Gestaltung Bauvertrag

Diskutiere Gestaltung Bauvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; was sollte denn alles in einem Bauvertrag drinstehen. Wir hätten fast einen abgeschlossen, da war z. B. nicht ersichtlich, das wir das Verfüllen...

  1. #1 grapeland, 28.05.2006
    grapeland

    grapeland Gast

    was sollte denn alles in einem Bauvertrag drinstehen.
    Wir hätten fast einen abgeschlossen, da war z. B. nicht ersichtlich, das wir das Verfüllen der Baugrube selber machen sollen + Kellerlichtschächte selber an weiße Wanne anbringen (was ja angeblich gar kein Problem wäre).

    Teilweise ein sehr undurchsichtiges Geschäft die ganze Bausache.
    Wegen Festpreise: man sieht gar nicht richtig durch wieviel die einzelnen Gewerke kosten. Habe mir schon sehr viele Angebote eingeholt, doch in keinem waren die Gewerke aufgeschlüsselt.
    Habe das Gefühl, man kauft die Katze im Sack.

    Gibt es irgendjemanden, der mir einen Mustervertrag zeigen kann, was alles drinstehen sollte.
    Nächster Punkt: was kann man vereinbaren wegen Bezahlung, damit die Mehrwertsteuererhöhung nicht mehr für die großen Gewerke, die evt. in diesem Jahr noch fertig werden, nicht mehr greift ????
    Gruß
    grapeland
     
  2. #2 Christian S, 28.05.2006
    Christian S

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    immer die gleiche Ausgangssituation

    wenn sie es nicht wissen, wenn sie es nicht genau wissen, wenn sie garnichts wissen beauftragen sie HILFE
    das kann ein RA, Bauingenieur, Maurermeister, Bautechniker, Sachverständiger etc. sein.
    Oder wollen sie nur nen Sandkasten bauen??
    Erstmal Geld ausgeben um hinterher keins zu verlieren, ist die Devise.
    Viel Glück.
    Gruss Christian
     
  3. #3 grapeland, 28.05.2006
    grapeland

    grapeland Gast

    Ich habe da so meine bedenken, wem ich trauen kann, da sich ja bekanntlich die eine Krähe der Anderen kein Auge aushackt.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 28.05.2006
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    Dann fragt doch...

    ne Eule :shades
    Im Ernst, warum sollte ein Baurechtsanwalt einen ihm unbekannten BU decken :confused: :confused:
    MfG
     
  5. #5 Ingo Nielson, 28.05.2006
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    warum

    nehmen sie sich nicht einen architekten und bauen mit ihm das haus? dann haben sie einige sorgen weniger.
     
  6. Rolf

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    Dazu gibt es viele Informationen im Internet oder z.B. von den Verbraucherzentralen.

    Etwas einfach ausgedrückt: Entweder Ihr baut schlüssefertig, oder Ihr bekommt maximal das was ausdrücklich im Vertrag steht.

    Warum auch, Sie kaufen ein Stück Haus. Sie sollen hinterher nicht eine bestimmte Gutschrift verlangen können, wenn Sie eine Position doch nicht wollen.

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=10399
     
  7. #7 grapeland, 30.05.2006
    grapeland

    grapeland Gast

    das müssen Sie mir ja als Architekt empfehlen.
    Aber: wir sind seit gestern in Verhandlung mit einem Architekten. Architektenleistung ca. 10 000 Euro. Ist das realistisch ?
    gruß
    grapeland
     
  8. #8 grapeland, 30.05.2006
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    grapeland Gast

  9. #9 Ingo Nielson, 30.05.2006
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    nein, muß ich nicht. ist aber sinnvoll, da dieser beruf der einzige ist, der diese aufgabe in seiner komplexität abdeckt.
     
  10. #10 Ingo Nielson, 30.05.2006
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    Freischaffender Architekt, öbuv SV für Hochbau
    auf www.archiFee.de gibt es einen honorarrechner, dort können sie das honorar überprüfen.
     
  11. #11 grapeland, 30.05.2006
    grapeland

    grapeland Gast

    Architektenvertrag

    Was muß ich denn bei einem Architektenvertrag beachten?
    Bitte aus meiner Sicht beantworten u. nicht aus Architektensicht.
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 31.05.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Das Beste ist ...

    ... Bauherr und Architekt setzen sich zusammen, besprechen in aller Ausführlichkeit was gemacht werden soll und definieren die einzelnen Ziele. Das Honorar orientiert sich dann an den Mindest- und Höchstsätzen des § 16 HOAI.

    Offizielle Formularverträge gibt´s nicht (mehr), nur noch eine von der Bundesarchitektenkammer mit den Länderkammern entwickelte sog. "Orientierungshilfe".
     
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