Fertigstellungsbürgschaft

Diskutiere Fertigstellungsbürgschaft im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Im August 2005 haben wir einen Bauvertrag mit der IBG HAUS Nrw GmbH über 170.000Euro abgeschlossen. Bestandteil dieses Vertrages war eine...

  1. #1 Thorsten, 26.05.2006
    Thorsten

    Thorsten

    Dabei seit:
    26.05.2006
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Kaarst
    Im August 2005 haben wir einen Bauvertrag mit der IBG HAUS Nrw GmbH über 170.000Euro abgeschlossen.
    Bestandteil dieses Vertrages war eine Fertigstellungsbürgschaft.
    Im November 2005 erhielten wir diese dann.
    Bürge ist die IBG Haus Holding GmbH.
    Nach meinem Wissen bürgen GmbH´s im Falle einer Pleite nur mit einem Eigenkapital von 25.000€.
    Seit 5 Monate streiten wir jetzt mit der Firma um eine richtigen Bürgen, einer Bank oder Versicherung.
    Welches Recht haben wir jetzt?
     
  2. #2 MoRüBe, 26.05.2006
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Tja,...

    ... was steht denn im Vertrag genau??? Im Prinzip haben Sie ja recht, sie haben möglicherweise etwas völlig anderes erwartet. Wenns aber nicht so drin steht? Ich würd sagen: pech gehabt, meine Meinung dazu, zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater;)
     
  3. #3 gast254, 26.05.2006
    gast254

    gast254 Gast

    Hier ist einiges durcheinander gekommen.

    Kapitalgesellschaften haften - nicht bürgen - im Fall einer Insolvenz mit ihrem Stammkapital - nicht Eigenkapital.

    Stammkapital einer GmbH mindestens 25.000 €. Dieser Wert ist nach oben nicht begrenzt. Dem Zufolge können auch 1.000.000 € und mehr dahinter stehen.

    Bürgschaft und Haftung sind also von einander sauber zu trennen. Einfach mal bei Google (oder gleichwertig) suchen. Es gibt eine Menge Urteile zu diesem Thema.
     
  4. #4 MoRüBe, 26.05.2006
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Na ja, es geht ja noch weiter...

    ... ich geh mal davon aus, daß die Juristen dort das Ding so sauber formuliert haben (wenn nicht, wären die absolut blöd) daß solche Sachen wie 585 ff BGB nicht drinstehen. Damit hätten Sie denn ein nettes Papierchen, was im Zweifelsfalle nischt Wert ist:o
     
  5. #5 gast254, 26.05.2006
    gast254

    gast254 Gast

    wie auch immer...

    ...auf jeden Fall kann festgehalten werden, dass kein Anspruch auf Stellung einer Bürgschaft bzw. Sicherheit durch Bank- oder Versicherungsinstitute besteht, sofern dieses nicht ausdrücklich im Bauvertrag festgeschrieben wurde.

    d.h.: zum RA gehen und prüfen lassen, was noch zu retten ist. Kosten ca. 300€, kann aber am Ende eine Menge mehr Wert sein.
     
Thema:

Fertigstellungsbürgschaft

Die Seite wird geladen...

Fertigstellungsbürgschaft - Ähnliche Themen

  1. Einbehalt vs. Gewährleistungsbürgschaft vs. Fertigstellungsbürgschaft

    Einbehalt vs. Gewährleistungsbürgschaft vs. Fertigstellungsbürgschaft: Hallo zusammen, ich baue ein Reihenhaus über einen Bauträger. In der Abnahme sind verschiedene Mängel festgestellt worden (Verputzen der...
  2. Fertigstellungsbürgschaft / §632a BGB

    Fertigstellungsbürgschaft / §632a BGB: Mal eine jur. Frage: Ich will ein EFH mit einer regionalen Baufirma errichten. Man ließt immer wieder, dass man eine Fertigstellungsbürgschaft...
  3. Fertigstellungsbürgschaft

    Fertigstellungsbürgschaft: Hallo zusammen, ich bin neu hier und hätte gleich eine Frage. Ich plane mit Architekt (zu dem ein Vertrauensverhältnis besteht) ein...