Messzeitpunkt Blower-Door

Diskutiere Messzeitpunkt Blower-Door im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, die EN 13829 beschreibt das Verfahren A als Messung im Nutzungszustand. Um die Blower-Door-Messung für den öffentlich- rechtlichen...

  1. Gast

    Gast Gast

    Hallo,
    die EN 13829 beschreibt das Verfahren A als Messung im Nutzungszustand. Um die Blower-Door-Messung für den öffentlich-
    rechtlichen Nachweis (z.B. für die EnEV) nutzen zu können, muss zwingend nach Verfahren A gemessen werden.
    Wie ist es nun zu bewerten, wenn die luftdichte Hülle zwar fertiggestellt ist, der Estrich aber noch fehlt.
    Der Estrich zählt ja nicht zur Luftdichtigkeitsebene, ist aber normalerweise zwingender Teil des Nutzungszustandes.
    Ist das dann eine Messung nach Verfahren A oder eine nach Verfahren B?
    Gruß
    Hans-Jürgen
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ganz einfach ...

    ist der estrich "eklatanter luftdichtigkeitsverbesserungsverursacher" dann "b".
    glaub ich aber nicht :)
     
  3. Gast

    Gast Gast

    Hallo mls,
    oft hat der Estrich einen positiven Einfluss auf den gemessenen Wert der Luftwechselrate, selbst die Fußleisten bringen noch eine Verbesserung. Das deutet m.E. aber auf eine nicht intakte Luftdichtigkeitsebene hin.
    Ich tendiere dazu auch eine Messeung ohne Estrich als Verfahren A zu deklarieren und damit für den EnEV-Nachweis zu gebrauchen. Wenn in der DIN EN 13829 das Verfahren A als Messzeitpunkt im Nutzungszustand bewertet wird, dann denke ich, dass damit ausgedrückt werden soll, dass Öffnungen, die in eben diesem Nutzungszustand vorhanden sein werden - wie Haustürschlösser, Zuluftöffnungen in Fenstern und Außenwänden für die kontrollierte Belüftung, Türschlitze zu unbeheizten Zonen (z.B. Kellertür) etc. - nicht abgeklebt werden sollen.
    Im Gegensatz zu dieser Auffassung steht die Ermittlung des Innenvolumens, die von der OK Fußboden ausgeht. Messe ich ohne Estrich, wäre das Volumen entsprechend größer.
    Vielleicht gibt es ja noch weitere Meinungen dazu.
    Gruß
    Hans-Jürgen
     
  4. #4 Herbert, 19.04.2003
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    Ich bin für zwei Messungen

    Eine Messung so früh, dass noch Nachbesserungen ohne großen Aufwand durchgeführt werden können.

    Und eine Messung "Verfahren A" im echten Nutzungszustand, am besten unmittelbar vor dem Einzug.

    Firmen mit guter Selbsteinschätzung können auf die erste Messung verzichten.

    Ich biete die "Doppelmessung" mit einem Sonderpreis als Paket an: http://www.luftdicht.de/preisliste.htm
     
  5. Gast

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    Herbert hat Recht

    Genau das habe ich ja schon länger gepredigt. Die Praxis beweist immer wieder, daß eine einmalige Messung, egal wann, böse Überraschungen bringen kann.

    Fall 1: nach der Messung wird die als luftdichte Schicht verwendete Folie durchbohrt.

    Fall 2: Die Messung wird durch kurzfristig dichtende Bauteile beeinflußt (Tapeten, Gipskarton etc.). Aber kurz danach kommen durch Bewegungen Risse.

    Martin Beisse
     
  6. Gast

    Gast Gast

    Hallo Herbert, hallo Gast,
    ich bin auch für zwei Messungen, schon aus geschäftlichem Interesse ;-)
    lässt sich aber meist aus Kostengründen nicht vereinbaren.
    In meiner Anfangs-Frage interessierte mich aber, ob ich, wenn die Luftdichtigkeitsebene fertiggestellt ist, der Estrich aber noch fehlt, eine Messung nach Verfahren A durchführen darf und ein Zertifikat z.B. für den EnEV-Nachweis ausstellen kann,
    oder ob ich unverrichteter Dinge wieder abziehen und warten muss, bis der Estrich drin ist.
    Gruß
    Hans-Jürgen
     
  7. #7 Herbert, 20.04.2003
    Herbert

    Herbert

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    Wichtig ist, dass

    der Zustand, in dem das Haus sich zum Zeitpunkt der Messung befindet, richtig dokumentiert wird. Ob der Zustand als "Messung im Nutzungszustand" anerkannt wird, muss man sehen. Eine Messung wird nicht durch den Buchstaben "A" besser. Es kommt auch immer darauf an, wer diese Frage stellt.

    In der Messpraxis treffe ich auch extreme Fälle an: Z.B. die Dachfenster sind noch nicht eingebaut, um bei der Messung besser dazustehen.
     
  8. Gast

    Gast Gast

    Messzeitpunkt BDT

    Der "richtige" Zeitpunkt ist m. E. und abgesehen von rein technischen Erwägungen zum Ausbaustatus immer dann gekommen bzw. oft schon überschritten, wenn nach einer Phase von Spekulationen und gegenseitigen Schuldzuweisungen, die Sache nicht mehr von der Stelle zu bringen ist. Die Frage ist doch nicht nur, WAS man will - es soll nicht ziehen, nicht feucht, nicht kalt usw. sein - sondern WIE man dieses Ziel möglichst schnell erreichen kann. Ich empfehle daher allen Bauherren mein Modell zur Nachahmung:
    1. BDT-Termin vereinbaren
    2. Handwerker der betroffenen Gewerke dazu einladen
    3. Messung und Fehlersuche in deren Gegenwart
    4. Ende der Diskussion (und lange Gesichter!!)
    5. Abstellung von Mängeln dann auf Basis "harter Fakten"
    6. Kosten BDT werden anteilig auf die "betroffenen" Gewerke verteilt
    Dank an Herbert für die Wochendaktion!
    Wolf-Peter
     
  9. Gast

    Gast Gast

    bdt

    Sinnvoll ist zweifelsohne eine Überprüfung der luftdichten Ebene sobald diese fertiggestellt ist.
    Nur dann können Leckage für alle Beteiligten kostengünstig beseitigt werden.
    Die Gewerke sollten nach Möglichkeit vertreten sein.
    Sprich erst lediglich Leckageortung und ggf. Dokumentation
    +
    Die Abnahmemessung sollte dann im fertigen Zustand erfolgen, wenn keiner mehr irgendwo rumfummelt.
    Und kann auch erst dann als Messung nach A betitelt werden.
    Hier braucht man dann nur noch ebebmalschnell zwei Messungen durchzuführen und fertich.
    +
    Die getrennte Ausführung ist auch nicht wirklich teurer als alles zusammen.

    gruss jhd
     
  10. berndk

    berndk

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    ad 6. (voriger Beitrag): und waren die betroffenen Gewerke damit einverstanden, dass sie zusätzlich zu den Mängelbehebungen auch noch die Kosten des bdt tragen durften? Oder war es vorher vereinbart?
     
  11. Gast

    Gast Gast

    Kosten BDT

    Hallo, Bernd!

    Vereinbart war im Vorhinein da gar nichts! Nur: Mich hat doch auch niemand gefragt/informiert, daß hier Murks gemacht wird. Die Durchsetzung ist doch nur eine Frage des (ggf. sanften) Drucks. Dabei hilft die "Macht des Faktischen", will sagen die detaillierte Dokumentation der Fehler und ihrer Ursachen. Ich möchte den Unternehmer sehen, der es dazu auf einen Streit ankommen läßt.
    Also: Offene Rechnungen entsprechend kürzen und/oder mit Gewährleistungseinbehalt verrechnen.

    Grüße in's Holzhaus,
    W.-P.
     
  12. berndk

    berndk

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    hallo wolf peter,

    Die normative Kraft des Faktischen ist ein Ausdruck der Juristen - bist du denn ein solcher? Dann könnte ich mir eventuell die Vorsicht der Handwerker erklären.
    Ansonsten könnte sich der Unternehmer sehr leicht auf den Standpunkt stellen, dass die Mängel selbstredend beseitigt werden, nicht aber die Kosten des Mängelnachweises (bdt), wenn die Mängel auch anderweitig erkannt hätten werden können..., will sagen ohne teuren bdt.

    Ihr baut ein Massivhaus, richtig?
     
  13. Ebel

    Ebel

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    Ich würde sagen der Gast hat Recht. Freiwillig rückt keiner Geld raus. Wenn der BH schon alles bezahlt hat, wird keiner Geld rausrücken. Wenn auf den Mangel hingewiesen wurde, aber erst nach BDT der Mangel beseitigt wurde und der BH die Kosten des BD-Tests einbehält, wird wahrscheinlich kein Unternehmer klagen.

    Denn erstens kann er ohne BDT nicht beweisen, daß er ordentlich gearbeitet hat (wozu er verpflichtet ist). Zwar kann man über den Aufwand zum Beweisen streiten, aber wenn dem AN dafür die Kosten zu hoch sind dürfte ein Richter wahrscheinlich nur milde lächeln - also klagt er nicht.

    Und zweitens gehören Mangelnachweiskosten auch zu den Mangelkosten, wenn nicht beim Nachweis mit Kanonen nach Spatzen geschossen wurde - und das dürfte ebenfalls nicht zutreffen.
     
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