Rohbau falsch eingemessen

Diskutiere Rohbau falsch eingemessen im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Ein fröhliches Hallo in die Runde. Ich habe mich angemeldet, da ein "kleines" Problem aufgetaucht ist: Wir lassen uns auf unserem Grundstück...

  1. Gizzmo

    Gizzmo

    Dabei seit:
    01.08.2017
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Aussendienst
    Ort:
    Rohr
    Ein fröhliches Hallo in die Runde.

    Ich habe mich angemeldet, da ein "kleines" Problem aufgetaucht ist:

    Wir lassen uns auf unserem Grundstück ein bezugsfertiges Wohnhaus mit Garage über einen Bauträger erstellen.

    Baufortschritt ist Rohbau mit Dach und Garage.

    Beim Rundgang viel uns auf das ein Fenster im OG vom Garagendach in einer Ecke verdeckt wird. Nach Überprüfung warum stellten wir fest das das Wohnhaus um 30 cm falsch eingemessen wurde.

    Der Mangel wurde dem Bauträger gleich gemeldet, dieser zuckt nur mit den Achseln und sagt jetzt geht eh nix mehr.

    Was haben wir für rechtliche Möglichkeiten, oder was können wir als Schaden geltend machen?

    Ein Abriss und Neuaufbau kommt nicht in Frage....

    Gruß der Gizzmo
     
  2. #2 simon84, 01.08.2017
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    5.598
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Warum soll das jetzt im Rohbau ein Problem sein ?
    Fenster versetzen oder anderes, ggf. etwas kleineres Fenster einbauen wären das keine Optionen?

    Auf Achselzucken am besten mit Achselzucken "Ihr bringt das in Ordnung" (Schriftliche Mängelanzeige mit der Aufforderung zur Behebung in angemessener Frist) antworten.
     
  3. Gizzmo

    Gizzmo

    Dabei seit:
    01.08.2017
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Aussendienst
    Ort:
    Rohr
    Hallo Simon,

    nun, die Fenster sind bereits bestellt und gem. Eingabeplanung stimmt die Lage auch nicht.

    Nachher kommt ein ganz Schlauer und sagt das Haus steht nicht richtig wie in der Genehmigungsplanung....

    Mir gehts in erster Linie um rechtliche Fragen. Mangel wurde angezeigt, GU ist es egal mir aber nicht....
     
  4. #4 petra345, 01.08.2017
    Zuletzt bearbeitet: 01.08.2017
    petra345

    petra345

    Dabei seit:
    17.02.2017
    Beiträge:
    4.543
    Zustimmungen:
    823
    Beruf:
    Ing. plus B. Eng.
    Ort:
    Rhein-Main-Gebiet
    Benutzertitelzusatz:
    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    Also vor dem Bau wird normalerweise ein Schnurgerüst aufgestellt und eingemessen.
    Das darf in Hessen nur das Katasteramt oder ein amtlicher, vereidigter Vermesser.

    Damit ist es amtlich eingemessen und sollte stimmen.

    Als ich auf dem Katasteramt war, sagte mit der Sachbearbeiter, "Ihr Haus steht um 40 cm schief." Von einem amtlichen, vereidigten Vermesser usw. ... festgestellt. In einer Vermessungsübung hätte uns der Assistent das um die Ohren gehauen und nochmal messen lassen. ..

    Hier stand aber das Haus richtig. Nur die Vermessung war falsch. Aber um 40 cm!! bei einer Strecke von 4 m!

    In einer _Stadt am Niederrhein hat der städtische Vermesser das neu errichtete Schwimmbad um einen ganzen Meter falsch eingemessen...

    Wer kennt einen noch größeren Fehler?
     
  5. #5 Lexmaul, 01.08.2017
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    Hier in NRW muss kein amtlicher Vermesser vorher was einmessen.

    Kannste machen, ist sicher sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben...

    Und wenn Du wirklich mit Bauträger "baust" hast Du gar nix zu melden. Bezweifel ich zwar etwas, aber so ist es irreführend.
     
  6. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.344
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Handelt es sich um einen Aufenthaltsraum, müsste geprüft werden, ob die notwendige Belichtung noch sichergestellt ist oder ob der zweite Rettungsweg noch nutzbar ist. Sind die Baugrenzen des B-Plans noch eingehalten? Was ist mit den Abstandflächen? Kann ein Nachbar eventuell Schadenersatz fordern? Mein Rat: Schnellstens Rat suchen bei einer Bauherrenvereinigung oder beim Fachanwalt. Die können sich mit allen Einzelheiten vertraut machen und Lösungen erarbeiten und den Druck auf den GU erhöhen.
     
  7. #7 simon84, 02.08.2017
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    5.598
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    1 einzelnes Fenster kann man auch umbestellen.
    Sind Abstandsflächen noch eingehalten? Gebäude noch im Baufenster?
     
  8. #8 Andybaut, 02.08.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Hallo Gizzmo,

    der Bauträger hat gegenüber dir einen Vorteil. Er ist abgebrüht und hat schon einen Haufen Sch.... erlebt und weiß, dass die Bauherren nervös werden.
    Den Vorteil gilt es jetzt elegant umzudrehen und ihn ins schwitzen zu bringen.

    Was ich tun würde:
    "Lieber Herr Bauträger, leider steht das Haus scheinbar um 30cm falsch. Das ist bedauerlich. Da ich ein ordnungsliebender Mensch bin, muss ich
    dies nun der Baurechtsbehörde melden. Diese wird mir dann die weiteren Schritte mitteilen, die sie dann umzusetzen haben.
    Wenn sie diesen Weg nicht gehen möchten, bitte ich sie höflichst mir nun einen für mich befriedigenden Vorschlag zu machen"
     
  9. #9 simon84, 02.08.2017
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    5.598
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Ob du davor oder danach zu einem spezialisierten Rechtsanwalt gehst wird sich nicht viel nehmen. Der Rechtsstreit ist praktisch vorprogrammiert.

    Man kann evtl. sogar eine Wertminderung des Bauwerks ansetzen, wenn es nicht "normal" im Bauplan steht oder irgendwelche Abstände bzw. Baufenster verletzt, auch wenn von Nachbar/Baubehörde geduldet.

    Es geht ja hier auch um spätere Umbauten oder einen evtl. Verkauf, auch wenn man vielleicht noch gar nicht dran denkt.

    Bei BT helfen in der Regel Worte/formlose Schreiben wenig.
     
  10. #10 Leser112, 02.08.2017
    Leser112

    Leser112

    Dabei seit:
    23.12.2016
    Beiträge:
    1.843
    Zustimmungen:
    254
    Beruf:
    Dipl.-Ing., TGA Planer
    Ort:
    Berlin-Brandenburg
    Benutzertitelzusatz:
    Energieeffizienzexperte
    Sicher? Die Differenzierungen und rechtlichen Abgrenzungen zwischen BT und GU/GÜ sind Dir scheinbar völlig unbekannt!
     
  11. Gizzmo

    Gizzmo

    Dabei seit:
    01.08.2017
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Aussendienst
    Ort:
    Rohr
    Hallo Leser112,

    okay, es ist ein GU, da das Grundstück bereits in unserem Besitz war. Salopp sagen wir in Bayern zu allen Firmen die ein bezugsfertiges Haus hinstellen Bauträger :bierchen:

    Deshalb rutscht die Bude auch nicht an ihren angestammten Platz...
     
  12. #12 Leser112, 03.08.2017
    Leser112

    Leser112

    Dabei seit:
    23.12.2016
    Beiträge:
    1.843
    Zustimmungen:
    254
    Beruf:
    Dipl.-Ing., TGA Planer
    Ort:
    Berlin-Brandenburg
    Benutzertitelzusatz:
    Energieeffizienzexperte
    Das kann aber, wenn es um rechtliche Dinge geht, durchaus mal ins Auge gehen ;-)
    Das ist korrekt.
    Ihr einen Werkvertrag mit dem GU/GÜ zudem die Bauantragszeichnungen und Ausführungsplanungen gehören. Wenn danach das gennate Problem dort nicht auftaucht, ist der GU/GÜ einseitig vom Vertrag abgewichen.
    Ein Mangel, den man mit Fristsetzung anmahnen und Abstellung verlangen sollte.
    Wie der GU/GÜ das löst, ist allein sein Problem.
     
  13. #13 El Gundro, 07.08.2017
    El Gundro

    El Gundro

    Dabei seit:
    11.02.2016
    Beiträge:
    177
    Zustimmungen:
    19
    Beruf:
    Projektleiter
    Ort:
    Lichtenau
    Achselzucken ist in dem Fall meistens die Reaktion. Die Mitarbeiter denken sich ja auch nur "was soll ich jetzt da machen, ich kanns auch nicht wegschieben, ist zwar blöd, aber ist eben so". Typischer Versuch, das ganze totzuschweigen.

    Mach auch jeden Fall die schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung. Ich kenne es auch, dass man (mit Frist) einen Sanierungsvorschlag von der Baufirma verlangt.
     
  14. #14 petra345, 08.08.2017
    petra345

    petra345

    Dabei seit:
    17.02.2017
    Beiträge:
    4.543
    Zustimmungen:
    823
    Beruf:
    Ing. plus B. Eng.
    Ort:
    Rhein-Main-Gebiet
    Benutzertitelzusatz:
    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    http://www.bauexpertenforum.de/show...hat-sich-um-sage-und-schreibe-4-5-m-vermessen

    Es geht also doch noch größer!!
     
Thema: Rohbau falsch eingemessen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. haus steht falsch

    ,
  2. Fenster an falscher stelle hausbau www.bauexpertenforum.de

    ,
  3. hausbau haus steht falsch

    ,
  4. haus falsch eingemessen,
  5. Falsch vermessen haus abgerissen,
  6. haus steht im falschen winkel,
  7. unser haus Neubau ist falsch eingemessen,
  8. städtische wand wurde beim haus falsch gesetzt um 40cm,
  9. haus eingemessen brandenburg,
  10. vermeser flasch gemessen
Die Seite wird geladen...

Rohbau falsch eingemessen - Ähnliche Themen

  1. Wertminderung falsche Deckenhöhe im Rohbau

    Wertminderung falsche Deckenhöhe im Rohbau: Hallo, der Bau meines 6-Parteien-Mietshaus ist aktuell noch in der Rohbauphase. Am Montag wurde die zweite Decke gegossen. Erst danach habe ich...
  2. Rohbau: Fenster falsch platziert - Minderungsanspruch?

    Rohbau: Fenster falsch platziert - Minderungsanspruch?: Hallo liebes Forum, nachdem ich schon einige gelesen habe, hätte ich mal eine Frage. Wir befinden uns im Rohbau und an etlichen...
  3. Ersetzen von falsch gemauerten Wänden im Rohbau

    Ersetzen von falsch gemauerten Wänden im Rohbau: Hallo zusammen, bei uns hat es sich ergeben, dass in unserem Neubau aufgrund falscher Verarbeitung des Dünnbettmörtels und der Verwendung...
  4. Maße falsch nach Rohbau

    Maße falsch nach Rohbau: Hallo zusammen, ich bin neu im Forum und habe direkt eine Frage wenn folgender Fall eintritt: Eine gültige Baugenehmigung ist vorhanden....
  5. Kellerfenster vom Rohbauer --> falsche Marke

    Kellerfenster vom Rohbauer --> falsche Marke: Hallo Zusammen, die 3 Lichtschachtkellerfenster hat bei uns nicht der Fensterbauer sondern der Rohbauer gesetzt. Naja gesetzt hat sie der...