Technikerausbildung und Selbständigkeit

Diskutiere Technikerausbildung und Selbständigkeit im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Mal eine kurze Frage, die mir auf den Ämtern keiner mehr beantworten will: Ich habe eine Ausbildung im Handwerk und eine staatliche...

  1. H.PF

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    Mal eine kurze Frage, die mir auf den Ämtern keiner mehr beantworten will:

    Ich habe eine Ausbildung im Handwerk und eine staatliche Hochbautechnikerausbildung gemacht. Kann ich mich im Handwerk selbständig machen oder Nicht? Ich steige nicht genau durch die HWO durch, den entsprechenden Absatz und Lnik habe ichmal dabeigepackt.

    [​IMG]


    https://www.technikum24.de/cms/upload/pdf/hwo_010405.pdf


    Gruß Holger
     
  2. #2 MoRüBe, 26.05.2006
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ist doch ganz einfach:..

    ... haste ne Prüfung bestanden? Dann die Frage nach dem Gewerk (obwohl, ich ahne da was...:D ) ... Na ja, unsere Behörden, ....:sleeping
     
  3. H.PF

    H.PF

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    Ja, bin gelernter Dachdecker (Also Baugewerbe/Hochbau ) und habe den Hochbautechniker( Staatl. geprüft) in der Tasche, kann ich mich jetzt als Dachdecker (viel Ahnung von) selbständig machen? Habe wieder Lust, so ein wenig auf den Dächern und an den Fassaden rumzutanzen. Oder kann mich auch als Maurerbetrieb (ausreichend Ahnung)selbständig machen? Oder Zimmerer (kaum Ahnung von)...

    Gruß Holger
     
  4. #4 MoRüBe, 26.05.2006
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Oh man, ...

    ... da hätt ich ja jetzt ne idee....:28: :lock ....

    Hast Du mittlerweile die gleiche Meinung wie ich: :respekt :winken
     
  5. H.PF

    H.PF

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    Verrate mir die mal, eventuell als PM?



    Zu deinem Arbeitsland? Bestimmt Und zu meinem Arbeitsland bestimmt auch!!! (Mache gerade meine Buchhaltung und Abrechnungen :boxing :boxing :boxing )


    Gruß Holger
     
  6. damy

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    Hallo Holger,

    vieleicht hilft dir das: http://www.hwk-rhein-main.de/download/data/hwo_nov_2004.pdf, ich denke das ist deutschlandweit gültig.

    Nur zur Lehrlingsasbildung brauchst du einen besonderen Nachweis.

    Hast du schonmal bei der zuständigen Kreishandwerkerschaft/Innung in deinem Gebiet nachgefragt, die können dir eigendlich Aukunft geben.

    Gruß Michael
     
  7. #7 Svennie, 30.05.2006
    Svennie

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    Moin!
    Also ich als gelernter Maurer und staatl. gepr. Techniker Hochbau habe mich selbst. gemacht. Bereich Maurer und Betonarbeiten sowie Bautenschutz.
    Für zweiteres reicht aber auch ein Geselle.

    Techniker ist IMO dem MEister gleichgestellt.
    Zu mindest in Hannover.


    MFG

    Svennie
     
  8. MaMa

    MaMa

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    Mit Acryl und Schaum kann man ganze Häuser baun.
    Ländersache!?

    M. E. ist das Ländersache und wird ähnlich der Bauvorlageberechtigung gehandhabt.
    Bin ebenfalls Techniker (Denkmalpflege/Altbauerhaltung) und selbständig, allerdings im planerischen Bereich.
    Mit meiner, eher seltenen Technikerausbildung, darf ich jedoch weder einen Handwerksbetrieb mit Meisterzwang führen, noch hätte ich eine Bauvorlageberechtigung in den Ländern, die es zulassen würden. Das sieht bei Hochbautechniker etwas anders aus.
    Grüße aus Leipzig
    MaMa
     
  9. sepp

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  10. H.PF

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    Also jetzt ist es amtlich: Ich kann als Hochbautechniker einen Maurer - oder Stahlbetonbauerbetrieb in die Handwerksrolle eintragen lassen, die Ausbildung ist einem Handwerksmeister geichgestellt in dieser hinsicht.

    Bauvorlageberechtigt bin ich in verschiedenen Bundesländern, leider nicht in NRW.
    Wer wissen will, wo: http://www.enev24.de/slow/bauvorlage.html#NS


    Gruß Holger
     
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