Gartenbau - Absacken des Untergrundes

Diskutiere Gartenbau - Absacken des Untergrundes im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo ihr Fachleute, habe ein Problem mit meinem Gartenbauer. Nach dem Winter hat sich an etlichen Stellen die Pflasterfläche um teilweise...

  1. -JBA-

    -JBA- Gast

    Hallo ihr Fachleute,

    habe ein Problem mit meinem Gartenbauer.

    Nach dem Winter hat sich an etlichen Stellen die Pflasterfläche um teilweise bis zu 8 cm gesetzt - vorwiegend nahe der Hauswände, aber nicht nur.

    Mir stellt sich nun die Frage, ist der Gartenbauer nicht verpflichtet, vor Beginn eine "Probe" des tieferliegenden Erdreichs zu nehmen und die beschaffenheit/Verdichtung zu prüfen?

    Welcher Hausbesitzer kann schon sagen ob der Tiefbauer wirklich korrekt verdichtet hat???

    Wo finde ich in der VOB zu diesem Thema etwas?

    Bin für jeden Rat dankbar.

    JBA
     
  2. #2 Christian S, 14.05.2006
    Christian S

    Christian S

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    macht keine Bauleitung. Ihr Architekt sollte das Verfüllen der Arbeitsräume überwacht haben. Aber erst mal den Aufbau prüfen, ob genug Schotterbett eingebaut wurde.
    Gruss Christian
     
  3. -JBA-

    -JBA- Gast

    Gartenbau

    Hallo,

    ich denke, dass Schotterbett ist soweit in Ordnung, muss aber noch abschließend geprüft werden.

    Mich interessiert mehr, ob der Landschaftsgärtner vor Beginn der Arbeiten den Boden "überprüfen" muss und nicht einfach drauflos legen kann, und wenns in die Hose geht jegliche Verantwortung von sich weissen kann!!!!!

    Weiterhin suche ich diesbezüglich in der VOB nach Passagen die dieses Thema beinhalten.

    JBA
     
  4. PeMu

    PeMu

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    Warum soll der Gartenbauer den Mist ausbaden und nicht der ihn verbockt hat?
     
  5. #5 -JBA-, 15.05.2006
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15.05.2006
    -JBA-

    -JBA- Gast

    ....

    ... immer wieder diese xxxxxxxx Antworten!

    PeMu, können Sie lesen? Bezieht sich das auf meine Frage? Ersparen Sie sich solche xxxxx Antworten!

    Es geht hier darum, ob der Gartenbauer den Untergrund zu prüfen hat oder nicht!!!!!


    -JBA-
     
  6. #6 Carden. Mark, 15.05.2006
    Carden. Mark

    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ich bezweifele ob der GaLa Bauern soweit gehen muss, Leistungen welche Sie nicht bereit waren zu erfüllen (oder etwaige mangelnde Bauleitung nicht beobachtet hat) auf seine Kosten zu kontrollieren.
    Ich würde zu dem Schluß kommen - NEIN.
    Er hat sich nach Augenschein ein Bild zu verschaffen.
    Wenn er Untauglichen Füllboden erkennen kann, Bedenken anzumelden.
    Die Kontrolle der Vorgewerke geht nicht soweit, dass hierfür alle Anfallenden Kosten etc. aufgewandt werden müssten.
    Es ist aber schon sehr verdächtig, dass Sie den GaLa ans Leder wollen, obwohl klar ein Mangel des Tiefbauers zu erkennen scheint.
    Woran das aber liegt, werden wir wohl nie erfahren.
     
  7. #7 Friedhofen, 15.05.2006
    Zuletzt bearbeitet: 15.05.2006
    Friedhofen

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    Jeder Auftragnehmer

    der seine Leistung in engem Zusammenhang mit den Vorarbeiten eines anderen Unternehmers zu erbringen hat, muß gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B prüfen, oc diese Vorleistung eine geeignete Grundlage für seine eigene Arbeit bietet und nicht etwa die Gefahr besteht, daß seine Leistung durch die Vorleistung mangelhaft werden könnte.
    Selbstverständlich kann der auf eine Vorleistung aufbauende Unternehmer nicht das umfassende Risiko eines evtl. in der Vorleistung verborgenen Mangels übernehmen. Seine Prüfungspflicht wird vielmehr zum einen dadurch eingeschränkt, daß sie das durchschnittliche Fachwissen seiner Branche nicht überfordern darf.
    Zum anderen muß ihm die Prüfung auch zumutbar sein.
    Beispiel:
    Ein Gartenbaubetrieb hat auf einen bauseits vorhandenem Untergrund Terrassenplatten verlegt. Aufgrund mangelhafter Bodenverdichtung kommt es zu Plattensenkungen. Hätte der Auftragnehmer die Verdichtung des vorgefundenen Untergrundes durch eine Bodensondierung überprüfen müssen?
    Die Entscheidung:
    Das Amtsgericht Nürnberg -Az.: 21 C 6417/90, NJW-RR 93,406- hat mit Urteil
    vom 19.03.1992 näher definiert, wo die Zumutbarkeitsgrenze des Auftragnehmers (AN) für die Prüfungspflicht der Vorleistung anzunehmen sei.
    Vom AN könne im allgemeinen nicht mehr als eine Prüfung durch Betrachten, Befühlen, Nachmessen und durch "normale Belastungsproben" gefordert werden.
    Im Beispielsfall gehe die Durchführung einer Bodensondierung über eine solche "normale Belastungsprobe" hinaus. Sie sei dem AN nicht zumutbar.
    Andererseits könne sich der AN auch nicht auf bloßes Besichtigen der Vorleistung beschränken.Als "normale Belastungsprobe" sei ihm im Beispielsfall vielmehr zumutbar, wenigstens mit einer normalen Eisenstange (Eisenpinne)oder einem sogen. "Frosch" (Explosionsramme) die Beschaffenheit des Untergrundes zu prüfen.
    Wäre hierdurch eine mangelhafte Verdichtung des Untergrundes -wie anzunehmen- bereits erkennbar gewesen, so bedeute dies eine Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht. Dies führe zu einer Gewährleistungshaftung des AN.
    -Keine Rechtsberatung, nur Zitat aus: "Baurechts-Report" Frikell-Hofmann Band 3, ISBN 3-89650-021-X-
     
  8. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Noch son ... Kommentar:

    Treffer - versenkt.

    Also, wenn bei so ner Nachfrage die Nerven blank liegen ...

    Wir wollen hier keine Hilfestellung für derartige Ansinnen geben. Daher die Nachfrage nach der Motivation. Wollen Sie da durch, ziehen Sie einen RA und einen SV zu raten und geben das Geld dafür aus. Aber nicht so.

    Hier ist eher Äufklärung in Sachfragen

    Mediation

    und manchmal auch Trauer bis Belustigung.
     
  9. #9 MagicHS, 29.05.2006
    MagicHS

    MagicHS Gast

    Bei mir hat der Tiefbauer auch gepflastert und sucht sich nun rauszuwinden. Mal sehen wie...
     
Thema: Gartenbau - Absacken des Untergrundes
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