DIN 18195 Teil 4 ausgehebelt?

Diskutiere DIN 18195 Teil 4 ausgehebelt? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Folgender Hinweis in den Anlagen zum Bauvertrag: "Die Wandelemente werden auch deshalb in Sperrmörtel eingebettet,damit eine kraftschlüssige...

  1. Jupp

    Jupp

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    Folgender Hinweis in den Anlagen zum Bauvertrag:

    "Die Wandelemente werden auch deshalb in Sperrmörtel eingebettet,damit eine kraftschlüssige Verbindung zwischen Wand u. Bodenplatte gewährleistet wird. Eine Dachpappe,wie in der DIN 18195 vorgeschrieben,wird nicht eingebaut.

    Jupp
     
  2. MB

    MB Gast

    Dachpappe gibts nicht. Höchstens Dachbahnen. Ich finde das aber OK so. Vorausetzung ist natürlich, daß aufsteigende Feuchte nicht möglich ist. Bei er weißen oder schwarzen Wanne wäre das ja auch Blödsinn, da ne "Pappe" einzubauen.
     
  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    JA die Din wir ausgehebelt (!)

    weil die Baubeschreibung auf diese Vorschriften abzielt ... um was gehts ... Liaporelemente ?

    MFG
     
  4. MB

    MB Gast

    Nicht unbedingt

    Es ist doch von Wandschalen die Rede. Wenn die aus Beton sind, und dann noch Anschlußbewehrung haben, wie willste da ne Pappe drunterkriegen?
    Aber Anschlußbewehrung scheint ja nicht vorhanden zu sein, es geht ja um kraftschlüssige Verbindung.
    Es hat manchmal schon Sinn, eine DIN nicht zu beachten. Die DIN 18195 will ja zum beispiel auch eine EPDM-Bahn (Gummi) mit 400 % Dehnung zwischen zwei Lagen Rohfilzbahnen (Das ist Pappe!) packen. Das ist doch völliger Blödsinn, weil die sofort reißen und die Eigenschaften der EPDM-Bahn zerstören.
     
  5. Jupp

    Jupp

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    Es handelt sich um Wandfertigteilelemente aus Leichtbeton.Es ist natürlich keine Anschlussbewehrung vorhanden. Im Grunde genommen ist es das gleiche ,wenn ich Mauerwerk auf die Bodenplatte setze.

    Jupp
     
  6. MB

    MB Gast

    Aha

    Mensch, laß Dir doch nicht alles aus der Nase ziehen! ;-)
    Dann geht das nur bei dem Ausnahmefall der DIN 18195, Teil 4, 6.2.2
    Das heißt, es darf kein Raum zum dauernden Aufenthalt von Personen sein, Kiesschüttung 150 mm.
    Waagerechte Abdichtungen in und unter Wänden nach 7.2 dürfen aber eben nicht aus Sperrmörtel bestehen, sondern nur aus "Pappen" oder Kunststoff-Dichtungsbahnen.
    In diesem Falle also doch ausgehebelt
     
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