Mehrfamilienhaus gewährleistung

Diskutiere Mehrfamilienhaus gewährleistung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wenn folgendes machbar ist bitte mit Gesetz,Nachweis. Von einem Mehrfamilienhaus wird die Hälfte (Haus und Grundstück) verkauft....

  1. nvd126

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    Hallo,

    wenn folgendes machbar ist bitte mit Gesetz,Nachweis.

    Von einem Mehrfamilienhaus wird die Hälfte (Haus und Grundstück) verkauft.
    Ist es möglich, das (wenn beide das wollen) das der Verkäufer unter keinen Umständen finanziell belangt wird, für die Seite vom neuen Eigentümer?

    Beispiel:

    Linke Seite: Neuer Eigentümer
    Rechte Seite: Bisheriger Eigentümer (dem auch die Linke Seite gehörte).

    Links ist ein erheblicher Baumangel aufgetreten, Sanierung notwendig. Normal müssen sich das ja Eigentümer teilen die Reparatur.
    Kann man Vertraglich beschließen das der Eigentümer Rechte Seite auf keinen Fall was für die Linke Seite zahlen muss?
    Zudem kann man Vertraglich beschließen das ein Eigentümer keine Sanierung des Hauses anstoßen kann (zum Nachteil des Eigentümers der Rechten Seite).

    Vielen Dank
     
  2. #2 simon84, 07.08.2017
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    Das kommt darauf an was als Sondereigentum und was als Gemeinschaftseigentum definiert wird.

    Klar kannst du das auf dem Papier so hindefinieren, dass alles entweder Sondereigentum links oder Sondereigentum rechts ist und nichts gemeinschaftlich.

    Wenn es aber ein MFH ist und kein klassisches "Doppelhaus" mit zwei echten Hälften, dann
    kommst du natürlich rein baulich an gewisse Grenzen.

    z.B. kann man das Dach ja schlecht in der Mitte teilen. Was ist wenn einer ausbauen, dämmen oder renovieren will?

    Strom und Wasserleitungen, Haustechnik, Heizung usw.
     
  3. nvd126

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    Hallo und danke für die Antwort,

    also Dach fällt zum Glück nicht an die nächsten 20-30 Jahre.
    Eigentlich sollte nur ein Schnitt in der Mitte durchgeführt werden. Treppenhaus soll an mich gehen. (Wird von der rechten Seite nicht benötigt).
    Und es ist ein MFH mit einem Treppenhaus in der Mitte.

    Heizung, Strom und Wasser ist mein Part. Ist übrigens auf der rechten Seite nicht vorhanden (unbewohnt und unbewohnbar aktuell, muss saniert werden).

    Der Sinn des ganzen ist eigentlich das ich noch nicht das ganze Haus kaufen will...
     
  4. #4 petra345, 08.08.2017
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    Wenn Du als Käufer des maroden Teiles, später keine Ansprüche stellst, ist für Dich doch alles geregelt.
     
  5. nvd126

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    Hallo,

    ja würde ich sowieso nicht machen. Das Haus gibts günstig da es ein Kernsanierungsfall ist. Fassade ok, Dach ok lt Gutachter. Das war es aber auch.
    Ich habe jetzt ein Jahr gebraucht um den Linken Teil zu entkernen und um gröbste Schäden zu reperieren. Jetzt sollen die Eigentumsverhältnisse geklärt werden bzw festgelegt werden.
    Ist eine Familienangelegenheit. Mir wird da glaub nicht so 100% vertraut, deswegen die Frage ob man den bisherigen Eigentümer von Zahlungen vertraglich befreien kann.


    Heizung und Wasser usw den ganzen Kram nutze ja nur ich weil die Rechte Seite wie gesagt unbewohnbar ist.
    Das ganze Haus kaufen traue ich mir irgendwie noch nicht zu... bin noch so jung..
    Wüsste auch zugegeben gar nicht was da auf mich zu kommen würde an mehrkosten usw.
     
  6. #6 simon84, 08.08.2017
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    Ist es die gleiche "Ruine" die du für 10.000 EUR bekommen konntest?
    Nimm das Ding einfach komplett und mach damit was du willst. Das lohnt sich doch hinten und vorne nicht eine Teilungserklärung zu machen bei dem Objekt (Aufwand, Kosten usw.)

    Wenn die "rechte Seite" keine Hausinstallationen hat, was soll dann an dich an Zusatzkosten aufkommen?

    Grundsteuer, Strom, Wasser usw. zahlst du sowieso.

    Das Haus real zu teilen wird nicht möglich sein (Grund+Haus).
    Somit bleibt nur die Option einer Teilungserklärung.
     
  7. nvd126

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    Hallo,

    ja die wäre das. Inzwischen ist das nicht mehr so eine Ruine. Bin schon fast beim typischen "Renovierungsaufwand" angekommen.
    Hatte mit einem Notar grade telefoniert. Er hat vorgeschlagen mich als Miteigentümer einzutragen des Grundstückes und festzuhalten das ich die Linke Seite des Hauses inkl. Treppenhaus nutze.

    Und wollte eigentlich in kleinen Schritten an das Projekt eigenheim gehen. Ich weiß gar nicht was an extra Aufwand bei einem komplett eigenen Haus und Grundstück auf mich zukommt.
     
  8. #8 simon84, 08.08.2017
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    Kauf wenn dann das ganze Haus.
    Lass dich nicht auf Nischenlösungen ein.
    Für 10.000 kaufen andere einen Stellplatz.

    Auf dich kommt unter Anderem zu:

    Notargebühren (einmalig)
    Grunderwerbsteuer (einmalig)
    Grundsteuer (normalerweise quartalsweise)
    Wasser+Abwasser (normalerweise monatliche oder quartalsweise Vorauszahlung, jährliche Abrechnung)
    Strom (normalerweise monatliche Vorauszahlung, jährliche Abrechnung)
    Müll (normalerweise jährliche Abrechnung)
    Brandversicherung (normalerweise jährliche Abrechnung)

    usw.

    Der Notar, jeder Immobilienmakler, deine Gemeinde oder dein Bankberater kann dich informieren.

    Die Kosten kommen so oder so auf dich zu, egal ob du eine Hälfte hast oder beide.
     
  9. #9 El Gundro, 17.08.2017
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    So wie Du das denkst ist das im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Es müsste also eine Teilungserklärung gemacht werden (beim Notar -> kostet Geld).

    Ich würde der Einfachheit halber auch gleich das ganze Haus kaufen. Lass doch im Kaufvertrag beim Notar reinschreiben, dass gekauft wird wie es im Bestand dort steht und Ansprüche wegen sämtliche Baumängel nicht mehr geltend gemacht werden können. Der Notar kann Euch dazu beraten, wie man das sauber formuliert. Dann trägst Du eben das ganze Risiko für evtl. noch unentdeckte Sachen.
     
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