Bauamt lehnt Antrag zur Bordsteinabsenkung ab - keine Rechtsgrundlage?

Diskutiere Bauamt lehnt Antrag zur Bordsteinabsenkung ab - keine Rechtsgrundlage? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, wir haben aktuell ein Problem mit dem örtlichen Baumt. Wir besitzen in der Gemeinde B ein Wohngrundstück, mit ca. 90 Jahre alten...

  1. sammys

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    Guten Abend,

    wir haben aktuell ein Problem mit dem örtlichen Baumt. Wir besitzen in der Gemeinde B ein Wohngrundstück, mit ca. 90 Jahre alten Bestand (kein B-Plan vorhanden). Wir möchte unser Grundstück umfänglich neu gestalten und eine zweite Einfahrt genehmigen lassen, die erste Einfahrt soll (da sie direkt am Haus liegt als Zugang erhalten bleiben). Da auch das Wohnhaus umgebaut und mit einem Anbau versehen werden soll, wären die Garagen über die erste Zufahrt nicht mehr erreichbar.

    Dieses Vorgehen wurde in unserer Staße (ruhige Nebenstraße) vier mal vollzogen. Hier wurde der Absenkung des Bordsteins (Grundstück fängt ca. 1,6m hinter der Straße an, davor ist ein "Gehweg" aus Sand) durch die Gemeinde zugestimmt.

    Wir erkundigten uns nun beim Bauamt in unserer Gemeinde, welche Vorgaben einzuhalten sind. Das Bauamt unserer Gemeinde erklärte uns in einem persönlichen Gespräch, dass die Zustimmung mittels eines formlosen Antrags durch uns gestellt werden muss und die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden müssen. Ferner erklärte man uns im Bauamt, dass sie uns nicht hintern können, ein zweites Tor einzubauen, jedoch die Zustimmung zur Bordsteinabsenkung von Bauamt benötigt wird.

    Auf diese Aussage hin (ja es war ein Fehler von uns) legten wir die neue Zaunanlage mit 2 Toren an, sodass nur die Mordsteinabsenkung zur Nutzung der zweiten Einfahrt fehlen würde.

    Wir haben nun vor 15 Monaten einen formlosen Antrag gestellt. Ein Mitarbeiter vom Bauamt begutachtete die Situation vor Ort, dann über 1 Jahr keine Reaktion, mehrfaches freundliches Nachfragen unsererseits. Heute erhielten wir folgende Entscheidung, Zitat:

    "Sehr geehrter Herr xxx,

    Ihrem Antrag auf Genehmigung zur Herstellung einer zweiten Grundstückszufahrt kann nicht zugestimmt werden. In der Gemeinde B werden die Grundstücke im Regelfall über eine Grundstückszufahrt erschlossen. Eine Umverlegung der Zufahrt ist möglich, wenn die bisherige Zufahrt geschlossen wird und der Lage der neuen Zufahrt keine Sachzwänge, wie Bäume oder Straßenbeleuchtung, entgegen stehen. Für den Fall, dass Sie, wie in Ihrem Antrag dargelegt, den Gebäudeanbau durch einen Neubau ersetzen und damit die Erreichbarkeit der Garagen nicht mehr gegeben ist, stellen wir Ihnen die Umverlegung in Aussicht. Dazu ist ein neuer Antrag erforderlich.

    Mit freundlichen Grüßen
    Bauamt xxx"

    Nun fühlen wir uns nach über 1 Jahr Bearbeitungszeit etwas "verschei**ert". Wenn wir gegen Gemeindesatzungen oder Gesetzgebungen in Brandenburg verstoßen, könnte man uns doch mitteilen, gegen was genau wir verstoßen haben? Wir erhielten jeoch keinen Verweis auf Paragraphen oder sonstigen Punkten, die die Aussage des Bauamts untermauern würden. Nach eigenen Recherchen habe ich auch keine entgenestehende Paragraphen bei der GEmeindesatzung gefunden.

    Ferner wurde unserem unmittelbaren Nachbarn vor ca. 2 Jahren eine zweite Einfahrt genehmigt (vom gleichen Sachbearbeiter!!), auch finden sich 4 weitere Grundstücke in der gleichen Straße, mit zwei Einfahrten.

    Wir sieht jetzt nur 2 Möglichkeiten.

    Möglichkeit 1: Wir verfallen in Sarkasmus, kaufen uns einen Range Rover und nutzen die zweite Einfahrt, durch das 2,5t Ungetüm sind die alten 10cm hohen Bordsteine (Granit, in Sand eingebaut) irgendwann auch heruntergedrückt.

    Möglichkeit 2: Wir gehen gehen die Entscheidung vor, aber welche Möglichkeiten hätte wir, die am Aussichtsreichsten wären?

    Vielen Dank und ein erholsames Pfingstfest.
     
  2. #2 Andybaut, 04.06.2017
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    Hallo,

    ich würde einfach nochmals einen Antrag stellen.
    Dort auf die Nachbarschaft verweisen, die gleiches durfte und gut ist.

    Sachlich bleiben und keinen Sarkasmus an den Tag legen. Warum auch immer, vielleicht fühlte sich das Bauamt einfach durch euch schon ein wenig auf
    den Schlips getreten und hat dann einfach mal die Machtverhältnisse klargemacht.

    Sollten die Nachbarn wirklich gleiche Grundbedingungen haben, so gilt eigentlich gleiches Recht für alle.

    Meine Erfahrung mit Bauämter ist so wie mit den meisten Menschen
    "wie man in den Wald reinschreit, so hallt es heraus"
     
  3. sammys

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    Vielen Dank für die Antwort. Unser Antrag war das zuvor gelaufene persönliche Gespräch durchaus freundlich und sachlich, man war an unseren Wünschen interessiert und erläuterte die Möglichkeiten.

    Nach 10 Monaten fragten wir höflich nach den Bearbeitungsstand, also die Kommunikation war m. E. in Ordnung. Nur hier im Beitrag konnte ich mir den Sarkasmus nicht ganz verkneifen. Ich vermute, das Amt ist "Sauer", da wir die zweite Einfahrt ohne Stellungnahme des Bauamtes schon auf unserem Grundstück (Zaunanlage) angelegt haben. Nur bei 15 Monaten Bearbeitungsszeit und keinerlei Antwort auf Konktaktversucheunsererseits mussten konnten wir den Bauzug nicht weiter hinaus zögern (wir haben Hunde und die benötigen eine ausbruchssichere Umzäunung).

    Unser RA sieht es wie Sie und einen Verstoß gegen das Grundgesetz, wir wollen es aber um guten erneut versuchen und nicht gleich die Anwaltskeule schwingen, wie Sie schon sagten, wie es in den Wald hinein schallt....

    Frohe Restpfingsten.
     
  4. #4 simon84, 07.06.2017
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    Es gibt schon noch einen Unterschied zwischen Gleichbehandlung und bestandsschutz . Und die angemessenheit wird immer mit beurteilt . Ihr wisst nicht ob evtl die anderen Doppeleinfahrten evtl fälschlicherweise genehmigt wurden oder ob es evtl intern eine neue, andere Anweisung gab. Klar kann man auf Grundrechte klagen aber kann gut sein dass der Schuss nach hinten los geht. Eine handfeste Begründung außer "die anderen haben auch" wäre sehr hilfreich. 2. Rettungsweg, schwerbehinderung und zweiter barrierefreier Eingang usw als Beispiel
     
  5. sammys

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    Vielen Dank für die Antwort. Das Thema mit dem Bestandsschutz habe ich beim Bauamt durch, nach deren Auffassung gibt es keinen Bestandsschutz, nur eine Duldung der vorliegenden Umstände. Das betrifft bei uns auch Bauten, die entweder "schwarz" gebaut wurden, oder nachvergangenen Regelungen gebaut wurden, die heute nicht mehr zulässig wären. Ferner gibt es in meiner Wohnstraße und auch in der unmittelbaren Umgebung mehrere Grundstücke, bei denen durch den gleichen Sachbearbeiter dem geichen Vorhaben zugestimmt wurde (zweite Zufahrt). Da gehe ich jetzt nicht von einem "Irrtum" aus.

    Ich habe mal ein Antwortschreiben formuliert. Ich hoffe die Formulierung ist sachlich genug, um keinen Eindruck von Streitlust oder "Besserwisserei" zu erzeugen.



    Sehr geehrte Frau xxx,
    sehr geehrter Herr xxx,

    ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom xxx, für deren Ausführungen ich Ihnen zunächst Danken möchte. Gegenüber Ihrem Schreiben möchte ich hiermit Widerspruch erheben und ihn wie folgt mit folgenden Punkten begründen.

    Punkt 1:
    Sie erläuterten, dass im Gemeindegebiet von XXX die Grundstücke „üblicherweise“ mit einer Einfahrt erschlossen werden. In der Siedlung XXX befinden sich in unmittelbarer Umgebung zu meinem betreffenden Flurstück XXX mehrere Grundstücke, welche mit zwei mit PKW befahrbaren Einfahrten erschlossen sind. Auch in der näheren Umgebung (Ortslage XXX) befinden sich ebenso Grundstücke in nennenswerter Anzahl, welche durch zwei Einfahrten erschlossen sind.

    Dies betrifft u. a. folgende Grundstücke:

    "Auflistung mit Fotonachweis"

    Da für die Siedlung XXX kein Bebauungsplan vorliegt, befürchte ich, dass der Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG bei Ihrer Entscheidungsfindung möglicherweise nicht ausreichend gewürdigt wurde.

    Punkt 2:
    Wie ich Ihnen in meinem Antrag vom xx.xx.2016 mitgeteilt habe, lebe ich mit meinem 89 Jahre alten Großvater zusammen. Durch Schäden im Wirbelbereich könnten lange Laufwege seinem gesundheitlichen Zustand beeinträchtigen. Bei Bedarf weisen wir diesen Umstand durch eine ärztliche Auskunft nach. Die Kopie seines Schwerbeschädigtenausweises liegt diesem Schreiben bei.

    Die Beibehaltung der bisherigen Zufahrt würde meinem Großvater die Laufwege erheblich verkürzen und so seinen gesundheitlichen Zustand nicht verschlimmern. Ferner würde durch die Beibehaltung der bisherigen Zufahrt ein zweiter Rettungsweg ermöglicht, über dem im Notfall ein Rettungswagen bis zum Hauseingang vorfahren könnte.

    Ich möchte Sie bitten, diese Umstände bei Ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen und meinen Antrag auf Absenkung der Bordsteinkante erneut zu Prüfen.

    Sollte für das betreffende Gebiet doch ein Bebauungsplan oder ein Satzung vorliegen, aus der eine dem Vorhaben entgegenstehende Regelung formuliert ist, so bitte ich Sie um Einsicht bzw. Benennung der betreffenden Regelung.

    Ich bedanke mich vorab für Ihre weitere Prüfung und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen


    Liest sich das sachlich genug?
     
  6. #6 Andybaut, 12.06.2017
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    ich finde das OK.

    Wenn´s nicht hilft an die nächst höhere Stelle wenden.
     
  7. #7 simon84, 12.06.2017
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    Schon ziemliche Schikane die Geschichte. Wer würde denn die Absenkung technisch ausführen ?
    Vielleicht einfach machen auch eine Option ? :)
     
  8. sammys

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    Naja, ich kann das nicht ganz nachvollziehen... Würde das von einer Baufirma ausführen lassen wollen (Gartenbau / Straßenbau). Für einfach machen wäre es glaube ich zu spät.

    Mein Nachbar hat einen 18m Hausanbau ohne Baugenehmigung hingelegt, Fazit: Er musste nachträgliche einen Buantrag stellen (positiv) und 150€ Strafe zahlen, da frag ich mich, warum ich mir dieses ganze Theater überhaupt antue, wenn ich "für ein paar Euro Strafe" es einfach gemacht hätte...
     
  9. #9 Andybaut, 13.06.2017
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    Guten Morgen :-)
    Ob´s natürlich bei ein paar Euro bleibt ist die Frage.
    Die Straße ist halt nicht dein Grundstück.

    Wobei ich die 150€ beim Nachbarn einen Witz finde. Zur Ehrlichkeit erzieht das nicht gerade.
     
  10. sammys

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    Guten Morgen, ja der frühe Vogel fängt den Wurm? :)

    Finde die Strafe auch "lächerlich", wenn das der Weg zum Ziel ist, dann weiß ich auch nicht...
    Ich dachte, ich mache es "rund" und ehrlich, aber damit kommt man wohl nicht weit. Finde das äusserst schade. Ich bespreche jedes meiner Vorhaben mit dem zuständigen Bearbeiter im örtlichen Bauamt (Hochbau, Tiefbau usw.). Man ist da eigentlich immer sehr offen und erläutert mir meine Möglichkeiten und gibt mir auch Tipps, wie ich was beim Antrag durchbekommen könnte und nun das....

    ich vermute eher, die wollen das intern einfach nicht, können es aber rechtlich nicht Begründen. So liest sich dieses Schreiben für mich jedenfalls!
     
  11. sammys

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    So, habe gerade vom Bauordnungsamt des betreffenden Bauamtes die schriftliche Auskunft erhalten, dass für mein Grundstück die Bebauung nach §34 BauGB geregelt ist und es ferner nur eine Stellplatzsatzung gibt. Weitere Regelungen wie z. B. B-Plan sind nicht vorhanden. Also eigentlich "grünes Licht"?
     
Thema: Bauamt lehnt Antrag zur Bordsteinabsenkung ab - keine Rechtsgrundlage?
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