Neubau vom Bauträger / Heizung def. n.2 Jahren

Diskutiere Neubau vom Bauträger / Heizung def. n.2 Jahren im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, wir haben von einem Bauträger ein Neues Reihenhaus gekauft und wohnen nun seit fast -noch 2 wochen- seit 2 Jahren drinnen. Nun spinnt die...

  1. Tozupi

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    Hi, wir haben von einem Bauträger ein Neues Reihenhaus gekauft und wohnen nun seit fast -noch 2 wochen- seit 2 Jahren drinnen. Nun spinnt die Gastherme, was die Frage der Gewährleistung aufwirft.
    Der Heizungsbauer sagt, ich muss innerhalb von 2 Wochen den defekt melden und reparieren lassen, sonst haben wir die Kosten and er Backe. Ich habe in meinen Unterlagen -Kaufvertrag/Baubeschreibung- keine gesonderte Regeung zu der Gewährleistung nach VOB gefunden, so dass ich von der regulären Regelung der 5 Jahre auf das Gesamtobjekt ausgegangen bin.

    Liege ich nun völlig falsch oder ist Die Heizungsanlage auf alle Fälle aus der Gewähr draussen?

    Ich danke Euch schon jetzt.

    Viele "Vorweltmeisterliche" Grüße
    Tozupi
     
  2. #2 Achim Kaiser, 01.06.2006
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    >Nun spinnt die Gastherme, was die Frage der Gewährleistung aufwirft.

    Was tut denn die Therme oder besser was tut denn *nicht* ?

    Wurden die vorgeschriebenen Wartungen durchgeführt ?

    Gewährleistung bedingt dass der Mangel zum Zeitpunkt der Abnahme bereits vorhanden war. Eventueller Verschleiss fällt nicht unter Gewährleistung.

    Gegebenfalls beweispflichtig nach der Abnahme ist der Kunde.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. Tozupi

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    Das Gerät schaltet einfach den Brenner ab und bringt dann 3 verschiedene Störungsmeldungen. Nach Entstörung läufts dann wieder für 5-12 Stunden um dann wieder auszugehen.

    Bisher war eine Wartung nicht fällig. Der Heizungsbauer sagte nach 2 Jahren das erste mal. Messungen des Schornsteinfegers warten 100 % i.O.

    Gruß und Danke
     
  4. #4 Achim Kaiser, 01.06.2006
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    Ich kenne keinen Hersteller der nen Wartungsintervall von 2 Jahren vorgibt, alle haben in Ihren Bedingungen eine jährliche Wartung vorgesehen.

    Das sieht danach aus, als wenn die Überwachungseinrichtung (Ionisationselektrode) nicht mehr genügen Überwachungsstrom liefert.

    Wenn bei sowas der Werks-KD angefordert wird, gibts ne Rechnung die für 3 Wartungen gereicht hätte.

    Der HZB soll das Gerät im Rahmen einer Wartung überprüfen und wenn was daneben ist, die Angelegenheit reklamieren.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #5 fribbich2006, 02.06.2006
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    hallo,

    wir wohnen (noch *g*)zur miete in einem reihenhaus.
    bei fast allen der 6 häuser gab es kurz vor ablauf der 2 jahre einen ausfall der heizung ( junk**s). der heizungsbauer sprach von einem einbaufehler. angeblich hätten zwei nicht zueinander passende materialien reagiert und eine leitung zugesetzt. in folge des austausches ( da war sogar der chef zu gange) bekam die pumpe einen defekt und musste ausgetauscht werden. ich nehme mal an, dass er nicht ausreichend entlüftet hatte, zeitlgleich versagte nämlich die duscharmatur. schon ein komischer zufall.

    grüße von frib
     
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