Risiken beim Bauen mit GU/GÜ

Diskutiere Risiken beim Bauen mit GU/GÜ im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; GU = Generalunternehmer, GÜ = Generalübernehmer Nach Information vom BSB werden ca. 90% der Neubauvorhaben von EFH/ZFH über GU/GÜ realisiert,...

  1. #1 Leser112, 29.04.2017
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    Nach Information vom BSB werden ca. 90% der Neubauvorhaben von EFH/ZFH über GU/GÜ realisiert, frei planende Architekten sind hierbei inzwischen nahezu chancenlos geworden, was für diese sicherlich keine positive Werbung ist.

    Von gut geschulten Verkäufern wird die Traumvilla zum Niedrigstpreis, völlig bequem mit „Alles aus einer Hand“ mit einem „Rundum-sorglos-Paket“ beworben.

    Was anfänglich nahezu jeden Bauherren anspricht, erweist sich nachträglich leider jedoch nicht selten als reine Kostenfalle, die nachträglich, wenn überhaupt, rechtlich nur mit erheblichem Kostenaufwand korrigierbar ist.
    Die anfängliche „Traumvilla“ wird nachträglich hinsichtlich der tatsächlichen Verbrauchskosten häufig zum Alptraum.
    Herzstück von Bauverträgen mit GU/GÜ ist stets die Bauleistungsbeschreibung (BLB), welche Bauherren vorab von verkaufsunabhängigen Externen sorgfältig fachlich und rechtlich analysieren lassen sollten.
    Hierbei ist der Bauherr nicht unbedingt auf die teueren Anbietungen von BSB oder VPB angewiesen, deren Fachkompetenz im anlagentechnischen Bereich wenig vertrauensvoll erscheint.
    In BLB häufig verwendete Formulierungen wie z.B. „gleichwertig“, mahnen dabei zur besonderen Vorsicht.
    Sind tatsächlich alle anfallenden Kosten, auch die nicht unerheblichen Baunebenkosten in der spezifischen Kalkulation enthalten? Was oftmals nicht der Fall ist.
    Nicht selten wird zunehmend die zeitweise Abtretung des Haurechts verlangt, was grundsätzlich abzulehnen ist.
    Mitunter werden BLB im Verkaufsinteresse preislich zunächst erheblich „abgemagert“ präsentiert, wohl wissentlich, das diese nicht normalen Nutzergewohnheiten bzw. Bedürfnissen entsprechen.
    Ein nicht unerhebliches Geschäft wird dann mit teuren Nachaufträgen realisiert.

    Abgesehen vom Baukörper, bedienen GU/GÜ sowie frei planende Architekten den anlagentechnischen Bereich überwiegend nur höchst unzureichend.

    Daher sollte man auf Folgendes achten:

    - Vollständige, bedarfsgerechte Grundlagenermittlung und Anlagendimensionierung sowie Übergabe der hierzu notwendigen Unterlagen vor Baubeginn, was vertraglich vereinbart sein sollte.
    (https://www.xing.com/communities/po...twendigkeiten-fuer-heizungsanlagen-1012980564)

    Seriöse Anbieter haben kein Problem z.B. mit:

    - Von Bauherren beauftragter, externer Unterlagenprüfung vor Vertragsunterzeichnung, Baubeginn sowie späterer Baubegleitung und Bauüberwachung/Kontrolle.

    - Einer Garantie für die Anlagenaufwandszahl, welche die späteren Verbrauchskosten wesentlich bestimmt und hierfür notwendige Investitionen tatsächlich auch rechtfertigt.

    - Der vertraglichen Vereinbarung einer Anlagenaufwandszahl.

    - Dem Verbau von WMZ, welche die Anlagenaufwandszahl im praktischen Betrieb auch nachweisen lassen (Transparenz).

    - Freie Wahlmöglichkeiten (Hersteller) für Hzg, WW-Bereitung, Lüftung, Kühlung, je nach individuellen Notwendigkeiten und Besonderheiten.

    Deutlich kritisch sind anlagentechnisch, einseitig, herstellerbeschränkte Vorgaben von GU/GÜ, insbesondere, wenn sie in der Anbietung sogar gerätespezifisch sind, zu bewerten!

    Aus o.g. Gründen wählen fachlich verständige Bauherren inzwischen einen anderen Weg, indem sie geschlossene Rohbauvorhaben zwar GU/GÜ antragen, die Anlagentechnik jedoch individuell vergeben.
    Das ist sicherlich nicht sonderlich bequem, aber insgesamt sehr wirtschaftlich und sinnvoll.
     
  2. #2 petra345, 29.04.2017
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    Gegen die Bequemlichkeit der unkundigen Kunden ist kein Kraut gewachsen.
    Gegen die Unwissenheit auch nicht.

    Folglich werden sie eine leichte Beute der GU-GÜ- und der Bauträger.

    Allerdings ist der Leistungsdruck am Arbeitsplatz heute sehr viel höher als früher. So kann der normale AN nicht mehr am Wochenende mit oder ohne Schwarz und Sonntag sein Traumhaus hochziehen.

    Vor allem die heutigen gesetzlichen Bestimmungen stehen einer Eigeninitiative diametral entgegen.

    Vollkaskomentalität, Absicherung und das Ganze mit Nachhaltigkeit für die Enkel, denen wir angeblich die eine unverfälschte Erde hinterlassen sollen aber in Wirklichkeit Schulden für mehrere der folgenden Generationen hinterlassen, passen nicht zusammen.

    Bereits heute hat eine Familie in D über 150.000 € Schulden die vor allem Merkel, Scheuble und auch seine Vorgänger gemacht haben.
     
  3. #3 Gast82596, 29.04.2017
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    und wer garantiert mir dass das beim bauen mit Arch. nicht passiert???? KEINER!!
     
  4. #4 TobiasRoettger, 22.05.2017
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    Ich würde dies grds. immer von der jeweiligen Konstellation im Einzelfall abhängig machen, die vertraglichen Möglichkeiten sollte man sich daher sehr genau anschauen. Dieser Weg kann sinnvoll sein, muss es aber nicht zwingend, da - wie Sie ja auch richtig andeuten - eine zusätzliche Schnittstelle geschaffen wird, die vertraglich sehr sauber "eingefangen" werden muss, um kein unnötiges Risiko darzustellen. Ich denke daher, dass es auch richtig ist, wenn Sie betonen, dass es sich hierbei eher um einen Ansatz für "fachlich verständige" Bauherren handelt. Eine solche "Zerstückelung" der Gewerke ist aber sicherlich nicht jedem Laien anzuraten.
     
  5. #5 Didi800, 22.05.2017
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    Das ist hier doch sehr schwarz gemalt. Es gibt auch viele Beispiele, bei denen Generalunternehmen ordentlich arbeiten. Umgekehrt gibt es viele Beispiele, in denen Familien mit dem Architekten gebaut haben und die Kosten aus dem Ruder gelaufen sind.
    Die Alternative, dass Bauherren die einzelnen Gewerke selber vergeben ist jedenfalls sehr gefährlich. Wer keine Geschäftserfahrung im Baubereich hat, gerät schnell unter die Räder.
    Am Besten läuft es doch, wenn man sich vorher bei anderen Leuten, die auch gebaut haben und bei denen der Bau gut gelaufen ist, informiert. Da kann man einen seriösen und kompetenten Anbieter vor Ort finden, mit dem man bauen kann.
     
  6. #6 Leser112, 22.05.2017
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    Korrekt, denn das dürfte stets zutreffen.
    Korrekt, für völlig Ahnungslose ist das sicherlich Nichts.
    Hier werden ja nicht alle Gewerke zerstückelt, der Baukörper ist hiervon ja nicht betroffen.
     
  7. #7 Leser112, 22.05.2017
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    Das war nicht meine Absicht. Es besteht keinerlei Zweifel, dass regionale GU/GÜ ordentlich arbeiten, sofern der AG die von mir genannte Anwürfe berücksichtigt.
    Bei überregionalen Anbietern dürfte das deutlich schlechter aussehen.
     
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