Grundstücksgrenze

Diskutiere Grundstücksgrenze im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hi Ihr Lieben, Ich weiss nicht ob ich heir richtig bin aber ich habe keine bessere Idee.:wow Aber lest ert mal. Habe durch Zufall einen...

  1. XJPaul

    XJPaul

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    Hi Ihr Lieben,
    Ich weiss nicht ob ich heir richtig bin aber ich habe keine bessere Idee.:wow
    Aber lest ert mal.
    Habe durch Zufall einen aktuellen Katasterauszug von meinem Grundstück gesehen. Darauf ist meine Grundstücksgrenze durch Nachbars Haus. Wie das geht? Der hat einen falschen Grundstein als Grenze genommen. Wir haben alle zu Ostzeiten gebaut und da war das Einmessen zweitrangig. Außerdem waren ringsherrum schon Zäune. Also haben wir es so Akzeptiert. Was soll ich jetzt machen? Ich kann doch nicht meinen Nachbarn sein Haus abreißen lassen.:confused: Ich bin auch nicht unbedingt aufs Geld scharf, doch wenn einer mal verkaufen sollte, muss doch alles seine Richtigkeit haben. Für einen oder auch mehrere Tips wäre ich sehr dankbar. Eventuell hat ja Jemand schon mal so einen Fall gehabt oder hat von gehört.
    Gru XJPaul
     
  2. #2 Hendrik42, 07.06.2006
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Bist Du sicher, daß Dein Grundstück nicht beschnitten ist? Also Dein Haus oder Deine Auffahrt oder der Rosengarten Deiner Frau liegt nicht vielleicht auf dem anderen Nachbargrundstück?

    Wenn Dir durch eine Richtigstellung keinerlei Nachteile entstehen, dann bist Du in einer guten Lage.

    Unsere Nachbarn waren erst der Meinung, wir würden zu dicht am Zaun bauen und haben eine Neuvermessung angestrengt. Am Ende mussten sie dann einen Streifen Vorgarten und Gartenmauer rückbauen. Hätten wir nie gemerkt, aber manchmal schiesst man sich mit solchen Sachen eben doch ins Knie.

    Gruß, Hendrik
     
  3. XJPaul

    XJPaul

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    Ich habe meine anderen Grenzen genau eingehalten. Halt nur diese Seite nicht kontrolliert. Darmals war das nicht so wichtig. Doch jetzt?? Das Problemist, ich habe einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftenkataster. Daraus ist zu sehen, das nein Nachbar einen falschen Grundtsein als seine Grundstücksgrenze angenommen hat. Es handelt sich da nicht um ein paar Zentimeter. Das sind überschlagen 250m². Die sollten doch richtig gestellt werden. Doch ich kann doch nicht meinem Nachbarn zum abriss seine Hauses zwingen. Will ich ja auch eigentlich nicht. Ich will nur, das mir die vielen m² nicht mal verloren gehen. Die habe ich ja schließlich mal bezahlt und gehören mir. Wie kann ich mich da absichern??? Ohne den totalen Krig vom Zaun zu brechen???
    Gruß XJPaul
     
  4. Uli R.

    Uli R.

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    Er kauft Ihnen die benutzten m² ab? z.B.
     
  5. XJPaul

    XJPaul

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    Wenn Er das Geld nicht hat?? Ich wollte eigentlich ein Schriftstück aufsetzen welches Ihm die Nutzung erlaubt und bei verkauf oder vererbung wieder erlischt. Oder so ähnlich. Darum frag ich ja.
    Gruß XJPaul
     
  6. Uli R.

    Uli R.

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    also nach meiner unmaßgeblichen Meinung muss da eine andere Lösung her.

    Was will er denn verkaufen? Ein halbes Haus? Ein Haus auf einem Grundstück das ihm nicht gehört?

    Eine Regelung dieser Sache ist nicht nur in Ihrem Interesse, sondern auch in seinem.

    Wenn ich da was regeln würde dann nur hochoffiziell und nicht auf nem karierten Blatt Papier, das ist unter Umständen nacher die Kulitinte net wert.
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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  8. XJPaul

    XJPaul

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    So, ich wollte mal berichten. Ich war beim Mieterbund. Der kennt diese Art von Problemen. Es ist im meiner Gegenent sehr verbreitet. Es gibt für mich nicht viele Möglichkeiten. Abkaufen lassen zum Markt üblichen Satz, verpachten oder rückgabe an mich. Mehr gibt es da nicht. Da muss ich wohl sehr vorsichtig anfangen. Vorallem ist es ja so. Er hatte vor kurzem vor weg zu ziehen. Das wäre garnicht gegangen. Jedenfalls nicht verkaufen. Er kann kein Haus verkaufen was nicht auf seinem Grund und Boden steht. Na ich bin ja gespannt. Ich werde wieder berichten. Bis dann also.
    Gruß XJPaul
     
  9. BJ67

    BJ67

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    Ja, Ja die Profis vom Mieterbund, wie wärs denn mit dem Begriff Überbaurente als einmalige oder wiederkeherende Zahlung ?!
     
  10. Eric

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    Tja der Mieterbund! Mit BJ 67 kann man dazu nur sagen: Schuster bleib bei Deinen Leisten. Oder: Wie kommt der Mieterbund dazu, Hauseigentümer in nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen zu beraten?

    Klar verkauft der Grundstück mit Haus, das teilweise auf fremden Grund und Boden steht, allerdings belastet für den Käufer mit einer Überbaurente, sofern diese denn von XJPaul geltend gemacht wird.
     
  11. campr

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    Vorschlag: geh(t) zum Notar. Die sollten sich mit Grundstücksrechten auskennen. Der hat bestimmt auch einen Pauschalsatz (den man vorher erfragen kann) für die durchzuführende Aktion (z.B. Abkauf der überbauten Fläche, Überbaurente) und berät. Zum Anwalt würde ich nicht gehen, da kann man Geld gleich verbrennen.
     
Thema:

Grundstücksgrenze

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