Wenn der Prüfstatiker ....

Diskutiere Wenn der Prüfstatiker .... im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; ....die Bewehrung der Bodenplatte abnimmt und vor Ort ein Protokoll erstellt; die Abstandshalter müssten weiter unter die Bewehrung, der Bauleiter...

  1. WolfB

    WolfB

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    ....die Bewehrung der Bodenplatte abnimmt und vor Ort ein Protokoll erstellt; die Abstandshalter müssten weiter unter die Bewehrung, der Bauleiter soll´s kontrollieren...

    ...und sich nach Tagen herausstellt, daß ein tragender Pfeiler und dessen Bewehrung bei einer 9*9m großen Bodenplatte 2m neben dem vom Statiker bestimmten Ort befindet...

    hätte er das nicht prüfen müssen, haftet jetzt nur das Bauunternehmen?

    Achja, wir sind in Brandenburg, ohne Prüfstatiker, den ich als Bauherr bezahle, geht nix...


    gruß wolf
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    der prüfingenieur prüft ausschliesslich standsicherheit.
    ist die mit um 2m verschobener stütze gegeben, isser aus´m schneider.
    wo sind eigentlich architekt und tragwerksplaner?
     
  3. WolfB

    WolfB

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    Die Baufirma hat die Pläne und die Statik missachtet, der Prüfstatiker hat die Abweichung von 2m von den Bewehrungsplänen garnicht erkannt; am Wochenende ist mir aufgefallen, daß die Baufirma die fehlerhaft angeordnete Stützenbewehrung weggeflext hat und eine "Lanze" ohne Stahlverstärkung in der Bodenplatte bauen wollte....

    Architekt und Tragwerksplaner sind schuldlos, den Bauleiter habe ich informiert, da hatte die Baufirma schon "geschummelt"...

    gruß wolf
     
  4. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wenn der Prüfstatiker "die Bewehrung abnimmt" und das so im protokoll steht, dann ist er selber Schuld. Die Bewehrung nimmt der Bauleiter bei EFH ab! oder der Tragwerksplaner ist beauftragt oder ...

    Und der Prüfingenieur mischt sich nicht in die Planung ein. Er fragt wohl mal nach. Und wenn die verschobene Stütze statisch noch ok ist, dann hat er keinen Grund das anzumeckern.

    Grundregel: Prüfingenieur ersetzt keine Planer. Dieser kontrolliert nur die Standsicherheit (und ein paar Kleinigkeiten).

    (@mls: Langfassung)
     
  5. Eric

    Eric

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    Das spricht doch dafür, daß die falsch positionierte Stütze ( 2 m versetzt ! ) nicht traffähig gewesen wäre.

    Als Prüfingenieur hat er nicht nur die Bewehrung, sondern auch die Positionierung der in die Bewehrung eingebundenen Stützen zu überprüfen. Bei 2 m Versatz dürfte ein grober Überwachungsfehler vorliegen. Daher dürfte er auch haften.

    Ebenso der Bauleiter und der Unternehmer.

    Gesamtschuldnerische Haftung aller drei Genannten mit dem Ergebnis, daß sie gemeinsam ein Sanierungskonzept zu erarbeiten haben. Im Ergebnis triffts, dann den Unternehmer, der im Innenverhältnis die Alleinverantwortung tragen dürfte: Bauüberwachungsfehler tritt im Innenverhältnis idR gegenüber Ausführungsfehler zurück.
     
  6. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    @eric: nicht notwendigerweise. Da kommts auch auf den Text in seinem Protokoll an. :cool:
    Ich bin da drauf geimpft :D
     
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