Bebauungsplan - Frage zu Formulierung: Geschossfläche, Grundfläche, Erdgeschoss,...

Diskutiere Bebauungsplan - Frage zu Formulierung: Geschossfläche, Grundfläche, Erdgeschoss,... im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe eine Verständnisfrage zu einer Formulierung in einem Bebauungsplan. In dem Bebauungsplan steht: 1. Zitat:...

  1. DirkT

    DirkT

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    Hallo zusammen,
    ich habe eine Verständnisfrage zu einer Formulierung in einem Bebauungsplan.

    In dem Bebauungsplan steht:
    1. Zitat: "Ausnahmsweise können auf geeignetem Baugrund und bei Nachweis ausreichender Entwässerung zugelassen werden:
    Wochenendhäuser mit höchstens 60m² Grundfläche (GR) und höchstens 60m² Geschlossfläche (GF). Die festgesetzte zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO 1990 darf durch die Grundflächen der in §19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO 1990 bezeichneten Anlagen um bis zu 50 vom Hundert überschritten werden."

    2. Zitat: "Sonstige Vorschriften zum MASZ der baulichen Nutzung:
    Bauliche Anlagen dürfen mit ihrer Oberkante folgende Höhen, gemessen ab der in der Tabelle D. Grundstücksliste, Spalte 3 (Höhenbezugspunkt) bezeichnneten Höhepunkt, nicht überschreiten:
    Bei Gebäuden mit mehr als einem Vollgeschoss: 4,00m.
    Bei Gebäuden mit mehr als einem Vollgeschoss: 7,50m."


    Frage: Heißt das, dass ich im besten Fall, also bei tragfähigem Boden, eine Haus mit 60m² Erdgeschoss + 60m² Obergeschoss bauen dürfte?
    Bei Zitat 1 bin ich mir nicht sicher was "und höchstens 60m² Geschlossfläche (GF)" bedeutet! Ein Erdgeschoss ist doch auch eine Geschoss, oder?

    Im zweiten Zitat steht dann ja aber "Bei Gebäuden mit mehr als einem Vollgeschoss: 7,50m.". Demnach dürfte ich doch mit Erdgeschoss 60m² + einem Obergeschoss mit nochmal 60m² (bei z. B. Flachdach...) rechnen, oder?


    Danke und viele Grüße
    Dirk
     
  2. #2 Andybaut, 14.06.2017
    Andybaut

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    Hallo,

    ne, ganz so viel darfst du nicht bauen.
    Also du dürftest z.B. 30m² Grundfläche überbauen und das im EG und dann nochmals 30m² im OG.
    Die Grundfläche wären dann 30m² und die Geschossfläche 30+30=60m².

    oder halt 60m² im EG

    oder 60m² im EG und nochmal was zusätzlich im DG (also kein Obergeschoss als Vollgeschoss, sondern ein Dachbereich).
    Das kommt aber auf weitere Formulierungen an. Wenn das oberste Geschoss kein Vollgeschoss ist,
    dann kann je nach Bebauungsplan diese Fläche nicht hinzugerechnet werden oder muss hinzugerechnet werden.
     
  3. DirkT

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    Hallo und

    Danke fürs Feedback :-)

    Da im Bebauungsplan sonst leider nichts bezüglich "Vollgeschoss, Dachgeschoss, oberste Geschoss, Dachform, etc ..." steht,
    werde ich die total möglich Fläche dann wohl bei 60m² annehmen müssen. Schade...

    VG
     
  4. #4 Andybaut, 14.06.2017
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    nicht so schnell.
    Es kann auch mit dem Datum der damals gültigen LBO zusammenhängen.
    Solche Dinge ändern sich über die Jahre.
    Da gilt es durchaus sehr genau nachzuforschen.

    Durch die damals gültige LBO kann sich evtl. die Frage von selbst beantworten.
    Das wissen entwder die Baurechtsämter, oder die Vermesser oder auch manchmal wir Archtitekten.
    Aber die erstgenannten sind da normalerweise besser im Thema :-)
     
  5. #5 simon84, 14.06.2017
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    Das mit der Überschreitung um 50% bedeutet was ? 90 qm möglich ?
     
  6. #6 Andybaut, 15.06.2017
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    ne, da geht´s um die Flächen "außerhalb" des Hauses. Also Parkplätzen und solche Dinge

    (4) 1Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von
    1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,
    2. Nebenanlagen im Sinne des § 14,
    3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird,

    mitzurechnen. 2Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden
     
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