Stahlfaserbeton

Diskutiere Stahlfaserbeton im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Die DIN DIN 18195-6 „Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser; - 2000/08“ regelt die...

  1. #61 Carden. Mark, 02.06.2006
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    Die DIN DIN 18195-6 „Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser; - 2000/08“ regelt die „Zulässigkeit von kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen
    In zeitweilig aufstauendes Sickerwasser. Ohne eine Zeit / Dauer zu benennen.
    Hat hier nicht mit zu tun?
    Doch.
    KMB ist somit DIN konform, auch bei Zeitweilig aufstauendes Sickerwasser.
    Alle Hersteller haben Zulassungen hierfür.
    Die KMB-RiLI regelt das ganze schon seit 1998.
    Ist es anerkannten Regeln der Technik?
    NEIN – ganz KLARES NEIN.
    Immer wieder festgestellt – auf allen Sachverständigentagungen und Seminaren.
    Kein anerkannten Regeln der Technik = Mangel, wenn der Bauherr nicht explizit über diesen Zustand, unter Benennung etwaiger zusätzlicher Risiken „Ausreichen“ aufgeklärt wird.
    Möchten Sie vor Gericht das Wörtchen „Ausreichend“ schlüssig definieren.
    Ich auch nicht.
    Einzig und alleine darum geht es.
    Steht man als Sachverständiger vor Gericht. Lautet die Frage selten: „Geht das, Funktioniert das“
    Die Fragen lauten eher: ist das anerkannten Regeln der Technik? Ist das DIN Konform? Ist das Vertragskonform? Usw.
     
  2. #62 JamesTKirk, 02.06.2006
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 02.06.2006
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Noch nicht einmal DIN-Normen müssen die aaRdT darstellen, siehe folgendes Urteil:

    Aber selbst DIN-Normen, die durch Ländererlaß in den Rang einer "Technischen Baubestimmung" erhoben worden sind, stellen nicht immer eine allgemein "anerkannte Regel der Technik" dar (OLG Düsseldorf 05.02.1993, NJW-RR 1994, 88
     
  3. #63 Carden. Mark, 02.06.2006
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    Vollkommen Richtig

    und bekannt.
    DIN Normen haben die "Vermutung" aRdT zu sein.
    Mehr nicht!
    ES gibt genügen Normen oder Teile dieser, welche "nicht" aRdT sind.
    Schaut man aber z.B. in die VOB.
    § 4
    Ausführung
    2.(1) Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten.
     
  4. #64 Baugast, 21.07.2006
    Baugast

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    SFB ohne zusätzliche Bewehrung

    Guten Tag,

    mit großem Interesse verfolge ich Ihre Diskussion um S(cience)F(iction)Beton.

    Frage: Wie sieht das aus in einem Fall, in dem angeboten war B25 WU Bodenplatte bewehrt. Verarbeitet wurde jedoch SFB als Bodenplatte ohne Zusatzbewehrung. SF wurden also als Bewehrungsersatz verwandt. Angeblich liegt Statik des SF Herstellers für Bodenplatte vor. Gesamtstatik des EFH ist nicht existent.

    Meiner Meinung ist das ganze a) kein WU Bauteil, und b) muss als unbewehrtes Bauteil angesehen werden.

    Wie ist hier die Experten-Meinung?

    @ Josef: Sie deuten an, Sie hätten Erfahrungen gemacht im Rückbau von SF-Bauteilen? Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Erfahrungen keine guten waren? Können Sie Ihre Erfahrungen präzisieren?

    @ alle Experten: Wer hat generell Erfahrungen mit SF-Beton verbaut ohne Matten als tragendes Bauteil?

    Bitte keine Werbebotschaften von SF-Vertretern oder Herstellern. Ich suche keine Schönfärbungen sondern ehrliche Argumente pro und con.

    Vielen Dank für Ihre Mithilfe

    der Baugast
     
  5. PeMu

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    mal ein bischen suchen, das Thema hatten wir schon ausführlich durch.
     
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