Drainage verboten?

Diskutiere Drainage verboten? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo christ, ohja ! diese probleme gibt es von fall zu fall natürlich auch ... aber das sind viele verschiedene "baustellen" die du da aufmachst...

  1. #21 ISYBAU, 20.09.2006
    Zuletzt bearbeitet: 21.09.2006
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    hallo christ, ohja ! diese probleme gibt es von fall zu fall natürlich auch ... aber das sind viele verschiedene "baustellen" die du da aufmachst ;-)

    dezentrale lösungen sind im ländlichen, weitläufigen raum und z.b. im gebirge sicher oft die bessere wahl ... aber in den meisten siedlungsgebieten sind zentrale kläranlagen ... mit den langen leitungen ... ganz sicher die bessere wahl. wirtschaftlicher, wirksamer und zuverlässiger.

    Über alternative konzepte, wie du sie ja schon angesprochen hast, wird inzwischen wieder heiss diskutiert und entwickelt, nachdem europäisches knowhow auch in entwicklungsländern und ländern mit noch fehlender infrastrukur exportiert wird ...

    aber ich denke wir müssen hier das thema abschliessen ... sonst kommen wir noch vom hölzchen aufs stöckchen ... die drainage und das fremdwasser dürfte ziemlich durch sein ...
     
  2. #22 carsten, 22.09.2006
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    also ich habe mir nun diesen ganzen Thread mal durchgelesen. Mir ist aufgefallen, das jetzt zwar klar ist das das Einleiten von Regenwasser in die Schmutzwasserleitung nicht gestattet ist, oder vielleicht auch nicht sein sollte, aber dem Fragesteller bleicht doch immer noch die Frage offen, was er jetzt mit seinem Regenwasser aus der Drainage macht.:winken
    Im übrigen, wir haben bei unserem Haus auch eine Drainage, als die vor 3 Jahren angeschlossen wurde, hat sich kein Mensch darüber gedanken gemacht was da erlaubt ist. Ich hatte ein örtliches Straßenbauunternehmen beauftragt den Kanal und die Hausanschlüsse anzuschließen, und ich bin mir ziemlich sicher das die die Drainage an den Kanal angeschlossen haben.:cry Wer ist denn in einem solchen Fall haftbar wenn jetzt einer ankommt und mir erzählen will das das nicht erlaubt ist, ein normaler Mensch der mit diesem ganzen Baukrempel nix zu tun hat, hat doch auch in der Regel keine Ahnung was da zulässig ist und was nicht:mauer , ich verlasse mich da auf die Fachbetriebe die ich beauftrage. Wo hätte denn auch das Regenwasser hin sollen, und bei unserem Lehmhaltigen boden versickert das ja auch nicht gerade mal von eben auf jetzt:confused: .
    By the Way, wie wurde dass den früher gemacht, wo läuft denn das ganze Drainagenwasser von den Häusern hin, die da schon 30,40,50Jahre stehen:yikes ?
     
  3. #23 Manfred Abt, 22.09.2006
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    großes Thema

    Hallo Carsten,

    Thema ist ziemlich komplex und auch in deiner Frage gibt es vieles, wass man erst mal richtig stellen müsste. (Wasser aus Drainage zählt z.B. nicht als Regenwasser, auch wenn es wie alles Wasser irgendwann mal Regenwasser war). Das würde aber einiges an Zeit brauchen.

    Deshalb starten wir mal mit dem für dich Wesentlichen:
    1. Entwässerungsrecht ist Ortsrecht, d.h. es kann in jeder Kommune anders sein, allgemeingültige Aussagen sind hier also fast nicht möglich. Besorg dir deshalb die für dich gültige Entwässerungssatzung, und falls noch möglich auch die, die zum Zeitpunkt des Baus vor drei Jahren galt.
    2. Evtl. gab es damals auch ein Entwässerungsgesuch, d.h. Antrag auf Anschluss an den Kanal.
    3. Fehlanschluss ist Fehlanschluss! Und wird der festgestellt, kann der Kanalnetzbetreiber entweder Änderung verlangen oder (je nach Satzung) Änderung selbst durchführen und dem Anschlussnehmer (=Eigentümer) in Rechnung stellen.
    4. Verantwortlich (haftbar) ist zuerst immer der, der den Schaden verursacht hat, der sogenannte Handlungsstörer. Bei dir also derjenige, der den Falschanschluss veranlasst hat. Kann also z.B. der Architekt gewesen sein. Oder der Bauherr, wenn er so eine wichtige Sache ohne Planung machen lässt. Oder der Unternehmer, wenn er trotz eigener Fachkunde falsch anschließt. Oder die Bauüberwachung, die nicht darauf geachtet hat, dass das geschaffene Werk den Regeln der Technik/der Genehmigungslage/dem Gesetzeswerk entspricht. Oder der Bauträger, der ein Haus mit verdecktem Mangel verkauft! Du siehst, das ist ein Rechtsproblem, bei Klärungsbedarf ist immer ein Jurist gefragt.
    5. Gibt es keinen Handlungsstörer mehr oder ist der aus der Haftung, ist der Zustandsstörer dran, das ist dann wohl der Grundstückseigentümer.

    Das ganze Thema ist deshalb so interessant, weil es eben oberhalb der zweifelsfrei vorhandenen Problemchen der Hauseigentümer übergeordnete Interessen des Gemeinwohls gibt. Ganz am Ende geht es um die Qualität des Wassers am Timmendorfer Strand oder noch viel wichtiger um die Sicherheit der Trinkwasserversorgung.

    Zum Abschluss: Altbestand ist ein Problem, da hast du recht, und deshalb sieht z.B. die Landesbauordnung NW für den Altbestand vor 1965 verschärfte Überwachung vor.
     
  4. #24 ISYBAU, 23.09.2006
    Zuletzt bearbeitet: 23.09.2006
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    hallo carsten, manfred hat hier ja schon ganz gründlich die rechtliche situation beleuchtet. Aber mit deiner ersten frage triffst du ins schwarze ! wohin denn mit dem drainagewasser ? abkochen ? verdunsten ? hmmmm !!!

    Bevor man an dieses röhrchen tief unten im boden denkt, muss man ein stockwerk darüber anfangen .... im untersten geschoss und im boden.

    Es sind zwei Fälle zu unterscheiden (eigentlich noch mehr, aber das lass ich erstmal)

    Vorgeschichte: Eine grüne Wiese, ein sumpf, ein bach und frösche, also ein "feuchtbiotop" ... und die ganze umwelt hat sich darauf eingestellt. Grundwasserspiegel (=Niveau der freie wasseroberfläche, die sich in einem loch unter der geländefläche ausbilden würde), die landwirtschaft, hier wurde ja auch drainiert und abgeleitet. Böden die sich in hunderten von jahren gebildet haben (gley, pseudogley usw.) verraten vielleicht das längst vergangene wasserregime ... und jetzt wird erschlossen (Der bach wird verrohrt, der stört und braucht platz ... fläche, jeder m² ist geld ! Das Gelände entwässert, entlang des tiefen rohrgrabens sickert das grundwasser (meist stauwasser) weg, dringt in das rohr ein und wird fortgeleitet. das gelände wird trockener, der grundwasserspiegel sinkt und das biotop ist verändert ... die frösche beleidigt oder tot . der storch in polen.

    Fall 1: ständiger Grundwasserspiegel (z.B Flussaue oder Grundwasserleiter)

    Wer hier rein baut, darf auf keinen fall grundwasser über drainagen ableiten. macht auch keinen wirklichen sinn - das wasser kommt woandersher und will woanders hin > folge wäre veränderung des wasserhaushaltes Lösung: U-Boot oder Weisse wanne, das U-boot taucht die wanne taugcht oft nicht ;-) ... besser wäre erst gar keinen keller zu bauen
    --- wasser soll da bleiben wo es ist ...

    Fall 2: zeitweiliger Grundwasserspiegel durch Niederschlag
    ähnlich, wird mir jetzt zu aufwändig ... Lösung: U-boot usw.

    Fall 3: Kein Grundwasser ... jetzt wirds interessant ! das sind die meisten fälle
    aber der niederschlag sickert durch die lockere baugrube (die ohne haus wie ein teich ausschauen würde, der ab und an mal für kurze zeit mit pfützen oder mehr gefüllt wäre, je nachdem wie dicht der untergrund ist ... (geeignet für gelbbauchunken und in schlimmen fällen sogar für karpfen > fall2)

    Das ist vielleicht nicht viel SICKERWASSER VOM EIGENEN GRUNDSTÜCK ! aber es reicht ein kleiner Wasserfilm der sich an der Kellerwand hochstaut um zum drückenden wasser zu werden.
    Lösung > Drainage um das bisschen wasser kompakt zu sammeln anstatt lange zeit satt an der hauswand zu haben und WEG DAMIT ... WEG vom haus ... wohin ?

    mehrere möglichkeiten für SICKERWASSER das nur bei Niederschlag entsteht:
    - WEG von der WAND und durch die drainage sammeln und verteilen (flach halten) und langsam versickern lassen ...
    - WEG vom Haus und irgendwo weit weg ... im garten versickern lassen z.B. in einer tieferliegenden Sickergrube oder -schacht
    - WEG vom Haus und in den Regenwasserkanal wenn es einen gibt (nur bei Trennsystem 2 Kanäle, den tiefliegenden SCHMUZWASSERKANAL und den meist flachliegenden REGENWASSERKANAL)

    Und bei Mischsystem ? Einleitung ist nur ausnahmsweise zulässig, und wenn dann mit Sammelschacht und Pumpe und die Einleitung kostet dann eine Gebühr. Genehmigung in Ausnahmefällen möglich.

    Und wenn nicht zulässig, auch nicht ausnahmsweise ? dann haben wir ein problem. Und das problem haben viele und lösungen werden oft nicht angeboten .... hier gibt es einen echten konflikt zwischen schutz der bausubstanz (baurecht, bestandsschutz?, standsicherheit bei grundwasseranstieg, durchfeuchtung) und wasserrecht.

    Wer in die DIN für Drainagen und Kellerabdichtungen schaut wird dort lesen, dass das Sickerwasser von oben (aus Niederschlag) gar nicht in die Draiange soll !!! jawohl ... deshalb ist eine dichte schicht in der baugrubehinterverfüllung über der drainage anzubringen mit neigung vom gebäude weg.

    Und was ist mit den alten drainagen in der tatsächlichen praxis? diese dienten oft der Entwässerung während der Bauzeit und für ein paar jahre danach, bis die baugrubenverfüllung sich gesetzt hat. Heute dürften die meisten alten drainagen gar nicht mehr funktionieren. Ich habe mich schon damals vor 20 jahren als unerfahrender praktikant über den pfusch bei den drainagen gewundert ... wellenlinie, kein gefälle, schotter drauf (von wegen filterstabilität tztzt) oder einfach "dreck" drauf und am ende ein kleines sickerloch mit schotter ...

    hab ich jetzt verwirrt ?

    zusammenfassend kann man sagen, dass umweltgerechtes bauen drainagen zur Ableitung in den Abwasserkanal überFLÜSSIG macht ... leider wurde früher (siehe vorgeschichte) nicht die historie betrachtet. eine schwalbe macht noch keinen sommer und ein einziges bohrloch mit einem einzigen blick auf den Grundwasserspiegel bietet keine Gewähr für einen (dauerhaft) trockenen keller

    ach ja noch was ... und jetzt fangen wir an regenwasser zu bewirtschaften ... versickern !!! toll !!! und was passiert ? der boden aus der vorgeschichte macht genau das was er schon immer gemacht hat ... endlich wieder ... schön für ihn ;-)
     
  5. ISYBAU

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    es geht aber auch kürzer ;-)

    bodenwasser - in welcher form auch immer --- soll gar nicht abgeleitet werden. es soll an ort und stelle bleiben, fliessen, stehen oder versickern ... eben im natürlichen kreislauf bleiben.

    bei freiem wasserspiegel freilich (landläufig als grundwasserspiegel bezeichnet) braucht es dann ein dichtes bauwerk ... die weisse wanne ... und sonst ? soll das bodenwasser weg vom gebäude ... aber nicht weg vom grundstück ...
     
  6. #26 butterbär, 25.09.2006
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    Wenn jeder tut und macht was er will... wäre das die Alternative.

    Es gibt ohnehin nur einen Lastfall, der eine Drainage erforderlich machen würde - aber selbst bei diesem kann man durch geeignete Massnahmen der Abdichtung bzw. der richtigen Wahl der Kellerkonstruktion ohne Drainage auskommen.

    Ich habe schon Drainagen im Grundwasser gesehen - also vorher Grundlagenermittlung betreiben (Bodengutachten), den Lastfall bestimmen, planen.

    Aber... ja... ich weiss doch... das kostet alles Geld. Nur wenn der Keller nacher Pissnass ist kostet das auch.

    Aber der Architekt hat ja eine Haftpflichtversicherung ( da fällt einem dann plötzlich ein - der Architekt hätte vielmehr darauf besetehen müssen ein Bodengutachten erstellen zu lassen) ... zur Not muss er eben seinen Porsche verkaufen.

    Aber das hilft auch nichts... der bepisste Keller und die Angst bleibt euch trotzdem. :p
     
  7. ISYBAU

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    Guten Tag Herr Butterbär, und was bringt uns jetzt Ihr Beitrag, ausser Angst um Porscheverlust und bepisste Keller ?
     
  8. #28 butterbär, 08.10.2006
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    Dummes Gelaber!

    Hauptsache hier wird möglichst viel Halbwissen und Bauträgerbockmist verbreitet.

    Alles easy... alles no problem...

    Hat hier überhaupt schon mal einer der Herren Experten von den verschieden Lastfällen für Kellerabdichtungen gehört?

    Ich muss doch zuerst mal schauen und rauskriegen was überhaupt erforderlich ist und wie ich auf die Situation eingehe.

    Aber heutzutage werden weisse Wannen mit Abdichtung (Nutzkeller - Keine Aufenthaltsräume) und Drainagen ins Grundwasser gebaut... Klasse!!!
    Stand der Technik in Deutschland im 21 Jahrhundert - In jedem 3. Welt Land wird vergleichsweise besser gebaut als hier.

    Was bringt die beste Drainage, wenn sie falsch ausgeführt wird oder gar nicht funktionieren kann?
     
  9. #29 Carden. Mark, 08.10.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Was hat das falsch erstellen einer Sache

    mit der Machbarkeit im Allgemeinen zu tun.

    Sie können sich sicher sein, ich kenne die Lasfälle.
    Auch einige meiner Vorschreiben kennen diese in und auswendig.

    Aber könnte es sein, dass Ihr Wochenende mal wieder nicht optimal gelaufen ist?
     
  10. #30 Carden. Mark, 08.10.2006
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ps

    Des weiteren bitte ich Sie, ein wenig auf Ihren Stil zu achten. Auch wenn wir hier unter uns sind.
     
  11. Robby

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    @Mark

    vlt ist nach dem Porsche, dem Mercedes jetzt auch das Fahrrad verkauft???

    Und das alles für Fachlektüre über die 18195 ??? :fleen
     
  12. #32 Manfred Abt, 09.10.2006
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    mmh, meines Wissens

    sind wir hier in der großen weiten Welt!
    Anmerkungen von Butterbär habe ich an dieser Stelle auch nicht verstanden, und Stil hat mich auch geärgert. Auch wenn ich seine fachliche Erfahrung (Drainagen im Aquifer) bestätigen kann.
     
  13. #33 butterbär, 09.10.2006
    butterbär

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    Wenn die Machbarkeit behördlicherseits nicht erlaubt ist, stellt sich die Frage nach eine Drainage erst gar nicht.

    Hat man hier Schwierigkeiten mit dem Leseverständnis?

    Sonst wirft man ja im allgemeinen nur Architekten vor, sie würden Literatur nach der Anzahl der darin enthaltenen Bilder bewerten.

    PS: Meine Wochenenden gehen hier Niemanden was an und die Anzahl der sich in meiner Garage befindlichen Sportwagen behalte ich auch erstmal für mich. Es könnte sich ja sonst eine Neiddebatte daraus entwickeln.:wow
     
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