Ausführung Keller in Mauerwerk mit Abl.

Diskutiere Ausführung Keller in Mauerwerk mit Abl. im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Bauexperten, ich beteilige mich erstmals an einem Forum, weil ich zur Zeit nicht recht weiter weiß. Ich habe über einen Bauträger ein...

  1. #1 St.Christ, 25.03.2003
    St.Christ

    St.Christ Gast

    Hallo Bauexperten,

    ich beteilige mich erstmals an einem Forum, weil ich zur Zeit nicht recht weiter weiß.
    Ich habe über einen Bauträger ein ETW in einem 6-Familienhaus
    erworben.
    Dieses ist seit Juni 2001 in Bau, aber immer noch nicht ganz fertig,
    obwohl ich bereits seit Ende Dezember 2002 darin wohne.
    Eine Abnahme wurde versucht, ist aber bis dato nicht erfolgt.

    Nach mehreren Feuchteschäden deren Synthome zum Teil beseitigt wurden, soll seit Ende Dezember, wegen des Bezugs,
    die drittletzte Kaufpreisrate überwiesen werden.
    Diese habe ich bis zum heutigen Tag verweigert, da erhebliche Mängel bestehen, deren Beseitigung bzw. Anerkennung abgeleht wurde, indem die Unterzeichnung meiens Abnahemprotokoll bis heute verweigert wurde.
    Zugestellte Folgeschreiben die eine Verweigerung der Abnahme feststellen und ein Beweissicherungsverfahren nach Fristablauf zum 7.03.2003 androht sind bis heute unbeantwortet.

    Was ich nach langen Diskussionen erhalten habe, ist das Baugrundgutachten. Seitdem habe ich erst recht die Befürchtung Zahlungen aufgrund von Wertminderungen einhalten zu müssen.
    Ab der Gründungshöhe wird vom Bodengutachter eine 0,70 m starke wasserführende Schicht festgestellt!
    Der Keller sei entweder gegen drückendes Grundwassser zu sichern, oder bei Ableitung des Wasser über eine Dränage gegen nicht drückendes Grundwasser.

    Zur gewählten Ausführung:
    Es wurde eine Dränage gebaut, die Grundwasser über einen Pumpensumpf in den Mischwasserkanal ableitet.
    Der keller wurde aus Kalksandsteinvollblöcken 36 cm erstellt und mit einer Dickbeschichtung und Vliesseinlagee versehen.
    Eine Bitumenabdichtung nach unten (Schwarze Wanne) unterhalb der Bodenplatte (mit Überlappung etc...) gibt es nicht.

    Die bis jetzt eingetreten Feuchteschäden waren:
    Eindringen von Wasser über die Fensterbrüstung im Souterrain im Rohbauzustand Juni 2002, da es bis Nov 2002 keine Kanalanschluss gab, zaugte der Bauträger das Wasser und den Schlamm mit einem Industriestabsauger ab, ohne die Bodenplatte richtig trocken zu legen, wurde darrauf von innen eine Art Bitumenwanne für die Wohnräume erstellt, die etwa 15 cm hochreicht.

    Nach dem Einzug (30.12.2002) stellt ich im Souterrain feuchte Wände fest, die Recherche ergab, das die Darinage zwear gebaut, aber die Pumpe nicht eingebaut war, so dass keine Abflussmöglichkeit bestand. Der Bauträger wollte die Pumpe erst im Fühjahr einbauen, weil dann die Garagen mit Strom versorgt werden sollte. Ließ mich jedoch im guten Glauben einziehen und gefährdet damit meien im Souterrain schlafenden Kinder.

    Der Kanalanschluss aus dem Heizungkeller, der genau im Übergangsbereich zwischen Bdenplatte und Kellerwand aus dem Gebüde kommt, ist eine Schwachstelle, vorallem wenn die Dränage nicht entleeren kann.
    Diese Schadensquelle wurde beseitigt durch umverlegung der Austrittstelle um gut 0,70 m nach oben.

    --------------------------------------

    Für mich stellt sich die Frage, in wieweit die ausgeführte Unterkellerung dem Stand der Technik entspricht.
    Ist eine dauerhafte Grundwasserabsenkung erforderlich, wenn ja
    ist diese im Bereich der Satzung in meiner Stadt nur in Ausnahemfällen zulässig. Abwassergebühren fallen dann in jedem Fall an.

    Aus meiner Sicht wäre im Grundwasserbereich, z.B. 1,0 m hoch eine Weisse Wanne erforderlich gewesen.

    Den in den nächsten 80 Jahren (Betriebsdauer) anfallenden Minderwert möchte ich dem Bauträger einbehalten.
    Ist dieses gerechtfertigt?

    Bis dann, mit der Bitte um Rat
     
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