Großes Problem bei der Eigenheimzulage

Diskutiere Großes Problem bei der Eigenheimzulage im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forumsgemeinde :winken Ich habe eine Frage zur Eigenheimzulage, denn bei uns ist es momentan ziemlich am "brennen":eek: Die...

  1. #1 Piggy1412, 06.06.2006
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    Hallo liebe Forumsgemeinde :winken

    Ich habe eine Frage zur Eigenheimzulage, denn bei uns ist es momentan ziemlich am "brennen":eek:

    Die Sachlage ist folgende:

    Wir haben im Dezember 2003 einen Kaufvertrag für ein EFH unterschrieben;
    es musste alles ziemlich schnell gehen, damit wir noch von der alten Regelung der Eigenheimzulage profitieren, denn darauf baut auch schließlich unsere Finanzierung auf
    Zum damaligen Zeitpunkt war allerdings nicht abzusehen, daß sich der Baubeginn um 1 Jahr verzögert, da es die Stadt nicht auf die Reihe bekommen hat, die Baugenehmigung zu erteilen :mauer
    So geschah es, daß wir nicht - wie eigentlich geplant - im Jahr 2005, sondern erst im April 2006 in unsere neuen 4 Wände einziehen konnten

    Beim Finanzamt habe ich vor kurzem den Antrag auf Eigenheimzulage abgegeben;
    dieser kann jedoch noch nicht abschließend bearbeitet werden, da wir das Datum des Bauantrages nicht eingetragen haben
    Nach einem kurzem Gespräch mit dem Bauträger erfuhr ich, das der Bauantrag im Januar 2005 gestellt wurde!!!

    Tja, ist wohl dumm gelaufen

    Ich habe bereits ein wenig im Netz gesucht und herausgefunden, das die Eigenheimzulage vom Datum des Bauantrages abhängt und nicht, wie uns immer wieder von Seiten einer großen dt. Bausparkasse versichert wurde, vom Datum des notariellen Kaufvertrages und des Ersterwerbs

    Nun meine Frage:

    Gehe ich richtig in der Annahme, daß wir die Eigenheimzulage nicht nach den Förderbeiträgen des Jahres 2003, sondern nach den niedrigeren Beträgen des Jahres 2005 bekommen werden?

    Über eine schnelle Antwort wäre ich dankbar

    Tschüß und Gruß
     
  2. #2 nonprofi, 07.06.2006
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    Irgendwas versteh ich nicht...

    ... Du hast ein EFH in 2003 gekauft, das 2005 erst gebaut wurde und die Genehmingungsphase lag in 2004 ???
    Den Bauantrag hast Du aber erst 2005 gestellt ???

    Kannst Du das mal aufdröseln ?

    Meine Einschätzung:
    Du hast 2003 im Dezember noch schnell ein Grundstück beim Bauträger gekauft und der hat erst 2005 den Bauantrag gestellt. Warum auch immer.

    Da würde ich als Laie jetzt sagen : Pech gehabt !

    Aber vielleicht finden sich noch andere Meinungen.

    Gruß

    N.P.
     
  3. #3 Piggy1412, 07.06.2006
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    Erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

    Es war so:

    Der Bauträger wollte den Neubau einer Siedlung realisieren.
    Geplanter Baubeginn war Herbst 2004, geplante Fertigstellung aller Häuser Herbst 2005.
    Unter diesen Vorraussetzungen haben wir im Dezember 2003 den Kaufvertrag unterschrieben, wohl wissend, das die Eigenheimzulage ab dem 01.01.2004 gekürzt werden sollte.
    Da die Stadt die Baugenehmigung erst im Sommer 2005 erteilen konnte, da noch einige Punkte u.a. mit dem NABU geklärt werden mussten, konnte mit dem Bau unseres Reihenhauses erst im August 2005 begonnen werden.
    Diese Verzögerung hat uns bereits eine schöne Stange Geld gekostet :boxing

    Warum der Bauträger den Bauantrag allerdings erst im Januar 2005 stellte, weiß ich nicht :confused:

    Wir sind natürlich nicht die einzigen, die bereits Ende 2003 gekauft haben
    und nicht nur die weiteren finanziellen Belastungen auf sich nehmen mussten.
    Kurioserweise haben aber genau diejenigen , die dieselben Bedingungen hatten wie wir, die Eigenheimzulage ab dem Jahr 2003 erhalten.
    Warum also sollten uns diese jetzt nicht zustehen???

    Ich habe heute die letzte offenen Frage dem Finanzamt beantwortet und muss nun abwarten, was passiert.
    Falls der Bescheid nicht wie erhofft ergeht, müssen wir Einspruch einlegen.

    Darauf sollen wir uns, wie mir unsere Bausparkasse mitteilte, auf den § 19 des Eigenheimzulagegesetzes berufen.
    Nach einigen Recherchen habe ich diesen Paragraphen gefunden und schöpfe wieder etwas Hoffnung :Roll
     
  4. noi76

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    Was haben denn die anderen bei dem Datum eingetragen?

    Mario
     
  5. #5 Piggy1412, 07.06.2006
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    @Mario

    Ich gehe mal davon aus, das jeder dort ein unterschiedliches Datum eingetragen hat, da einige Häuser bereits im Dezember 2005 bezugsfertig waren. Die Siedlung ist mit 60 Reihenhäusern sehr groß, und an allen Stellen gleichzeitig kann man leider nicht arbeiten...
    Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, das für diese Häuser der Bauantrag erst im Januar eingereicht wurde. Dies müsste demnach schon 2004 erfolgt sein.
    Beginn der Bauarbeiten an diesen Häusern war Frühjahr/Sommer 2005, und kurz vor Weihnachten sind die ersten hier eingezogen.

    Es ist ja auch so, daß wir in dem Antrag auf Eigenheimzulage wahrheitsgemäße Angaben machen müssen.
    Das Finanzamt hat ja die Möglichkeit, sich die Sachen, die es braucht, schriftlich zu holen :deal
     
  6. noi76

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    Schaue mal auf der ersten Seite, letzter Beitrag (von Marion):
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7465

    Mit einem Bauträger wurde ein Kaufvertrag geschlossen (?) Da gelten andere Regelungen, wie beim Selber bauen, weil ihr ja quasi "nur" gekauft habt. Das der BT baut, ist doch dann nach meinem Laienverständnis völlig egal.

    Mario
     
  7. voggel

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    Pfälzer ist das höchste was ein Mensch werden kann
    Eigenheimzulage darauf baut auch schließlich unsere Finanzierung auf

    Hi ,

    habe das posting gelesen ... bin zwar neu hier aber mal ne Frage von meiner Seite .
    Wie kann man eine Finanzierung auf die Eigenheimzulage aufbauen ?
    Wie ist der aktuelle Stand in deinem Fall .

    GRuss Stefan
     
  8. noi76

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    Gerne wird von Beratern angeboten, die Eigenheimzulage quasi in einen Extra-Vorabkredit einzubinden. Sprich das Geld steht dann vorher als Eigenkapital zur Verfügung. Schlecht, wenn dann die Eigenheimzulage nicht wie erwartet ausfällt... Der eigentliche Kredit sieht dann nur kleiner aus, ist es ja aber nicht.

    Über die Lösung kann man sich streiten, ich mag's so nicht.

    Mario
     
  9. Quelle

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    dazu muss man bemerken, dass es in s-h spitzenangebote für die vorfinanzierung gab. man also durch die zinsersparnis des hauptdarlehens mit der vorfinanzierung nominell besser fährt. aber natürlich nicht flexibel ist.
     
  10. #10 Piggy1412, 06.08.2006
    Piggy1412

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    Alles gut gegangen

    Wir haben den Bescheid vom Finanzamt erhalten, und wir erhalten die EGZ ab dem Jahr 2003.
    Das ist nochmal gut gegangen :bounce:
    Einspruch mussten wir nicht einlegen.

    Und zu dem Satz "Eigenheimzulage auf die Finanzierung aufbauen", damit meinte ich, das wir das Eigenheimzulage-Darlehen in Höhe von 16.000€ in Anspruch genommen haben, wo nach 7 Jahren dieser Betrag schon abbezahlt ist.

    Vielen Dank nochmal für die vielen, oft hilfreichen Antworten.
    Es wird bestimmt nicht meine letzte Frage hier gewesen sein, auch wenn ich denke, das schlimmste bereits hinter mir zu haben ;)
     
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