bauspezi 45, 27.04.2017
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    das einfachste ist der Weg zum zuständigen Bauamt, nachfragen
    wer für das Gebiet zuständig ist und die Sprechzeit zu erfragen.
    die Sachbearbeiter werden sicherlich entsprechende über das Anliegen etwas zu sagen haben.
     
  5. #5 El Gundro, 08.05.2017
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    Also, vom Nachbarn aus gesehen gibt es zwei Möglichkeiten: der Bau ist so genehmigt oder eben nicht. Ist der Bau so genehmigt, wirst Du mit dem Nachbarn keinen Stress bekommen. Du kannst dann höchstens beim Amt erfragen, warum das so genehmigt wurde ohne Dich vorher zu informieren. In Bayern heißt es dann gerne "Lag zur Einsicht aus, Sie hätten ja kommen können und Bedenken äußern".
    Wenn der Bau so allerdings nicht genehmigt ist, dann musst Du Dich entscheiden: Anschwärzen oder einfach akzeptieren.
     
  6. Orkati

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    habe beim Bauamt nachgefragt. Sie haben einen "Befreiungsbescheid" erteilt und die Garage entgegen des Bebauungsplans genehmigt.
    Auf meine Frage, warum sie mich nicht angehört oder zumindest informiert haben kam die Antwort: "Das müssen wir nicht".
    Stimmt das?

    Ich hake die Geschichte dann wohl ab und wende mich an den Gartenbereich, wie man eine schöne Garagenwand direkt an der Grenze zumindest schön grün/unsichtbar machen kann mit Pflanzen :(
     
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