Mahnbescheid berechtigt?

Diskutiere Mahnbescheid berechtigt? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Also es ist echt zum kotzen, was die Firmen sich alles erlauben können.... Wir haben im Oktober 2005 eine Fensterbanklieferung...

  1. #1 Nero Impala, 28.06.2006
    Nero Impala

    Nero Impala Gast

    Hallo zusammen!

    Also es ist echt zum kotzen, was die Firmen sich alles erlauben können....
    Wir haben im Oktober 2005 eine Fensterbanklieferung bekommen, bei der so einiges schief gelaufen ist. Von zuviel bzw. zuwenig geliefert, über Lieferverzögerung bis hin zu falschen Maßen (obwohl die Fachfirma selbst Aufmaß genommen hat) war alles dabei. Die Fensterbänke wurden nicht durch die Fachfirma sondern durch den Maurer unserer Rohbaufirma eingebaut.
    Beim Einbau stellte sich heraus, dass einige Fensterbänke zu lang waren (immer noch besser als zu kurz), worauf hin unser Maurer diese also nachträglich kürzen musste. Weiterhin war nach dem Einbau der Fensterbänke eines Eckfenster zu sehen, dass die Gehrung überhaupt nicht passte und eine sehr unschöne Fuge sichtbar ist und bleibt. Daraufhin habe ich bei RG-Begleichung ca. 5% in Abzug gebracht, da die Fachfirma keine Nachbesserung ausgeführt hat, obwohl ich schriftlich den Mangel angezeigt habe, die Firma sich dann vor Ort ein Bild davon gemacht und dies anschließend auch schriftlich bestätigt hat!! Dann folgten natürlich diverse Mahnungen.....diese wiederum habe ich "abgeschmettert", da ja nicht nur die Eckfensterbänke mangelhaft sind, sondern auch einige Fensterbänke nachträglich von unserem Maurer (zusätzlicher Aufwand bzw. Kosten für uns!!!) gekürzt werden mussten.
    Nun flatterte mir also ein Mahnbescheid ins Haus......dem ich entweder widersprechen kann oder aber ich bezahle nun den offenen Betrag. Frage: was nun machen...? Der gesunde Menschenverstand sagt doch sicherlich, dass ich (zumindest teilweise) im Recht bin..?!! Nur sieht das beim Widerspruch und einer evtl. Klage durch die Firma der Richter genauso??? Denn im bürokratischen Deutschland wird "der kleine Mann" doch sowieso immer bis auf´s Hemd ausgezogen, daher habe ich hier so meine Bedenken. Mir geht´s ja auch nicht um die lumpigen 65,77€ sondern einfach nur um´s Prinzip!!!! Habe die Firma auch bereits angeschrieben:
    "Ich möchte hiermit nochmals und ausdrücklich betonen, dass es sicherlich (für beide Seiten) sinnvoller wäre, die ganze Angelegenheit friedlich und vernünftig zu regeln.
    Ich habe aufgrund der Dringlichkeit meinen Anwalt zwar bereits über den Sachverhalt informiert, würde es aber sehr begrüßen, wenn ich ihm mitteilen kann, dass er seine Bemühungen nicht weiter forcieren muss und dementsprechend wieder einstellen kann."

    Aber die schalten auf stur und haben sich bisher noch nicht gemeldet.....

    ICH BIN SOWAS VON STINKIG!!!!

    Für eure Hilfe/Ratschläge wäre ich sehr dankbar!
     
  2. #2 Baufuchs, 28.06.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der kleine Mann

    wird vorm Kadi i.d.R. eher Recht bekommen als ein BU. Vorausgesetzt, er hat Recht.:konfusius

    Nachfrage:
    Haben Sie der Fa. Gelegenheit zur Nachbesserung/Neulieferung gegeben?
    Oder hat Ihr Maurer die Bänke einfach gekürzt und Sie wollen trotzdem jetzt einbehalten?
    Warum wurden die Bänke mit der fehlerhaften Gehrung überhaupt eingebaut?
     
  3. Eric

    Eric

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    Wenn man wenig bis keine Ahnung hat, dann ist man überfordert und dann kommen die Vorurteile: Gerichte begünstigen die " Großen " und hauen die " Kleinen " in den Sack. Alles Blödsinn.

    Der Richter sollte/wird eine etwaige Klage nach Einlegung des Widerspruchs abweisen, wenn Sie in Höhe des einbehaltenen Betrags ein Gegenrecht haben.

    Gegenrecht soll sein, daß Fensterbänke zu lang geliefert wurden. War, wenn auf Maß bestellt wurde und vom Unternehmer falsch gemessen oder trotz richtiger Maßangaben des AG falsch geschnitten wurde, ein Mangel. Der Unternehmer hatte allerdings ein Nachbesserungsrecht. Ihm mußte daher die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden > Aufforderung zur Nachbesserung. Ist hier aber offenbar nicht geschehen: Mauer hat gekürzt. Ergo nichts mit Ersatzvornahme. Gewährleistungsanspruch in Höhe der Mehrkosten ist dahin.

    Dann war da noch was mit der " nicht passenden Gehrung ". Nehmen wir mal an, die Gehrung " paßt " nicht, weil der Unternehmer sich auch da verschnitten hat. Dann ists ein Mangel. Wegen dieses Mangels hätten Sie ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des dreifachen Betrags der Kosten für die Lieferung von Fensterbänken mit " passender " Gehrung. Für den Ausbau und Neueinbau allerdings nicht, weil ihr Maurer die Fensterbänke mit nicht " passender Gehrung " wahrscheinlich erst gar nicht hätte einbauen dürfen. Das war doch wohl vor dem Verkleben erkennbar.

    " Passen " die Gehrungen nicht, weil der Maurer bei der Verlegung Mist gemacht hat ( sehe ich als wahrscheinlicher an ), dann ist nix mit Zurückbehaltungsrecht und dann ist der Rest von 65,77 EUR zu zahlen.

    Hat denn der Anwalt das Mandat mit dem Riesenstreitwert überhaupt angenommen? Sofern " ums Prinzip " geht, wäre eine Honorarvereibarung angezeigt: 10 x 65,77 EUR oder so.

    Wer sich über derartige Kleinigkeiten so massiv aufregt und seine Rechte ( und Pflichten ) nicht kennt, wäre besser in der Mietwohnung geblieben.
     
  4. Laermi

    Laermi

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    Auch ich muß

    mich wundern, weswegen Anwälte konsultiert bzw. Gerichte bemüht werden....
    Dabei meine ich beide Seiten, kann Nero Impala aber sehr gut verstehen.
    Der gesunde Menschenverstand sollte aber zur Zahlung raten, da eine durchwachte Nacht wg. dieser drohenden Klage "teurer käme" als der Euro-Wert um den es geht.
     
  5. #5 Nero Impala, 28.06.2006
    Nero Impala

    Nero Impala Gast

    Hallo Baufuchs!

    Müsste nochmal in die Unterlagen schauen, aber ungefähr war es so:

    habe der Fa. am 01.11. schriftlich mitgeteilt, dass die Fensterbänke/Gehrung nicht passen. Der Handwerker hat sich dann in den nächsten Tagen vor Ort ein Bild davon gemacht und anschließend auch schriftlich bestätigt, dass "die Gehrung in der Tat nicht passt, da das Gefälle nicht berücksichtigt wurde." Dann hätten die doch auch von sich aus mal für Nachbesserung bzw. Austausch sorgen können/müssen, oder??? Dies haben sie aber nicht getan, "weil die Bänke ja schon eingebaut waren". Die kann man aber doch auch wieder rausnehmen!!! Die Firma hatte echt genügend Zeit, darauf zu reagieren.
    Was die Kürzung der anderen Bänke angeht: die haben wir von unserem Maurer vor Ort kürzen lassen, um Zeit zu sparen. Wer weiß,wann von der Firma einer vorbeigekommen wäre....die haben uns ja vorher schon einige Male versetzt!!!
    Habe mich auch mal bei meinem Anwalt erkundigt und der sagt halt: "Sie hätten der Firma eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen." Ja, aber die haben doch vor Ort selbst gesehen und anschl. auch zugegeben, dass der Fehler besteht!! Dann kann ich als Bauherr doch auch verlangen, dass die dann von sich aus umgehend für Nachbesserung bzw. Ersatz sorgen, zumal ich denen ja klar zu verstehen gegeben habe, dass ich mit der Qualität nicht einverstanden bin. Woher soll ich denn die ganzen Gesetze kenne und wissen, dass ich verpflichtet bin, trotzdem nochmals schriftlich eine Frist zu setzen....(kopfkratz)...??? Also, da fehlen mir echt die Worte.....
    Und genau das wird mir jetzt angelastet...so dass ich dann wohl bei einem evtl. Widerspruch wohl keine Chance habe; eben wegen der versäumten Fristsetzung!! Wenn ich nun nicht widerspreche (und auch nicht zahle), dann wird die Firma Zwangsvolltrecken (wg. 65,77€!!!) lassen. Widerspreche ich jedoch fristgemäß, werden sie wohl (ebenfalls wg. 65,77€!!!) Klage einreichen. Kann ich mir bei solch einem geringen Betrag eigentlich nicht vorstellen, zumal die ja nun wirklich nicht unschuldig an der ganzen Situation sind!!! Dass wissen sie ja vielleicht auch und bluffen nur...? Wollen mir also nur "Angst machen" mit dem Mahnbescheid, in der Annahme, dass ich schon zahle, wenn ich solch einen offiziellen Brief vom Gericht bekomme...!!! Ist also ein Pokerspiel.....WIE ICH DASS HASSE!!! Die haben sich immer noch nicht auf mein letztes Fax gemeldet!!!
     
  6. #6 Baufuchs, 28.06.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie Sie hier

    nun erfahren konnten (hat Ihnen Ihr Anwalt aber auch schon gesagt) fehlt es an der Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung.
    Buchen Sie die 65.- € unter "gemachte Erfahrungen" ab. Streiten lohnt bei dem geringen Betrag nicht.
     
  7. #7 Nero Impala, 28.06.2006
    Nero Impala

    Nero Impala Gast

    Vollkommen richtig...

    Baufuchs! Will ja auch nicht streiten mit der Firma und schon gar nicht mit Anwalt/Gericht etc.....aber ich hasse Ungerechtigkeit!! Und dass nicht, weil ich selbst nun davon betroffen bin, sondern generell!!!
    Wenn ich nun den Betrag fristgerecht in voller Höhe begleiche, dannwäre der Mahnbescheid somit gegenstandslos! ABER: der bzw. die Mängel sind ja nun immer noch da. Das heißt, ich habe für mangelhafte Ware den vollen Preis bezahlt! Und das kann doch wohl nicht angehen....oder?
    Und was mich halt noch nervt ist: das die Firma mit drastischen Mitteln "ihr Geld" eintreiben will und sich ins Fäustchen lacht, wenn ich nun aufgrund des Mahnbescheides "die Hosen voll habe" und bezahle!!! Und was ist dann mit den immer noch vorhandenen Mängeln...hääh!???!
    Würde das ja echt mal gerne ausreizen, weil ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, dass die bei Widerspruch Klage einreichen. Das ist denen doch sicherlich auch zu riskant, dass die ja evtl. auch damit rechnen, kein Recht zu bekommen....aber ist halt ein Zock! Und für den, der letztendlich im Unrecht ist, wird´s dann teuer..!!
    Habe mir nun folgendes überlegt: werde noch diese Woche (ohne Vorankündigung bzw. Terminvereinbarung) zu der Firma fahren (ist im Nachbarort) und direkt zur Geschäftsführung durchmarschieren. Dann werde ich denen mal klar und deutlich meine Meinung sagen und eine "friedliche, für beide Seiten zufriedenstellende Einigung" anbieten. Fall die nicht darauf eingehen wollen, dann werde ich wohl leider zahlen müssen.....ABER: man sieht sich ja bekanntlich immer 2x im Leben....:-)

    Danke für eure Reaktionen!

    Gruß an alle!
    Nero Impala
     
  8. Rene

    Rene Gast

    Moin!

    Soweit ich mich errinnern kann wird ein "Mahnbescheid" nur von Gericht ohne jegliche Prüfung zugestellt. Mahnbescheide kann jeder ausstellen und diese durch das zuständige Amtsgericht zustellen lassen. Schindet immer gut Eindruck. ;)
    Vordrucke dafür bekommt man in jeder Buchhandlung. Wenn Du trotz des Mahnbescheides nicht bezahlst wird nicht automatisch die Rechsmühle in Bewegung gesetzt. Das muss derjenige der den Bescheid losgetreten hat dann erst durch seinen Anwalt anleiern.

    Das ist aber keine verbindliche Rechtsauskunft.

    Gruß Rene'
     
  9. #9 Olaf (†), 28.06.2006
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Unvollständig!

    Zumindestens musste Widerspruch (braucht keine Begründung und kost nix - mit dem Formular) einlegen, sonst gibts den Vollstreckungsbescheid hinterher.
    Gut fand ich die Bemerkung mit dem "Eindruck".
    Ich glaub schon, dass das Prozessrisiko hier beim AN liegt und er sich dreimal überlegt, bei der Gemengelage das durchzuziehen.
    Vielleicht kann man sogar davon ausgehen, dass die Buchhaltung gar nicht weiß, dass da was im Argen liegt. Es soll durchaus vorkommen, dass man nicht miteinander redet.:Roll
    Olaf
     
  10. Eric

    Eric

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    Ok, dann ist es anders, wenn er wußte, daß Gefälle zu berücksichtigen ist, es aber nicht berücksichtigt hat. Dann hätten Sie ein Zurückbehaltungsrecht ( s.o. ). Für das Zurückbehaltungstecht spielt keine Rolle, ob Fristsetzung erfolgt ist. Einer Fristsetzung bedarf es nur bei einer bereits durchgeführten Ersatzvornahme > Mangel wird beseitigt. Hier ist der Mangel - Gehrung falsch geschnitten - noch vorhanden, halt nur eingebaut, was am Mangel nichts ändert ( spielt nur ne Rolle für die Frage der Kosten des Aus- und Wiedereinbaus ).

    Nach Ausmaß und Bedeutung des " Gehrungsmangels " kann der Unternehmer u.U. Unverhältnismäßigkeit einwenden. Dann gäbs eine Wertminderung.

    Äh, wenns so ist, dann sind die 65,77 EUR ja viel zu wenig. Widerspruch/Einspruch und nach Klagebegründung Widerklage auf Ersatzlieferung?

    Anwalt nochmals auf diesen Gesichtspunkt ansprechen! Der sollte sich auch
    mal ein wenig anstrengen, wenn er schon das Mandat bei dem Streitwert annimmt.

    "Zocken " mit gutem Blatt ist i.O.
     
  11. #11 Nero Impala, 28.06.2006
    Nero Impala

    Nero Impala Gast

    Na also....

    ...das hört sich doch schon viel besser an, Danke Eric!
    Der Begriff "Zurückbehaltungsrecht" war mir bisher noch nicht so geläufig, spiegelt aber genau das wieder, was ich meine!!!
    Also könnte ich nun einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen (um zunächst die sich sonst anschließende Zwangsvollstreckung zu vermeiden) OHNE eine Klageerhebung der Firma befürchten zu müssen, da diese ja ganz eindeutig noch die Mängelbeseitigung ausführen muss...?!
    Oder muss ich beim Widerspruch dem Gericht mitteilen, dass ich lediglich von meinem "Zurückbehaltungsrecht" Gebrauch gemacht habe und ich daher den Mahnbescheid überhaupt nicht nachvollziehen kann...?
    Wie bereits erwähnt: ich möchte überhaupt keinen Ärger und schon gar nicht gerichtliche Konsequenzen provozieren, aber ich sehe nicht ein, für eine mangelhafte Leistung den vollen Preis zu bezahlen! Und ich möchte jetzt erstmal den Mahnbescheid bis auf weiteres "wirkungs- und folgenlos" machen...alles weitere wird man dann ja sehen. Evtl. kommt die Firma ja doch noch zur Besinnung...??? Und da ich neben den einbehaltenen Betrag nun auch noch Mahngebühren und Gerichtskosten zahlen soll, können die sich sowieso von der Backe putzen!!!
     
  12. Eric

    Eric

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    ... ich dachte, Sie haben einen Anwalt.

    Im Vordruck " Widerspruch " wird im Kästchen, Anspruch wird insgesamt bestritten, ein Kreuzchen gemacht, das Dingen unterschrieben und dann ab zum Gericht. Widerspruchsfrist beachten!

    Begründet wird der Widerspruch nicht. Begründung interessiert im Widerspruchsverfahren nicht.

    Gegner muß dann Klagebegründung bei Gericht einreichen, wenn er dazu wegen rund 65,00 EUR Lust und Laune hat und ......... einen Anwalt findet. Klagebegründung wird dann Ihnen vom Gericht zugestellt und es muß dann erwidert werden. In der Erwiderung sind Ihre Argumente anzuführen, warum die Klage unbegründet ist.

    Die Firma sollten Sie schreiben, daß Sie von einem Zurückbehaltungsrecht wegen der fehlerhaft ausgeführten Gehrung Gebrauch machen. Damit Druck in die Sache kommt, Frist zur Ersatzlieferung setzen. Wenn die Firma Ihnen damit kommt, daß sie die verbaute Fensterbank zurückhaben will, ...... ( fragen Sie Ihren Anwalt, der soll auch mal denken ).
     
  13. #13 Nero Impala, 28.06.2006
    Nero Impala

    Nero Impala Gast

    So etwa...?

    Hallo nochmal!

    Habe nun folgendes Schreiben an die Firma gerichtet:

    Sehr geehrte Frau XXXXX,

    ich finde es sehr schade, dass ich bisher noch keine Antwort von Ihnen auf meine o. g. Schreiben erhalten habe. Hätte nicht gedacht, dass Menschen so stur sein können.

    Nach Rücksprache mit meinem Anwalt werde ich gegen Ihren Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch einlegen und die geforderte Zahlung nicht vornehmen.

    Begründung: Ich mache vom sog. „Zurückbehaltungsrecht“ (aufgrund der bereits mehrfach in meinen Schreiben genannten Mängel) Gebrauch.
    Sobald diese Mängel von Ihnen behoben worden sind, werde ich die Zahlung des Restbetrages selbstverständlich umgehend vornehmen.

    Um diese Angelegenheit nun abschließend zu klären, erwarte ich Ihren Rückruf oder aber auch persönlichen Besuch (um die ganze Angelegenheit nochmals vor Ort zu begutachten) bis spätestens Freitag, den 30.06.06 um 10.00 Uhr.

    In der Annahme, dass auch Sie sich nun kooperativ zeigen verbleibe ich

    mit freundlichen Grüßen
    XXXXXXXXXX

    SO, DENKE DASS WAR NUN DEUTLICH UND SACHLICH GENUG...ODER?!
     
  14. Laermi

    Laermi

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    so würde ichs nicht machen ...

    "Hätte nicht gedacht, dass Menschen so stur sein können.
    ...
    In der Annahme, dass auch Sie sich nun kooperativ zeigen verbleibe ich"

    ich weiss nicht, ob das nicht kontraproduktive Formulierungen sind (Tatbestand der Beleidigung?)

    Laienmeinung
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 28.06.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Vor allem...

    fehlt das wichtigste! Was passiert, wenn bis zum 30.06. nix passiert.
    Ausserdem ist die Frist 30.06. für eine Mangelbehebung zu kurz!!!
    Wenns nen Anwalt gibt, soll der sich sein geld auch damit verdienen, solche Briefe zu schreiben.
    Und wenns keinen gibt, SOFORT einen nehmen - oder einfach nur Widerspruch einlegen und ggf. das geld für eine Klage bereitlegen.
    MfG
     
  16. #16 Hendrik42, 28.06.2006
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Wir wissen doch alle, was läuft, oder? Der "Anwalt" heisst "www.bauexpertenforum.de". Meine Anwältin jedenfalls lässt mich nix rausschicken, ohne dass sie sichergestellt hat, dass die Formulierung rechtssicher ist und die Fristen akzeptabel...

    Gruß, Hendrik
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 28.06.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Soooo direkt....

    wollt ich das jetzt nicht gesagt haben, aber ........:smoke
    MfG
     
  18. #18 Christian St, 28.06.2006
    Christian St

    Christian St Gast

    bloss keine Juristen

    bemühen, bei so einen Kleinkram.
    Versuchen Sie persönlich den Chef zu sprechen und erklären sie Ihm freundlich, dass wirklich Kosten verursacht worden sind, nämlich indem der Maurer die Anpassarbeiten vorgenommen hat, welche sie Ihm vergütet haben.
    Sollte alles nix fruchten, widersprechen sie dem Mahnbescheid in schriftlicher Form und fügen den Rechnungsbeleg des Rohbauunternehmers bei.
    Einen Brief an die Firma ist auch nicht schlecht, aber seien sie kalt wie Hundeschnauze. Nur Fakten aufzählen (die ganze Litanei) und verkneifen sie sich jegliche Polemik.
    Das muss doch zu regeln sein , verdammtnochmal.
    Viel Glück.
    Gruss Christian
     
  19. Eric

    Eric

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    OK, dann sage ich ab sofort keinen Ton mehr!
     
  20. #20 Christian S, 28.06.2006
    Christian S

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    Eric

    wo war denn dein Smilie?:)
    Gruss Christian
     
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