Garten auffüllen - Nachbargebäude Grenzbebauung

Diskutiere Garten auffüllen - Nachbargebäude Grenzbebauung im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, ich weiß nicht so recht, wo hin mit der Frage, daher mal hier in den Außenanlagen-Bereich, denn darum gehts bei uns ja eigentlich:...

  1. #1 Bib007, 21.06.2017
    Zuletzt bearbeitet: 21.06.2017
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    Hallo,
    ich weiß nicht so recht, wo hin mit der Frage, daher mal hier in den Außenanlagen-Bereich, denn darum gehts bei uns ja eigentlich:

    Situation: Bundesland Bayern
    Grundstücke vom Nachbar und von mir fallen von der Straße her zum Garten etwas ab, ca. 60cm-80cm
    Auch steigt das Gelände vom Nachbar zu mir etwas an, die Straße geht leicht bergauf, meine Einfahrt liegt somit ein klein wenig höher - vielleicht 20-30cm.

    Der Nachbar hat schon länger gebaut, seine 9m lange unterkellerte Garage direkt an die Grenze, ca. 10m von der Straße weg. Ebene Zufahrt von der Straße in die Garage, Hof wurde entsprechend aufgefüllt.

    Bei uns gehts aktuell kurz nach der Straße leicht nach unten und dann fällt das Gelände weniger stark zum Garten hin ab.

    Wir möchten direkt an die 9m Garage des Nachbarn einen 9m Carport und angeschlossene Hütte für Brennholz, Gartengeräte usw bauen.


    Nun sagt der Nachbar, wir können nicht auf sein Niveau auffüllen, weil er seine Garage ja aussen bis zum aktuellen Erdreich verputzt hat und im hinteren Bereich (2,5m) geht noch eine Podesttreppe in den Garagenkeller, da ist der obere Bereich mit Ziegeln gemauert, kein Beton. Wenn ich jetzt hier komplett auf das Fussbodenniveau seiner Garage anfülle, zieht sein Putz Feuchtigkeit und die Ziegel hinten auch.


    Nun meine Frage: Ich würde mich mit der selben Höhe wie die Nachbargarage begnügen, dann hab ich ein leichtes Gefälle von der Straße zum Carport, da wir etwas höher als er liegen. Aber ich will natürlich nicht auf 10m Länge 60-80cm runter zum Carport fahren müssen. Bei Starkregen kommt immer viel Wasser den Berg herunter.


    Wie schaut das aus? Kann man das nicht abdichten? Wer müsste sich darum kümmern/bezahlen? Ich oder der Nachbar?

    Darf ich einfach so dran bauen, wenn es dem Nachbarn nicht passt? Von der Baubehörde her gibt es keine Probleme. 9m Grenzbebauung sind ok, noch dazu hat der Nachbar ja das selbe gemacht. Er ist auch nicht beeinträchtigt, weil unser Dach nicht so hoch wie seines werden soll. Ihm gehts lediglich um den Feuchtigkeitsschutz seines Gebäudes.

    Ich will nicht streiten, komme mit dem Nachbarn gut aus, vielleicht gibts ja hier eine ganz einfache - für beide Seiten befriedigende - Lösung, auf die ich bisher noch nicht gekommen bin.
     
  2. #2 Andybaut, 21.06.2017
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    Hallo,

    also grundsätzlich gilt, dass der Grenzverlauf höhenmässig beibehalten werden muss.
    Jeder Nachbar kann den Verlauf quasi 1cm vor der Grenze auf seinem Grundstück abändern, aber auf der Grenze muss es so bleiben wie es ist.
    So die Theorie. In der Praxis können natürlich auch beide gemeinsam einen neuen Höhenverlauf vereinbaren.

    Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass er nur ein Anrecht auf einen "Schutz" ab dem ursprünglichen Grenzverlauf hat.
    Wenn er mit dem Putz tiefer wie der alte Grenzverlauf ist, dann hat er Pech, daraum hätte er sich selbst kümmern müssen.
    Ist er höher, so darfst du nichts tun, was sein Bauwerk beschädigt.

    Das Problem sehe ich aber nicht wirklich. Da kommt einfach eine Bitumendickbeschichtung drauf, es wird angefüllt und gut ist.
    Ein Teil seiner Garage ist dann quasi zu deiner Seite ein Keller, dort macht man das ja auch so.
     
  3. #3 Andybaut, 21.06.2017
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    wichtiger ist eigentlich, dass die Anschüttung auf deiner Seite seine Garage nicht durch Erddruck beschädigt.
    Das ist wiederum deine Aufgabe, da du die Grenze ja nun aufschüttest.
    Er dürfte ja jederzeit seine Garage wieder entfernen. Dann musst du im Vorfeld dafür sorgen, dass dein neuer
    Weg nicht plötzlich seitlich wegbricht.
     
  4. #4 Bib007, 21.06.2017
    Zuletzt bearbeitet: 21.06.2017
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    Das ist ein Stahlbetonkeller, also wegdrücken wirds da nichts.

    Und von wegen Garage wieder entfernen... Wenn er die Garage samt Keller entfernen würde, müsste er doch im Umkehrschluss dafür Sorge tragen, dass von meinem Grundstück dann nichts in sein 3m tiefes Loch abrutscht?
    Wenn er die Garage abreissen würde, dann würde doch mein halber Garten zu ihm runterrutschen ohne Spundwände, er kann ja nicht kerzengerade bei sandigem Boden nach unten baggern und darauf hoffen, dass alles stehen bleibt. Aber das sehe ich jetzt weniger als das Problem. Um die Einfahrt gehts ebenfalls nicht, ich will die auch so hoch anschütten wie bei ihm, so dass eine ebene Fläche entsteht. Eine Sockelmauer ist eh im Hinterkopf, damit ich einen Zaun darauf bauen kann.

    Mit Bitumendickbeschichtung hab ich mir auch schon überlegt... Aber dann doch nur da wo seine Ziegel hinter dem Putz sind? Wo Stahlbeton dahinter ist und Sockelputz drauf, da muss man doch nichts abdichten? Oder kann Sockelputz unter der Erde auch Wasser ziehen? Aktuell ist ja auch 10cm unterhalb Niveau mit Sockelputz verputzt. Ich hab mal etwas aufgegraben, unterhalb des Sockelputzes kommt der Beton der Garage zum Vorschein, also keine Perimeterdämmung oder Dickbeschichtung.
     
  5. Bib007

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    Desweiteren noch eine andere Frage zum selben Thema:

    Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO sind Aufschüttungen bis 500m² Fläche und 2m Höhe verfahrensfrei. Wir sind in einem §34 BauGB Gebiet - Bebauungsplan gibt es keinen.

    Somit könnten wir unseren Garten innerhalb der Grenzen der oben genannten Gesetze ja locker um die 60-80cm aufschütten? Zum Nachbarn hin dann eben mit L-Steinen oder einer Böschung direkt an der Grundstücksgrenze. Wenn wir dann oben drauf noch einen Gartenzaun mit 1m Höhe machen, wäre das auch im Rahmen des machbaren?


    Das ist jetzt nur so ein Hirngespinst, die Gartenplanung dauert noch ein wenig... Interessiert mich nur, wahrscheinlich werden wir den Garten wohl wie der Nachbar etwas etwas tiefer legen.
     
  6. #6 Andybaut, 21.06.2017
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    du musst mal ins bayrische Nachbarschaftsrecht reinschauen. Da geht´s nicht nur um das Baurecht, sondern auch um Nachbarschaftsrecht.
    So ist das zumindest in BW.
     
  7. #7 simon84, 21.06.2017
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    Bei uns ist so ein Schmarrn (Aufschüttungen) nicht gesetzlich geregelt (Nachbarschaftsrecht):)

    Da musst du schon mit dem Nachbarn reden
     
  8. Bib007

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    Ich hab ihn schon mal darauf angesprochen. Das auffüllen anich ist ihm egal, er hat nur Angst, sollte ich eine Mauer bzw. ein Fundament an die Grenze betonieren, könnte sein Gartenzaun umfallen, da die Beton-Punktfundamente ca. 80cm-1m tief runtergehen (und natürlich zur Hälfte in mein Grundstück reinstehen, was ein Fundament auf der Grenze etwas erschwert bzw. die alten Fundamente dann in mein Fundament eingebunden wären und er den Zaun später von ihm nicht mehr ohne weiteres einfach durch ausgraben entfernt werden könnte...

    Noch dazu hat er Angst, dass ich die Wurzeln seiner beiden über 6m hohen Laubbäume beschädigen könnte, die in einem Abstand von !!! 40cm !!! zu meiner Grenze stehen. Wurden vor ca. 20 Jahren von ihm dort gepflanzt.
     
  9. #9 Andybaut, 21.06.2017
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    dem Nachbarn ist aber schon klar, dass die Fundamente seines Zaunes nichts auf deinem Grundstück zu suchen haben.
     
  10. Bib007

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    Wer konnte vor 20-30 Jahren schon ahnen, dass eine freie Baulücke zwischen 2 Häusern irgendwann mal nicht mehr nur als Wiese genutzt werden könnte, sondern darauf jemand bauen möchte... :mauer

    Mir ja grundsätzlich egal. Das Problem ist dann nur beim Erstellen des Fundaments, dass ich mehr Aufwand beim Baggern habe und dass ich das Fundament nur etappenweise ausheben/betonieren kann, sonst fällt der Zaun um.
     
  11. Bib007

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    Nur mal rein Interessehalber:

    Grenzbebauung darf ja in Bayern max. 9m und mittlere Wandhöhe 3m sein.


    Wo finde ich was darüber, wenn mal in der Vergangenheit irgendjemand einer größeren Höhe zugestimmt hat und nach was muss ich da suchen? Abstandsflächenübernahme oder sowas?

    Die 9m Länge passen, aber der Giebel des Satteldachs ist viel Höher. Im Grundbuch ist jedenfalls nichts eingetragen. Vorheriger Eigentümer weiß nichts darüber und der Eigentümer davor, den konnte ich noch nicht fragen. Aber irgendwo muss das ja aktenkundig sein.

    Ich will halt im Gespräch gute Karten haben, vielleicht kommen wir dann auf eine gute gemeinsame Lösung des Falls, wenn ich auch ein paar Dinge vorweisen kann, die nicht so ganz ok sind.
     
  12. #12 simon84, 21.06.2017
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    Hi,

    der Giebel spielt keine Rolle. Nur die Aussenwand.
    Bis 45 Grad ist das nicht hinzuzurechnen, d.h. du kannst eine Garage haben die 9 Meter lang ist und 5,50 breit.
    Der Giebel ist dann 5,75 hoch.

    Rede doch mit dem Nachbarn, vielleicht kann er ja seine Zaunpfosten auch an deiner Stützmauer fest machen ?
     
  13. Bib007

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    Er bräuchte ja garkeine Zaunpfosten mehr, weil ich auf die Mauer oben einen Stabmattenzaun drauf stellen würde. Aber egal. Das Thema Aufschüttung ist noch nicht durch. Vielleicht bösche ich das auch nur an, nachdem auch auf meiner Seite der Grenze hohe Sträucher hinkommen sollen, würde man das später sowieso nicht mehr sehen und unter dichten Sträuchern kann auch nicht viel Unkraut wachsen. Somit würde die Böschung nicht stören und ich spare mir das betonieren des Zaunfundaments.

    Der Giebel schaut zu mir, dann wäre die Höhe bei 45°, 9m Länge, 3m Aussenwandhöhe an der Spitze des Giebels doch bei 7,5m oder?
     
  14. #14 simon84, 21.06.2017
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    Ja das wäre dann theoretisch möglich. Aber sehr untypisch eine 7 Meter hohe Garage zu haben ;)


    Habe selber so eine Grenze mit natürlicher Abböschung (Sträucher) auf ca. 40 Meter, geht ca 2 Meter runter.
    Aber werde da auf jeden Fall noch einen Mattenzaun setzen wegen der Kinder (Absturzgefahr)
     
  15. Bib007

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    Bei mir sinds ja nur so 60-80cm in einem Winkel von 45° - viel steiler werd ich da nicht anböschen können, sonst schwemmt es bei Regen doch alles weg?

    Den Zaun müsste ich dann ja an die Kante der Böschung setzen, wenn ich es so machen würde wie du, oder? Und der Bereich zwischen den beiden Zäunen wäre dann Niemandsland? Das war eigentlich der Grund, warum ich an eine Mauer oder dergleichen gedacht habe, damit ich den Zaun schön an die Grenze setzen kann und nicht 1m davon entfernt.


    Ob die tatsächliche Nutzung des Dachspitzes der Nachbargarage so genehmigt wurde bzw. überhaupt genehmigungsfähig wäre, wage ich mal zu bezweifeln, aber mir solls egal sein, was der da oben treibt. Denke mal nicht, dass das als Wohnraum so genutzt werden dürfte... Aber wo kein Kläger da kein Richter.
     
  16. #16 Andybaut, 21.06.2017
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    als Wohnraum ? An der Grenze ? Sicher nicht :-)

    @simon, wie ist das in Bayern? Wenn der Giebel so hoch ist und an der Grenze steht, dann dürfte das in BW so nicht sein.
    3m als maximun für die Grenzwand. So etwas müsste dann ja als Baulast eingetragen werden und hätte auch Auswirkungen auf die Abstandsflächen.

    @Bib007, hast du ein Bild von der Situation. Ich kann das kaum glauben.
     
  17. #17 simon84, 21.06.2017
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    doch das ist so

    (4) 1Die Tiefe der Abstandsfläche bemisst sich nach der Wandhöhe; sie wird senkrecht zur Wand gemessen. 2Wandhöhe ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. 3Die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 70 Grad wird voll, von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad zu einem Drittel hinzugerechnet. 4Die Höhe der Giebelflächen im Bereich des Dachs ist bei einer Dachneigung von mehr als 70 Grad voll, im Übrigen nur zu einem Drittel anzurechnen. 5Die Sätze 1 bis 4 gelten für Dachaufbauten entsprechend. 6Das sich ergebende Maß ist H.
     
  18. #18 Andybaut, 21.06.2017
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    Die Abstandsfläche schon. Klar. Aber ich meine halt das die Garage mit der Größe nicht an der Grenze in BW stehen dürfte.
    Dort wird dann die tatsächliche Ansichtsfläche gemessen. Also max. 3m hoch und max 25m² Ansichtsfläche

    Aber vielleicht ist das in Bayern nicht so.
    In der Garage oben wohnen wird aber auch in Bayern undenkbar sein, oder?
     
  19. #19 simon84, 21.06.2017
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    Garage ist nur Garage. Wohnen darf man darin nicht.

    Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten

    Lager im Dach ist warscheinlich schon grenzwertig.

    Ansichtsflächenregelung beim Giebel und 0,4er Abstände wie in anderen BL
    sind nach der Öffnungs- und Experimentierklausel in Art. 6 Abs. 7 BayBO 2013 für Gemeinden möglich per Bebauungsplan.

    Die normale Regelung zu Abstandsflächen ist wie gesagt:

    Wandhöhe H = Maß von OK Gelände bis Schnittpunkt Außenwand mit der Dachhaut oder dem oberen Abschluss der Wand (z.B. Attika). Die Höhe von Dachflächen wird bis zu einer Neigung von 45 Grad nicht, ab 45 Grad zu einem Drittel, ab 70 Grad ganz zur Wandhöhe gerechnet.
    Die Höhe von Giebeln wird bis 70 Grad Neigung zu einem Drittel, ab 70 Grad ganz zur Wandhöhe gerechnet.

    Im Zweifelsfall mit einer kleinen bemassten Skizze beim Bauamt fragen !

    Wie gesagt es wäre sehr untypisch eine 9 Meter breite aber nur 5,5 kurze Garage zu haben (da passt ja fast kein Auto rein)
     
  20. #20 simon84, 21.06.2017
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    Ob das ganze mit der Unterkellerung überhaupt noch als Garage zählt ist sowieso fraglich.

    Wie gesagt ich würde mich in erster Instanz schauen, dass du halt eine Lösung findest, die euch beiden passt ohne jetzt unbedingt ein Riesen Fass aufzumachen.

    Das mit dem Gefälle kann ich total verstehen. Weiss nicht wo du genau bist, aber bei uns in Niederbayern mit den lehmigen Böden, läuft teilweise der Regen wirklich durch den Garten.

    Bei einer Aufschüttung ist eine Stützmauer rein technisch warscheinlich eh die beste Lösung und dann hat der Nachbar auch keine Probleme mit Feuchtigkeit an der Wand.

    Wegen den Baumwurzeln würd ich mir gar keine grossen Sorgen machen.
    Dem Baum macht das in der Regel nix, wenn du da ein bisschen was abschnippelst auf deiner Seite vom Grund.
    Brauchst du ja dem Nachbar nicht direkt auf die Nase binden.
     
Thema: Garten auffüllen - Nachbargebäude Grenzbebauung
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