Beschädigung an fachfremden Gewerken - wie vorgehen?

Diskutiere Beschädigung an fachfremden Gewerken - wie vorgehen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, bei unserem EFH-Neubau sind gerade die Gartenbauer am Werke. Als "körperlich arbeitende Spezies" wird verständlicherweise...

  1. Tommi

    Tommi

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    Hallo liebes Forum,

    bei unserem EFH-Neubau sind gerade die Gartenbauer am Werke. Als "körperlich arbeitende Spezies" wird verständlicherweise nicht mit Samthandschuhen vorgegangen. So wurden u.a. von fremden Gewerken beschädigt:

    - Abplatzungen am Lichtschacht
    - mit der Baggerschaufel in den Sockelputz gerammt
    - mit der Metallstange den Lack der Alu-Fensterbank weggeschlagen.

    Wie gehe ich rechtlich richtig vor?

    Mangelanzeige mit Fristsetzung scheint mir nicht 100% zweckmäßig, da es sich ja nicht um einen Mangel am beauftragten Gewerk (Gartenbauarbeiten) handelt. Ausserdem habe ich Zweifel, ob mir ein Gartenbauer den Sockelputz wieder fachmännisch repariert.

    Selbstverständlich habe ich den Gala-Bauer auf die Beschädigungen schon angesprochen, aber sicher ist sicher :-)

    Gruß

    Tommi
     
  2. #2 Olaf (†), 12.07.2006
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Schadenersatz(-beseitigungs-)anspruch

    ist hier das Zauberwort, nix GL.
    Schriftlich unter Fristsetzung auffordern, die Schäden fachgerecht zu beseitigen. Ob er es selber macht, jemanden beauftragt, ob er es seiner Versicherung meldet kann Dir eigentlich egal sein.
    Erst wenn er nicht reagiert (vorsichtshalber Nachfrist setzen) kannste es selbst veranlassen, und dann den Anpruch in Geld gegen ihn geltend machen.
     
  3. #3 Baufuchs, 12.07.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hier geht

    es nicht um Mängelbeseitigung, sondern um Schadenersatz. Den angerichteten Schaden schriftlich anzeigen. Üblicherweise regelt die Betriebshaftpflicht des Gala-Bauers derartige Schäden.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 12.07.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Vorsicht...

    Hier wird in noch mit Gewähr behaftete Leistungen eingegriffen. Komt später an den vom GaLa Bauer bearbeiteten Teilen ein Mangel, sagen GaLa Bauer und ursprüngliche Firma immer - der da wars :mauer
    Also mal mit dem GaLa sprechen, ob er bereit ist, die Kosten (nach Angebot) der Firmen zu übernehmen.
    Sagt er dazu No, sollte man kurz einen RA fragen.
    MfG
     
  5. Tommi

    Tommi

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    @Ralf:
    Diese Gefahr sehe ich auch. Die Frage ist vergleichbar mit einem Blechschaden, den mir einst ein anderer Autofahrer schuldhaft zufügte.

    Er sagte: "Alles kein Problem. Ich kenn da einen, der kennt einen, der hat eine Hebebühne und der könnte diesen kleinen Blechschaden beheben".

    Ich habe dankend ablehnt, was der Kontrahent akzeptierte.

    Ich frage mich, ob er einen Rechtsanspruch darauf gehabt hätte, den Schaden selbst "fachmännisch" zu reparieren?


    Gruß

    Tommi
     
  6. #6 Olaf (†), 12.07.2006
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Ich denk mal ...

    ja, er muss sich keineswegs ungeprüft die Kosten durch den Geschädigten drüberhelfen lassen, zumindestens müsste man ihm vorher anzeigen, wieviel der Spaß kosten wird. (Versicherer schicken auch ihren Gutachter)
    In dem speziellen Falle wird man ihn wohl darauf hinweisen müssen, dass ein Dritter noch in der GL-Verpflichtung ist und Eingriffe ohne dessen Zustimmung diesen zur Leistungsverweigerung berechtigen, die dann wiederum beim Schädiger "hängenbleibt", oder?
     
  7. Eric

    Eric

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    Alles bißchen schwieriger:

    A. Beschädigten Leistungen wurden von Tommi bereits abgenommen:

    Dann ist es ein Schaden von Tommi. Kein Nachbesserungsrecht des GALA-Bauers, da fremdes Gewerk betroffen ist. Schadensersatz ist in Geld zu leisten = Erforderliche Kosten zur fachgerechten Behebung der Beschädigungen. Beweis sichern: Zeugen, Fotos.

    1. GALA-Bauer unter Fristsetzung schriftlich auffordern, die Schadensersatzverpflichtung dem Grunde nach anzuerkennen.

    2. Angebot einholen und dem GALA-Bauer zur Anerkennung übersenden.

    Macht er Zicken hilft nur ein Anwalt.

    B. Beschädigten Leistungen wurden von Tommi noch nicht abgenommen:

    Dann hat den Schaden derjenige, der die Leistungen erstellt ( BT, GU, Handwerker bei Einzelvergabe ) aber leider noch nicht abgenommen bekommen hat ( Leistungsgefahr ist mangels Abnahme noch nicht übergegangen ).

    Dann sollte Tommi den Erbringer der beschädigten Leistung unterrichten und ihm seinen Anspruch an den GALA-Bauer abtreten ( sog. Drittschadensliquidation ). Tommi kann dann verlangen, daß der Erbringer der Leistung die schadhaften Leistungen wieder repariert.

    Der GALA-Bauer dürfte eine Haftpflichtversicherung haben, die im Fall A und B den Schaden reguliert. Das dauert allerdings in der Regel. U.U. schickt die Haftpflichtversicherung noch einen eigenen Gutachter.

    Also erst mal schreiben. Denn: Wer schreibt, der bleibt.
     
  8. Hovi

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    @Eric,
    Keine Einwände zu "B"
    Bei "A" muss man den letzten Satz mit den Zicken und dem Anwalt (bezogen auf "A2.") vielleicht etwas relativieren:
    Nicht selten glauben die ursprünglichen Gewerkhersteller sie seinen die Männer der Wahl und sagen sich, wenn es regnet, stell' ich die Wannen auf. Dem entsprechend fällt dann das Angebot aus.
    Hier hat der Schädiger schon die Möglichkeit, selbst ein Angebot einer Fachfirma vorzulegen (wie NSF82 schon andeutet). Wenn dieses erheblich günstiger ausfällt, kann sich der Geschädigte dem nicht verschließen (da sprechen wir von "guten Sitten" und "Treu und Glauben" und so 'n Kram). Ist Alltagsgeschäft.

    In dem Zusammenhang muss ich doch nochmal auf "B" eingehen. Das Argument der Haftpflichtversicherung sollte demnach ja auch für "A" gelten. Tut es ja auch.
    Aber Tatsache ist auch, dass Unternehmern daran gelegen ist, die H.-Vers. nicht allzu häufig in Anspruch zu nehmen. Darum möchten sie natürlich die Summe für die Schadensregulierung so niedrig wie möglich halten, um sie evtl. aus dem Betriebsvermögen zu finanzieren. Einfach, um mal einen starken Versicherungspartner zu haben, wenn's mal wirklich hoch her geht.
    --------------------------------------------
    Ich kann nur raten, in solchen Fällen den Ball von Anfang an ganz flach zu halten. Es gibt nicht den geringsten Anlass für Hysterie. Wo gehobelt wird,... na ja, Ihr kennt das ja. Das muss auch ein Bauherr wissen. Das Risiko, dass er am Ende der Bauzeit nicht alles neu hat, sondern manches in zumutbarem Rahmen instand gesezt ist, muss er eingehen.
    Wenn ich etwas beschädige, muss ich Ersatz leisten - aber fair muss es zugehen.

    Manchmal hat man es natürlich auch mit "verbohrten Hornochsen" zu tun. Das sollte aber niemanden hindern, Schritt für Schritt in aller Ruhe das Richtige zu tun.

    Und wie's richtig geht, hat Eric ja beschrieben.:28:


    Ja das machen die Gerne. Der Bauherr muss sich dem Ergebnis eines solchen Gutachtens aber keinesweg unterwerfen. Er hat das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Es ist sein Schaden. Im Zweifelsfall bestellt ein Gericht dann noch einen dritten.
    Es muss ja Geld unter's Volk ;)

    Meine Ausführungen geben nur meine Meinung wieder und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Gruß Hovi
     
  9. Tommi

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    @Eric:

    Da bei mir Fall A zutrifft (beschädigtes Gewerk ist schon lange abgenommen), beantwortet dies meine Frage, ob der Schädiger Fachfremdes selbst reparieren darf. Er darf es nicht!

    Ich bin natürlich auch der Meinung, daß die Kosten für die Beseitigung des Schadens so niedrig als möglich gehalten werden sollen, schließlich kann man auch mal in der Position des Schädigers stecken.


    @Hovi:
    Seufz, ist wohl so: Gestern ist noch eine gesprungene Fensterscheibe durch den GaLa-Bauer hinzugekommen.

    Gruß

    Tommi
     
  10. #10 numerobis1, 13.07.2006
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    ich würde schnellstens ne andere Truppe verlangen....

    wirklich umsichtig scheinen die ja nicht vor zu gehen! :irre
     
  11. #11 MLiebler, 14.07.2006
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    Ähem, macht der GALA-Bauer auch noch nebenher in seinem Betrieb Abbrucharbeiten??
    Hört sich ja schon recht grobmotorisch an....
     
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