Fehler in Liegenschaftskarte?

Diskutiere Fehler in Liegenschaftskarte? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen! Auf der Suche nach Antworten für ein Problem bin ich auf diese Diskussion gestoßen:...

  1. Andi19

    Andi19

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    Hallo zusammen!

    Auf der Suche nach Antworten für ein Problem bin ich auf diese Diskussion gestoßen:

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?73910-Grundst%FCcksgrenzen-falsch

    Mein Problem ist ähnlich gelagert: Meine Vorfahren erwarben in den 60ern ein Grundstück mit Gebäuden, aus dem noch ein Teil für einen anderen Käufer herausgelöst werden musste. Die Vermessung fand nach dem Kauf statt, notariell wurde dann den neuen Flächen zugestimmt. Den Unterlagen, soweit vorhanden, ist zu entnehmen, dass ein erworbenes Flurstück nach der Teilung größer wurde (statt 500 ar nun knapp 540 m² (ohne den herausgelösten Teil)). Deshalb nehme ich an, dass man bei der Teilung genauer vermessen hat.

    Man hat sich wohl aber bei der Liegenschaftskarte verzeichnet, was jetzt, knapp 60 Jahre später, aufmerksamen Mitarbeitern des Landesamtes aufgefallen ist. Jedenfalls wurde uns ein Korrekturvorschlag zugeschickt. Die Korrektur umfasst die Änderung von zwei Teilflächen, jede zu unseren "Ungunsten". Beide würden dem damals herausgelösten Nachbargrundstück zugesprochen werden. Nun haben wir das geprüft und festgestellt, dass eine Teilfläche wohl wirklich zum Nachbargrundstück gehört, die andere aber nicht, obwohl sie der Nachbar nutzt. Es gibt hier sogar eine mündliche Aussage meiner Nachbarn, das meine Vorfahren der Nutzung durch die Nachbarn zugestimmt haben (nichts schriftliches vorhanden).
    Der Mitarbeiter des Landesamtes will trotzdem auch dieses Teilstück dem Nachbarn zuordnen. Mein Einwand, dass dadurch die Flurstücksgröße gegenüber dem Grundbucheintrag um 30 m² kleiner wird, tat er als "das hat nichts miteinander zu tun" ab.

    Nun ist in der oben verlinkten Diskussion zu lesen, dass die Grundbucheinträge falsch sein können und dass man da Pech gehabt hat. Jetzt stammen die Einträge aber nicht aus dem 18. oder 19. Jahrhundert, sondern offensichtlich von einer Vermessung in den 1960ern. Und die sollen jetzt aufgrund des Vergleichs mit einer Luftbildaufnahme falsch sein? Das mag ich nicht so recht glauben.

    Wenn jetzt tatsächlich festgestellt wird, dass das Grundstück real 30 m² kleiner ist als im Grundbuch angegeben, wer kann dann für den fehlerhaften Grundbucheintrag verantwortlich gemacht werden bzw. wer veranlasst die Korrektur, wenn das Landesamt die Fläche kleiner bestimmt als man das offensichtlich früher getan hat?

    Hintergrund der Frage: Ich zahle Grundsteuer und Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträge (wiederkehrende Kosten). Bei allen Berechnungen beziehen sich die Verwaltungen auf die Flurstücksgrößen, die im Grundbuch eingetragen sind. Wenn die jetzt fehlerhaft sind, zahle ich nach meinem Dafürhalten zu viel. Und den Fehler (falsche Grundstücksgröße) hat entweder eine Behörde in den 60ern oder halt jetzt das Landesamt verursacht. Wie sieht's da mit den (juristischen) Konsequenzen aus?

    Viele Grüße,
    Andreas
     
  2. Dimeto

    Dimeto

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    Der Thread ist zwar schon 6 Wochen alt, aber da keiner geantwortet hat:

    Wenn's nur ein Zeichenfehler war, hat das keine Auswirkungen auf die Fläche. Vermutlich gab's in der Nachbarschaft eine neue Vermessung, denn sonst hätte sich auch der aufmerksamste Mitarbeiter wohl kaum gemeldet. Entweder ist durch die neue Vermessung ein Fehler bei der damaligen Vermessung aufgefallen, oder bei der damaligen Vermessung wurde die jetzt vermessene Grenze gar nicht untersucht, so dass jetzt die Ungenauigkeiten des Urkatasters durch viel genauere Vermessung berichtigt werden können. Im ersten Fall müsste man sich die Umstände der fehlerhaften Vermessung genauer anschauen. Da hier umfangreiche Auswertungen der Katasterunterlagen erforderlich sind, ist eine Klärung hier im Forum sicher nicht möglich. Aufgrund der langen Zeit sehe ich hier aber auch keine juristischen Möglichkeiten.
    Im zweiten Fall gilt das gleiche wie im zitierten Thread: Die Flächenangabe im Grundbuch nimmt nicht am öffentlichen Glauben teil. Die Flächenangaben resultieren aus den unterschiedlichsten Quellen, deren Genauigkeit mit der Geschichte des Katasters verknüpft ist. Im Allgemeinen gilt: Je neuer die Vermessung, desto genauer die Flächenangabe. Aber solange keine anderen Erkenntnisse vorliegen, wird die Grundbuchfläche für vieles herangezogen. Wenn Du früher den Verdacht gehabt hättest, die Fläche kann nicht stimmen, hättest Du eine Neuvermessung in Auftrag geben können. Du wirst wohl niemanden zur Verantwortung ziehen können. Im umgekehrten Fall, hättest Du ja auch jahrzehntelang zu niedrige Abgaben entrichtet (Hat die Fläche überhaupt Einfluss auf die Grundsteuer?).
     
Thema: Fehler in Liegenschaftskarte?
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