Bodenplatte ist zu klein

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  1. #1 Terminator, 10.07.2006
    Terminator

    Terminator Gast

    Hallo

    Wir bauen ein Einfamilienhaus und haben nur Probleme.
    Die Bodenplatte für den Keller wurde fertig gemacht, wir (Bauherr) haben die Bodenplatte gemessen und die Bodenplatte ist zu klein, Länge und Breite je 45 cm.

    Jetzt will die Firma die Bodenplatte vergrößern, wir wollten dass die Firma eine neue Bodenplatte macht, aber die sagen, das muss der Statiker entscheiden, d.h. wenn der Statiker sagt, die Bodenplatte kann man vergrößern, dann machen Sie das.

    Aber wir sind dagegen.

    Kann man eine Bodenplatte für den Keller nachbessern/vergrößern (die Kelleraußenwände werden aus Poroton-Planziegel T16 36,5 cm gebaut)? Oder gibt es früher oder später dann irgendwelche Schäden am Haus, wenn da jetzt keine neue Bodenplatte gemacht wird?

    Ich warte auf eure Antworten, ich hoffe jemand kennt das Problem und kann mir was schreiben.
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ich bin aber mal

    seeehr gespannt wie der Statilker enzscheidet! Was sagt denn ihr Bauleiter dazu??? Lassen sie sich das vom Statiker schriftlich geben! Ist die Baufirma Bauunternehmer für sie und baut in ihrem Auftrag auf ihrem Grundstück oder ist es ein Generalunternehmer der Quasi alles Schlüsselfertig macht incl. Planung und Statik oder ein Bauträger bei dem sie 1 Stück Haus wie beschrieben geliefert bekommen?? (Hierzu gibt es hier im Forum eine nette Erklärung!)
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 10.07.2006
    VolkerKugel (†)

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    Statisch machbar ...

    ... ist das schon und wenn´s richtig gemacht wird, wird´s auch halten.
    Robby hat die spannende Frage gestellt, wem denn der Statiker "gehört". Kriegt er sein Geld von der Firma (BU/GU/GÜ/BT?) oder von Ihnen?

    Probleme sehe ich beim Lastfall drückendes Wasser mit der Dichtigkeit der Fuge.

    Rechnen lassen würde ich das nur von jemanden meines Vertrauens. Auf ne komplett neue Bodenplatte haben Sie glaube ich keinen Anspruch, wenn die Nachbesserung möglich ist.
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Das

    sehe ich auch so. Wenn eine Nachbesserung möglich ist und das ist selbstbverständlich auch Lastfall abhängig, hätten sie in dem Fall eine Mangelfreie Bodenplatte. Nur diese Mangelfreiheit muß Ihnen jemand bestätigen! Und zwar nicht der BT oder dessen Statiker sondern jemand der für SIE arbeitet und ihnen das auch bescheinigt und im Schadensfall dafür gerade steht! Ein Statiker des BU oder BT wird natürlich sagen:" Kein Problem, wir bohren,verpressen... das klappt schon!" Und wenn der BT BU eine Grätsche macht dann logisch auch deren Statiker ;-)
     
  5. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "hmmm"

    umlaufende Unterfangung der Bodenplatte & danach
    ne umlaufende vorgesetzte bewehrte Frostschürze
    samt Hilti Hit Anschlussverbindungen ... danach
    noch ne 2- lagige Bitumenbahn und alles wird gut
    ... des iss doch einfach nur genial :)
     
  6. #6 Terminator, 10.07.2006
    Terminator

    Terminator Gast

    Danke für eure Antworten.

    Wir haben ein Bauvertrag mit einem Bauträger für ein schlüsselfertiges Haus abgeschlossen und der Bauträger hat ein Auftrag an einen Subunternehmen (Rohbau) gemacht. Der Bauleiter, Statiker ... sind alle von Bauträger.

    Der Bauleiter hat nicht mal gemerkt, dass die Bodenplatte zu klein ist. Wir haben selber gemessen.

    Also müssen wir, wenn es wirklich keine neue Bodenplatte gemacht wird, einen eigenen Sachverständigen/Gutachter holen. Was ist ein Sachverständiger? Ist das ein Architekt?

    Ich hoffe auch, dass die Bodenplatte wirklich richtig gemacht wird und nicht irgendein Baumurks.

    Viele Grüße an alle
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 10.07.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    In diesem Falle ...

    ... kann ich Ihnen (zähneknirschend - PeMu) nur einen Tragwerksplaner - sprich Statiker - empfehlen.
     
  8. peterr

    peterr

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    Lassen Sie sich das nicht gefallen.

    Ist das ein freistehendes Haus?

    Wenn ja, neue Bodenplatte darüber anfertigen lassen, die Höhe des Hauses wird dann größer, sollte aber Baurechtlich kein Problem sein.
     
  9. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @peterr

    Wie gesagt! Ich hab schon ein Problem damit wenn eine Fachgerechte Sanierung möglich ist, UND jemand dafür gerade steht das nicht zuzulassen! Aber eine Erhöhung der Bopl. ist oft nicht soooo einfach! Traufhöhe ... Terassenhöhe... Firsthöhe... zus. Stufe in der Einfahrt evtl. ... (die könnte im Einfahrtsbereich der Garage liegen) ... usw. usw.
     
  10. Robby

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    @Terminator

    Habe jetzt erst die anderen Posts gelesen.

    Einen SV bekommen sie bei der HWK Handwerkskammer. Meiner Meinung nach brauchts den jetzt NOCH NICHT für die Ausführung, sondern einen vernünftigen Tragwerksplaner dem SIE VERTRAUEN und eine Lösung vorschlägt für die er einsteht! Der gute bist dann nämlich Berufshaftpflichversichert wenn was passieren sollte! Sollte Ihnen im weiteren Sanierungs- Bauverlauf anderes Kopfschmerzen bereiten, wenden sie sich an einen öbuv SV. Den finden sie bei der HWK (Handwerkskammer)! EIn SV allein tuts nicht, das sind nämlich im Prinzip alle ;-)
     
  11. #11 Terminator, 10.07.2006
    Terminator

    Terminator Gast

    Hallo peterr

    Das wäre schöne, wenn es so ginge.

    Aber ich kann jetzt schon sagen, dass es baurechtlich nicht geht (das Haus wird dann höher).

    Woher ich das weiß: beim Aushub war ein sehr großer Fehler. Vom Vermesser wurden die Höhenangaben falsch gemacht und an Tiefbaufirma weitergegeben, der Aushub war dann fertig, aber als dann mit Bau losging, hat man gesehen, dass der Aushub um 40 cm höher ist, als es sein sollte. Ich war dann persönlich bei Bauamt wegen Genehmigung/Befreiung, aber da wurde mir gleich gesagt: kein Chance. Also Bagger her und den Aushub ändern.

    Also geht das leider nicht, wie sie das geschrieben haben. Das wäre auch eine Superlösung für uns.

    Für uns wäre eine gute Lösung: alte Bodenplatte rausreißen und eine neue Bodenplatte machen.
    Aber so viel ich weiß, es gibt doch ein Nachbesserungsrecht für Baufirma, unser Bauleiter hat zu uns gesagt, wir können garnicht auf eine neue Bodenplatte bestehen, wenn die Bodenplatte vergrößert werden kann.
    Das ist ja natürlich günstiger für die Baufirma, aber, ob diese Lösung für uns auch gut ist, da werden wir natürlich nicht gefragt.


    Bei Bauträger haben wir kein Mangelanzeige gemacht, das war nur telefonisch. Nach ein paar Tagen waren wir, Bauleiter, Subunternehmer auf der Baustelle und haben uns den Mangel angeschaut, ich glaube der Bauleiter hat etwas an den Bauträger wegen Mangel geschrieben.

    In welcher Frist muss dann der Mangel bei der Bodenplatte behoben werden?

    Gruß
     
  12. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Er muß

    in angemessener Frist Antworten und Lösungsvorschläge unterbreiten. Dranbleiben und denken sie an den TP ihres Vertrauens :-)
     
  13. #13 Terminator, 10.07.2006
    Terminator

    Terminator Gast

    Robby

    Was heißt angemessene Frist? Es ist doch jetzt nichtz schriftlich vereinbart.
     
  14. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Erstmal

    Mängelrüge schreiben! !!!!!
    Der Bault. schreibt die an seinen eigenen Laden! Super!!!

    Neee also ich würde eine Woche für angemessen halten um ein Tragfähiges Konzept vorzulegen.
     
  15. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ein öbuv. SV

    ist ein von der HWK oder IHK öffentlich bestellt und vereidigter FACHMANN dessen Kenntnisse die eines Meisters oder Ingenieures weit übertreffen sollen (So stehts in den Anforderungen). Er trifft seine Entscheidung OHNE Interesse am Ausgang des Verfahrens oder oder Interesse der Personen. Eben Unabhängig.!
    Auf M. Cardens HP finden sie da was drüber. Der ist einer. http://sv-carden.de
     
  16. #16 Terminator, 10.07.2006
    Terminator

    Terminator Gast

    Danke für die Antworten

    Ich werde mal nach einem Sachverständigem schauen.
     
  17. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Der SV

    wird auf keinen Fall eine Rechtsberatung durchführen! Lediglich die Fachliche Komponente beurteilen im Bezug auf Soll/Ist Zustand. In speziell diesem Fall wird er sicher auch einen TP hinzuziehen wollen!
     
  18. #18 Thomas B, 11.07.2006
    Thomas B

    Thomas B

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    Mal 'ne andere Frage...

    Guten Morgen Terminator!

    Die Sache mit der Mängelbeseitigung ist ja nun wohl geklärt (rechtlich). Auch ich sehe allerdings auch das Problem mit der Dichtigkeit der nun entstehenden Fuge (alt/neu), wenn es hier drückendes Wasser geben sollte.

    Nun gut: Hier muß Ihr GU eben ein "wasserdichtes" und "tragfähiges" Konzept vorlegen. Bin ja mal gespannt.

    Aber: Was ist denn das für eine Gurkentruppe????? Erst 40 cm zu wenig Aushub (man vermißt sich eigentlich nicht mal eben um 40 cm) und dann eine Bodenplatte die 45 cm zu klein ist (man vermißt sich auch nicht mal eben um 45 cm). Was kann man da vom weiteren Bauverlauf erwarten??? Au weh! Gönnen Sie sich doch im ureigensten Interesse den Luxus einen Baubegleiter "Ihrer" Wahl hinzuzuziehen. Das kostet was, scheint aber in diesem Falle wirklich dringend notwendig zu sein. Der Bauleiter des GU scheint die Sache ja auch nicht wirklich zu überblicken.....ich fasse es einfach nicht.

    Viel Glück in jedem Falle...

    Thomas
     
  19. #19 Terminator, 11.07.2006
    Terminator

    Terminator Gast

    Thomas B

    Genaus so ist, der Bauleiter pennt und will nur abkassieren.

    Er hat nie irgendwas nachgemessen, er sagt, das ist nicht seine Pflicht.
    Dann habe ich ihn gefragt und wenn wir die Bodenplatte nicht gemessen hätten, was wäre dann. Er hat nur gesagt, er hätte das dann später gesehen ( wo noch mehr Kosten im Spiel wären, aber natürlich nicht seine).
     
  20. Robby

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    ???

    Seine Pflicht???
    Was ist dann seine Pflicht??? Sprit verschleudern??? Kaffee trinken??? Wichtig sein??? Ok! wer denkt das ein Blt. den Bau leitet glaubt das Zitronenfalter Zitronen falten, aber er ist Verantwortlich für die Ordnungsgem. Ausführung der arbeiten! OK eine zu kleine Bopl. ist eigentlich sowas von d****lich das ich noch nie auf die Idee gekommen bin sowas nachzumessen (wozu gibts schnurgerüste auf denen man alle Achsmaße abtragen kann??? Aber wie sagte mein Vater immer:"Geh auf den Bau und du lachst dich täglich kaputt, wenns nicht so traurig wäre!"

    Ein Baubegleiter IHRES Vertrauens wäre hier schon seeehr sinnvoll!!! Kostet jetzt und spart später!!!

    Vor allem Nerven!

    Und je nach Umfang seiner Tätigkeit ist das soooo teuer nicht, und das sollte Ihnen das Abenteuer Bau schon wert sein!
     
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