Mauern bei Frost

Diskutiere Mauern bei Frost im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Ich brauche mal einen Rat von den Mauerexperten. Was passiert wenn man Verblendsteine mit Vormauermörtel bei 2-3 Grad Frost mauert. Gruß Matzi

  1. matzi

    matzi

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    Ich brauche mal einen Rat von den Mauerexperten.
    Was passiert wenn man Verblendsteine mit Vormauermörtel bei 2-3 Grad Frost mauert. Gruß Matzi
     
  2. Saemmy

    Saemmy Gast

    Wenn der Maurer schnell genug mauert, sodass ihm die Pampe überhaupt von der Truffel geht und er tatsächlich ohne Brecheisen die Finger vom Verblender bekommt, dann kanns trotzdem noch passieren, dass sich das Mauerwerk einfach nach eintreten von Tauwetter beult. Auch gern gesehen ist das Durchsacken von Verblendschichten nach Tauwetter, wenns der Mörtel überhaupt mitmacht.
     
  3. matzi

    matzi

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    Bis jetzt ist noch nichts zu sehen das was gesackt ist.Ich wollte auch blos wissen ob das ein Mangel ist,und ob ich ihrgendwelche Spätschäden erwarten muß. ( Ausblühungen)
    Matzi
     
  4. TAMKAT

    TAMKAT

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    Mauern bei Frost ist nach DIN 1053 grundsätzlich verboten.

    TAMKAT
     
  5. matzi

    matzi

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    Danke das wollte ich wissen. Matzi
     
  6. Saemmy

    Saemmy Gast

    Quark,

    es ist nach DIN 1053 Teil 1 Abschnitt 9.4 nicht verboten bei Frost zu mauern. Es ist nur nicht gestattet auf durchgefrorenem Mauerwerk weiterzumauern, oder gefrorene Baustoffe zu verwenden.
     
  7. TAMKAT

    TAMKAT

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    genau das ist es doch.
    Was geschied den bei Frost?
    Der frisch gemachte Mörtel gefriert im Kübel, auf der Kelle, und auf der Wand.
    Frisch gemauertes Mauerwerk muß vor Frost geschützt werden, wie soll das wärend des Mauerns den gehen. Es geht ja noch nicht mal nach dem mauern, den eine Folie vor hängen reicht nicht.

    Also @ Saemmy, wie willst Du es anstellen bei Frost zu mauern, ohne das dein Material gefriert?

    Ich sag´s dir, es geht nicht, deshalb legt man die Din 1053 so aus, das man sagt Mauern bei Frost verboten, weil wärend des mauerns nicht verhindert werden kann, das die Materialien gefrieren.

    TAMKAT
     
  8. Saemmy

    Saemmy Gast

    Blödsinn

    Die DIN ist hier hier nicht auszulegen, da gibt es kein Verbot, noch legt man was in dieser Richtung aus. Auch hab ich noch nie gehört das die DIN auszulegen ist (macht dann jeder so wie er meint oder wie?)

    Willst Du mir altem Maurer erzählen bei welcher Temparatur zu mauern ist? Solange es nur in den Morgenstunden bei niederen Minustemparaturen bleibt, kann man getrost mauern, wenn einem die Finger nicht abfrieren, der Mörtel nicht klumpt und der Bauhelfer bei jeder Zigarettenpause das Geschirr sauber macht.

    Im übrigen bietet die Mörtelindustrie eine Vielzahl von Zusatzmittel an, die die Eigentemparatur des Mörtels während der Verarbeitung erhöht. Die DIN 1053 ist seit 1991 längst in diesem Bereich überholt.

    Wenn man schon Halbwahrheiten von sich gibt, da erklär mir doch mal folgendes: Wenn man bei Frost mauert (was ja nach Auslegung verboten sein soll) und es passiert nix, das Mauerwerk ist fachgerecht erstellt, es gibt keine Risse und Ausbrüche, lot- und fluchtrecht, keine Ausblühungen kein gar nix, DIN 18202 eingehalten etc. pp., was dann, hat der Bauherr Anspruch auf Mangelbeseitigung?

    Bei 3-4 Grad friert in der Regel aber erstmal nur die Oberschicht auf dem Mörtelfass, wer als Mauerer aber solange wartet, das es im Fass überhaupt frieren kann, sollte wohl ehr umschulen weil er sein Tagespensum kaum erreichen kann.
     
  9. matzi

    matzi

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    Die Aussage von Saemmy ist nach meiner Meinung praxisgerecht.
    Ich rede von dem Bau eines Bekannten wo die Maurer über Tag bei 0 Grad gemauert haben und am Nachmittag wurde es dann kälter,und um 15.30 haben sie dann noch schnell 2 lange Stürze gemauert bei -4 grad. So richtig fugen konnten sie dann nicht mehr.Gemauert wurde mit Fertigmörtel. Gruß Matzi
     
  10. TAMKAT

    TAMKAT

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    9.4 Mauern bei Frost
    Bei Frost darf Mauerwerk nur unter besonderen Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. Frostschutzmittel sind nicht zulässig; gefrorene Baustoffe dürfen nicht verwendet werden.
    Frisches Mauerwerk ist vor Frost rechtzeitig zu schützen, z. B. durch Abdecken. Auf gefrorenem Mauerwerk darf nicht weitergemauert werden. Der Einsatz von Salzen zum Auftauen ist nicht zulässig. Teile von Mauerwerk, die durch Frost oder andere Einflüsse beschädigt sind, sind vor dem Weiterbau abzutragen.

    Soweit die DIN 1053.

    Was sagt uns das, bei Frost darf nur unter besonderen Schutzmaßnahmen gemauert werden, dass ist meistens so teuer, das Kosten/Nutzen nicht stimmt.

    Wenn es morgens 2-3 Grad Minus hat, hat es meistens die ganze Nacht gefroren. Das tags zuvor gemauerte ist gefroren, darauf darf nicht weiter gemauert werden.

    Unser Handwerkskammer, (der Obermeister ist auch Gutachter) sagt ganz klar, wer bei Frost mauert, und wenn der Frost noch so gering ist hat in dem Moment die Arschkarte, wo dieses Mauerwerk vom Bauherren reklamiert wird.

    Ob die DIN nicht mehr Zeitgemäß ist oder nicht ist uninteresant, sie gillt. Man kann die aussage der DIN vereinfacht so darlegen. Mauern bei Frost erst mal nein, es sei dann Du kannst durch besondere Schutzmaßnahmen verhindern, dass Mauerwerk, Mörtel, und der Maurer Friert. Und das kannst Du nicht, also las es bleiben, mach andere arbeit, oder fahr nach hause. Denn eins ist klar, wenn der Bauherr den abriss der im Frost gemauerten Wand fordert, wird er immer recht bekommen.
    Wenn ich sage " deshalb legt man die DIN so aus" meine ich damit folgendes. In unserer Handwerkskammer macht unser Obermeister immer spezielle Seminare, er ist ein sehr gefragter Gutachter, und berichtet in diesen Seminaren immer von den Aktuellen fällen. Und dort wird immer wieder berichtet, dass man als Unternehmer schlechte Karten vor dem Gericht hat, wenn es um bei Frost gemauertes Mauerwerk geht. Das Gericht hat die Tendenz zu sagen, bei Frost Mauern nein.

    Deshalb gilt in meiner Firma, bei Frost wird nicht gemauert.

    TAMKAT
     
  11. Gast

    Gast Gast

    Was sind....

    .... besondere Schutzmaßnahmen? Darüber läßt sich die DIN 1053 (übrigens Teil 1) nicht aus.

    Matzi schildert ein eher ungewöhnliches Ereignis:
    "... über Tag bei 0 Grad gemauert haben und am Nachmittag wurde es dann kälter,...."

    Normalerweise ist es doch so, daß es morgens noch friert, und tagsüber wärmer wird. Und was heißt genau Frost?

    Üblich ist zum Beispiel: 8:00 Pfützen gefroren (die Frisur hält!), Vorbereiten, Frühstück (die Frisur hält), Mörtel fertig. Aha, es taut, aber "die Kälte" steckt noch in der Mauer.

    Nun aber zügig (aufpassen, daß die Frisur hält) Mauern, bevor der Kübel durchfriert. Naja, wird ja immer wärmer.

    Langsam wird mir das Theater ums Schlechtwettergeld klar. Wenn jeder Maurer im Bett bleibt, wenn morgens die Pfützen gefroren sind.............. (ob die Frisur auch im Bett hält?)
     
  12. TAMKAT

    TAMKAT

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    ist doch klar, Frost ist alles mit einem Minus Zeichen vor der Zahl.
    Vor Frost schützen sollte man mit Bast oder Schilfmatten.
    Nein, der Maurer soll nicht im Bett bleiben, eine vernümftige Planung ist angesagt.
    Ich plane meine Baustellen immer so, das wir in der SW Zeit arbeiten haben, die auch bei Frost oder leichtem Frost auszuführen sind.
    Wenn es tagsüber über Null Grad sind, kann man ja mauern, man muß es aber wie oben geschildert für die Zeit in der es Friert Schützen, es fängt ja meistens späht Nachmittags an zu frieren, und dann die ganze Nacht. Bei leichtem Frost der nur Nachts und morgens herrscht, nützt das abdecken sehr viel, das Mauerwerk ist nicht gefroren. Bei stärkerem Frost wird das aber auch wirkungslos. Schnell schnell mauern, damit der Mörtel im Kübel gefriert gibt es bei mir nicht, da machen wir lieber andere arbeit.

    TAMKAT
     
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