Kann Bauträger die Schlüsselübergabe trotz Abnahme verweigern?

Diskutiere Kann Bauträger die Schlüsselübergabe trotz Abnahme verweigern? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; nochmal Es geht allerdings auch ums Prinzip. Ihr könnt euch sicherlich nicht vorstellen, wie sehr wir von diesem BT verarscht wurden, wo er nur...

  1. #21 Christian St, 03.07.2006
    Christian St

    Christian St Gast

    nochmal

    Nachkarten bringt nix. Einziehen bringt's.
    .
    Blödsinn, der BT will euch nicht mehr ärgern, der will nur sein Geld.
    Mehr gibts für mich hier nicht mehr zu sagen.
    Gruss Christian
     
  2. Rolf

    Rolf

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    Abnahme

    Vorsicht! Wenn Ihr die Tür öffnen lasst, wird die Baufirma dies als Abnahme werten.

    Ihr müsst dann beweisen, das es Mängel gibt und das die Mängel vor Euch im Haus waren. Auf das Geld wird die Baufirma Euch notfalls verklagen.

    Macht der Firma lieber deutlich, dass es einen Termin für die Fertigstellung gibt. Macht auf den Schaden aufmerksam der Euch durch die verspätete Übergabe entsteht.

    Was meint den Euer Anwalt?
     
  3. Gast43

    Gast43 Gast

    Die Tür wird natürlich geöffnet, wenn die Abnahme vollzogen ist und auch von allen beteiligten anerkannt ist.

    Sonst ist es klar, dass wir das Haus von uns übernommen, klar
     
  4. #24 Hendrik42, 03.07.2006
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Bei uns ist ist im Prinzip ähnlich gelaufen. Grundstück von Privatperson, Haus von "Bauträger", hier also eher Generalübernehmer. Da das Bauunternehmen seine Finger auch (auch bei uns) in der Grundstücksvermittlung drin hatte, ist es wohl auf der einen Seite prinzipiell ein Bauträgergeschäft, aber wie die juristischen Folgen genau aussehen, habe ich mit meinem Anwalt auch nie zu meiner Zufriedenheit klären können. Mussten wir aber auch nicht...

    Wir hatten von Anfang an einen Schlüssel zum Haus. Anders kann ich es mir auch nicht vorstellen, zu bauen. Wie soll man sonst nochmal was nachmessen, wenn erstmal die Fenster drin sind?

    Aber zum Thema: ich sehe es wie Baufuchs, dass der BT die Schlüssel rausgibt, wenn Abnahme erfolgt und Rest-Geld minus (!) Mängeleinbehalt gezahlt wurde. Wobei, wenn das Verhältnis gespannt ist, das natürlich zäh werden kann.

    Von daher würde ich auch Christian St widersprechen wollen: wenn der BT da schon was persönlich nimmt, kann alles mögliche passieren. Dann geht auch schnell mal der Schlüssel "in der Post" verloren...

    Gast43, Du rückst hier mit den Details nur nach und nach raus. Wer weiss, was wir alles noch nicht gehört haben? Von daher kann wirklich nur Dein Anwalt beurteilen, wie die Rechtslage aussieht. Und der kennt sich hoffentlich aus. Sonst Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht einschalten.

    Bei uns ist das Schloss bei Abnahme getauscht worden. Das würde ich an Deiner Stelle auch versuchen, durchzusetzen.

    Wichtig war der Hinweis, zu prüfen, ob ein Auswechseln des Schlosses eine Abnahme bedeutet. Ich denke nein, wenn man gleichzeitig sicherstellt, dass der Personal vom BT weiterhin das Haus betreten kann, für Restarbeiten. Aber auch das kann nur ein Anwalt klären.

    Zum Thema "Rechtens". In Deutschland ist alles "rechtens", was zwei Parteien miteinander vereinbaren, solange es nicht gegen bestehendes Recht oder die guten Sitten verstösst. Die Schlüssel nicht bei Abnahme, sondern erst zu einem definierten anderen Zeitpunkt zu übergeben, wird weder gegen geltendes Recht noch gegen die guten Sitten verstossen. Es ist also wahrscheinlich zulässig, wenn (!) es denn so im Vertrag steht.

    Zum Thema "ums Prinzip". Vergiss es. Das Prinzip hat noch nie was für Dich getan, da musst Du auch nix fürs Prinzip tun.

    Gruß, Hendrik
     
  5. #25 Hendrik42, 03.07.2006
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Achja, und da hier auch Eigenleistungen geplant waren bzw. durchgeführt worden sind (Tür) kann ich mir nicht vorstellen, dass hier dem BT ein exklusives/ausschliessliches (!) Nutzungsrecht gewährt wurde.

    Also, wenn das Nutzungsrecht nicht exklusiv ist, dann kann man vielleicht jetzt schon, mit Hinweis auf zu erbringende Eigenleistungen, einen Schlüssel für das Schloss verlangen. Anwalt fragen. Vielleicht ist ja doch ein ausschliessliches Nutzungsrecht vereinbart worden...

    Gruß, Hendrik
     
  6. Gast43

    Gast43 Gast

    Es ist doch immer so, dass irgendwelche weiteren Erläuterungen nacheinander einhergehen. Zuerst schreibt man das für sich persönlich wichtige. Dann kommen gegenfragen, die man versucht so gut es geht zu beantworten.

    Einen Termin habe ich leider bei meinem Anwalt noch nicht bekommen, weil dieser seit Freitag nicht da ist und auch erst morgen wiederkommt. Deswegen behelfe ich mir diesem Forum.

    Es hat nur keinen Sinn, alles noch mal von vorne zu schreiben.

    @Hendrick: Wichtig war der Hinweis, zu prüfen, ....
    Natürlich hat das Personal des Bauträgers weiterhin Zugang zu dem Gebäude. ich werde schließlich jeden Tag anwesend sein und für Fälle, wo ich nicht da bin, gibt es noch Termine.

    Unser Anwalt hat auch immer Gesagt, das es nicht Rechtes ist, dass wir keinen Schlüssel zu unserem Gebäude haben. Er hat uns den Vorschlag gemacht, dieses Recht einzuklagen, dann hätten wir schon längst einen. Wir haben allerdings davon abgesehen, da wir es nicht weiter auf die Spitze treiben wollten.

    Aus der Summe aller Antworten lässt sich allerdings erkennen, dass meine Rechtslage eigentlich gar nicht schlecht ist.

    Morgen wird mir der Anwalt mehr erzählen.

    Gruß
     
  7. #27 bauhexe, 03.07.2006
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    was war denn nun? ist die abnahme nun schon erfolgt oder nicht?
    wenn noch eine abnahme statt finden soll, dann macht diese in gottes namen nicht alleine! nehmt jemanden mit, der sich mit der materie auskennt. ein anwalt wäre nicht schlecht aber auch ein architekt oder bauing. wenn es um sachliche mängel geht. damit könnt ihr dann ein ordentliches protokoll anfertigen lassen und auch die einbehaltssumme für eventuelle mängel korrekt fixieren. außerdem werden die meisten bt bei einer deratigen abnahme recht kleinlaut. meist haben die dann nämlich weniger ahnung als die abnehmenden. nutzt die verzögerung um noch kompetente partner für eure abnahme zu finden. für einen eventuellen streitfall können diese dann auch gleich als zeugen mit auftreten.
    wenn es so ist, dass ihr ungerechtferitgt nicht in euer haus gelassen werdet, habt ihr so zumindest die möglichkeit unter zeugen den verzug des bt zu dokumentieren.
    gruß
     
  8. Gast43

    Gast43 Gast

    @Bauhexe:
    Natürlich haben wir einen Baugutachter und das schon seit Beginn der Baumaßnahme.
    Einen Anwalt haben wir auch, nur den kann ich ja im Moment nicht erreichen.
    Ich wollte auch nur wissen, ob jemand so etwas ähnliches schon mal mitgemacht hat.
    Baugutachter: JA
    Zeugen: JA
    Grundstückseigentümer laut Grundbuch: JA
    Vertrageliche Bedingungen zur Schlüsselübergabe: NEIN
    Eigenleistung wurden schon ausgeführt (Haustür): JA
    Schlüssel der Eigenleistung: NEIN (liegt irgendwo, ich weiß nicht wo)
    Aufforderung zur Aushändigung eines Schlüssel: JA
    Schlüssel ausgehändigt: NEIN
    Bauleiter: eigentlich ein sehr guter Mann, mit dem wir uns auch mittlerweile gut verstehen

    Noch ne Frage: Kann der Bauträger eigentlich einen Termin zur Bauabnahme wiederrufen?

    Wir haben schriftlich diese Bestätigung erhalten. Kann er diese zurücknehmen, warum auch immer

    Das Forum ist toll, das es keine Rechtsberatung gibt, verstehe ich, ich bedanke mich auch für die vielen Antworten.

    Gruß
     
  9. #29 Hendrik42, 03.07.2006
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Der BT darf sicherlich den Termin verschieben, wenn er gute Gründe hat.

    Aber Du musst nur die Bautagebücher im Internet lesen: es versterben jeden Tag hunderte von Großmüttern von Personen aus dem Baugewerbe... und die ganzen Unfälle... usw.

    Honi soit qui mal y pense

    Gruß, Hendrik
     
  10. #30 Gast0815, 03.07.2006
    Gast0815

    Gast0815 Gast

    Ich wür auch niemanden reinlassen

    Also ich würde als BT auch keinen in's Haus lassen
    Und das schon gar nicht wenn ich mit dem Kunden ohnehin schon nicht ganz klar komme.

    Umgekehrt würde ich aber auch nicht in's Haus WOLLEN.
    Denn wie bereits früher gesagt wurde kommt dann zu den Streitigkeiten über allenfalls vorhandene Mängel noch die Frage wer diese Verursacht hat.
    Wenn du nicht rein kanns, kannst du's auch nicht gewesen sein.
    Und an sonsten würde ich ihm für die Erbringung einer Rechnung einen Termin geben, und auch gleich einen Termin hinein, wie lange er sich nach Überweisung Zeit lassen darf mit der Überstellung des Schlüssels. Und dann ist gut. Das Ganze dürfte ja wohl Maximal ein Monat dauern - und wenn ihr schon so knapp mit den Terminen seit, dann ist der Vertrag etwas flau formuliert - weil dann müsste da ein Verbindlicher Termin bereits im Vertrag vermerkt sein, ab dem der BT für durch Verzug entstandene Kosten haftet. Wenn das nicht im Vertag steht - dein Pech.

    Aber eigentlich ist es eher umgekehrt: Der Kunde verweigert die Abnahme und Bezahlung und nicht der BT - der will ja sicher sein Geld haben. Ich denke auch, dass es bei ihm hier eher um die Angst geht, dass ihr hier ein Hintertürchen finden wollt, um ihm sein Geld zu verweigern. Warum er auf diese Idee kommt sthet dann auf einem anderen Blatt.
     
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