Kann Bauträger die Schlüsselübergabe trotz Abnahme verweigern?

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  1. Gast43

    Gast43 Gast

    Guten Tag,

    ich habe ein großes Problem.
    Unser Bauträger will uns nach der Abnahme keinen Schlüssel für unser Haus übergeben, sondern erst, wenn die letzte Rate überwiesen ist.

    Ist das überhaupt rechtens?
    Das Geld ist von der Bank an ihn abgetreten und er würde doch soewieso sein Geld bekommen. Es gab in letzter Zeit mit ihm halt div. Probleme und jetzt versucht er uns damit zu quälen.

    Was kann ich tun?

    freddy1336
     
  2. #2 Christian S, 01.07.2006
    Christian S

    Christian S

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    zahlen

    ..
     
  3. #3 Hendrik42, 02.07.2006
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Mein Anwalt sagt, es ist Unwahrscheinlich, dass sich der Bauträger so verhalten darf. Aber für genaues müsste man natürlich den Vertrag sehen usw.

    Also, ab zum Anwalt. Wird wahrscheinlich sowieso nötig.

    Ist die Abnahme schon erfolgt? Oder kommt die erst noch? Normal hat man einen Zahlungsplan und eine Zahlungsfrist, z.B. letzte Rate nach mängelfreier (!) Abnahme mit Zahlungsfrist 7 Tage.

    Gruß, Hendrik
     
  4. Gast43

    Gast43 Gast

    Hallo,

    @Christian: Natürlich würden wir zahlen, es ist nur so, dass mit der Abnahme alle Gewerke, somit das gesamte Gebäude in unser Eigentum übergehen und er eigentlich somit nicht das Recht hat, uns unser Eigentum zu verweigern.

    @Hendrick:

    Folgende Vertragslage:

    Der Auftragnehmer kündigt dem Auftraggeber sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Abnahmetermin die Abnahme an. Bei der Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll zu fertigen. Kommt eine Abnahme nicht zustande, so kann der Auftragnehmer eine gutachterliche Fertigstellungsbescheinigung erstellen lassen, welche gemäß § 641 a BGB die Abnahme ersetzen kann. Soweit ……

    Wir haben eine Abtretung der geschuldeten Vetragssumme bei der Bank hinterlegt, somit ist es nicht möglich, dass wir ihm das Geld verweigern können oder dieses Geld für andere Dinge ausgeben. Es ist festgelegt über die Bank, dass alle Beträge aus dieser Summe direkt und nur so an den Bauträger überwiesen werden können, ohne Kontoumweg.

    Auszug aus dem Brief über die Abnahme:
    …..
    Einen Anspruch auf vorzeitige Schlüsselübergabe weisen wir zurück. Wir schlagen Ihnen hiermit einen Termin für die Abnahme Ihres Hauses am Montag, 10.07.2006,10 Uhr vor, um etwaige Restmängel festzustellen. Sollten anzuerkennende Restmängel vorliegen, sind diese mit dem Maximal dreifachen Wert der Mängelbeseitigungskosten zu bewerten und können in dieser Höhe von den noch zu leistenden Schlusszahlungen in Abzug gebracht werden.

    Nach Eingang dieses Betrages auf unser bekanntes Konto bei der (...) wird unverzüglich die Schlüsselübergabe erfolgen.
    ….

    Es ist mittlerweile eine Bauverzögerung von fast einem Monat eingetreten und wir durch diese Schikane Schwierigkeiten mit der Kündigung, bzw. dem Auszug aus unserer Wohnung bekommen werden.

    Wie ich schon geschrieben habe, gehen mit der Abnahme soweit ich informiert bin, alle Gewerke in unser Eigentum über. Die Haustür ist übrigens jetzt schon unser Eigentum, da diese Eigenleistung unsererseits schon war. Die Haustür gehört somit uns.

    Für mich ist das fast wie Freiheitsberaubung bzw. Nötigung.

    Vielleicht kann noch jemand dazu etwas schreiben. Wenn noch Infos benötigt werden, einfach schreiben..

    Gruß
     
  5. #5 Baufuchs, 02.07.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So wie

    sich das hier liest:
    ist die Abnahme noch gar nicht erfolgt, und Sie haben um Schlüsselübergabe vor Abnahme ersucht. Dies lehnt der BT zu Recht ab. Die Abtretung des Kreditbetrages durch die Bank an den BT sichert nur, das Sie das Baugeld nicht anderweitig verwenden. An den BT wird die Bank nur überweisen, wenn Sie dies veranlassen. Der BT will Zug um Zug abwickeln, d.h. Schlüssel gegen Überweisung. Daran ist nichts Besonderes. Die Regelungen zu Einbehalten wg. Mängeln sind ebenfalls normal.
     
  6. #6 Distler, 02.07.2006
    Distler

    Distler

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    Und dann schenkt er Ihnen auch seine Haustüre wieder zurück,

    denn mit der Verbindung mit dem Haus geht sie in das Eigentum des Grundstückbesitzers über, und wer war das noch mal? :D Richtig, im Moment noch nicht Sie, sondern Er!

    Die Regelung ist völlig normal.
     
  7. Gast43

    Gast43 Gast

    Das ist

    sicherlich so nicht richtig.

    Die Haustür hat UNSER Sub eingebaut und wurde von UNS direkt bezahlt. Diese Kosten sind nicht an den BT gelaufen.

    @Distler:
    da muss ich dir leider wiedersprechen!!!
    WIR sind schon Grundstücksbesitzer! Der BT hat nur Nutzungsrecht während der Bauzeit. Wir sind schon seid knapp 8 Monaten Besitzer dieses.

    Alle Gewerke die bis jetzt fertig gestellt wurden, sind, da wir Grundstücksbesitzer sind und auch im Grundbuch eingetragen sind, als alleinige, sind sozusagen schon in unserem Besitz!

    Gruß Gast 43
     
  8. #8 Hendrik42, 02.07.2006
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Du brauchst einen Anwalt. Einen, der sich _alle_ Schriftstücke durchliest und nicht nur mit den Dingen arbeitet, die Du hier zitierst.

    Wenn Du Grundstückeigentümer bist, dann bist Du ja in einer ziemlich guten Lage.

    Ich lese den Spruch oben überigens so, dass er die Schlüssel übergibt, wenn die Abnahme durchgeführt und die letzte Zahlung abzüglich (!) Mägeleinbehalt gezahlt wurde. Das ist natürlich ärgerlich, weils dann die Schlüssel erst 3-5 Tage nach Abnahme gibt.

    Ich weiss nicht. Frag mal Deinen Anwalt. Aber wenn das Euer Grundstück ist, mit Grundbucheintrag usw. dann würde ich vielleicht einfach einen Schlüsseldienst rufen und das Schloss auswechseln lassen...

    In dieser Situation würde ich mich aber nicht auf Ratschläge aus einem Internetforum verlassen, sondern wirklich einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht befragen.

    Gruß, Hendrik
     
  9. Gast43

    Gast43 Gast

    Das

    tue ich auch nicht.

    Ich habe bereits einen Anwalt, sowie einen Baugutachter. Ich wollte halt auch noch eine 2. Meinung. Mein Anwalt ist übrigens der Meinungs, da dies unser Grundstück ist, dass wir ein Recht auf einen Schlüssel ab Baubeginn haben und er nur das Nutzungsrecht hat. Eingeklagt haben wir das damals allerdings nicht, da wir keine Probleme mit ihm haben wollten. Das mit dem Schlüsseldienst habe ich auch schon gedacht. Weil es halt eben so ist, dass mit der Abnahme alle Gewerke in unser Eigentum übergehen. Bezahlt oder nicht bezahlt ist in dem Fall völlig egal. Ihm ging es ja auch bei Baubeginn darum, dass wir den Gesamtbetrag abtreten, damit er die letzte Rate auch wirklich bekommt. Haben wir alles gemacht. Wir sind übrigens eine Reihe mit 12 Häusern und nur bei uns verfährt er so, weil wir ihm seine Fehler aufgezeigt haben und uns halt beschwert haben und nun versucht er die Übergabe des Eigentums zu verzögern.

    Gruß
     
  10. #10 Baufuchs, 02.07.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    doch mal einer, bevor er schreibt mit wem er baut, mal hier nachlesen würde:boxing
    Das was beim Fragesteller läuft ist keine Bauträgermaßnahme. Damit sind die Voraussetzungen völlig anders.
     
  11. Gast43

    Gast43 Gast

    Ja

    was habe ich denn dann???

    Wir haben eine Bauwerkvertrag, welcher in drei Teile gegliedert wurde. I.Teil Verkauf des Grundstücks von einer anderen Privatperson. II. Teil Werkvertrag in dem die Paragraphen für den Hauskauf stehen, III.Teil allgemeine Paragraphen.

    Wir haben nunmal einen Bauträger, so schimpft er sicht, haben allerdings ein Grundstück, das laut Grundbuch uns gehört.

    Wir sind laut Vertrag Bauherren und nicht Ersterwerber.

    Gruß

    Was nun?
     
  12. #12 Christian S, 02.07.2006
    Christian S

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    wenn sie rein wollen, zahlen sie einfach.
    Es hört sich an, als ob der BT keinen vertraglich zugesicherten Übergabetermin überzogen hat und somit noch gut im Rennen ist.
    Es macht meiner Meinung keinen Sinn, sich jetzt noch zu streiten; und schon garnicht mit RA. Sie stehen kurz vor der Ziellinie, ärgern sie sich jetzt nicht mehr und freuen sie sich auf ihr neues Heim. Sollten Mängel noch da sein, muss nachgearbeitet werden, dafür konnen sie einen Teilbetrag einbehalten oder der BT handelt schnell und macht alles fertig.
    Auch wenn ihr Verhältnis nicht mehr das Beste ist: wickeln sie die Sache jetzt emotionslos ab und ziehen sie ein.
    Ich wünsch Ihnen viel Glück.
    Gruss Christian
     
  13. Gast43

    Gast43 Gast

    Tja,

    das problem ist allerdings, dass er uns um eine Woche unserer Eigenleisung bringt. Wir müssen die kompletten Bäder selber machen, weil diese aus dem Vertrag herausgerechnet worden sind. Es gibt schon eine Vertragstrafe für ihn, nämlich ist die Fertigstellung terminiert. Der Termin der Fertigstellung war eigentlich der 01.06.2006 plus 5 Tage schlecht Wetter und Feiertage. Somit verzögert sich seine eigene Fertigstellung um 1 Woche, also nochmals eine Woche Vertragsstrafe!
    Wir haben nicht mehr viel Zeit. Wir können uns es nicht leisten in halb fertiges Haus einzuziehen. Aber mit dem kleinen Mann kann man es ja machen.


    Also nochmal die Frage:
    Ist das üblich, dass nach Abnahme der Schlüssel nicht ausgehändigt wird, obwohl das Grundstück unser Eigentum ist und somit alle Gewerke mit dem Tage der Abnahme in unser Eigentum übergehen.
     
  14. #14 Christian S, 02.07.2006
    Christian S

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    dann eben

    es ist üblich, den Schlüssel nicht eher zu übergeben bis dass die vertraglich ausgehandelten Zahlungen eingegangen sind.
    Lesen sie ihren Vertrag durch, da steht alles drin.
    Gruss Christian
     
  15. Gast43

    Gast43 Gast

    Den Vertrag habe ich in den 1,5Jahren, so lange dauert nämlich schon unser Bau , bestimmt 50 mal gelesen und zwar vollständig. Dort steht nichts über solche Dinge. Und schon gar nicht, dass erst der Schlüssel übergeben wird, wenn die letzte Rate auf das Konto eingegangen ist. Dann kann er ja genauso warten, bis er alle Dinge ausgebessert hat und wenn wir wegen einem Mängel noch 10cent zurückhalten, braucht er nach deinem Schreiben den Schlüssel nicht übergeben, da die letzte Rate ja noch nicht komplett bezahlt ist.

    So kann es nicht sein.
     
  16. #16 Christian S, 02.07.2006
    Christian S

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    ich merke schon

    sie wollen ihr vemeintliches Recht durchboxen. Ihre Nerven ,Ihr Geld.
    So, wie sie hier argumentieren, könnte ich mir vorstellen, dass ihnen der BT den Buckel runterrutschen kann, wenn sie erstmal drin sind. Dann ärgern sie die Truppe; und Mängel kann man viele finden, auch nach Abnahme. Sie könnten die Auszahlung der Restsumme mit fadenscheinigen Argumenten(oder vielleicht auch mit stichhaltigen) lange herauszögern; und ich glaube , das würden sie auch tun. Rache ist süß.
    Diese Eindruch entsteht bei mir nach 2 Postings.
    Ihr BT kennt sie bestimmt besser.
    Das einzige Druckmittel, dass er noch hat sind die Hausschlüssel.
    Den Rest können sie sich denken.
    Schönn Aamd
    Gruss Christian
     
  17. BJ67

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    Es ist Ihre Haustür, Sie haben die einbauen lassen und haben für den Zylinder kein Schlüssel, tschuldigung das ist nicht clever gewesen...
     
  18. #18 Baufuchs, 02.07.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So

    ist es nun auch wieder nicht. Wie der BT/GÜ Ihnen ja schon schriftlich zugestanden hat, können Sie für festgestellte Mängel das 3-fache des vorr. Mängelbeseitigungsbetrags einbehalten. Nach Zahlung des dann fälligen Betrags sollen Sie den Schlüssel erhalten.

    So läuft das nun mal, wenn man dem BT/GÜ das Nutzungs-0der Hausrecht für die Dauer der Bauzeit überträgt.

    Da die zwischen Abnahme u. Zahlung/Zahlungseingang und somit Schlüsselübergabe nur ca. 3 Tage liegen werden und dies kein nennenswerter zusätzlicher Verzug ist, stimme ich der Vermutung von Christian S. zu .
     
  19. Gast43

    Gast43 Gast

    Ich glaube, das Posting gerät langsam aus den Fugen.
    Es stimmt, dass mit der BT den Buckel runterrutschen kann.
    Es geht allerdings auch ums Prinzip. Ihr könnt euch sicherlich nicht vorstellen, wie sehr wir von diesem BT verarscht wurden, wo er nur konnte. Wir mussten jedesmal seine Fehler ausbaden. Alle Fehler die er gemacht hat, sind zu unseren Lasten ausgelegt worden.
    Das Problem mit dem Schlüssel war es, dass wir gar nicht da waren, als die Tür eingebaut worden ist, und schwups war auch schon ein neues Schloss drin. Unser eigenes Schloss haben wir bis heute nicht in den Händen gehalten. Unser eigenes Schloss mit samt der Schlüssel liegt irgendwo beim Bauträger.
    Es geht mit auch nicht darum, irgendwelches Geld absichtlich zurückzubehalten. Das liegt mir eigentlich fern. Doch Geld was mir zusteht behalte ich auch, das Problem ist nur, dass er anderer Meinung ist. Das muss ihm wahrscheinlich nur erstmal ein Gericht sagen.

    @Baufuchs:
    1. Es stimmt, wir haben ihm das Nutzungsrecht gegeben. Doch dieses erlischt mit der Abnahme. Somit alles meins.
    2. Wenn er will, kann er die Rechnung für die Abnahme abzüglich der Kosten so lange zurück halten wie er will. Er kann sagen, dass er die Abnahme prüfen muss und prüfen muss.... und irgenwann bekommen wir dann einen Rechnung über die Abnahme, so ca. 8 Wochen später dann... ne ne ne
    Ich kann ja kein Geld anweisen bei der Bank ohne eine Rechnung von Ihm und ich kann auch kein Geld an ihn überweisen ohne Rechnung.

    Ich glaube es läuft hier ins leere.

    Meine Frage war auch nur, ob jemand weiß, ob es rechtes ist, den Schlüssel nach der Abnahme nicht zu übergeben.

    Gruß
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 03.07.2006
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    Wirklich sicher kann Ihnen das nur ein RA sagen, der auch die Vrträge gesehen hat.
    Wenn das so stimmt, ist es doch super einfach. BT mit kurzer Frist zur Übergabe auffordern und Ersatzvornahme androhen. Nach Fristablauf einen Schlosser beauftragen, der das Schloss ausbohrt, die Tür öffnet und Ihnen ein neues Schloss montiert. (Das alte würd ICH eh nicht wiederhaben wollen) und die Kosten beim BT aufrechnen.
    Aber wie gesagt, vorher mit RA klären. Den werden Sie wohl eh brauchen.
    MfG
     
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