Bad in Keller einbauen

Diskutiere Bad in Keller einbauen im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Guten Morgen, ich werde das Einfamilienhaus meiner Eltern übernehmen und zum Zweifamilienhaus umbauen. Dadurch muss in den jetzt nur als...

  1. MarenK

    MarenK Gast

    Guten Morgen,

    ich werde das Einfamilienhaus meiner Eltern übernehmen und zum Zweifamilienhaus umbauen.

    Dadurch muss in den jetzt nur als "Abstellort" genutzten Keller ein Bad und ein Schlafzimmer eingebaut werden.

    Zuerst lassen wir die Rohre, die quer durch die Keller an der Decke gehen direkt an die Wand legen, damit es wohnlicher wird.

    Nun bin ich am Planen für das Bad und hoffe auf Euren Input. Ich habe einfach mal mit meinem rudimentären Planerwissen zwei Tage die benötigten Installationen hin und her geschoben und raus gekommen ist folgender Plan. Ich erhoffe mir Anregungen oder auch Warnungen, wenn man etwas so nicht planen kann :-) Bin offen und dankbar für alle Ideen.

    Klar, ich werde damit zum Fachmann gehen. Aber ich möchte vorher genau wissen, was ich will.
     

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  2. #2 Andybaut, 02.08.2017
    Andybaut

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    Hallo,

    was ich tun würde, wäre das Waschbecken um 90° zu drehen und an die Stelle der Handtuchheizung zu setzen.
    Die Dusche wäre mit 1,20m immer noch tiefer wie notwendig und ich würde dann den Heizkörper zwischen WC und Dusche setzen.
    Dort gehört er ja auch hin.

    Vor dem Waschbecken ist es dann nicht mehr so eng und alles sieht aufgeräumter aus.
    Noch schicker wäre es, die Mauer und Glaswand der Dusche auch beim WC zu realisieren, damit man den Trockner etwas verdeckt.

    Ganz schick wäre es:
    WC an die Position der Waschmaschine. WM und WT um 90° drehen und an die Stelle der 1,40m Wand schieben, also in Verlängerung der Dusche.
    Den Duschzugang von vorne mittels Schiebetüre realisieren (also nicht von der Seite) und die Schiebetüre verdeckt dann im offenen Zustand
    die WM und die WT.
     
  3. #3 Fred Astair, 02.08.2017
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    Achtung Spaßverderber: Was ist mit Nutzungsänderung, 2.Rettungsweg, Rückstau?
    Nur so am Rande, bevor Ihr die Fliesenfarbe und die wandeingebaute Unterputzklobürste bemustert.
     
  4. #4 Andybaut, 02.08.2017
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    Aber ja, wo du Recht hast, da hast du Recht
     
  5. MarenK

    MarenK Gast

    Wow, das ging ja schnell. Die Ideen von Andy muss ich mir erstmal aufzeichnen

    Nuzungsänderung, weil der Keller zum Wohnraum wird?

    Mit dem Punkt Rettungsweg und Rückstau kann ich gerade nichts anfangen... Kannst du das erläutern. Also wir planen ein Pumpensystem einzubauen, wenn das mit Rückstau gemeint ist.

    Um die Waschmaschine und Trockner wollte ich nen Schrank bauen mit oberhalb der Geräte noch Stauraum.
     
  6. #6 DerMarc, 02.08.2017
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    also dafür eine Genehmigung zu bekommen wird ja mal echt spannend :)
     
  7. #7 simon84, 02.08.2017
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    Bevor du da weiterschaust, Meterstab raus und : Welche lichte Raumhöhe hast du im Keller ? Mind. 2,40 Meter in NRW, sonst KO
     
  8. #8 Lexmaul, 02.08.2017
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    Unsinn, da gibt es keine Beschränkung.

    Machen und gut ist - rufst vorher beim Amt an, wenn Du mal in den Keller willst?

    2. Fluchtweg ist das einzige, worauf ich achten würde und wir auch gemacht haben.

    Bei übrigens 2,35m Deckenhöhe...
     
  9. #9 simon84, 02.08.2017
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    Dass dem nachtstrocknenden Rambo IT-Projektleiter die Bauordnung egal ist spielt hier keine Rolle.

    48 Abs 1 Bauordnung NRW
    (1) Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m haben.


    Ausnahmen für Dach und Keller möglich, aber alles weitere musst du im Einzelfall genehmigen lassen

    Wenn du einfach selber und schwarz machen wolltest, dann würdest du dich sicher nicht hier erkundigen.
     
  10. #10 Lexmaul, 02.08.2017
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    Was willst Du Kasper denn? Wenn Du schon unsere Bauordnung zitierst, dann lieber ganz und nicht selektiv:

    .

    Und um nix anderes geht es hier...und was mein Trocknungsverhalten und mein Beruf damit zu tun hat, musst mir mal in Ruhe erklären.

    Also, erstmal Hausaufgaben machen, dann kannste mitspielen.
     
  11. #11 simon84, 02.08.2017
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    kann eine geringere lichte Höhe gestattet werden, wenn wegen der Benutzung Bedenken nicht bestehen.

    Heisst bei dir "einfach machen" ?. Schon klar. Der Rauchmelder wirds schon retten.
     
  12. #12 Lexmaul, 02.08.2017
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    Die bestehen aber generell nicht - kannste glauben oder nicht. Der Passus ist so weich wie Deine Postings ;o)

    Du hattest gesagt, unter 2,40m ein NoGo und das ist einfach Schwachsinn.

    Wie Dein Trocknerschmarrn...
     
  13. Alex88

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    richtig nett hier, Jungs, die Sonne scheint, geht doch raus und spielt da weiter
     
  14. #14 Lexmaul, 02.08.2017
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    Machst Du das Licht aus?
     
  15. Alex88

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    ist schon aus....
     
  16. MarenK

    MarenK Gast

    Ich hätte vielleicht gleich sagen sollen, dass die Höhe kein Problem ist. Dann wäre das ganze Thema nicht hoch gekocht.
     
  17. #17 simon84, 02.08.2017
    simon84

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    Für wen ist die Höhe kein Problem ? Für dich ? Andere Forenteilnehmer? Deinen Planer/Architekt ? Das Bauamt ?

    Eine Nutzungsänderung mit Wohnflächenänderung ist auch in NRW nicht verfahrensfrei, denn das EFH/ZFH selbst ist auch nicht verfahrensfrei.

    Das heisst eine Planung musst du sowieso vorlegen für den Bauantrag.

    Generell sind 2,40 Meter gefordert. Ausnahmen sind möglich.
    Generell sind auch 1/8 Fensterfläche gefordert, d.h. bei dem Raum mind. ca 1 qm Fensterflaeche.

    Mit der 75cm Luke hast du vermutlich eher 0,3 qm Fensterflaeche.
    Auch dafuer brauchst du eine Ausnahme.

    Zweiter Rettungsweg muss bei zweiter Wohneinheit vorhanden sein.
    Dafür wird es keine Ausnahme geben.

    Dein zuständiges Bauamt kann dir mehr Infos geben was sie tatsächlich in deinem Fall fordern.

    Einfach schwarz drauflosbauen kannst du selbstverständlich auch, aber dafür wird es keine Tips hier aus dem Forum geben.
     
  18. MarenK

    MarenK Gast

    Oh man, ich verstehe nicht, warum hier alles so feindselig sein muss. Ich habe freundlich um Hilfe gefragt und daher geht es doch in diesem Forum.

    Ich habe beim Bauamt vorgesprochen. Die Mindestlöhne von 2,20 m in Münster ist vorhanden und nur der Fluchtweg muss nun noch entweder vergrößert oder eine Außbahme erteilt werden. Dies werde ich durch einen Bauvorantrag prüfen lassen.

    Vielen Dank an Andy für die tollen Tips. Ansonsten werde ich das Forum wieder verlassen, die Art und Weise hier gefällt mir nicht.
     
  19. Alex88

    Alex88
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    so ganz unrecht hast Du nicht, aber es wäre wünschenswert, wenn man solche Infos
    von Anfang an mit angeben würde, dann wäre manche "heisse" Diskusion hinfällig
     
Thema: Bad in Keller einbauen
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