Frage zu Carportlänge (Baurecht)

Diskutiere Frage zu Carportlänge (Baurecht) im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Tag zusammen, bin mir nicht sicher ob mein Posting hier so an der richtigen Stelle ist, aber ich schreibe einfach mal :bounce: Ich habe ein...

  1. #1 Console, 19.06.2006
    Console

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    Tag zusammen,

    bin mir nicht sicher ob mein Posting hier so an der richtigen Stelle ist, aber ich schreibe einfach mal :bounce:

    Ich habe ein Carport vor meinem Haus stehen mit einer Länge von ca 7,30.
    Ich bin der Meinung, daß ich nur ein Carport von 9 Meter Länge ohne Baugenehmingung erstellen darf*.
    Nun möchte ich an mein bestehendes Carport einen Schuppen errichten, mit dessen Außmaßen ich die 9 Meter überschreiten würde.
    Dieser Schuppen wäre nicht direkt mit dem Carport verbunden, würde er trotzdem mit in die Länge einfließen, bzw. ab welchem Abstand fließt er nicht mit in die Gesammtlänge ein?

    Danke


    * Vorsicht, gefährliches Halbwissen
     
  2. #2 Harald W., 20.06.2006
    Harald W.

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    welches Bundesland?

    grrrrrr noch grrrr10 zeichen
     
  3. sepp

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    ein carport der an der grenze steht, bedarf bei den meisten bundesländern eine genehmigung.
    und normalerweise dürfen die 9 m an einer grenze nicht überschritten werden, egal ob zusammenhängend oder nicht. allerdings geniesst nur eine garage dieses sonderecht. (bebauung in abstandsflächen) beim schuppen handelt es sich um ein nebengebäude - in der lbo ist die zulässige genehmigungsfreie größe defniert.
     
  4. ujs123

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    Soweit ich das weis, liegt Groß Wittensee in Schleswig-Holstein.
    Deren LBO kenn ich leider überhaupt nicht...
    Aber ich hoff das hilft schon mal.

    Der, der da schon mal im Urlaub war *lach*
     
  5. Rolf

    Rolf

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    Wenn es da innerhalb Schleswig Holsteins keine Unterschiede gibt, dann kannste hier lesen.
     
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