Schallschutz-Fenster

Diskutiere Schallschutz-Fenster im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir bauen in Flughafennähe und hatten deswegen immer Schallschutzfenster-Klasse 3 eingeplant. Auf Nachfragen nach gesetzlichen...

  1. #1 McManaman, 21.06.2006
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    Hallo,

    wir bauen in Flughafennähe und hatten deswegen immer Schallschutzfenster-Klasse 3 eingeplant. Auf Nachfragen nach gesetzlichen Bestimmungen hat unser Bauunternehmer nicht reagiert. Jetzt haben wir herausgefunden (nach Baubeginn, zu spät, ich weiss), dass die gesetzlichen Vorschriften SK 4 vorsehen! Wir bauen mit Festpreis. Ist der Bauunternehmer damit nicht gezwungen, die Kosten zu übernehmen, da er nach den gesetzlichen Vorschriften bauen muss? Oder kann man das nicht so pauschal beantworten, da dazu die Verträge eingesehen werden müssen?
    Danke für Antworten!
     
  2. #2 Baufuchs, 21.06.2006
    Baufuchs

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    Sie haben

    einen Vertrag mit Fenstern SK 3. Wenn sich nun herausstellt, dass Sie SK 4 verbauen müssen, dann müssen Sie auch die Kosten tragen. Sie sind der Bauherr, und Ihnen obliegt die Einhaltung der für das Grundstück geltenden Vorschriften. Wer hat´s geplant?
    Im übrigen ist Ihnen auch kein Schaden entstanden, denn auch bei früherer Einplanung von SK 4 hätten Sie (und nicht der BU) die Mehrkosten tragen müssen.
     
  3. #3 Olaf (†), 21.06.2006
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    wer hats geplant?

    Wenn Sie einen BU haben, dann hätte ihnen der Archi am ehesten (nicht zwingend ;) ) die Frage beantworten sollen, können, wollen.

    Da Sie den "BU" fragen, deutet das doch eher auf einen BT hin, oder?

    Und des dürfte dann schon ein Unterschied bei der Kostentragung sein.

    Also, wie sieht es aus, von wem ist das Projekt?
     
  4. #4 Baufuchs, 21.06.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eigentlich

    doch eindeutig:
    Liest sich nicht so wie : BU hatte eingeplant.
     
  5. Quelle

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    sowiesokosten?
     
  6. #6 Olaf (†), 21.06.2006
    Olaf (†)

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    Mal sehen, was er sagt

    isch habe ja nur die bisherigen Erfahrungen mit unseren Häuslebauern in Erwägung gezogen:biggthumpup:
    Nich umsonst gibts ja hier einige Abhandlungen über den kleinen Unterschied:Brille
    Festpreis hört sich schon ganz verdächtig an
     
  7. Eric

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    Da haste wohl recht: Derzeit zu wenig Infos, um es abschließend zu beurteilen.

    Was ist das für ein " Unternehmer " und wer hat dementsprechend die Planung geschuldet und erbracht?

    Sind die Fenster SSK 3 schon eingebaut oder bestellt. Kostenlose Umbestellung für " Unternehmer " möglich?

    Sowiesokosten beziehen sich bei GU (?) möglicherweise nur auf Mehrkosten SSK 3 zu SSK 4, wenn er Hinweispflichten verletzt haben sollte und Fenster bereits eingebaut sind, aber ausgewechselt werden müssen.
     
  8. #8 McManaman, 26.06.2006
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    Also:
    Wir haben das Haus über Firma XYProjekt angeboten bekommen. XYProjekt hat das Grundstück ausgesucht, eine Architekten beauftragt und die Baufirma ABBau organisiert. Firma XYProjekt kümmert sich um alle baubegleitenden Dinge: Behörden, Koordination vor Ort für Tiefbau, Anschlüsse, etc.
    Der Bau selbst wird von der Firma ABBau durchgeführt.
    Den Bauvertrag haben wir mit XYProjekt und ABBau abgeschlossen.
    Wir haben bereits in der Planungsphase darauf hingewiesen, dass wir auf jeden Fall Schallschutz-Fenster haben möchten. Uns war leider (auch aus Dummheit) nicht bekannt, dass es entsprechende Verordnungen gibt.
    Die Fenster sind noch nicht bestellt oder eingebaut! Jetzt wissen wir, dass es SK4 sein muss.
     
  9. Eric

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    Leider immer noch unklar!

    Können Sie zunächst mal nachlesen in diesem Forum und zwar unter:
    > Baubegriffe > Wer baut mit wem ?

    Stehen die beide tatsächlich im ( schriftlichen ? ) " Bauvertrag " und schulden gesamtschuldnerisch die gesamte Leistung oder Ist der Leistungsgegenstand verschieden?

    Ist es ein notarieller Vertrag mit der Verpflichtung zum Verkauf des ausgewählten Grundstücks und zur Errichtung des Gebäudes oder wird Grundstück von einem Dritten an Sie verkauft und XYProjekt und/oder ABBau erstellen nur das schlüsselfertige Gebäude zum Festpreis?

    Wer ist Vertragspartner des Architekten, d.h. hat mit dem Architekten den Architektenvertrag abgeschlossen? Sie oder XYProjekt und/oder ABBau?
     
  10. #10 McManaman, 26.06.2006
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    Sorry!
    ... aber die Seite hilft weiter. Ich denke GÜ trifft unsere Situation am besten:
    - Das Grundstück haben wir separat vom Makler gekauft. Firma XYProjekt hat lediglich den Vorschlag gemacht. (Also keine Verpflichtung zwischen Grundstückskauf und Bau)
    - Im Bauvertrag wird Firma XYProjekt als Betreuerin bezeichnet und Firma ABBau als Auftragnehmerin.
    -Im Bauvertrag sind einzelne Posten hervorgehoben, die durch Firma XYProjekt abgewickelt werden (Behördengänge, Versorgungsanschlüsse, ...), sozusagen alles was in die Baunebnekosten wandert.
    - Wir haben keinerlei weitere Verträge, auch nicht mit dem Architekten. Der Vertrag des Architekten ist (höchstwahrscheinlich, kann ich aber nicht genau sagen) mit der Firma XYProjekt abgeschlossen.
     
  11. Eric

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    .

    Na das ist doch mal ne Aussage.

    Das ist dann wieder kaum vorstellbar. Warum soll der Baubetreuer den Architektenvertrag mit sich als Vertragspartner des Archis abschließen. Ein Baubetreuer " betreut " den Bauherrn, schließt also - sofern er insoweit Vollmacht hat - Verträge für den von ihm betreuten BH ab. Dazu kann dann - sofern Vollmacht - auch der Archi-Vertrag gehören.

    Also weiterhin offen: Ist der Archi Vertragspartner der ABBau, dann ist die ABBau und hat für den vereinbarten Festpreis ( ohne Mehrkosten ) auch die Fenster SK 4 zu liefern.

    Ist der Archi ihr Vertragspartner ( weil XYProjekt mit Ihrer Vollmacht für Sie den Archi-Vertrag abgeschlossen hat ), dann ist ABBau GU und es haftet Ihnen " Ihr " Archi für die Mehrkosten infolge der Ausschreibung der falschen Fenster ( Planungsfehler ). ABBau haftet gegebenenfalls mit, wegen der Verletzung von Hinweispflichten. Der Döddel hat doch die Flugzeuge über dem Haus spätstens beim Bau gesehen. ABBau würde jedoch vermindert haften, weil Sie sich den Planungsfehler des Archis ( der voll haftet ) anrechnen lassen müßten. Im Ergebnis würde das wohl darauf hinauslaufen, daß Fenster SK 4 einzubauen sind und Sie nur die Mehrkosten SK 3 zu SK 4 zu tragen haben ( nicht z.B. Kosten für Um- und Abbestellung falscher Fenster beim Fensterhersteller ).

    Welche der beiden Alternativen zum Zuge kommt, hängt also davon ab, wer Vertragspartner des Archis ist: Sie oder ABBau.

    Anwalt einschalten. Die Feinheiten lassen sich ohne Durchsicht des Vertrages hier nicht weiter aufklären. Außerdem holen Sie mit einer jetzigen Beauftragung eines Anwalts nur das nach, was Sie ( ohne Ahnung ) von Anfang an hätten tun sollen.
     
  12. #12 Baufuchs, 26.06.2006
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26.06.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    läuft auf "Sowieso-Kosten" hinaus. (Differenz zw. SK 3 und SK4).
    .

    Nachtrag:
    Stimmt diese Konstellation/Ablauf?
    - Grundstückskauf von X
    - Bauvertrag mit Baubeschreibung (SK3) mit Fa. Z - keine Ausschreibung der Leistungen
    - im Zuge der Bauantragsplanung (oder später?) stellt sich die Vorschrift SK4 heraus
     
  13. #13 McManaman, 27.06.2006
    McManaman

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    So ist die Konstellation:
    - Grundstückskauf von X
    - Bauvertrag mit Fa Z, fertig geplantes Haus gekauft (theoretisch) kein Hinweis auf Schallschutzfenster (auch nicht SK3). Wir haben für uns überlegt: Wenn wir in der Gegend bauen, dann nur mit SK 3. Wir haben mehrmals auf die Dringlichkeit von Schallschutz hingewiesen, aber das hat niemanden interessiert.
    - Mittlerweile haben wir eine unabhängige Baubegleitung (... späte Einsicht...) und die hat herausgefunden, dass in der Gegend mit SK4 gebaut werden muss.
    - Generell haben wir zeimlich viel Ärger mit Planungsfehlern, die bislang einigermassen kompensiert werden konnten:
    -- das Haus konnte nicht wie geplant gebaut werden, da der Bauantrag abgelehnt wurde: angeblich nicht eingeschossig)
    -- das Grundstück ist tatsächlich nur 17,6 Meter statt 18 Meter breit: Haus musste wieder umgeplant werden
    ...
    Eigentlich längst Zeit für einen Anwalt, andererseits die Befürchtung, dass dadurch noch mehr Ärger ins Haus steht.

    PS: Als Nachtrag: Ich bin mir relativ sicher das Firma XYProjekt (also die "Betreuerin") den Vertrag mit dem Architekten hat.
     
  14. #14 Olaf (†), 27.06.2006
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Is mir immer..

    noch nicht klar:
    Habt Ihr ein Stück Haus gekauft oder die Planung eines Hauses (Projekt), mit deren Erstellung IHR eine Firma beauftragt habt?
    Da ihr ja einen Festpreis vereinbart habt (?), sollten in diesen beiden Fällen die Mehrkosten NICHT bei Euch hängen bleiben - denn ihr konntet ja davon ausgehen, dass ALLE Anforderungen berücksichtigt sind. Die Kaufsache (Haus bzw. Projekt) hat dann wohl einen Mangel, den ihr nicht zu vertreten habt.
    Oder?
     
  15. #15 Baufuchs, 27.06.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Üblicher

    Ablauf:
    - Bauherr ist Grundstücksbesitzer
    - Bauherr schliesst Bauvertrag über den Bau eines Hauses ab
    - Bauvertrag beinhaltet Baubeschreibung mit geschuldeten Leistungen
    - Schallschutzfenster in diesen Leistungen nicht enthalten
    - Bauantragsplanung ist in diesen Leistungen enthalten
    - GU macht im Zuge des Bauantrags Planungsfehler weil er SK4 nicht berücksichtigt
    - Bauherr hat Anspruch auf Mängelbeseitigung dieser Planungsfehler

    Für Schallschutzfenster bedeutet dies m.E.:
    Planer trägt in Bauantrag (Baubeschreibung) die SK 4 Fenster ein. Damit ist der Planungsmangel beseitigt. Die SK4 Fenster muss der Bauherr beim GU anschliessend in Auftrag geben. Kosten trägt Bauherr.

    Festpreis ist zwar vereinbart, jedoch nur für die in der Baubeschreibung aufgeführten Leistungen.
     
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