Rauchmelder Pflicht?

Diskutiere Rauchmelder Pflicht? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Guten Tag Ich weiß ja das es für alle Neubauten ab 2006 Vorschrift ist, das in Wohnräumen Rauchmelder installiert werden müssen. Wir haben...

  1. marmar

    marmar Gast

    Guten Tag
    Ich weiß ja das es für alle Neubauten ab 2006 Vorschrift ist, das in Wohnräumen Rauchmelder installiert werden müssen. Wir haben demnächst Abnahme in unserem Reihenhaus. Der Bauleiter meinte zu dem Thema Rauchmelder, das dies Gesetzt für dieses Bauvorhaben nicht zutrifft, da die Baugenehmigung im Jahre 2004 erteilt wurde. Baubeginn war September 05 und Fertigstellung ist jetzt.
    Das stimmt doch so nicht oder? Wo kann man dies nachlesen. Heißt es ab Baubeginn bzw. Erteilung der Baugenehmigung ab 2006 oder gilt dies für alles was ab 2006 Fertigstellung hat?

    Danke für die Antworten
    Gruß Gabi
     
  2. #2 Achim Kaiser, 12.06.2006
    Achim Kaiser

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    Wo steht das denn mit den Rauchmeldern ? :yikes

    Ich weiss es nämlich noch nicht und würde es gerne nachlesen :lock

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. PeMu

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    Bundesland?
     
  4. marmar

    marmar Gast

    Hallo Achim
    Gib mal bei google ein "Rauchmelder Pflicht" und schon wir dir geholfen. Meine Frage bezieht sich ja dann auf ab wann und für wen das gilt.

    Gruß Gabi
     
  5. marmar

    marmar Gast

    Hamburg
     
  6. #6 Mueller-Ralf, 12.06.2006
    Mueller-Ralf

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  7. #7 Achim Kaiser, 12.06.2006
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    Klasse :-).
    Nur wo ist der Verordnungstext ????

    In Ba-Wü noch kein Thema.....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Das ist in die Landesbauordnungen der länder aufgenommen worden
    -> Verordnungstext = LBO

    Hier mal (Zitat aus dem Brandschutzplaner-Forum - ich habs noch nicht verifiziert):

    Reinland Pfalz § 44 Abs. 8 Für Neubauten ab 12. 2003


    Schleswig-Holstein § 52 Abs. 1 Achtung alle Wohnungen bis Ende 2009 ausrüsten


    Saarland § 46 Abs. 4 Alle Neubauten ab Feb .2004


    Hessen § 13 Abs. 4 Ab 06.2005 alle Neubauten , Bestehende bis 2015


    Hansestadt Hamburg § 45 Abs. 6 Ab 1.1.2006 alle Neubauten, bis 2011alle Wohnungen

    Und noch:
    In NRW wird die RM-Pflicht jetzt quasi von hinten durch das Nadelöhr eingeführt:
    Gem. RdErl. des MBV vom 26.01.2006 "Wohnraumförderungsbestimmungen" müssen in neu geschaffenen Mietwohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mind. einen Rauchwarnmelder haben (ist eigentlich ein Bad / WC auch ein Aufenthaltsraum???:-)).
     
  9. marmar

    marmar Gast


    Hallo
    Und was bedeutet das jetzt für uns. Hier noch mal die Frage

    Gruß Gabi
     
  10. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    In der Regel gilt: Datum der Baugenehmigung.

    Aber aufgepaßt bei nachträglichen Änderungen der Baugenehmigung.

    Nachrüstpflicht der Wohnungen: bis ...


    Und nun geht die Sache wieder los: gebaut oder gekauft? Bauherr oder Bauträger?
     
  11. marma

    marma Gast

    Hallo PM
    Wir haben im April 2005 über Bauträger gekauft. Baugenehmigung ist im Juni 2005 erteilt worden. (davon hatten wir eine Kopie bekommen).
    So wie ich das jetzt verstanden haben, heißt das für uns das der Bauträger keine Rauchmelder einbauen muß.
     
  12. #12 Harald W., 12.06.2006
    Harald W.

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    Also, ich habe das ganze..

    ..mal in meinem Fall (Hessen) direkt beim Gesetzgeber (Minsterium für Landwirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung) nachgefragt, weil mir der TÜV Hessen bei einer Hausabnahme weissmachen wollte, dass das Datum der Fertigstellung gilt und ich mich mit Händen ud Füßen dagegen gewehrt habe.

    Also Anruf beim Ministerium ergab: Es gilt das Datum der Baugenehmigung (für Hessen)!
    Fragt also direkt bein Eurem Landesministrium nach:think
     
  13. Quelle

    Quelle

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    [meinung]also das ist für mich wie so eine diskussion um die gurtanlegepflicht. im prinzip ist jeder der ansicht "super", aber es wird um umsetzungsfristen diskutiert.

    trotzdem auch asche auf mein haupt, ich habe noch keine, aber würde sofort zuschlagen, wenn mir jemand einen sicheren einkauf nennt. d.h. qualität mit gerechtfertigtem preis.[/meinung]
     
  14. #14 VolkerKugel (†), 12.06.2006
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    Ordentliche ...

    ... Einzelgeräte gibt´s von GIRA für 38 €.

    Ansonsten bin ich ganz Deiner Meinung. Ist doch - ausnahmsweise - sinnvoll. Also rein damit :biggthumpup: .
     
  15. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    @mama: für den Bauträger klar. Was steht im Vertrag? Haus nach aktuellem Stand(ard)?
    Man kann den Bauträger ja mal fragen, wie es ist ein Haus nach aktuellem Stand der Gesetzeslage zu kaufen...

    Außerdem, sind die Dinger nicht teuer. Rottet euch in der Siedlung zusamen und kauft 2 kartons voll.

    Mit ein bischen Info, Stiftung Warentest - und der Preis ist fast wurscht (muß nicht Gira und Co sein).
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 12.06.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Je nach Hausgrösse...

    auch über (funk)vernetzte Melder Gedanken machen.
    Wat nutzt der Melder im Keller, der sich die Bakterie leerheult, wenn das Dingen im Schlafzimmer durch 4 Türen keinen mehr aus dem Tiefschlaf holt.
    MfG
     
  17. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Muß alles nicht sein. Denn eine Brandmeldeanlage ist nicht gefordert.

    Sinnvoll: Die Schlafräume werden damit ausgestattet. Sinn: nicht im Schlaf für immer einzudösen.

    Alles andere führt zu einer Brandmeldeanlage (einfach bis luxuriös) mit entsprechenden Konsequenzen.
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 12.06.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Wieso datt dann...

    Ich hab bei uns drei funkvernetzte RM´s hängen. Einen im Flur (offenes Treppenhaus), einen im Nebentrakt, einen im Anbau.
    Denn was nutzt es mir, wenn der Anbau lichterloh brennt und mir die Bude in Nullkommagarnix zuqualmt, wenn die erste Scheibe in der Tür platzt, ich aber dann gar nicht mehr schnell genug auf meinen RM reagieren kann.
    Hab mal aus versehen den im Anbau ausgelöst.
    Das war ein Konzert :respekt .
    Aber keine BMZ
    MfG
     
  19. #19 Harald W., 13.06.2006
    Harald W.

    Harald W.

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    Und ich hab´ im Haus..

    ..komplett in allen Geschossen nur batteriebetriebene Geräte was vollkommen ausreicht (ansonsten hätte mich meine Herzallerliebste bis aufs Blut genervt). Wenn die dann das Piepen anfangen (wenn die Batterie fast leer ist) nervt es schon wie wenns brennt.
    Also: Gesetz hin oder her, tut Euch selber den Gefallen und hängt Euch die Dinger unter die Decke, die paar Euro sind es wert und sch... auf das Gesetz.
     
  20. marmar

    marmar Gast

    Guten Morgen
    Schönen Dank für die zahlreichen Antworten und Diskussionen.
    Es geht mir ja nicht ums Geld oder so. Einbauen werde ich mir auf jeden Fall welche. Ich habe ja auch schon welche liegen. (sind von Tchibo, ob die was taugen weis ich nicht) Mir ging es ja nur darum, wenn der BT die Pflicht hat welche einzubauen, dann will ich die auch haben. Meine habe ich dann immer noch in Reserve.

    Gruß Gabi
     
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