Kran: Was kann eine Aufstellung verhindern?

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  1. Peach

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    Hallo Forum,

    wir haben den Fall, daß unser Bauleiter versäumt hat, bei unserem DHH-Bau mit dem Bauleiter der anderen Seite zu reden, so daß dieser eine Kranaufstellung gewählt hat, die so ist, daß wir keine Chance haben, einen zweiten aufzustellen.
    Zudem scheidet aus, daß wir den Kran mitbenutzen, da die Preisvorstellungen der Kranfirma deutlich zu hoch ist.

    Gibt es da nicht Rechtsvorschriften, die besagen, daß ein Kran bei einer fast gleichzeitig (das war bekannt) anfangenden Baustelle einer DHH nicht so aufgestellt werden darf, daß die andere Hälfte keine Chance hat für einen eigenen.

    Der aufgestellte Kran steht direkt an der Grundstückgrenze, auf dessen unserer Seite es zwar theoretisch möglich wäre, aber die Kräne sich berühren würden.

    Gibt es eine Rechtsvorschrift, die besagt, daß ein Bauleiter (mein eigener oder der andere) Kranaufstellorte benachbarter Baustellen so zu planen hat, daß die anderere Seite nicht behindert wird?

    Schön, wenn ich Antwort erhalten könnte.

    Gruß
    Stefan
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Es steht vermutlich alles im BGB.

    Was der eigene Bauleiter zu tun hat, ergibt sich aus dem Vertrag und dem Schuldrecht des BGB. Was der Nachbar nicht tun darf, ergibt sich m.E. hier aus den §§ 903 und 905 BGB. Was sein Bauleiter getan hat, ist dem Nachbarn nach § 278 BGB zuzurechnen.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/611.html Dienstvertrag
    http://dejure.org/gesetze/BGB/631.html Werkvertrag
    http://dejure.org/gesetze/BGB/903.html Befugnisse des Eigentümers
    http://dejure.org/gesetze/BGB/905.html Begrenzung des Eigentums
    http://dejure.org/gesetze/BGB/278.html Erfüllungsgehilfe

    Achtung: nur gesunder Menschenverstand, bin kein Anwalt!
     
  3. #3 Distler, 01.07.2006
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    Ich hab' da auch noch einen:

    http://dejure.org/gesetze/BGB/226.html Schikaneverbot

    Daraus könnte folgen, dass der Nachbar - so er nicht objektive Gründe hat, den Kran genau dort aufzustellen - dulden muss, seinen Kran umzutopfen, IMHO aber auf Ihre Kosten

    LAIE, keine Rechtsberatung
     
  4. damy

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    Ich gehe mal

    davon aus, selbst wenn der Nachbar seinen Kran nicht an die Grenze gestellt hätte würden sich die Kräne in dem Schwenkbereich der Ausleger überschneiden. Er muss ja seinen Kran so stellen das er seine Baustelle abdecken kann. Warum stellt ihr eueren Kran nicht nebendran, der eine dreht zum Arbeiten rechtsherum der ander linksherum. Wenn ihr eventuell einen Kran habt der hoch genug ist über den Nachbarkran hinwegzuschwenken muß euer Nachbar seinen Kran nach Arbeitsende feststellen.
    Wenn das nicht geht müsst ihr beide die Kräne nach Arbeitsende feststellen.
    Das ist eigendlich die Normalität auf Baustellen.
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 01.07.2006
    Zuletzt bearbeitet: 01.07.2006
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    Das würde ...

    ... ein SiGeKo aber ganz ganz anders sehen!

    Ach so - hab ich überlesen - "Normalität auf Baustellen" - es gibt ja gar keinen :shades !

    Tipp: Fragt doch mal die BauBG oder das Amt für Arbeitsschutz :deal .
     
  6. #6 damy, 01.07.2006
    Zuletzt bearbeitet: 01.07.2006
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    Schau mal hier unter Feierabendstellung: Abspannen der Kranausleger....
    http://www.sigeplan.de/Kranvorfahrt.htm

    Mir ist klar das es einfacher ist wenn kein anderer Kran stört, es ist aber möglich und wird auch gemacht.
    Und eine Absprache der zwei Kranführer muss auch erfolgen.
    Diese Probleme treten in fast jedem Neubaugebiet auf. Dies hier ist ein Sonderfall bei Doppelhaushälften da wirds
    noch problematischer.
    Und klar, die BauBG kann man auch fragen.
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 01.07.2006
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    Sach ich doch ...

    ... macht aber doch Keiner!

    Wenn kein Anderer (BauBG oder AfAS) ein Machtwort spricht ...
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2006
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    Macht Euch doch das Leben....

    nicht so schwer.
    Wer mit nem Kran über Nachbargrundstücke schwenken will (und dazu zählt auch der Feierabend-Freilauf) muss sich das vom Eigentümer genehmigen lassen, weil der die "Lufthoheit" über sein Grundstück hat. (Mal die Suche benützen)
    Also stellt den Nachbar-BU/BT doch mal vor eine ganz einfache Alternative.
    Entweder er läßt Euch seinen Kran gegen Erstattung der Kosten, die Euer Kran gekostet hätte, mitbenutzen - oder er darf seinen so aufstellen, daß er nicht über Euer Grundstück schwenkt (was bei einem DHH-Grundstück eigentlich nicht geht).
    Bei letzterer Version trifft Euch das natürlich genauso, aber für Euch ändert sich ja gegenüber jetzt nichts.
    Der andere muss Kran abbauen, einen Standplatz herrichten, Kran wieder aufbauen ...... Dat wird teuer :smoke . Oder ganz mit Autokran bauen. Dat wird noch teurer. :D .
    Ja, ist mies, aber wer so frech ist, braucht manchmal einen Dämpfer!
    MfG
     
  9. Peach

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    Hallo Forum,

    schönen Dank für die vielen Hinweise.

    Anhand der Info oder Stichpunkte bin ich mal auf die Bauleiter zugegangen. Es hat erfolg gehabt, die haben sich geeinigt.

    Danke, also.

    Gruß
    Stefan
     
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