Xxxxx y Zzzzzz / Böse Überaschung bei Bemusterung

Diskutiere Xxxxx y Zzzzzz / Böse Überaschung bei Bemusterung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, wir haben bei Xxxxx y Zzzzz ein Doppelhaus gekauft. Bei der Bemusterung kamen dann die ersten bösen Überraschungen. 1. Die...

  1. #1 wert, 29.05.2006
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30.05.2006
    wert

    wert Gast

    Hallo Zusammen,

    wir haben bei Xxxxx y Zzzzz ein Doppelhaus gekauft. Bei der Bemusterung kamen dann die ersten bösen Überraschungen.
    1. Die im Preis/Grundaustattung enthaltene Treppe ist nicht fertig. Sie kann gegen Aufpreis von Xxxxx y Zzzzz lackiert werden oder wir machen es in Eigenleistung.
    2. Dadurch das wir als erstes das Doppelhaus bauen und es noch keinen zweiten Nachbar gibt, sollen wir plötzlich 7500.- Euro Aufpreis zahlen. Als Grund gab man an, das Haus sei unter der Voraussetzung kalkuliert worden, das auch das andere Doppelhaus in einem mit gebaut würde. Weil wir jetzt alleine bauen, muss Xxxxx y Zzzzz ja doppelte Anfahrten berechnen. Des weiteren muß ja jetzt auch der Dachortgang ausgebaut und die Fassade zum nicht vorhandenen Nachbarn zusätzlich gedämmt und verputzt werden. Als letztes sagte man uns dann noch, das die Kellermauer zum späteren Nachbarhaus aus WU-Beton hergestellt werden müßte um spätere Feuchtichkeitsschäden ausszuschliessen.
    Kann bzw. darf das sein?
    Ist mir doch egal ob wir einen Nachbarn haben oder nicht! Wir haben mit Xxxx y Zzzzz einen Vertrag zur Errichtung eines Doppelhauses abgeschlossen. Sollen wir jetzt etwa warten, bis ein Nachbar bei Xxxxx y Zzzzzz die zweite Hälfte in Auftrag gibt?
    Auf solche Mehrkosten wurde uns weder bei der Beratung hingewiesen noch steht irgendetwas davon im Vertrag.

    Wie soll ich mich verhalten?

    Danke schon im voraus!

    Freundliche Grüße...

    Frusti
     
  2. JDB

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    Habe den Namen unkenntlich gemacht. :)

    Grundsätzlich:
    Du warst so schlau, ohne Ahnung den günstigen Preis zu wählen.
    Jetzt schreiste um Hilfe.
    Schämste Dich wenigstens, oder biste entrüstet, dass es soetwas in Deutschland gibt?
     
  3. Quelle

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    ja toll unkenntlich wie die dildos zur WM mit den kürzeln Olli K., Michael B. und David B. haha. da waren ja auch keine fussballer mit gemeint :angel: .

    zum thema: wenigstens ein wenig psychische entlastung solltet ihr den verzweifelten gönnen. nachher ist man immer schlauer und vielleicht gibts ja doch ne lücke.
     
  4. mls

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    1. ein gespräch mit dem chef (des lokalen franchisenehmers)
    2. ein ernstes wort mit dem franchisegeber (heisst das so? ;) )
    3. ab zum RA
     
  5. #5 Thomas B, 30.05.2006
    Thomas B

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    Don't panic!

    Moin liebe Kollegen! Nun watscht den armen Tropf doch nicht ab! Klar, er hat sich Billichwillich rausgesucht. Aber auch dort hat man sich an gewisse Dinge zu halten. Daher:

    Mehrkosten weil der Nachbar erst später hinzukommt würde ich nicht akzeptieren. Das ist nun wirklich nicht ihr Problem. Ihr Haus, Ihre Baumaßnahme endet an Ihrer Grundstücksgrenze. Ob der BT/GU nun die andere Parzelle verhökert kriegt oder nicht, ist sein unternehmerisches Risiko, nicht das Ihre!

    Auch Mehrkosten für die KG-Wand auf der Grenze erscheinen nicht nachvollziehbar. Diese resultieren ja nicht aus einer von Ihnen gewünschten Umplanung oder von Ihnen gestellten neuen Anforderungen, sondern die Situation war von Anfang an bekannt.

    Bei der Treppe müssen Sie halt mal in Ihre Baubeschreibung gucken, ob diese nur grundiert oder fertig lackiert drin ist. Wenn nicht, tja, dann entweder selber pinseln oder Mehrpreis akzeptieren oder einen eigenen maler machen lassen, der das kann.

    Nun mal nicht en Kopf hängen lassen. Mir erscheinen die Forderungen, wenn alles so gelaufen ist wie beschrieben, kaum durchsetzbar.

    Grüßla

    Thomas
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Schön wärs ja...

    wenns so laufen könnte. Aber, lieber Thomas, es läuft ETWAS anders. Baubeginn ist erst NACH Unterzeichnung des Nachtragsangebotes, glaub es mir. Und da ist der (nicht) genannte Anbieter nicht der einzige. DEN störts nämlich nicht, wenn er nicht anfängt, weil er dann noch keine Kosten hat.
    Nur den Käufer störts, weil der Bereitstellungszinsen zahlen muss.
    Der hat Druck, der BT nicht.
    MfG
     
  7. #7 Thomas B, 30.05.2006
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    Wer lesen kann hat mehr vom Leben

    @Ralf
    Hatte irgendwie nicht so genau gelesen. Scheint ja wirklich so zu sein, daß mit dem Bau noch gar nicht begonnen wurde. Ich hatte auf Nachforderungen gesetzt, die ich mal eben in Bausch und Bogen abgewienert hätte.

    Nun....trotzdem: Das Nachtragsangebot ist m.E. inakzeptabel. Dabei bleibe ich. Ist halt die Frage ob der BT/GU sich dann sagt: "Na wunderbar, die erste Vorauszahlung haben wir eingesackt....dann warten wir eben bis zum St. Nimmerleinstag....":bounce:

    Der Fragesteller sollte sich nun genau überlegen, wie es weitergehen soll. Macht er den Zirkus mit, dürfen wir sicher schon mal gespannt darauf warten welche Zusatzkosten für das EG, OG, die Installationsarbeiten, die Fenster, die Treppe, die Fliesenverfugung, die Türen.....so anfallen. :boxing

    Fazit: Der BT/GU scheint hier im höchsten Maße unseriös zu arbeiten und Sie sollten sich überlegen, wie das weitergehen soll, wenn es schon so losgeht!

    Grüßla

    Thomas
     
  8. Bruno

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    Dem würde ich nur zustimmen, wenn XyZ als echter Bauträger auftritt und auch die Grundstücke verkauft. Bei einer GU-Konstellation hätte die Firma recht, weil sie eine Doppelhaushälfte kalkuliert hat und kein Einzelhaus. Da ist nun mal kein zweiter Ortgang und keine Bekleidung der Haustrennwand drin.

    Ein solches Verhalten des AN wäre moralisch und kaufmännisch nicht verwerflich und auch nicht unseriös. AGs verhalten sich umgekehrt genauso, wenn es die Situation hergibt (und die Situation gibt es oft her): erst mal bauen lassen, Nachtragsforderungen ablehnen, der Firma das überlebenswichtige Betriebsmittel Kapital entziehen, "aussitzen" bis zum bitteren Ende für den Unternehmer, seine Familie und ein paar Arbeitsplätze mit den daran hängenden Einzelschicksalen.

    Ich verstehe jeden Unternehmer, der mit Leistungen zögert, wenn ein erhebliches Risiko besteht, sie vergütet zu bekommen. Am Bau haben wir Umsatzrenditen unter 1%. Die hier im Feuer stehenden 7.500 Euro sind bereits ein Mehrfaches davon.

    Nicht umsonst steht in der VOB/B, dass Preisvereinbarungen vor der Ausführung getroffen werden sollen. Zwar nur "soll", aber als moralische Richtschnur taugt es allemal.

    Nach dem Ausflug ins Moralische: die Situation wird sich aus dem Vertrag wohl kurzfristig eindeutig bewerten lassen. Hat die Firma Unrecht, wird sie eine Lösung suchen müssen, um mit einem blauen Auge rauszukommen.
     
  9. #9 Thomas B, 30.05.2006
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    Widerspruch, Euer Ehren!

    @Bruno:
    Klar...mag sein, daß der GU zwei DHH kalkuliert hat. Und nun kriegt er die eine nicht an den Mann/die Frau. Das ist Pech. Wirklich zu blöd. Aber warum soll nun, da durch den Bau von vorerst nur einem Gebäude zusätzliche Kosten entstehen diese Mehrkosten der Bauherr tragen ?

    Dann müßte m.E. im Bauvertrag schon drinstehen, daß dieser Preis gilt, wenn beide Häuser parallel gebaut werden können. Oder von mir aus ein Mehrpreis für das provisorische Dämmen der Grenzwand oder anderer Bauteile ausgewiesen worden sein, so daß der BH zumindest vorher(!!!) weiß, was passieren könnte, wenn kein Nachbar vorhanden ist. Dann hätte es ihm auch freigestanden zu entscheiden, ob ihm der Spaß Mehrkosten wert ist oder ob er lieber wartet.

    Aber jetzt mit nicht unerheblichen Mehrkosten zu kommen erscheint mir sehr fragwürdig. Wie sieht es denn mit der Erschließung aus (ein Graben oder muß nun doppelt aufgegraben werden, was sicher so nicht kalkuliert war), oder mit dem Verputzer/Dachdecker, der nun an der grenzseitigen Giebelwand ein gerüst zusätzlich benötigt....?

    Nochmals: Das Argument "das war nicht kalkuliert" greift m.E. nicht, dokumentiert es doch bestenfalls ein Versäumnis oder einen Kalkulationsfehler. Inwieweit der dann aber dem BH in Rechnung gestellt werden kann würde ich schon gerne wissen!

    Wie schon oben geschrieben: das Ganze im vorausgesetzt, daß der GU dem BH eine DHH schuldet, egal ob Nachbar dabei oder nicht. Steht im Vertrag, daß die Preise nur gelten, wenn Nachbar parallel....aber das hatten wir ja schon.

    Thomas
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2006
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    @ Bruno...

    Ich habe NICHT die Tatsache angeriffen, daß ein BT/GU wartet, bis der Nachtrag unterschrieben ist. Sondern die Tatsache, daß diese Taktik auch bei nachweislich völlig überhöhten Nachträgen angewandt wird. Wenn der Käufer/Bauherr klar belegt, daß die Preise völlig überhöht oder - noch schlimmer - bei Nachlässen viel zu niedrig kalkulert sind, wird er quasi erpresst.
    Unterschreib oder warte.
    Und das prangere ich an.
    MfG
     
  11. Bruno

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    auch Widerspruch

    Wenn es denn sein Part war. Wenn XyZ aber nichts mit dem Nachbargrundstück zu tun hat? Als GU muss XyZ nur die Bauleistung erbringen, die bestellt wird, hier eine Doppelhaushälfte. Ein Doppelhaus hat nun mal eine Berührungsfläche zu einem Nachbargebäude und keine zusätzliche gedämmte Putzfassade.


    Gilt auch umgekehrt. AN erbringt eine zusätzliche Leistung, AG bezahlt den Nachtrag nicht, bietet lächerlichen Betrag und sagt "verklag mich doch". Das ist wegen der Vorleistungspflicht des AN die Variante, die zu 90% am Bau vorherrscht.
     
  12. #12 Thomas B, 30.05.2006
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    wieder Widerspruch!

    Zitat: "Wenn es denn sein Part war. Wenn XyZ aber nichts mit dem Nachbargrundstück zu tun hat? Als GU muss XyZ nur die Bauleistung erbringen, die bestellt wird, hier eine Doppelhaushälfte."

    Eben. Genau, sach ich doch.

    Also: XyZ plant, kalkuliert eine DHH für den Bauherren (den Fragesteller). Nun will man bei XyZ aber plötzlich mehr Knete, weil ja nur eine Hälfte gebaut wird. Der BH wollte immer nur eine Hälfte; daß XyZ bei der Kalkulation möglicherweise vorausgesetzt hat, daß beide Hälften gebaut werden (wobei "unser" BH hierauf keinerlei Einfluß hatte) ist doch deren Problem, denke ich. Außer XyZ hat vorher gesagt: Diesen knackigen Super-günstig-unschlagbar-billig-Preis gibt es nur, wenn wir beide Hälften gleichzeitig hochziegeln können, sonst paßt die Kalkulation nicht.

    Gelten lasse ich ja noch das Argument der zu dämmenden Grenzwand. Gehört nicht standardmäßig zu einer DHH, somit wohl auch nicht zum Leistungsumfang. Hier wäre zu überlegen, ob man diese Dämmung vorerst überhaupt ausführen läßt. Möglicherweise findet sich ja in den kommenden Monaten noch ein Bauwilliger und das Problem hat sich erledigt. Ansonsten muß der BH eben hier etwas unternehmen, evtl. auch ohne Zutun des GU, sondern auf eigene Rechnung.

    Was mir in letzter Zeit etwas fehlt sind weitere, tiefergehende Infos des BH, der seit seiner Fragestllung nicht mehr aufghetaucht ist, während wir uns hier fröhlich unsere Ansichten um die Ohren bügeln...

    Grüßla....muß auf Termin

    Thomas
     
  13. #13 bauhexe, 30.05.2006
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    @ wert
    bitte schreibe, mir nicht öffentlich!, wo du bist und von wem du gekauft hast. einen dieser "gebietsdirektoren" kenne ich aus meiner beruflichen vergangenheit. nachdem er seine firma pleite gewirtschaftet hat macht er den "großen" gebietschef bei dieser firma. der mann ist in so fern nicht einfach zu nehmen als dass er schon so viel erfahrung mit der justiz hat, dass er stetig einjeden verklagt.
    solltest du an weiterem austausch interesse haben, hinterlasse hier eine pn für mich.
     
  14. campr

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    Ist denn kein Vollzugs-/Fertigstellungstermin (mit Vertragsstrafe bei Verzug) vereinbart? Dann kann es doch egal sein, wann begonnen wird.
     
  15. Bruno

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    Das ist genau die Einstellung die ich "liebe": nicht nach einer vernünftigen Lösung suchen sondern nach Möglichkeiten, den Vertragspartner auflaufen zu lassen.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2006
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    Vor allem...

    wirds nix helfen, weil die Vertragsstrafen meist an die Mitwirkung des Bauherren (= u. a. zügige Bearbeitung von Nachträgen) gebunden ist.
    MfG
     
  17. #17 MLiebler, 30.05.2006
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    Hallo Bruno,
    Du hast ja Recht, aber mancher Bauträger reizt es heraus und versucht Spielchen mit allen Beteiligten zu machen, umsich rauszuwinden.
    Da muß man dann manchmal richtig deutlich werden.
     
  18. #18 VolkerKugel (†), 30.05.2006
    VolkerKugel (†)

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    Liebe Leute ...

    ... kommt doch mal wieder auf den Teppich runter und lest nochmal in Ruhe die # 1.

    Wenn das Alles so stimmt, was "wert" (ich hasse diese Anonymusse :motz ) da geschrieben hat, dann hat X y Z das Problem an der Backe und nicht unser "Frusti", der sich aber dafür offensichtlich nicht mehr interessiert.

    @Bruno
    Hast ja im Prinzip völlig recht, aber wenn´s tatsächlich so ist - siehe oben.
     
  19. #19 VolkerKugel (†), 30.05.2006
    VolkerKugel (†)

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    Heh Michael ...

    ... Du warst ein paar Minuten schneller :respekt
     
  20. campr

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    Sind Nachträge nicht i.a. an "überraschende" Vorkommnisse, z.B. unerwartet problematischer Boden (ja, ich weiß, einen Teil des Risikos kann man vorher mit einem Gutachten abschätzen), unerwartete Auflagen der Behörden/Schlotfeger oder nachträgliche Bauherrenwünsche, gebunden? Wenn eine Firma ein "komplettes, bewohnbares Stück DHH" anbietet, dann kann sie doch nicht nach Vertragsunterzeichnung sagen "Bauherr, da kommt aber noch eine Stange Geld auf sie zu, weil wir das Haus nur im Paket mit der Nachbar-DHH zu dem Preis anbieten.", wenn davon nichts im Vertrag steht.
     
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