Grundsteuer + Einheitswert - Vervielfältiger laut Bewertungsgesetz

Diskutiere Grundsteuer + Einheitswert - Vervielfältiger laut Bewertungsgesetz im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, wir haben heute den Bescheid über den Einheitswert unseres neu erbauten EFH mit Garage erhalten. Weiß jemand, warum der...

  1. Tommi

    Tommi

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    Hallo,

    wir haben heute den Bescheid über den Einheitswert unseres neu erbauten EFH mit Garage erhalten.

    Weiß jemand, warum der Vervielfältiger laut Anlage 7 zum Bewertungsgesetz (= Einfamilienhäuser - Neubauten nach 1948) beträgt bei

    Gemeinde bis 2000 Einwohner = 13,0

    Gemeinde zw. 200.000 und 500.000 Einwohner = nur 11,8 ?


    Das bedeutet doch, daß ein EFH in einer großen Gemeinde laut Einheitswert "weniger wert" ist, als in einer kleinen Gemeinde, hääääähh?

    Das Finanzamt setzt ferner einen Mietsatz an, der laut Bescheid "dem vom Finanzamt aufgestellten Mietspiegel" entnommen ist.

    Hat man ein Recht, diesen Mietspiegel einzusehen und die Einstufung auf Richtigkeit zu überprüfen?

    Ich frage deshalb, weil jeder EURO Einheitswert mehr mich bis zum Grabe und meine Erben auch danach noch bares Geld kosten wird.

    PS: Ich weiß, daß ein Prozess wegen der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer anliegt.

    Gruß

    Tommi
     
  2. #2 susannede, 24.06.2006
    susannede

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  3. #3 Gast217, 25.06.2006
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    Hallo Tommi,

    Der Einheitswert ist auf die Verhältnisse zum 01.01.1964 in den alten Bundesländern und zum 01.01.1935 in den neuen Bundesländern abzustellen.
    Wenn Du den Bescheid überprüfst, achte darauf, dass dies eingehalten wurde.

    Warum gibt es den Vervielfältiger?
    Er dient dazu die Jahresrohmiete zu korrigieren und einen möglichst genauen Grundstückswert zu ermitteln. Der Vervielfältiger sinkt mit zunehmender Einwohnerzahl, weil in größeren Orten die Jahresrohmiete für vergleichbare Objekte überproportional höher ist als in kleineren Orten. Dies soll mit dem Vervielfältiger wieder ausgeglichen werden. Deine Aussage "Das bedeutet doch, daß ein EFH in einer großen Gemeinde laut Einheitswert "weniger wert" ist, als in einer kleinen Gemeinde, hääääähh?" unterliegt der falschen Annahme, dass für das Haus in jeder Gemeinde die gleiche Jahresrohmiete zu erzielen ist.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  4. Tommi

    Tommi

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    @Susannede:
    Danke für die Links!

    @Marion:

    Ahh ja, Deine Erklärung ist für mich logisch nachvollziehbar. Dann wird meine zweite Frage ja wichtiger als ich gedacht habe:

    Woher hat das Finanzamt den monatlichen Mietwert (bei mir im Bescheid: DM 2,17/m²)?

    Angeblich aus einem beim FA geführten Mietspiegel, der aber nicht dem Bescheid beliegt.

    Kannst Du mir sagen, was 2,17 DM/m² (ich nehme an zum Stand 1.1.1964) denn umgerechnet in EURO zum heutigen Stand bedeuten? Dann hätte ich einen ungefähren Anhaltspunkt, ob diese Miete tatsächlich unseren ländlichen Verhältnissen entspricht.

    Danke im voraus.

    Gruß

    Tommi
     
  5. #5 susannede, 25.06.2006
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    Aktueller Mietpreisspiegel

    Hallo Tommi,

    den aktuellen Mietpreisspiegel gibt's meist bei der Gemeinde - mal anrufen und hören, ob sowas geführt wird. Leider kann man sich bei überzogenen m2-Preise darauf nur berufen, gültig ist der für nix, weil Vermieter sich meist auf "umfangreiche Renovierungsmaßnahmen" (haha...!) berufen.

    Der von Dir genannte m2-Mietpreis muss wohl von 64 sein. Auch hier einfach mal beim Finanzamt anrufen. Meiner Erfahrung nach sind die eigentlich immer willig zu helfen (wenn man freundlich ist).

    Grüße!

    Susanne

    Nachtrag: Umrechnen in Euro läuft immer noch mit "1,95583" , soweit ich weiß.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 25.06.2006
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    Mietspiegel...

    für EFH gibts nicht, also als vergleich irrelevant. Ausserdem sind die Einheitswerte eh so lächerlich niedrig, daß ein Dranrumdoktern wohl nur Bewegung im Ct-Bereich bringen wird.
    Prozess - k.A. Aber ran wollen unsere Politiker da schon lange - eben wg. der geringen Höhe. Mal sehen, wann die nächste Brust(/Euter)vergröserung der Steuerkuh ansteht :cry
    Verstehen wollen ist was anderes, aber da hilft Ihr FiA gerne (ehrlich - die MÜSSEN sogar Auskunft zu Steuerschlupflöchern geben - wenn man/frau die richtigen Fragen stellt :smoke ).
     
  7. Tommi

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    @Ralf:

    Im Bescheid steht aber wörtlich:

    "Die Miete (hier: 2,17 DM/m²) basiert auf einem Mietpreisspiegel, der beim Finanzamt geführt wird".

    Also bei der Grob-Formel

    Wohnfläche * Mietpreis/Monat * 12 Monate * Vervielfältiger * Hebesatz * Nutzungsdauer des Hauses (z.B. 100 Jahre)

    kommen da aber deutlich mehr als ein paar Cent zusammen.

    Für unser EFH beträgt die Grundsteuer in Ba-Wü bei einem Hebesatz von 350 % circa EUR 350,-- p.a.

    Also werde ich das Finanzamt mal freundlich um Einblick in den Mietpreisspiegel bitten.

    Trotzdem meine Frage: 2,17 DM/m² im Jahre 1964 entsprechen umgerechnet wieviele EUR/m² im Jahr 2006.
    Dann hätte ich mal einen ungefähren Anhaltspunkt für den Mietpreis!

    Danke und Gruß

    Tommi
     
  8. #8 Gast217, 25.06.2006
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    Deine Frage kann nicht beantwortet werden. Es handelt sich um eine lokale Statistik. Und Du kannst Dich ja beim Finanzamt erkundigen und Dir die Tabelle erläutern lassen.

    Grundsätzlich sollte man jeden Bescheid prüfen und gegebenenfalls Einspruch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist einreichen, auch wenn es "peanuts" sind.

    Marion :)
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 26.06.2006
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    Falscher Denkansatz!
    2,17 DM/m² * Verfielfältiger ist wieviel???
    Die derzeitige m²-Miete in Ihrer Gegend mal aus den Tageszeitungen rausziehen.
    Hilft aber auch wenig, wenn die 64er Miete per Verordnung Grundlage ist.
    Gibt es bei vielen Gebühren, daß die Grundlagen völlig an der Realität vorbeigehen und trotzdem einzuhalten sind.
    Mfg
     
  10. Tommi

    Tommi

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    @Ralf:

    Monatsmiete 2,17 DM/m² * 13 (=Vervielfältiger) / 1,95583 = 14,42 EUR/m² kann es überschlägig auf keinen Fall sein.

    Egal, ich werde beim FA mal um Einblick in den zugrundeliegenden Mietspiegel bitten.

    Gruß Tommi
     
  11. #11 Gast217, 26.06.2006
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    Der Denkansatz ist nicht falsch! Nach dem Vervielfältier war in dem Zusammenhang auch gar nicht gefragt.

    Der Vervielfältiger gibt an, wieviele Jahresrohmieten dem Wert eines Hauses entsprechen. Die Tabellen des Bewertungsgesetzes sind sicherlich auf statischen Daten aufgebaut, berücksichtigen aber keine Streuung. Die Statistik könnte man natürlich jetzt auch bemühen, um die Preissteigerung von 1964 bis heute zu ermitteln und auf Tommis 2,17 DM/qm anwenden. Nur denke ich ist das etwas zu pauschal, denn der örtliche Mietspiegel unterliegt einer Entwicklung, die nicht unbedingt einer einheitlichen Preissteigerungsrate entspricht.

    Marion :)
     
  12. Tommi

    Tommi

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    @Marion:

    Ich verstehe Deine Argumentation, denn die Mietpreissteigerungen müssen nicht identisch sein mit den normalen Preissteigerungen für Lebensmittel, Auto, Energie.

    Spaßeshalber habe ich mal beim statistischen Bundesamt die Preissteigerungen seit 1964 nachgeschlagen:

    Preisindex:
    2005 = 331 / 1964 = 100

    Rechnung
    2,17 DM/m² * 331 / 1,95583 = 3,67 EUR/m² und Monat

    Das kommt der Realität schon sehr nahe.

    Gruß Tommi
     
  13. Tommi

    Tommi

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  14. P.G.

    P.G. Gast

    Mietpreisspiegel

    Wir haben vor 1 Jahr das Haus von unserer Mutter übertragen bekommen.
    Im Notarvertrag ist festgeschrieben, dass unsere Mutter ein lebenslanges mietfreies Wohnrecht besitzt. Der Gegenwert der Wohnung wird mit € xxx festgelegt.
    Das Haus selbst ist ein Dreifamilienhaus, indem also die beiden Eigentümer je eine Wohnung und die Mutter die 3. Wohnung bewohnen.
    Mieteinnahmen gibt es keine.

    Jetzt meine Frage: Kann ich den Bescheid, der mir demnächst ins Haus wedeln wird, auch dahingehend prüfen, ob der Mietwert mit dem im Notarvertrag festgelegten übereinstimmt?
    Das wäre aber dann der Mietwert zum heutigen (bzw. 2005) Zeitpunkt?
     
Thema: Grundsteuer + Einheitswert - Vervielfältiger laut Bewertungsgesetz
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