Muss in diesem Fall verputzt werden?

Diskutiere Muss in diesem Fall verputzt werden? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir diskutieren gerade mit unserem BT darüber, ob er die Innenwände verputzen muss oder nicht. In der Baubeschreibung steht wörtlich:...

  1. totto

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    Wir diskutieren gerade mit unserem BT darüber, ob er die Innenwände verputzen muss oder nicht.

    In der Baubeschreibung steht wörtlich:
    "Sämtliche Wandflächen der Wohn- und Aufenthaltsräume im EG, OG und DG einschl. Treppenhaus erhalten einen tapezierfähigen Gipsputzauftrag.
    Die Stoßfugen der Geschossdecken werden verspachtelt und tapezierfertig hergestellt - die Deckenflächen werden nicht verputzt."
    "Nichttragende Innenwände aus Bimsstein oder Gipsdielen nach statischem Erfordernis"

    Der BT meint, Gipsdielen braucht er nicht verputzen, weil die Oberfläche gleichwertig zu Putz sei. Außerdem sei die Verspachtelung der Gipsdielen ja sozusagen der versprochene Gipsputz.

    Da wir im Obergeschoss KS-Wände einbauen wollen (zur Geräuschdämmung), will er für Putz den vollen Preis zusätzlich berechnen.

    Wir stehen auf dem Standpunkt:
    1. Eine eindeutigere Formulierung als "sämtliche" gibt es nicht. Laut Vertrag MUSS er also putzen, unabhängig von technischen Aspekten. Und außerdem:
    2. Ein Gipsputzauftrag hat auch bei Gipsdielen die Vorteile: zusätzliche Geräuschdämmung, noch gleichmäßigere Feuchtigkeitsregulierung (Klebestellen der Giepsdielen atmen nicht), einfachere Montage von zusätzlichen Kabeln und Dosen unterputz.

    Ich bitte um begründete Meinungen.
     
  2. #2 Baufuchs, 19.05.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bilden die

    Gipsdielen eine Wandfläche, ist diese zu verputzen. Anders lässt sich die Formulierung "sämtliche Wandflächen.... erhalten..." nicht verstehen.
    Sollten aus Gipsdielen gebildete Wandflächen davon ausgenommen sein, hätte dies explizit aufgeführt sein müssen.

    Der Nachsatz
    bezieht sich nicht auf den Innenputz, sondern soll nur zum Ausdruck bringen, dass nach Wahl des Unternehmers Bimsstein o. Gipsdielen für nichttragende Innenwände zur Ausführung gelangen.

    Über Sinnhaftigkeit von Putz auf Gipsdielen mag man streiten, aber nach dem text der Baubeschreibung muß der BU verputzen (lassen).
     
  3. Eric

    Eric

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    Stimme dem Baufuchs zu.

    KS im OG scheint Sonderwunsch zu sein. Warum nur dort zur Schalldämmung???
     
  4. totto

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    @Eric
    Weil da die SZ sind und insofern Schalldämmung am wichtigsten ist.
    Danke schon mal für die Antworten.

    Wenn der BT sagt, das Verspachteln der Gipsdielen wäre ja praktisch das versprochene Verputzen, ist das dann offensichtlicher Nonsens oder kann man das unter Umständen so vertreten?
     
  5. #5 Baufuchs, 20.05.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Verspachteln

    ist etwas anderes als verputzen. Das ist dem BT sicher klar.
     
  6. #6 Schwabe, 20.05.2006
    Schwabe

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    Hallo totto,

    ich stimme Baufuchs nicht zu.
    Gipsdielen sind prinzipiell so planeben in der Oberfläche, dass diese nicht verputzt werden müssen maximal verspachtelt. Das ist so üblich, kein Putzhersteller nennt in seinem technischen Merkblatt als möglichen Untergrund Gipsdielen – weil eben niemand diese verputzt.
    Ich bin fest davon überzeugt, sollten Sie sich mit dem BT streiten, verlieren Sie , auch vor Gericht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
     
  7. #7 Baufuchs, 20.05.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es geht

    nicht darum, was sinnvoll/möglich/nötig/nicht nötig ist, sondern darum, was der BT in seiner Baubeschreibung zugesichert hat.
     
  8. totto

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    Das das Verputzen von Gipsdielen nicht üblich ist, ist sicher unstrittig. Vor allem deshalb, weil die Hauptfunktion des Putzes (Glätten) keine Rolle spielt und den anderen Vorteilen des Putzes vergleichsweise hohe Kosten gegenüberstehen.

    Es läuft wohl auf die Frage hinaus, ob die Verwendung von Gipsdielen automatisch impliziert, dass nicht verputzt wird. Aber ich stelle mir die Frage, wie man hätte formulieren müssen, wenn man ganz bewusst die Gipsdielen verputzen will. Genau DANN wählt man eine eineindeutige Formulierung wie "sämtliche", oder nicht?

    Aber wie ist das denn so in anderen Baubeschreibungen formuliert? Wenn es allgemein üblich ist, den Vertrag so zu formulieren und das Nicht-Verputzen von Gipsdielen vorauszusetzen, müssen wir wohl damit leben.
     
  9. #9 Baufuchs, 20.05.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Möglich

    wäre eine solche Formulierung:

    "Kommen Gipsdielen zum Einsatz, werden diese wegen der ohnehin vorhandenen tapezierfähigen Oberfläche nicht verputzt, sondern verspachtelt."

    Ich halte es schlicht für eine Nachlässigkeit des BT dies nicht so formuliert zu haben. Letzlich bringt aber ein Streit in diesem Punkt Ihnen als Bauherren gar nichts, denn der BT wird sich den fehlenden Mehrpreis für Putz auf KS Mauerwerk dann an anderer Stelle holen.

    Handeln Sie in Ruhe mit dem BT einen vernünftigen Preis für die Änderung auf KS mit Putz aus und gut ist´s.
     
  10. #10 Schwabe, 20.05.2006
    Schwabe

    Schwabe

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    Das sehe ich auch so. Zumal, was ist, wenn Sie eventuell im DG Trockenbau haben (Abseitenwand, Verkofferung). Dann müssten die ja auch geputzt werden, lt. Baubeschreibung ?
    Vielleicht haben Sie KS-Plansteine, dann könnten Sie als Putz über einen Dünnlagenputz (d= ca. 5 mm) mit dem BT reden, der ist nicht so kosteniuntensiv.
    MfG
    Schwabe
     
  11. Quelle

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    richtig. auf dem bau kommt der bauherr nie ungeschoren davon. aber eine hand wäscht die andere und in der ganzen bauzeit gibt es bestimmt eine gelegenheit, wo man das entgegenkommen des BT braucht. da lohnt das knausern im einzelnen in der regel nicht.
     
  12. totto

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    Genau das habe ich mir auch gedacht. Streit mit dem BT bringt sicher niemanden weiter.

    Mein erster Kompromissvorschlag war, nur das OG zu verputzen, auf den Putz in den restlichen Geschossen würden wir verzichten und er spart fast 50%. Das hat der BT abgelehnt.
    Dann habe ich noch vorgeschlagen, statt den Standard-Gipsdielen die schweren Dielen zu nehmen, die wesentlich besser dämmen. Dann würden wir komplett auf den Putz verzichten und er spart 70%. Das hat der BT bis jetzt auch abgelehnt.

    Aber da wir auf der anderen Seite für jede Kleinigkeit fette Aufpreise zahlen, sehe ich auch nicht ein, dass wir ganz klein beigeben und Ihn machen lassen, was er will.

    Diese Diskussion hier ist wichtig für uns, damit wir wissen, dass wir uns da nicht in etwas Unsinniges verrennen.
     
  13. #13 Christian S, 21.05.2006
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    die rechtlichen Aspekte mal ausser acht gelassen

    ist es baulicher Unfug, Gipsdielenwände aus welchen Gründen auch immer (Schallschutz, wat en Unsinn!!) verputzen zu lassen.
    Man soll sich nicht wundern, wenn der BT diesen Unfug auch in Teilbereichen kategorisch ablehnt. Das Verputzen von KS-Wänden ist eine klare Zusatzleistung und muss extra bezahlt werden.
    Normalerweise ist schon das Erstellen von KS anstatt Gipsdiele mit Mehrkosten behaftet.
    Alles andere sollen die Rechtsverdreher beraten.
    Gruss Christian
     
  14. #14 Baufuchs, 21.05.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der BT

    hat in seiner Baubeschreibung eine Leistung zugesichert, nämlich verputzen aller Wände. Ob es Sinn macht/erforderlich ist Gipsdielen zu verputzen ist überhaupt nicht die Frage.
    Und wenn verputzen aller Wände vertraglich zugesichert ist, dann ist eben das verputzen der KS Wände keine zusätzliche Leistung.
    Wenn der BT (was ich aber noch nicht herauslesen konnte) das KS Mauerwerk preisgleich machen will und nur den Putz bezahlt haben will, würde ich als Bauherr es damit gut sein lassen.
     
  15. totto

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    @Christian S

    Natürlich sollen wir für KS auch noch Aufpreis zahlen. In Summe etwa 12€/m². Und zusätzlich den Putz :eek:

    Was Schallschutz betrifft: Ich habe mehrfach gehört, dass 1cm Putz ca. 1dB bringen. Beidseitig als 2dB. Da 3dB eine Verdoppelung der Lärmquelle bedeuten, ist das nicht wenig. Aber im Verhältnis zum Preis sind das natürlich alles Peanuts.

    Letztlich gehts um die BT-Logik, die uns ärgert.
    1. Putz eindeutig versprochen
    2. Wegen Gipsdielen kann Putz eingespart werden.
    3. Kunde will anderes Mauerwerk
    4. Also muss er jetzt auch den Putz extra bezahlen (trotz 1.!!!)
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 22.05.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Also...

    Um was gehts denn. Nur um die Preisdifferenz. Da hat der BT verloren. Angeboten ist angeboten, muss also kalkuliert gewesen sein.
    Rein technisch möchte ich mal erleben, wie ein Putzer diese a....glatten Gipsdielen fachgerecht und dauerhaft putzt. Die kann man eigentlich nur spachteln.
    Wenn wir hier über ein BV einer Kommune mit Revision reden würden, könnte ich dem BU glatt nachweisen, daß er beim KS + Putz gegenüber Gipsdiele + Putz noch Ersparnisse hat:p . OK, etwas übertrieben - aber nur etwas.
    MfG
     
  17. #17 Christian S, 22.05.2006
    Christian S

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    mal haarklein genommen

    kann ich ja verstehen, aber muss dann konsequenterweise nicht auch der GK im DG verputzt werden??
    Und ist nicht der bestimmende Aspekt der Baubeschreibung: "tapezierfertig"??
    Keiner verputzt eine Wand aus Schallschutzgründen.
    Und ist in der Wand ne Tür?? brauchen dich die db´s auch nicht mehr kümmern.
    Wenn der BT dich bis jetzt wie ne Weihnachtsgans ausgenommen hat überleg dir besser was anderes, ums ihm heimzuzahlen.
    Brauchste doch nur mit der Lupe rumlaufen, oder beauftrage einen SV mit der Abnahme, dann ist die neue Küche bestimmt noch drin.
    Gruss Christian
     
  18. H.PF

    H.PF

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    Das halte ich für nicht ganz richtig. es ist ein Unterschied, ob ich eine Wand habe, die 31 dba dämmt mit einer Tür, die genau so schlecht den Schall dämmt oder ob ich eine Wand habe, die 41 dba dämmt und eine schlechte Türe. Wenn cih im Bett liege und nebenan machen die Halbstarken noch Fete höre ich das bei der besseren Wand viel weniger, trotz der schlechten Türe. Es ist schon noch die Schalldämmung der Wand wichtig!!!

    Grunß Holger
     
  19. #19 Christian S, 22.05.2006
    Christian S

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    gute Türe, schlechte Türe

    es ist der Luftspalt, der die Kleinkrämerei zunichte macht, Holger.
    Bei ner Bodendichtung gebe ich dir recht, aber bei ner normalen Zimmertür??
    Naja, vielleicht bringt es ja ein bisschen.
    Besser wäre allerdings ein Gegenschallgenerator, der die Schallwellen neutralisiert. Gibts m.E. schon als Sonderausstattung in der Zarge eingebaut, sogar mit Akku, wird dann durch die Betätigung der Tür wieder aufgeladen.:)
    Gruss Christian
     
  20. #20 BTopferin, 22.05.2006
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    Sorry, Christian, aber ganz ehrlich gesagt, das halte ich für eine ziemlich blöde Aussage.

    Gruß
    Amy
     
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