MwSt-Erhöhung und Sicherheitsleistung

Diskutiere MwSt-Erhöhung und Sicherheitsleistung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wie wir ja hier gelernt haben, ist für die Höhe der MwSt das Datum der Endrechnung maßgeblich. Wenn diese noch heuer gestellt wird, gilt der alte...

  1. Naily

    Naily

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    Wie wir ja hier gelernt haben, ist für die Höhe der MwSt das Datum der Endrechnung maßgeblich. Wenn diese noch heuer gestellt wird, gilt der alte Satz.

    Was passiert denn nun, wenn eine Sicherheitsleistung vereinbart ist? Angenommen, die Endrechnung wird heuer bezahlt, und die Sicherheitsleistung wird einbehalten. Geht alles gut, erhält der AN nach fünf Jahren die Sicherheitsleistung. Wird darauf dann der dann gültige MwSt-Satz fällig, oder gilt nach wie vor der Satz, der für die Schlussrechnung maßgeblich war?

    Ich gehe mal davon aus, dass ich den Worst Case, also höhere MwSt auf die Gesamtrechnung bei Bezahlung der Sicherheitsleistung, ausschließen kann, oder?

    Gruß
    Reinhard
     
  2. #2 Olaf (†), 07.06.2006
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    Morgen Naily,

    der SE ist, wie es schon heißt, ein Einbehalt und keine Leistung, die zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt wird.
    Sie wird von der Bruttorechnungssumme EINBEHALTEN und nach Ablauf von X-Jahren ausgezahlt. Wenn Du jetzt also von der SR 5000 einbehältst, musste auch nur 5000 wieder rausrücken. Das hat nix mit Märchensteuer zu tun.
     
  3. Naily

    Naily

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    Super, vielen Dank! :winken
     
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