Vertragsstrafe auch nach Abnahme?

Diskutiere Vertragsstrafe auch nach Abnahme? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; In meinem Bauvertrag für die Fenster ist eine Vertragsstrafe für die Überschreitung der im Vertrag genannten Fristen vereinbart. Die Fenster...

  1. #1 schorsch1974, 06.06.2006
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    In meinem Bauvertrag für die Fenster ist eine Vertragsstrafe für die Überschreitung der im Vertrag genannten Fristen vereinbart. Die Fenster wurden im Oktober fristgerecht eingebaut und im Januar diesen Jahres abgenommen. Bei der Abnahme traten Mängel auf, die z.T. bis heute nicht beseitigt wurden. Fristen wurden mehrfach gesetzt, aber nicht eingehalten. Nach der Abnahme traten noch weitere Mängel auf. Fenster waren entgegen der Bestellung und Rechnung nicht WKII (weder Beschläge, noch Glas). Fristen zur Nachbesserung wurden gesetzt aber wieder nicht eingehalten usw... Kann die Vertragsstrafe auf die Zeit der Mängelbeseitigung ausgedehnt werden, oder gilt zur nur für die eigentliche Ausführung?
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 06.06.2006
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    Die Vertragsstrafe ...

    ... gilt nur bei Überschreiten der Bauausführungsfrist.

    Für die Durchsetzung der Mängelansprüche bedarf´s wohl eines Anwalts. Das Thema WK II etc hatten wir ja schon hier besprochen.
     
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Vertragsstrafe auch nach Abnahme?

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