Rauchmelder Pflicht?

Diskutiere Rauchmelder Pflicht? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Rolf, entschuldige, dass ich mich nochmal einmische, es geht mir darum: Bei mir würde vermutlich der FI das gesamte Haus stromlos...

  1. viggo

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    Hallo Rolf, entschuldige, dass ich mich nochmal einmische, es geht mir darum:

    Bei mir würde vermutlich der FI das gesamte Haus stromlos schalten.

    Du solltest wirklich nicht nur einen Fi verwenden, auf die Dauer wirst Du damit wahnsinnig, die Dingerlösen nämlich öfter aus als man denkt, vor allem auch öfter als Sicherungen.

    Schau mal hier rein, da hab ich geschrieben, wie ich es gemacht habe.
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nochmal: man kann das ganze auch überfordern. Es geht um Rauchmelder zum Personenschutz und nicht um Brandmelder für den Sachschutz, z.B. den Abstellraum, kellerraum usw. Das können die "einfachen" Rauchmelder" nicht leisten.

    Und mit Verlaub ist es auch wenig sinnvoll. Wenn man die Rauchmelder hört, dann riecht man es auch schon und man kann eh nur abhauen.

    Dann wirklich planen lassen und Brandmelder mit entsprechendem drumherum einbauen.

    Unsinnig sind auch Rauchmelder in Küchen, Bädern.
     
  3. tp17

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    Das sehe ich anders. Brandmelder gehören in die Nähe des Brandes, und das ist (zumindest bei Nichtrauchern :biggthumpup:) eben die Küche oder andere Räume mit vielen Geräten, daher auch bei uns der HWR. Nachts riecht man den Brand eben NICHT. Brandmelder im Schlafzimmer halte ich wiederrum für überflüssig, dort ist es eh zu spät.
     
  4. PeMu

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    Kapierts denn net? RAUCHMELDER um die geht es. Brandmelder ist was ganz anderes und die Kosten einiges mehr.

    Und wer den Herd unbeaufsichtigt läßt, dem ist nicht zu helfen. Aber dann ist es auch egal, wenn die hütte abbrennt - ist keiner da.

    @Wissenschaftler: mal genau lesen und nachdenken: worum geht es? Schutzziel? Was kann was leisten.

    Und mit ihrem Beitrag zum Brandmelder im Schlafzimmer -> nix begriffen
     
  5. #45 VolkerKugel (†), 16.06.2006
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    Also erst mal ...

    ... heißen die Dinger über die wir hier reden Rauchwarnmelder und dienen (siehe PeMu) allein dem Personenschutz!
    Sie sollen verhindern, dass bei entstehenden Bränden schlafende Personen durch Rauchvergiftung zu Tode kommen.
    Deshalb gehören sie in die Räume in denen in der Regel geschlafen wird und in den zum rettenden Ausgang führenden Flur.
    Nur diese Geräte sind Pflicht in Hessen. Alles weitergehende worüber hier diskutiert wird, ist ne andere Baustelle.
    Weiß ich nicht - aber da ich die Dinger vom Elektriker (mit dessen Gewährleistung) mit einbauen lasse, kenne ich (zur Zeit) halt nur das eine Modell.
     
  6. tp17

    tp17

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    @Spassbauer

    Geht doch nicht um den alleingelassenen Herd, sondern um die Geräte. Die meisten Brände entstehen doch durch Kurzschlüssen (wie schon erwähnt, Raucher und Weihnachtsbäume nicht mitgerechnet).
    Wie die Dinger heißen ist mir ziemlich egal - ich denke wir wissen hier alle über welche Geräte wir reden. :cool:
     
  7. PeMu

    PeMu

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    Leider nicht.
     
  8. #48 Ralf Dühlmeyer, 16.06.2006
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    Unterschiede..

    zwischen Rauchmeldern (neben Produktionskosten China-Europa) sind die Detektorarten.
    Es gibt optische (preiswerte) Rauchsensoren, bei denen innerhalb einer Lichtschranke durch den Rauch die Lichstärke verringert wird -> Taaatüüüü. Die Dinger reagieren auch auf Staub und Wasserdampf
    Und es gibt Rauchgasdetektoren, die Gas "schnüffeln".
    Mit den optischen gabs bei uns mal eine "netten" Gag.
    Ausgabe einer Schulmensa. FW fordert vor der Ausgabe einen über Rauchmelder gesteuerten Rollladen. Und der Eli hat einen optischen verbaut.
    Bei der Einweihung öffneten die Damen in der Ausgabe die Warmhaltebehälter, der Wasserdampf erhob sich und im Gegenzug senkte sich der Rollladen :o .
    Der Rauchmelder wurde dann für die Einweihung mit einem Gefrierbeutel "ruhiggestellt" und am nächsten Morgen gabs nen anderen Rauchmelder :bounce:
     
  9. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Die "üblichen", "einfachen", hier gemeinten (Kosten) Teile sind alles optische.

    Im Raucherzimmer erinnern die daran, mal wieder zu lüften. Oder in der Küche, dass der Dunstabzug nicht läuft.
    Und im Bad, dass Kondensat demnächst zu erwarten ist. :)
     
  10. #50 iguzini, 18.06.2006
    iguzini

    iguzini Gast

    @ Quelle
    mich würde mal interessieren wie du einen direkte Aufschaltung zur Feuerwehr realisieren / genehmigt bekommen willst.

    @ Quelle
    @ Harald W.
    Bei einer Benachrichtigung per SMS hat man immer noch die Möglichkeit einen Nachbarn zu informieren. Das geht natürlich nur nach vorheriger Absprache, ist aber einfacher und günstiger wie eine Aufschaltung zur Feuerwehr.


    Ich wollte auch nur sagen das man sich diese Möglichkeiten offen halten sollte.

    Wem es egal ist ob die Bude abfackelt der kann sich die Dinger auch sparen.
     
  11. Gast_M

    Gast_M Gast

    Man kann die Rauchmelder auch mit ner glühenden Zigarette testen. Die Plagiate die mal im Umlauf waren machen mir auch Sorge - alle hab ich nicht getestet, die bei uns rumhängen. Die funkvernetzten Geräte sind sicher super, habe aber etwas Hemmungen, wegen zunehmenden Funk/Elektrosmog im Haus. Ob das wirklich schadet weiss ich nicht - hab da keine Panik - dennoch kann man ja sowas in Grenzen halten. Da wir von EG zu OG ne Holztreppe haben, erscheinen mir die Dinger sinnvoll. Hab mittlerweile so 8 Stück im EFH hängen. Nervig wirds immer wenn die Batterien schwach werden, dann piepts aus allen Ecken :-))
     
  12. #52 Olof Prause, 24.11.2009
    Olof Prause

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    Bauträger vs. Rauchmelder

    Hallo zusammen,
    ich habe den Thread nochmal aufgegriffen, da sich bei mir ähnliche Fragen stellen.
    Also, mal ganz kurz:
    Wir haben mit einem Bauträger gebaut (in Hessen, Rauchmelder laut LBO vorgeschrieben, Fertigstellung war in 2008/2009) und im Bauvertrag sind keine Details zu Rauchmeldern beschrieben - es wurden auch keine montiert. Da es sich aber um ein (bis auf Maler- und Tapeziererarbeiten) schlüsselfertiges Haus handelt, dachte ich, dass die vorgeschriebenen Rauchmelder auch durch den Bauträger zu installieren sind - der Bauleiter des Bauträgers sieht das aber (natürlich) anders.
    Kennt sich hier jemand aus?
    VG und vielen Dank vorab
    Olof Prause
     
  13. #53 Baufuchs, 24.11.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Erst mal

    klären ob es wirklich eine Bauträgermaßnahme war.

    (Liegt dann vor, wenn Bauträger Grundstück u. Haus verkauft)

    Wenn es so ist, dann sind nicht Sie, sondern der Bauträger Bauherr und der muss die Anforderungen erfüllen.

    Gehörte Ihnen das Grundstück und Sie haben nur einen Bauvertrag über die Erstellung des Gebäude geschlossen, dann sind Sie Bauherr.

    Da "schlüsselfertig" rechtlich nicht definiert ist, gehört zum Leistungsumfang das, was der Unternehmer lt. seiner Baubeschreibung zu erbringen hat.
     
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