Wohnungstrennwand als Trockenbau

Diskutiere Wohnungstrennwand als Trockenbau im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum. Ich beabsichtige einen Raum (Wand Kalksandstein; Decke und FB Stahlbeton) quer durch eine Wohnungstrennwand in Trockenbauweise...

  1. uwedge

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    Hallo Forum.

    Ich beabsichtige einen Raum (Wand Kalksandstein; Decke und FB Stahlbeton) quer durch eine
    Wohnungstrennwand in Trockenbauweise zu trennen. Auf der einen Seite davon wird ein Bad errichtet,
    die andere Seite normal genutzt.

    Meine geplante Konstuktion ist Holzständerwerk 6x6 als KVH, badseitig OSB ca 13mm und GKBI (grün) 12,5mm
    und zusätzlicher Abdichtung im spritzwasserbereich.
    Aus Gründen des Schallschutz denke ich an Dachpappe zw. Holz und Fußboden und Kork zw. Holz und Wand bzw. Decke. (Hab ich in anderen Foren gelesen -> Alternativen?).
    Mir hat ein erfahrener Statiker geraten, die Trennwand doppelschalig auszuführen (schallentkoppelt).
    Daher denke ich, die raumseitige Konstruktion ähnlich auszuführen (Holzständer, OSB 13mm + GK "normal" 12,5mm.).

    Da aber jeder Zentimeter zählt, denke ich nun die im Inneren der Doppelschale liegenden Flächen nur mit dünnem OSB oder GK zu bekleiden und einen möglichst geringen Luftraum (1-2 cm?) zu lassen.

    Das Bad wird Teil einer Wohnung die eine KWL bekommt (Abluft im Bad), so dass hier hoffentlich keine Feuchtigkeitsprobleme zu erwarten habe. Die Wohnung erhält FBH mit Trockenestrich-Platten und Im Bad Fliesen.

    Nun bitte ich um Meinungen und Hinweise zum geplanten Aufbau.

    Vielen Dank und Gruß,

    Uwedge.
     
  2. Peeder

    Peeder

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    Hallo
    Dann aber keine Holzständer und dünne Platten !

    Vorschlag eine Metallständerwand, 2 schalig ist gut,
    2 x 50 CW/ UW Profile, mit Moosgummi ( Trennwwandband ) trennen, je Seite 2 x 12,5 mm GKB ( Badseite GKBI ) Mineralwolleeinlage 1 x oder 2 x 40 mm
    Trennwandband auch an Wand,Decke und Boden.

    siehe Anlage


    gruss Peeder
     
  3. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Und toppen kann man Peeders Vorschlag noch durch 2x unterschiedliche Beplankung je Seite, z.B. GK 12,5 + GK 15 OSB 15 + GK 12,5 ... Oder eine Seite 2x GK 12,5, andere Seite OSB 15 + GK 12.5 ...

    Für den Schallschutz sind wesentlich alle Durchdringungen, die Dichtigkeit der Wandanschlüsse (Labyrinth-Fugen/versetze Randfugen ausbilden).
     
  4. uwedge

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    Hallo und danke für die Antworten.

    @Peeder
    OK, Mineralwolle für den Zwischenraum des Ständerwerks hatte ich eingangs
    vergessen zu erwähnen.
    Holz wäre mir als Ständerbaustoff sympatischer, was spricht dagegen (schlechtere Schall-Eigenschaften?)
    Wenn ich die Zeichnung richtig deute stehen die CW-Ständer bis auf das Trennwandband direkt nebeneinander, d.h. die Doppel-Schale hat keine feste Innenwand. Wenn das schalltechnisch ausreicht spare ich dadurch natürlich
    Platz. Würde das Trennen der Ständer und mein eingangs vorgeschlagenes Innenseitiges dünneres Beplanken mit Luftraum sich hier positiv oder negativ
    bzgl. Schalldämmung auswirken?

    @PeMu
    Ja, da ich doch ein wenig an dieser Badseite installieren will, ist die 15mm OSB-Platte wohl stabiler.

    Gruß, uwedge.
     
  5. Peeder

    Peeder

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    Hallo

    Holzständer gegenüber CW Profile übertragen den Schall besser .

    Beispiel bei gleichen Aufbau mit Holzständer 38 dB ( R ) mit Metallständer
    45 dB ( R )
    Doppelständerwand 54 dB ( R )

    Ausserdem recht umständlich !

    Eine innenliegende Beplankung bringt immer was, und eine zusätzliche Stabilität, wenn die Ständer miteinander verschraubt werden.
    Aber maximal 2 Schrauben, denn jede Verschraubung wird zum überträger !
    Man kann die Ständer auch verkleben, dazu ein Trennwandband aufkleben, und Montagekleber verwenden. ( drei mal am ständer ca 10 cm verkleben )

    Und beim Verschrauben der ersten Lage die Abstände der Schrauben vergrössern. ( Herstellerangaben 75 cm 1. Lage --- 25 cm 2. Lage )

    Peeder
     
  6. Eric

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    Nur mal zur Klärung: Wohnungstrennwand ist eine Wand zwischen zwei verschiedenen Wohnungen oder zum Treppenhaus mit Branschutzanforderung F 90 A. Dann ist nix mit OSB. Hier aber wohl Wand zum Bad, also offenbar raumteilende Wand in einer Wohnung ????
    Wenns anders sein sollte: Was verstehste unter " normaler Nutzung " ?

    Ists eine Wohnung: Warum solls eine zweischalige Wand werden?
     
  7. Peeder

    Peeder

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    Soll halt ein " Stilles Örtchen " werden :biggthumpup:

    @ Eric, was ist gegen F 90 AB einzuwenden ? wenn es denn so ist ?

    Peeder
     
  8. uwedge

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    Konkret wird aus einem stillgelegten Schwimmbad eine kleine Einliegerwohnung für meine Mutter eingerichtet und aus Platzgründen wird vom
    angrenzenden Raum noch das Badezimmer abgegrenzt, der
    Raum damit also getrennt. Der Raum wird selten genutzt, dann aber
    als Partyraum, also mit höherem Lärmaufkommen.

    Gruß, uwedge.
     
  9. Eric

    Eric

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    Wer soll das verstehen?

    Trennt die neu geplante Wand die Einliegerwohnung von der Hauptwohnung oder wie oder was?
     
  10. uwedge

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    @Eric
    Sie haben es genau richtig erfasst. War vielleicht etwas kompiliziert ausgedrückt.
    Ich versuche mich mal in einer vereinfachten Beschreibung des relevanten
    Grundrissteils. 2 längliche Räume (beide ca. 8mx5m) liegen längs hintereinander
    Der eine war ein Schwimmbad der andere wird als Partyraum genutzt.
    da der Schwimmbadraum für die Einliegerwohnung zu klein ist wird vom Partyraum noch ein Teil mit der oben diskutierten "Wohungstrennwand" für das Badezimmer abgezweigt.
    Ich hoffe die Situation ist nun klar geworden. Falls es wichtig wird stelle ich noch ein jpg ein

    Gruß, Uwedge.
     
  11. Peeder

    Peeder

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    Hallo

    auf was Eric anspielt sind Brandschutzauflagen, die bei getrennten Nutzungseinheiten sicherlich von Bedeutung sind.
    Somit ist eine Wand zwischen zwei verschiedenen Nutzungseinheiten, z.B. Eigene Nutzung und Vermietete Einheit eine " Wohnungstrennwand " , die als F 90 zu klassifizieren ist. Auch wird der erhöhte Schallschutz eine Rolle spielen.
    @ Fachmänner , ich hoffe mich so richtig ausgedrückt zu haben.

    Aber bei einer Trockenbauweise ist diese Ausführung in F 90 kein Problem, es gibt genügend Systeme, die F 90 erfüllen.
    Wird aber eine " Brandwand " gefordert , so ist der Aufbau schon etwas komplizierter.

    gruss Peeder
     
  12. #12 moep, 24.06.2006
    Zuletzt bearbeitet: 24.06.2006
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    Zu den Schallschutz- und Brandschutzwerten von Trockenbauwänden gibt es auf den Herstellerseiten relativ gute Übersichten, inklusive einer Menge anderer nützlicher Informationen.

    Von Knauf z.B. zu Holzständerwänden, Metallständerwänden und Schallschutzwänden
    (auf der Homepage unter Trockenbausysteme->Wandsysteme gibt es noch mehr solche Listen für andere Anforderungen)

    Von Fermacell zu Holzständerwänden und Metallständerwänden (gibt es auch als PDF)

    Und von Rigips nur für Metallständerwände, aber auch Informationen zu benötigten Schalldämmwerten (ab Seite 8)

    Die Kombinationsmöglichkeiten sind wie du siehst ziemlich umfangreich. Beschäftige mich zwangsläufig auch gerade damit, aber da unsere Ansprüche nicht so hoch sind, wird es wohl eine "ganz normale" Metallständerwand werden (zum Glück, da hat man nicht die Qual der Wahl ;)).
     
  13. Eric

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    Er braucht ne Brandwand.

    Wenn ichs noch richtig im Kopf habe z.B. die W 113 von Knauf = doppelte Metallständer ( kein Holz ! ), Steinwolle ( keine Glaswolle ) + beide Seiten doppelt beplankt mit GKF. Die beiden Metallständer dürfen aus Gründen des Schallschutzes nicht miteinander verschraubt werden, sondern werden im Abstand von 3 bis 4 cm hintereinander montiert.

    Bei Knauf unter Brandwand nachsehen und die Details nebst Montagevorschriften herunterladen.

    Das war ne schwere " Geburt "!
     
  14. PeMu

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    Mal etwas zurück:
    Braucht der wirklich ne Brandwand?!?
    Braucht er ne F90Wand?!?
    Einliegerwohnung in EFH?
    Bauliche Situation?
    Gebäude geringer Höhe? UG als Hanggeschoss? überhaupt UG?
    Das müßte jemand mit den Randbedingungen klären.
     
  15. Peeder

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    Hallo

    w113 je seite 3 fach beplankt, nix Brandwand

    w 131 - 132 mit Stahlblecheinlage, erhöhte Standsicherheit

    ich glaube nicht, das eine Brandwand gefordert wird, wenn F 90 mit erhöhten Schallschutzanforderungen.

    gruss Peeder
     
  16. #16 VolkerKugel (†), 27.06.2006
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    Hier mal ...

    ... die Brandwand-Definition aus der MBO:

    § 30 Brandwände
    (1) Brandwände müssen als raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden (Gebäudeabschlusswand) oder zur Unterteilung von Gebäuden in Brandabschnitte (innere Brandwand) ausreichend lang die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Brandabschnitte verhindern.

    (2) Brandwände sind erforderlich
    1. als Gebäudeabschlusswand, ausgenommen von Gebäuden ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt, wenn diese Abschlusswände an oder mit einem Abstand bis zu 2,50 m gegenüber der Grundstücksgrenze errichtet werden, es sei denn, dass ein Abstand von mindestens 5 m zu bestehenden oder nach den baurechtlichen Vorschriften zulässigen künftigen Gebäuden gesichert ist,

    2. als innere Brandwand zur Unterteilung ausgedehnter Gebäude in Abständen von nicht mehr als 40 m,
    3. als innere Brandwand zur Unterteilung landwirtschaftlich genutzter Gebäude in Brandabschnitte von nicht mehr als 10 000 m³ Brutto-Rauminhalt,

    4. als Gebäudeabschlusswand zwischen Wohngebäuden und angebauten landwirtschaftlich genutzten Gebäuden sowie als innere Brandwand zwischen dem Wohnteil und dem landwirtschaftlich genutzten Teil eines Gebäudes.

    Gemäß (2) 2. braucht´s hier keine Brandwand. Sach ich mal. In der LBO HH dürfte nix viel Anderes stehen.
     
  17. #17 Wilhelm Wecker, 27.06.2006
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  18. Eric

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    PeMu: Da haste Recht. Nehme Beitrag 13 zurück und schließ mich Dir an.
     
  19. uwedge

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    :28: Hallo und vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.

    Meine Planung sieht nach einigem Überlegen nun wie folgt aus:
    Ich werde eine Doppelständerwand aus Holz bauen, da mir Holz einfach
    sympatischer ist und ich den leicht geringeren Schallschutz akzeptiere
    (außerdem dürfte ein normal genutztes WC neben einem selten genutzem Raum nicht wirklich problematisch sein)
    Ich habe gutes Werkzeug und bin bisher mit KVH aus dem Holzfachhandel
    sehr zufrieden gewesen.
    Für die Details werde ich mir das passende aus den hilfreichen Tips in diesem Thread und den verlinkten Herstellerseiten heraussuchen.

    Noch ein paar Bemerkungen zum Thema Brandschutz usw.
    Ich bin kein Experte, denke aber, dass ich zwar mit der Trennwand die Brandlast des Party-Raumes, in dem sie errichtet wird erhöhe, aber wenn
    der eh schon holzvertäfelt ist, spielt das wohl keine so große Rolle.
    Das Badezimmer selbst hat ja so gut wie keine Brandlasten. Der Rest der
    neuen Wohnung wird vom Badezimmer durch eine Kalksandsteinwand
    (teils 36er, teils 17er) getrennt sein (siehe dazu mein Beitrag 10), so
    dass hier ein guter Brandschutz gegeben sein dürfte.

    "Und ist nun unter euch einer, der einen Einwand zu dieser Entscheidung
    vorzutragen hat, so möge er jetzt sprechen oder für immer schweigen..."

    Viele Grüße, uwedge.
     
  20. #20 Peeder, 04.07.2006
    Zuletzt bearbeitet: 10.07.2006
    Peeder

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    Nö, gegen die Ausführung nix

    Aber zum Punkt Brandschutz noch eine kleine Bemerkung.
    Ob nun nötig oder nicht, aber es werden einige Dinge immer wieder falsch verstanden.

    Die Brandlast in der Wand , das ist nicht entscheidend.
    Es geht doch allein im vorbeugenden Brandschutz auf die übertragung von Feuer und Rauch auf andere Räume.
    Eingrenzen durch Brandabschnitte, um Personen und Sachwerte zu schützen.
    Dieser Umstand wurde schon im Mittelalter erkannt, und eine art Brandschutzkonzept regelte die vorbeugenden Massnahmen zum Brandschutz.
    Ob Holz , Stahl, Mauerwerk, oder Glas .
    Das hat nichts mit " brennbar oder nicht " zu tun, so kann eine Holzstütze , die ja bekanntlich brennbar ist länger eine Decke stützen, als ein vergleichbarer ungeschützter Stahlträger.
    Es kommt auf die Zeit des Versagens im falle eines Vollbrandes ( nach der ETK ) an, angegeben in F 30,60,90,120,180 ( min)
    So sollte nach der LBO eine Wohnungtrennwand mind. 90 Min das übertragen von Feuer und Rauch verhindern.

    gruss Peeder
     
Thema: Wohnungstrennwand als Trockenbau
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