Riss in der Kellerdecke

Diskutiere Riss in der Kellerdecke im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo Fachleute, an der Kellerdecke habe ich einen Riss am Rand festgestellt, welcher mittlerweile eine Rissbreite von 0,4 mm an der Seite...

  1. ThFi

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    Hallo Fachleute,

    an der Kellerdecke habe ich einen Riss am Rand festgestellt, welcher mittlerweile eine Rissbreite von 0,4 mm an der Seite aufweist.

    Ein Bild habe folgend bei gefügt:

    http://prntscr.com/fl3qze

    http://prntscr.com/fl3r5q

    Unsere Kellerdecke wurde mit 5 cm breiten Filigranplatten ausgelegt, darauf kam eine 11 cm breite Ortsbeton-Schicht.

    Ihr solltet vielleicht wissen, das hinter dem Riss, im Keller direkt ein Unterzug platziert ist, welcher eine Strecke von 6 Metern überspannt. Für den Unterzug wurden Auflieger aus Kalksandstein gemauert.

    Ein Ringanker wurde in der Kellerdecke nicht eingebaut. Genauso wenig wurden Eisenmatten nicht überall umlaufend am Rand eingebracht.

    Was ist hier zu befürchten?


    Gruß ThFi
     
  2. #2 petra345, 18.06.2017
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    Solche Filigranplatten gibt es eigentlich nicht.

    Zunächst würde ich "befürchten" , man muß mal in den Unterlagen des Tragwerksplaners nachsehen ob da Matten und Ringanker vorgesehen sind.

    Wenn da Abweichungen vorliegen, kann man weitersehen.

    Beton ist ein gerissener Werkstoff!! Ohne Risse übernimmt der Stahl keine tragende Funktion. 0,4 mm sind da zunächst kein Grund zur Sorge.

    Es sei denn, die Stelle muß Wasserundurchlässig sein. Das vermute ich nicht.
     
  3. ThFi

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    Hallo Petra345,

    sicher habe ich da was durcheinander geschmissen. Ich meinte, das bei uns 5 cm dicke Filigrandecken verbaut wurden und nicht breite.

    Laut Armierungspläne müsste an dieser Stelle Eisen sein.

    2x2 DS 12mm umlaufend auf Steckbügel, die sich alle 15 cm wiederholen sollten (kann ich auf Bildern nicht finden).

    Einen Wasserundurchlässigen Keller haben wir bestellt.
     
  4. #4 petra345, 18.06.2017
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    Das wird wohl ein Fall für Gutachter und Anwälte. Das wünsche ich niemand und jeder sollte täglich auf der Baustelle kontrollieren und fotografieren.

    Wenn der 0,4 mm Riß allerdings außerhalb des Wassers liegt, ist kein nennenswerter Schaden zu erwarten.
    Treten Undichtigkeiten auf, wird man diesen Riß verpressen. Das ist durchaus normal.

    0,4 mm ist für eine Weiße Wanne etwas viel. Aber die Rißbreite ist in der Statik berechnet. Will man kleinere Risse muß man mehr Eisen berechnen und einlegen. Bei weniger Eisen muß man mehr verpressen. Das ist also eine Frage der Wirtschaftlichkeit.

    Damit zeigt sich auch, wie fragwürdig ein Erfolg vor Gericht ist.
    Was wollte der Bauherr?
    Was wurde geplant?
    Was wurde gebaut?
     
  5. ThFi

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    Was wollte der Bauherr?
    Was der Bauherr wollte, das versteht sich glaube ich von selbst. Sicher möchte er das Beste für sein Geld.

    Was wurde geplant?
    Ein wasserundurchlässiger Keller nach DIN 1045-1

    Was wurde gebaut?
    Ein Buch mit vielen Kapiteln, die mit einem "open End" geschrieben wurden.
     
  6. #6 petra345, 18.06.2017
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    Ich weiß nicht was der Tragwerksplaner gerechnet hat. Die Rissbreite wird mit einer Rechnung bestimmt!

    0,4 mm ist für eine Weiße Wanne etwas viel. Aber wenn der Bauherr einmal etwas von Kostenbegrenzung gesagt hat, könnte der Unternehmer darauf zurückkommen und argumentieren, aus Kostengründen haben wir Stahl eingespart und werden die Risse verpressen.

    Das ist dann im Interesse des Bauherren.

    Sie glauben ja nicht, welche Argumente die gegnerischen Anwälte aus dem Hut zaubern.
    Ich möchte Sie nur warnen und auf die Risiken eines Prozesses hinweisen. Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig verschiedene Sachen.
     
  7. ThFi

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    Aha! Daher antworten die immer auf andere Fragen, die ich nicht gestellt habe :-)

    Dank Dir für Deine Hinweise. Wir sind mittlerweile bei einem Anwalt. Ich bin hier, damit ich die Thematik "Bauen" besser verstehe und wissen bekomme, welches ich nicht im ausreichendem Maße habe. Das kann nicht schaden oder?

    Das ein Anwalt der generischen Seite öfters in eine masselose Kiste greift, ist mir schon bekannt. Wenn er jedoch immer ins leere greift, dann fliegt das irgend wann auf, das keine Fakten dahinter stecken.

    Ich versuche Fakten auf den Tisch zu legen, welche bei einer Überprüfung durch einen gerichtlichen beweisbar sind, auch wenn die Hütte wieder auseinander gekloppt werden muss.

    Mal sehen, was das gibt...
     
  8. #8 petra345, 18.06.2017
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    Ein Gutachter ist vermutlich der bessere Ansprechpartner.
    Ohne fundierte Aussagen kann auch der beste Anwalt (ich suche ihn seit Jahren) wenig erreichen.
    Das ist dann einfach nur heiße Luft und eine entsprechende Rechnung des Anwaltes.

    Ob das keine Fakten sind, wird ein Richter, selbst wenn er wollte, in 5 Jahren auch nicht mehr feststellen können. Aber so lange dauern Prozesse zur Bauleistung.

    Überlegen Sie sich diese Belastung gründlich.

    Dazu kommt:
    Für Sie sind es private Kosten, für den Unternehmer Geschäftsausgaben. Die Hälfte davon zahlen Sie ihm über ihre Steuern.
     
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