Typische Fragen in der Bauvoranfrage

Diskutiere Typische Fragen in der Bauvoranfrage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich werde als Bauvorlagenberechtigter alsbald meine erste Bauvoranfrage einreichen. Am zuständigen Bauamt des betreffenden Gebietes...

  1. #1 petra345, 10.08.2017
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    Ich werde als Bauvorlagenberechtigter alsbald meine erste Bauvoranfrage einreichen. Am zuständigen Bauamt des betreffenden Gebietes war man besonders "hilfreich" und erklärte, das können Sie sowieso nicht.

    Inzwischen habe ich mit Hilfe des hiesigen Bauamtes die für Hessen gültigen, fast 50 Seiten Anleitung gefunden, heruntergeladen und ausgedruckt.

    Meine Frage dazu: "Welche typischen Fragen werden in der Bauvoranfrage gestellt?"

    Ich war bisher der Ansicht, daß ich meine Pläne mit der Darstellung der Umgebung einreiche, und man ggf. dies und jenes zur erneuten Bearbeitung zurückgibt.
    Das BVH liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, also im Bestand nach § 34 BBG und mit Ensembleschutz des Denkmalamtes.

    Ich will die vorhandenen Gebäude nicht renovieren sondern die vorhandene Bebauung platt machen und von Grund auf in ähnlicher Weise, aber neu gestalten. Dabei sollen die bisherigen, engen Räumlichkeiten durch einen größeren Gebäude-"Klotz" ersetzt werden. Eine solche Bebauung ist in der unmittelbaren Umgebung durchaus auch schon vorhanden.

    Die frühere Leiterin des Landesdenkmalamtes hatte mir vor Jahren erklärt, eine Abrißgenehmigung bekommen Sie. Es ist eben durch viele Umbauten und Anbauten nicht mehr viel der ursprünglichen Bausubstands vorhanden.

    Aber inzwischen würde man das anders sehen. Das Bauamt möchte, daß ich das Äußere renoviere und hat mir schon mündlich angedroht, man könne das auch von einer Fachfirma durchführen lassen und mir die Rechnung schicken. Ggf. wird man eine Zwangshypothek eintragen.
    Das ist wohl heiße Luft, aber mit solchen faulen Tricks wird gearbeitet. Und das ist nicht die einzige Merkwürdigkeit dieser Behörde.

    Meine Ansicht, zu einer ehrlichen Beratung durch Behörden hat dabei erheblichen Schaden genommen.

    Mit dem lokalen Denkmalamt gibt es einen Ortstermin in wenigen Wochen. Das Ergebnis ist also noch völlig offen.

    Vielen Dank.
     
  2. #2 Leser112, 10.08.2017
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    Seit wann muß man für eine Bauvoranfrage einen Fachkundenachweis besitzen? Das darf eigentlich jede Hausfrau.
    Die Hessen scheinen das ja extrem bürokratisch zu handhaben.
    Das Gebäude muß sich in die ortsübliche Bebauung einfügen/einordnen.
    Bei uns reichen Skizzen, wo in einer Flurkarte die Außenabmessungen vermaßt sind. Dazu ein Schnitt mit Höhenangaben und Dachform. Ggf GFZ und GRZ sowie ergänzende Zusatzangaben. Wie das bei Denkmalschutz aussieht, weiß ich allerdings nicht.
    §34 ist immer etwas gummiartig und lässt mehr oder weniger Interpretationsspielraum zu.
     
  3. #3 Andybaut, 10.08.2017
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    Hallo,

    ich kenne das aus BW so:

    man stellt den Grundriss, Schnitte und Ansichten dar und lässt prüfen, was man halt prüfen lassen will.
    Das war bei uns auch schonmal ein reines Maßenmodell. Kommt wirklich auf die Behörde drauf an.
    Dann prüfen die das was man ihnen zum prüfen vorgelegt hat.

    Das könnte z.B. sein:
    Ist das Vorhaben in der Größe so denkbar
    Darf diese Nutzung im Gebiet sein
    oder oder oder

    In einer Bauvoranfrage geht es eigentlich nur darum unklare Elemente zu prüfen ohne eine richtiges Baugesuch zu erstellen. Das wird natürlich irgendwann unsinnig, wenn der Aufwand der Voranfrage so groß ist wie das Baugesuch selbst.
    Die Idee dahinter ist, so meine Meinung, auf einfache Weise Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.
     
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