Wintergarten vorne 30 cm hinten 50 cm zu hoch!

Diskutiere Wintergarten vorne 30 cm hinten 50 cm zu hoch! im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; Hab da glaub ich ein Riesen Problem!!! Wir haben von einem Architekten einen Wintergartenplan zeichnen lassen. Nachbarn haben unterzeichnet, vom...

  1. Gast

    Gast Gast

    Hab da glaub ich ein Riesen Problem!!!
    Wir haben von einem Architekten einen Wintergartenplan zeichnen lassen. Nachbarn haben unterzeichnet, vom Bauamt im Baufreistellungsverfahren genehmigt. Sind damit zum Schreiner und haben ein Angebot eingeholt. Angebot erhalten. 1/2 Jahr später hat er uns eine Zeichnung mit Bemaßung zur Unterschrift vorgelegt. Wir haben unterschrieben - in der Annahme, daß er bei genehmigungspflichtigen Eingabeplänen natürlich die Maße des Eingabeplans einhält. Der war aber ca 50 cm höher. Als der Wintergarten geliefert wurde, haben wir das gleich bemängelt, aber hatten - nach einer eingerissenen Außenwand - keine andere Wahl, als hinstellen zu lassen (Eis und Schnee 11/02). Der Nachbar hat sich beim Bauamt beschwert. Der Schreiner und wir haben eine Strafe (wegen Fahrlässigkeit) bekommen. Nun war ich beim Rechtsanwalt und er hat mir erläutert, daß wir - noch vor der Abnahme des Werkes stehend - Recht auf einwandfreies und fehlerfreies Werk haben. Der Schreiner aber will natürlich nicht neu bauen.
    Mehrere Sach-Mängel, aber das größte Problem liegt mit Sicherheit im Rechtsmangel, denn der Nachbar hat angekündigt Rechtsmittel gegen uns einzuleiten. Wollte noch ca. 30 Jahre mit dem Nachbarn auskommen...
    Soll ich nun alle Sachmängel beheben lassen um dann den Wintergarten doch abreißen zu lassen? Schreinerei hat ja evtl. das Recht auf Nachbesserung? Er will am 1. und 2. April mit Ausbesserungsarbeiten bei uns anfangen. Wie hoch müßte eine Preisminderung in etwa sein, daß ich den Nachbarn evtl. finanziell zufriedenstellen kann und auch mit meiner Problematik der Überhöhe (nicht mehr montierbare Außenbeschattung) leben kann? Evtl. wird's im Sommer unerträglich heiß - Innenbeschattung nicht so effektiv.
    Wo bekommt man einen G. her, der sich mit Wintergärten auskennt? Was kostet ca. ein Gutachter?
    Wer muß nach dem Prozeß die Gutachterkosten bezahlen? Und die Prozeßkosten? Wie hoch ist der Streitwert? Voller Wintergarten-Preis oder nur die gewünschte Preisminderung?
    Bin ich erst dann (im Falle des vom Nachbarn abgekauften Rechts) zur Zahlung verpflichtet? Wer übernimmt die Bauamts-Strafe?
    1000 Fragen und Streß pur!
    Welche Möglichkeiten stehen meinem (nördlichen Nachbarn) zur Verfügung um gegen mich vorzugehen?
    Mir gehts so richtig schlecht... Hoffentlich weiß hier jemand Rat.
     
  2. Oliver

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    tjs, da wirst Du ...

    wohl einen Rechtsanwalt beauftragen müssen.
    Ich glaube kaum, dass Dir hier im Forum jemand Antworten geben wird/will, da es sich ansonsten um eine Rechtsberatung handelt.
     
  3. #3 NBasque, 27.03.2003
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    Ihr Problem

    hat nichts mit dem Wintergarten an sich zu tun !!! Die genehmigten höhen wurden vom Auftragnehmer nicht eingehalten; insofern ist das Werk nicht vertragsgemäß erstellt worden.

    Schlechte Karten könnten sie allerdings haben, wenn Sie die Werkplanung - nach der der Wiga ausgeführt wurde - unterzeichnet und damit zum Vertragsbestandteil gemacht haben.

    Sie sollten sich tatsächlich anwaltlichen Rat einholen. Der RA sollte sich aber gut im Werkvertragsrecht auskennen.

    War es eigentlich ein Vertrag nach VOB/B oder BGB ?
     
  4. Gast

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    ???

    "Nun war ich beim Rechtsanwalt und er hat mir erläutert, daß wir - noch vor der Abnahme des Werkes stehend - Recht auf einwandfreies und fehlerfreies Werk haben. Der Schreiner aber will natürlich nicht neu bauen."
    ???
     
  5. #5 Markus Gräfe, 28.03.2003
    Markus Gräfe

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    Das Thema interessiert mich....

    ...weil es bei mir ähnlich gelaufen ist. Das Haus wurde nicht nach den eingereichten Plänen gebaut. Soll heißen, das Rohbaumaß für den Drempel wurde mit 1,0 m angegeben. Faktisch wurde allerdings 1,40 ausgeführt. Kommentar des BT:" Seien Sie froh, daß wir Ihnen die Mehrkosten für die größere Ausführung nicht in Rechnung stellen". :irre
    Die Vermessung nach Fertigstellung, wie vom Katasteramt gefordert habe ich noch nicht machen lassen, da ja das Haus noch nicht ganz fertig ist / übergeben ist. Von daher kann ich nicht sagen, ob die in der Baugenehmigung angegebene Traufhöhe eingehalten wurde (dürfte sie ja eigentlich nicht, sonnst müssen die 40 cm ja woanders fehlen). Ab wann kann man diese Vermessung denn durchführen lassen. Das Haus steht ja "fertig", also mit Dach auf dem Grundstück. Lediglich die betonierte Terasse fehlt noch. Ich möchte vermeiden, daß ich irgendwann einmal zur Rechenschaft gezogen werde, wenn's nicht stimmt.

    Was sollte man denn tun, um Rechtssicherheit zu erhalten? Wolfgang, Du darfst hier doch antworten, oder? :shades :winken

    Gruß, Markus
     
  6. #6 C.. Schwarze, 28.03.2003
    C.. Schwarze

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    @Markus Gräfe

    Ab wann kann man diese Vermessung denn durchführen lassen. ??

    Haben Sie zuviel Geld? oder warum wollen Sie aktiv werden?
    wenn jemand was von ihnen möchte(vermessen) so wird er (Bauamt) sich schon melden.
     
  7. #7 Markus Gräfe, 29.03.2003
    Markus Gräfe

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    stimmt schon, freiwillig mache ich das ja nicht. Aber bei mir hat das vermessende Ingenieurbüro beim Katasteramt hinterlegt, daß es sich um die Messung kümmert. Die werden über kurz oder lang auf mich damit zukommen.

    Und: wenn es vermessen ist, steht klar fest, ob die Höhen stimmen. Wenn nicht, kann ich noch vor der Abnahme mit dem BT über Lösungen sprechen. Ich weiß ja nicht, ob das Bauamt dann irgendwelche Bußgelder auferlegt (hat dajemand Erfahrung mit?) Die müsste ich dann im Nachhinein einklagen. So kann ich sie zumindest im Vorfeld einbehalten.


    Gruß, Markus
     
  8. #8 C.. Schwarze, 29.03.2003
    C.. Schwarze

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    mmh, interessiert das Katasteramt überhaupt die Höhen?
    Die zeichnen und tragen doch nur die Grundrisse ein.
    Wenn jemanden die Höhe interessiert, ist das doch nur bei der Endabnahme vom Bauamt, oder täusche ich mich?
     
  9. #9 Markus Gräfe, 30.03.2003
    Markus Gräfe

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    ist gut möglich. Ich weiß auch nicht genau, was vermessen wird. Aber Höhenangaben sind da in der Tat wohl nicht drin. Dann bleibt mir nur mal mit dem Maßband nachzumessen. 40 cm Höhenunterschied sollte man auch so bestimmen können.

    Aber was sollte ich dann unternehmen. Muß ein veränderter Bauantrag nachgereicht werden, damit nicht irgendwann einmal Probleme auftreten?

    Gruß, Markus
     
  10. JDB

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    Das Bauamt wird nicht von alleine tätig.
    Was ist, wenn in 2 oder 5 Jahren ein neuer Nachbar meckert?

    Das Problem sollte jeder so früh wie möglich lösen.
    Sonst: Gute Nacht.

    Lieber mitlesender Laie, auch hier sehen Sie, was Sie an einem Architekten gehabt hätten:
    Jemanden mit Verantwortung - damit Sie ruhig schlafen können.
     
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Wintergarten vorne 30 cm hinten 50 cm zu hoch!

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