Tiefgarage/Fahrbahnbelag

Diskutiere Tiefgarage/Fahrbahnbelag im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, unsere WEG-Anlage wurde vor vier Jahren vom BT fertiggestellt (also noch Gewährleistung). Wir haben Probleme mit dem BT. Unter anderem geht...

  1. #1 Florian Obst, 08.06.2006
    Florian Obst

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    Hallo, unsere WEG-Anlage wurde vor vier Jahren vom BT fertiggestellt (also noch Gewährleistung). Wir haben Probleme mit dem BT. Unter anderem geht es um den Fahrbahnbelag unserer TG, den wir anfangs ganz gut fanden, mittlerweile aber für sehr problematisch halten. Der Belag besteht aus simplen Betonformsteinen und ist auf Splitt verlegt (ohne starre Verfugung oder dergleichen). Mittig gibt es einen betonierten Sammelschacht einschließlich beiderseits zulaufenden Entwässerungsrinnen; seitliche Einläufe sind weder am Schacht noch an den Rinnen vorhanden. Wasser von den Autos (d. h. vor allem Tauwasser im Winter) versickert durch die Fugen und sammelt sich auf der rohen Bodenplatte der TG. Mittlerweile sind in der gesamten TG die seitlichen Wände (Sockel) angegriffen. Wir haben vor, diesen Punkt auch in das demnächst von uns angestrebte selbstständige Beweisverfahren aufzunehmen. Dennoch würde mich im Vorfeld auch euere Meinung zu der "Konstruktion" interessieren. Liegt hier womöglich ein Mangel vor (fehlerhafte Planung in Bezug auf ausreichende, unschädliche Entwässerungsmaßnahmen)? Und wenn ja, wie wäre dieser ggf. zu beheben (alles raus, Gefälleestrich, Versiegelung ...)?
     
  2. #2 JamesTKirk, 11.06.2006
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    Rohe Betonplatte ?? Ich kenne nur gepflasterte Bodenplatten, unter denen kein Beton drunter ist und Stützen über Einzelfundamente abtragen. Sicher, dass eine Betonplatte da drunter ist ??
    Ansonsten wird die Pflasterbauweise auch schon bei Einkaufszentren in den Tiefgaragen angewendet. Grund hierfür sind die hohen Anforderungen an die Betonrezepturen bei Tausalzbeanspruchung in Zuge der "neuen" Betonnormen (benötigt wird hier ein C 35/45 bzw. C 30/37 LP + Beschichtung, falls keine Wartung vereinbart wurde).
    Wenn das Pflaster gut verlegt ist funktioniert die Bauweise gut, zumindest nach meiner Erfahrung.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 11.06.2006
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    Es gibt für mich zwei denkbare Möglichkeiten:
    1) BoPla ohne Dichtebene - dann kann das auch aufsteigende Feuchte von unten sein. Die Ausblühungen müssen nicht mit Tausalz zusammenhängen.
    2) BoPla mit Dichtebene - dann ist die Dichtebene nicht (oder nicht gut) entwässert. Regen- und Tauwasser bleiben stehen und kriechen in den Wänden hoch.
    Da hilft wohl nur eine Bauteilöffnung.
    Mal so nebenbei. Gibts denn in der Entwässerung einen Abscheider???
    MfG
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Heikles Thema -> Gutachter vor Ort.

    Noch heikler WEG - können die sich einigen?

    Höchst sinnvoll: Thema unbedingt klären, Gutachter beauftragen und bezahlen (aber einen, der weiß worum es geht, die Kirche im Dorf läßt) und sehen ob dauerhaft Probleme zu erwarten sind und man nachbessert evtl. auch auf Kosten der Eigentümer. (nicht alle Unzulänglichkeiten kann man dem BT anhängen). Aber spätere Folgekosten bei dem Thema sind leider sehr teuer. Und wehret man den Anfängen ist es relativ günstig.

    zu Ralfs Beitrag: Bauteilöffnung - meist reicht ein Blick in die Schalpläne (oder gibt es sogar aussagekräftige Werkplandetails?)
     
  5. #5 Florian Obst, 12.06.2006
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    Erst mal danke für die Antworten.

    @JamesTKirk: Bin mir sicher, dass Beton-BoPla und nicht nur Einzelfundamente drunter sind.

    @Ralf: Ich weiß leider nicht, ob 'ne Dichtebene eingebaut worden ist (glaube eher nicht). Meine persönliche Einschätzung ist, dass jedenfalls die Entwässerung nicht funktioniert bzw. nicht funktionieren kann (keine Abflussmöglichkeit). Einen Abscheider gibt es übrigens auch nicht. Wäre der denn vorgeschrieben, könnte man das dem BT noch "vorhalten"?

    @PeMu: WEG-Konsens ist zum Glück schon festgezurrt. Wie ich geschrieben habe, wollen wir demnächst ein Beweissicherungsverfahren beantragen und auch diesen Punkt mit ins Boot nehmen. Oder meinst du, ein Privatgutachter wäre zuerst sinnvoller (und wenn ja, mit welcher "Profession")?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 12.06.2006
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    Privatgutachter ist im Prinzip sogar Pflicht! Denn im Beweisverfahren beantwortet der Gerichts-SV NUR ihm gestellte Fragen. (Aber nicht-> Zählen Sie alle Mängel auf:smoke ) Daher müssen die Beweisfragen alle denkbaren Mängel abdecken und "fachgerecht" formuliert sein, sonst geht das schief.
    ***
    Abscheiderpflicht ????.
    Könnte in den Genehmigungsunterlagen, dem Abwassergesetz oder der LBO stehen. Zur Not einfach mit prüfen lassen.
    Aber selbst wenn es keine Pflicht ist, Sinn machts alle Mal, wenn die Entwässerung ans öff. Netz angeschlossen ist. Denn im Falle eines Unfalles wird eine Kanalreinigung und ein Öleinsatz der FW RICHTIG teuer - und der Abscheider anschliessend doch noch Auflage.
    ***
    Bauteilöffnung hieß natürlich Pflaster bis BoPla. Nicht BoPla aufhacken:yikes . Zumindest vorerst nicht:p .
    MfG
     
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