Frage zur Eigenheimzulage

Diskutiere Frage zur Eigenheimzulage im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Folgende Situation: Haus mit Freundin in 2005 gekauft. Fertigstellung 2006. Bauantrag in 2005. Mein Einkommen ist für Zulage zu hoch, ihres...

  1. #1 GeorgeZip, 13.06.2006
    GeorgeZip

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    Haus mit Freundin in 2005 gekauft. Fertigstellung 2006. Bauantrag in 2005.
    Mein Einkommen ist für Zulage zu hoch, ihres ist unter der Grenze.

    Meines Wissens kann sie mit Steuererklärung 2007 (für 2006) die Zulage
    beantragen, oder?

    Wie sieht es aus, wenn wir 2006 heiraten? Ist sie dann trotzdem noch zulageberechtigt (Gehälter addiert ist wieder zu hoch).

    Danke und Gruß
    GeorgeZip
     
  2. Gast99

    Gast99 Gast

    Ich frag mich immer was Leute mit "viel Geld" sich so einen Streß wegen der Eigenheimzulage machen.
     
  3. #3 GeorgeZip, 13.06.2006
    Zuletzt bearbeitet: 13.06.2006
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    Warum sollte ich etwa 5000 Euro verschenken, die mir der Staat zahlt? :confused:
     
  4. #4 bauhexe, 13.06.2006
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    Wie wärs mit einer richtigen familie und einem kind? dann tust du auch gleich noch was für die zukuft des landes.
     
  5. Gast99

    Gast99 Gast

    Er zahlt sie dir ja nicht, weil du nicht berechtigst dazu bist.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 13.06.2006
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    Machst doch gar nicht. Verschenken kann man nur, was einem GEHÖRT!!!!. Aber das geld gehört Dir nicht, weder moralisch noch juritisch.
    Es gehört dem Staat - also uns allen - und wird denen gegeben, die es brauchen.
    Ausserdem gibts für die Dame bei 50% Anteil derzeit max 5.000 €.
    MfG
     
  7. #7 GeorgeZip, 13.06.2006
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    Keine Sorge, dass ist schon so geplant. :biggthumpup:
     
  8. #8 GeorgeZip, 13.06.2006
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    Meine Dame braucht es.

    Ihr habt mich überzeugt. Ich werde aus moralischen Gründen auf die
    Beantragung der Eigenheimzulage verzichten :28:

    Ich nehme an (bzw. ich hoffe), der erste Teil Deiner Ausführungen war ironisch gemeint?!
     
  9. OK

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    Steuerberater fragen

    Oha, die moralischen Diskussionen lasse ich mal aus. Zur Sache:
    +
    Aktuell: Unverheiratet, nur Freundin unter Einkunftsgrenzen => Freundin hat im Prinzip Anspruch auf anteilige EHZ, Anteil richtet sich nach Besitzanteil. ABER: Gefördert wird nur der Erwerb. Folglich muss die Freundin Ihren Anteil selbst erworben haben, um Anspruch auf die EHZ zu bekommen. Hat sie das?
    +
    Nach Heirat wird die EHZ nicht autom. neu festgesetzt (ausser man beantragt das, um z.B. jetzt für beide Ehegatten EHZ zu bekommen). Lesen Sie mal auf S.9 in http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/lib...2004.pdf?ticket=guest&bid=1672&no_mime_type=0 da ist genau dieser Fall exempklarisch beschrieben.
    +
    Zum lesen http://bundesrecht.juris.de/eigzulg/index.html
    Und Steuerberater fragen, als Laie ist man solchen Gesetzestexten ziemlich hilflos ausgeliefert.
    +
    Grüße
    Oliver
     
  10. #10 GeorgeZip, 13.06.2006
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    Vielen Dank für die Info.
    Wir sind zu 50/50 im Grundbuch eingetragen.
     
  11. #11 GeorgeZip, 13.06.2006
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    @OK: Genau mein Fall ist in dem von Ihnen verlinkten Dokument beschrieben!
    Nochmals vielen Dank!


    A und B (unverheiratet) erwerben in 2004 gemeinsam eine Eigentumswohnung. A unterschreitet
    in den Jahren 2003 und 2004 (maßgeblicher Zweijahreszeitraum) die Einkunftsgrenze
    und erhält für ihren Miteigentumsanteil die Eigenheimzulagenförderung. B ist auf
    Grund zu hoher Einkünfte in den Jahren 2003 und 2004 (maßgeblicher Zweijahreszeitraum)
    von der Förderung ausgeschlossen. Nach Heirat in 2005 unterschreiten A und B
    gemeinsam für die Jahre 2004/2005 die Einkunftsgrenze für Verheiratete.
    Für den Rest des Begünstigungszeitraums (2005-2011) kann die volle Förderung gewährt
    werden.

    Abwandlung:
    Die Einkunftsgrenze wird auch nach der Hochzeit von A und B nicht unterschritten.
    A kann die Förderung für ihren Anteil weiterhin in Anspruch nehmen. B kann für seinen
    Anteil auch zukünftig keine Förderung erhalten.
     
  12. OK

    OK

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    Sach ich doch :)
    +
    Aber nochmal zum Erwerb: 50% im Grundbuch reicht nicht, Ihre Freudin muss ihre 50% auch nachweisbar bezahlt haben bzw. finanzieren können. Wer hat´s bezahlt, wer steht im Kreditvertrag, wer trägt die Belastung? Wenn Sie alles bezahlen, dann wertet das Finanzamt die 50% Ihrer Freundin womöglich noch als Geschenk - und dafür gibt´s keine EHZ, sondern evtl. sogar noch Schenkungssteuer. Also mal Steuerfachmann ran lassen.
    +
    Grüße
    Oliver
     
  13. #13 GeorgeZip, 13.06.2006
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    EK stammt zu 50/50 von mir/ihr. Monatliche Rate wird
    geteilt, bis Nachwuchs kommt.
     
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