zusammengedrückte Mieralfaserplatte

Diskutiere zusammengedrückte Mieralfaserplatte im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Kennt sich von Euch jemand mit der Zusammendrückbarkeit von Mineralfaserplatten aus? Habe das Problen, dass eine Matte von isover in...

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  1. #1 eichtersheim, 22.05.2006
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    Hallo!
    Kennt sich von Euch jemand mit der Zusammendrückbarkeit von Mineralfaserplatten aus?

    Habe das Problen, dass eine Matte von isover in den Estrichaufbau miteingebaut worden ist und diese sich jetzt wahrscheinlich in unzulässiger Weise zusammendrückt.

    Konkret handelt es sich um die EP 1 25/20 von isover.
    Also, wer kennt sich aus?

    Danke!
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "hmmm"

    bin auch Laie :)
    .
    25/20 = 25mm ohne Belastung und 20mm mit Belastung (!)
    .
     
  3. #3 numerobis1, 22.05.2006
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    das steht bei Isover auf der HP:...

    "Akustic EP 1

    Hochelastische Estrich-Dämmplatte aus Mineralwolle (nach DIN EN 13162) für die unübertroffene Schalldämmung unter schwimmenden Mörtel- und Fließestrichen.
    Für Wohn- und Büroräume, Flure etc. mit Verkehrslasten bis 3,5 kPa. Ggf. zusätzlich Exporit EPS als Rohrhöhenausgleich.

    Tipp:
    Weitere Informationen zur Schalldämmung schwimmender Estriche finden Sie in der Isover-Druckschrift "Akustic"."

    sooo, jetzt müssten von Ihnen wieder Infos kommen... :winken
     
  4. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    .
    vermutlich geht´s um grössere Risse (Setzungen) bei den Silikonfugen :smoke
    .
     
  5. #5 Carden. Mark, 22.05.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Wer hat das bewertet?
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  6. #6 eichtersheim, 23.05.2006
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    Gutachten liegen bereits vor. Die Matte hat sich auf ca. 15 - 17 mm zusammengedrückt, teilweise sogar noch mehr.

    Das Problem ist, dass Fliesen und Fußbodenleisten sozusgaen jetzt in der Luft hängen. Die Absenkungen dauern nunmehr schon über 1 Jahr und sind nicht abgeschlossen. Keine Ahnung, wie weit sich das ganze noch absenkt und welche Schäden noch entstehen.

    So wie ich es verstehe, darf sie sich jedoch max. auf 20 mm zusammendrücken, insofern stellt sich die Frage, inwieweit der Hersteller haftbar gemacht werden kann.
     
  7. #7 Hundertwasser, 23.05.2006
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    Ansprechpartner bei Mängeln ist immer der ausführende Handwerker
     
  8. #8 eichtersheim, 23.05.2006
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    Ansprechpartner ist nicht nur der ausführende Handwerker. An ihn ist man nur vertraglich gebunden. Wenn ein Produkthaftungsfall vorliegt, dann ist Ansprechpartner auch der Hersteller. Aber um das geht es mir nicht, sondern um die Problematik, was es mit der EP 1 25/20 von isover auf sich hat.
     
  9. Eric

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    Versteh das ganze Problem nicht. Produkthaftung hin oder her.

    Wenn sich die EP 1 tatsächlich auf 15 mm und teilweise noch mehr zusammengedrückt haben sollte (??), dann ist das ein Problem des Estrichlegers. Oder haben Sie die EP 1 selbst gekauft und eingebaut?

    Denn die Erfolgshaftung im Werkvertragsrecht gilt auch für Mängel, die auf fehlerhaftem Material beruhen, das der Handwerker beigestellt und eingebaut hat.

    Also wie sagt schon der Repetitor: Butter bei die Fische!

    Wie wurde die zu hohe Zusammendrückbarkeit vom Gutachter festgestellt?

    Sind die Verkehrslasten über 3,5 kPa?

    Was ist unter der EP 1? Wurde die Auflage unter der EP 1 ( Schüttung ? ) durch Öffnung des Konstruktionsaufbaus überprüft?

    Wer hat den Gutachter beauftragt? AG oder AN? Was genau hat der SV in seinem Gutachten geschrieben?

    Gibts Fotos, ohne und mit Bauteilöffnung?
     
  10. #10 eichtersheim, 24.05.2006
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    Unter der EP 1 ist 30 mm Styropor, darüber 30 mm Fußbodenheizungssystemrolle, dann Zementestrich 60 mm.
    Besondere Lasten außer Schränke und Schreibtische sind nicht gegeben.

    Wurde natürlich vom Estrichleger eingebaut.

    Es wurde bereits ein Druckfestigkeitsgutachten erstellt. Bauteilöffnung wurde vorgenommen. Genau dB-Werte etc. des Gutachtens könnte ich mitteilen.
    Druckfestigkeit ist zwar, nachdem Matte eingebaut war, o.k., aber Matte ist an sich jetzt zu dünn.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 24.05.2006
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    Es gibt...

    ein Gutachten, eine Druckfestigkeitsprüfung, eine Bauteilöffnung, einen Mangel (unbestritten?), einen Juristen;) .
    Wo sollen wir denn noch helfend eingreifen:confused: :confused:
    MfG
     
  12. #12 eichtersheim, 24.05.2006
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    Genau genommen gibt es einen Prüfbericht über die eingebaut gewesene Platte.
    Das Problem ist, dass dieser Prüfbericht schwer zu bewerten ist, da die Matte berteits ca. 1 1/2 Jahre eingebaut gewesen ist und nicht eingebaute Matten dieser Lieferung nicht mehr zur Verfügung stehen.

    Die Matte nennt sich EP 1 25/20.
    Laut Prüfbericht ist die Dicke jetzt dL: 18,8 (müßte 25 sein, sofern ich das verstanden habe); dB ist 17,1 (müßte eigentlich 20 sein).

    Die Druckfestigkeit ist jetzt o.k. ist aber laut Prüfer auch so zu erwarten, da sie ja bereits lange Zeit gepresst war.

    Das Problem ist, dass die Matte jetzt relativ "dünn" ist und die Frage daher: wie ist dieser Prüfbericht zu bewerten?
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 24.05.2006
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    Das müsste ...

    doch auch (oder gerade) einem Juristen klar sein.;)
    Zusammendrückbarkeit lt Herstellerdatenblatt < 5 mm. Bei Ausgangsstärke von soll 25 mm (abzgl zulässiger Fertigungstoleranzen nach EN 13schießmichtot) Mindestdicke = rd. 20 mm. 17 mm < 20 mm -> MANGEL.
    Ausserdem steht im Datenblatt nix von "zwischen anderen Dämmlagen" -> Anfrage an Isover, ob in dieser Konstellation überhaupt einsetzbar!
    Und dann noch gleich nach Erfahrungen ähnlicher Fälle fragen (Vielleicht ist ja jemand ehrlich:smoke )
    Fragt sich noch, wo die Probe genommen wurde. Wenn die im Rand- oder noch schlimmer im Eckbereich genommen wurde, würde ich als (Gegen)Partiegutachter auf "das Lebendes Estrichs" verweisen (Eckabsenkung) und darüber eine punktuelle und unvermeidbare Überschreitung der max. zulässigen Pressung behaupten und als relevant nur eine Probe aus der Fläche ansehen! Und Tschüss Gutachten (Wenn der Richter mitspielt natürlich nur)
    MfG
     
  14. #14 eichtersheim, 24.05.2006
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    So einfach, wie Sie das schreiben, ist es laut Gutachter gerade überhaupt nicht.
    Das mit den 25/20 bedeutet nicht ohne weiteres, dass die Platte sich bis zu 20 mm zusammendrücken darf.

    Insofern hat das auch nichts mit Ihrem immmer wieder vermuteteten Berufsstand zu tun. Nachdenken kann ich selber auch.

    Aber trotzdem danke für ihre Auskunft.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 24.05.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Dann möge der Gutachter...

    sich mal das Isover Datenblatt zu Gemüte führen.
    Da stehen alles wesentlichen Daten drin.
    Zusammendrückbarkeit von 0 - 5 mm = i.O.
    > 5 mm = Mangelhaft (wessen Schuld auch immer)
    ****
    eichtersheim
    Beruf jurist.
    Nix vermutet, gelesen!:shades
    MfG
     
  16. Uli R.

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    Ich glaub hier muss man ausnahmsweise mal Wortklauben. Denn hier besteht ein großer Unterschied zwischen:
    a) bis zu 20mm zusammendrücken
    und
    b) bis auf 20mm zusammendrücken
     
  17. #17 eichtersheim, 24.05.2006
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    Danke für den Link.
    Wenn da nicht steht "zwischen anderen Dämmlagen", so heißt das aber nicht, dass sie nicht zwischen 2 Styroporschichten hätte eingebaut werden dürfen, wenn ich das richtig subsumiere*g* oder ist es unzulässig, die Matte zwischen 2 Styroporschichten einzbauen?
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 24.05.2006
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    Nicht alles...

    was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt:p
    Deswegen ja der Hinweis, bei Isover nachzufragen.
    MfG
     
  19. Eric

    Eric

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    Herr Kollege, ich versteh das Problem immer noch nicht.

    Der Unterboden ist um mehr als 1 cm abgesackt und Sie haben jetzt große Fugen an den Wandanschlüssen. Das ist ein Mangel, den der Estrichleger zu beseitigen hat.

    Im Werkvertragsrecht haben Sie als AG keine Ursachenforschung zu betreiben. Das ist Aufgabe des Estrichlegers. Er hat im Anschluß an die Ursachenerforschung eine Sanierungsmethode zu entwickeln. Verweigert er die Nachbesserung, dann muß der vom Gericht bestellte Gutachter im selbständigen Beweisverfahren die Art der Sanierung erarbeiten. Hat der bisherige Gutachter das getan oder redet er nur um den heißen Brei ?

    Also vorüber zerbrechen Sie sich den Kopf?

    Aber wenns denn unbedingt sein soll, rufen Sie die Hotline von G+H Isover 0800/501 5 501 an und lassen sich einen Anwendungstechniker geben. Dort wird Ihnen geholfen.

    Ich vermute mal, daß die EP 1 für den vorhandenen Aufbau ungeeignet ist.

    Ergebnis würde interessieren.
     
  20. #20 eichtersheim, 24.05.2006
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    Danke. Hab ich gemacht.
    Auskunft: mehrere Trittschallschichten übereinander zwar höchstwahrscheinlich nicht verboten, aber ungeeignet, da Gefahr großer Setzungen.
    Problem vorligend ist, ob kompletter Bodenaufbau zurückzubauen ist (d.h. herausgesrissen werden muss), da Estrich zum Teil auch schon gebrochen, Trittschall weg und eben Absenkungen bis 18 mm. D.h. dann liegt ein beträchtlicher Schaden vor!
     
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