Frage zum Kanalanschluss

Diskutiere Frage zum Kanalanschluss im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo! Auf einem Grundstück gab es ein EFH. Dieses Haus war an einem Revisionsschacht angeschlossen. Dieser Revisionsschacht ist mit einem...

  1. #1 Andi316, 15.05.2017
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    Hallo!

    Auf einem Grundstück gab es ein EFH. Dieses Haus war an einem Revisionsschacht angeschlossen. Dieser Revisionsschacht ist mit einem DN250 Rohr am Kanal angeschlossen. Das Haus wurde nun abgerissen und soll durch ein Doppelhaus ersetzt werden.

    Eigentlicher Plan ist, beide Haushälften wieder an dem einen Revisionsschacht anzuschließen. Der Architekt hat nun jedoch aus "Sicherheitsgründen" einen zweiten Revisionsschacht vorgeschlagen, der dann mit dem ursprünglichen Revisionsschacht mittels DN150 verbunden ist.

    Ist so ein zweiter Revisionsschacht tatsächlich notwendig? Man möchte natürlich nach Möglichkeit Kosten einsparen...
     
  2. #2 Andybaut, 15.05.2017
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    Hallo,

    welchen Zweck soll ein zweiter Revi-Schacht haben?

    Der Sinn ist doch, dass man bei einer Verstopfung eine Möglichkeit hat die Leitungen zu spülen.
    Dazu wird der Schacht geöffnet und entsprechendes Gerät eingeführt.

    Die einzige Erklärung für zwei Schächte wäre die, dass jeder einen Schacht auf seinem Grundstück hat und dadurch sein eigener Herr ist.

    Je nach Grundstücksaufteilung kann es also sinnvoll oder unsinnig sein einen zweiten Schacht zu bauen.
     
  3. #3 Andi316, 15.05.2017
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    Das Argument war eben "Sicherheitsgründe". Genauer wurde das Thema nicht behandelt.

    Der Bestands-Schacht würde sich auf einem Gemeinschaftsgrundstück (gehört allen Eigentümern) befinden und der neu geplante Schacht eben auf meinem Alleineigentum.
     
  4. #4 Andybaut, 15.05.2017
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    ???
    ich würde deinen Planer nochmals fragen.
    Wenn ihr schon einen Schacht im Gemeinschaftseigentum habt, dann ist das doch OK.

    Zumindest aus der Ferne kann ich den Sinn des zweiten Schachtes nicht verstehen.
     
  5. #5 Andi316, 15.05.2017
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    Ich habe nachgefragt, seine Sorge bezieht sich hauptsächlich auf die Nachbarschaftssituation. Wenn es mal zu einem Zerwürfnis kommen sollte und man einen eigenen Revisionsschacht hätte, könnte man auch noch einen komplett unabhängigen Kanalanschluss realisieren.
     
  6. #6 Andybaut, 15.05.2017
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    Da hat er natürlich Recht.

    Gemeinschaftseigentum ist auch bei einem Streit aber immer noch Gemeinschaftseigentum.
     
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