Einleitung der Dränung lt. Bebauungsplan nicht erlaubt

Diskutiere Einleitung der Dränung lt. Bebauungsplan nicht erlaubt im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Planung zum Bau eines EFH mit nicht bewohntem Keller (nur Abstellräume/Lagerung) aus Beton, Traufseite im Osten komplett von Erdreich umgeben,...

  1. Tommi

    Tommi

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    Planung zum Bau eines EFH mit nicht bewohntem Keller (nur Abstellräume/Lagerung) aus Beton, Traufseite im Osten komplett von Erdreich umgeben, Traufseite im Westen nur ca. 1,10 m erdberüht, eine Kelleraussentür im Westen mit 5 Abgangsstufen ab GOK.

    Zitate Bodengutachten: „Die anstehenden Bodenschichten machen Abdichtungsmaßnahmen gegen Bodenfeuchtigkeit nach DIN 18 195 T4 notwendig. Zur Ableitung von Hangsickerwasser ist folgendes zu berücksichtigen: Alle erdberührten Aussenwände sind mit Wanddrainagen zu versehen. Die Wanddrainagen sind über eine vollständig umlaufende Ringdrainage zu entwässern. Wand- und Ringdrainagen sind auch entlang von Höhensprüngen anzuordnen. Zum Schutz vor kapillar aufsteigender Feuchtigkeit ist unter den erdberührten Fussböden eine kapillarbrechende Kiesschicht von ca. 10 cm (weitgestuftes Sand-Kies-Gemische 02/32) Stärke vorzusehen.
    Die Versickerungsrate ist sehr gering und beträgt im Mittel nur ca. 5 x 10 hoch-3 l/s qm. Ausgehend von einer mittleren Infiltrationsrate von ca. 18 mm/h kann ein Durchlässigkeitsbeiwert in der Grössenordnung 5 x 10 hoch-6 m/s angenommen werden.
    Ein Grundwasserspiegel bzw. eine Vernässung des Untergrundes wurde lediglich in der Bohrung B4 in einer Tiefe von 3,4m und bei dem Schurf 5 als Wasserzutritt bei 2,3m u. GOK festgestellt. Die hier erschlossenen Schichten 1 (UL/UM) und 2 (TM/TL Tonstein) sind als gute Grundwasserstauer zu bezeichnen. Allerdings können lokal eng begrenzt Schichtwasserzutritte bzw. Vernässungszonen bei der Errichtung von Baugruben auftreten. Der Wasserandrang ist bei diesen lokalen Schichtwasservorkommen insgesamt als gring zu bezeichnen und wird deutlich unter 0,5 l/s liegen“

    Der Bebauungsplan verbietet jedoch die Einleitung der Dränung in die Kanalisation (weder Schmutz- noch Regenwasserkanalisation).

    Trauen sich die Experten dieses Forums gemäß obiger Angaben einen Vorschlag zur Abdichtung/Entwässerung/Konstruktion des Kellers aus allgemeinen Erfahrungen heraus zu machen? Selbstverständlich nur als Diskussionsvorschlag ohne irgendwelche rechtliche Bindung, um meinerseits Vorkenntnisse bei der anstehenden Entscheidung mit Architekt und Statiker zu erhalten

    Danke.

    Mit freundlichem Gruß

    Tommi
     
  2. Gast

    Gast Gast

    Zwei Möglichkeiten

    DIN 18195, Teil 6, Absatz 8 gegen drückendes Wasser ohne Drainung

    Weiße Wanne, ohne Drainung.

    Naja, 2einhalb Möglichkeiten: Drainung in Rigole entwässern.
     
  3. #3 bauhexe, 15.04.2003
    bauhexe

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    Wenn ich das richtig sehe ist das ein Hanggrundstück und an der tiefsten Stelle 1,10m Erdberührung. Dann laß doch das Wasser aus der Drainage gemeinsam mit dem Regenwasser auf dem Grudstück versickern. Sickerschacht mit 2m Grenzabstand (Bayern) an einem tiefen Grundstückspunkt oder wie auch immer das Dein Archi / Fachplaner geplant hat. Erdberührte Bauteile natürlich wasserdicht, ob WW oder Schwarze W ist geschmackssache. Ich bin für WW.
     
  4. Tommi

    Tommi

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    Versickerung scheidet m.E. aus

    zu
    a) "Naja, 2einhalb Möglichkeiten: Drainung in Rigole entwässern."
    b) "Sickerschacht"

    Der Durchlässigkeitsbeiwert ist so klein, dass lt. Internet-Infos/Bodengutachten eine Versickerung in nur geringem Ausmass möglich sein wird. Ausserdem freuen sich sicher die hangabwärtsliegenden Nachbarn über das unterirdisch fliessende Wasser aus der Dränung :-)

    Zur Klarstellung:
    Das oberirdische Regenwasser darf in einen Regenwasserkanal eingeleitet werden, nicht jedoch das Dränwasser.


    Kann man die Aussage

    "ob WW oder Schwarze W ist Geschmackssache"

    - unabhängig vom geschilderten Fall - mit Pro/Contra-Argumenten präzisieren (Kosten/Dauerhaftigkeit/Mögliche Probleme bei der Herstellung)?
     
  5. Gast

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    Gebietsfrage

    Ob schwarze oder weiße Wanne ist eher eine Gebietsfrage denn eine technische Frage.

    Immer das nehmen, was der Bauunternehmer am besten beherrscht.

    Natürlich ist der vorhandene Boden nicht versickerungsfähig. Deshalb ja die Rigole. Also sonne Art Schwimmbecken mit Kiesfüllung.
     
  6. #6 Laus Koppp, 16.04.2003
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    eins zu fuffzich brauche mer nedd
    Ortssatzung beachten

    hallo,
    nach Konsultation meiner Bibel (Schneider Bautabellen) sollte es noch möglich einen Schacht für deinen Versickerungswert zu bemessen. Drainwasser darf eh nicht eigeleitet werden, das stimmt schon so.
    allerdings bei Schachtentversickerung (eventuelle) Ortssatzung beachten, da es bei uns in der Gegend häufig so ist, dass Schachtversickerung hier nicht mehr erlaubt ist und Rigolen angeordnet werden müssen.
    L.K.
     
  7. #7 gunther1948, 09.07.2009
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    hallo
    tommi regenwasser weg dann dürfte einer versickerung des drainagewassers entsprechend der ortssatzung nix im wege stehen.

    gruss aus de pfalz
     
  8. #8 susannede, 09.07.2009
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    alles eigentlich schon gesagt und geschrieben, ich habe immer das gefühl, die lieben bodengutachter hauen da immer ihr standard-textblöckchen rein und nehmen von dem sich - zurecht! - ausbreitenden verbot der einleitung von drainwasser keine kenntnis.

    hier bleibt nur entweder ohne drainung zu bauen, oder das drainwasser anderweitig versichern zu lassen (was bei boden nach teil 4 eher schlechter oder zumindest sehr langsam geht), rigole usw. als zwischenspeicher. letztendlich wird man sich für eine ausführung nach teil 6 entscheiden wollen.

    die oben zitierten 0,5l/s würde ich mir mal auf die minute oder den tag hochrechnen und überlegen, was damit zu tun bleibt.
     
  9. Rene'

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    Hi!

    Was grabt Ihr für alte Leichen aus?

    Ich gehe mal schwer davon aus das sich die Sache längst erledigt hat.

    :respekt


    Morgendliche Grüße,
    Rene'
     
  10. #10 gunther1948, 09.07.2009
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    hallo
    ups hast recht nix datum geguckt

    gruss aus de pfalz
     
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