Grenzmarkierung vergessen

Diskutiere Grenzmarkierung vergessen im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo ihr Retter, mir gehen die Themen noch nicht aus. Vor einigen Jahren wurde unsere Garageneinfahrt neu gemacht. Dabei wurde vergessen die...

  1. Mausi

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    Hallo ihr Retter,
    mir gehen die Themen noch nicht aus.
    Vor einigen Jahren wurde unsere Garageneinfahrt neu gemacht. Dabei wurde vergessen die Grenze erneut zu markieren. Wir haben folgendes Problem, zu dem ich etwas ausholen muss. Der Opa meines Mannes hat vor rund vierzig Jahren zwei Grundstücke gekauft, und darauf zwei Häuser errichtet. Zwischen den Häusern stehen zwei Garagen. Die eine gehört zum linken und die andere folglich zu mittlerweile unserem rechten Grundstück. Die Grenze verläuft allerdings nicht zwischen beiden Garagen, sondern es gehört uns noch ein Teil des Grundstück der linken Garage. Es geht um wenig, vielleicht 20-40 cm. Das Grundstück ist allerdings 50 m lang. Nach der Erbschaft hat die Tante meines Mannes das Haus mit Grundstück verkauft, ohne die neuen Eigentümer darüber in Kenntnis zu setzen. Als ich die Tante ansprach, meinte sie ich müsste mich mit dem neuen Eigentümer auseinandersetzen. Die habe ich bereits angesprochen. Die sehen das ziemlich locker und meinten, das machen wir schon. Hinten im Garten hat der Opa das Grundstück selbst vermessen und mit einem Stock markiert, ich weiss selber, dass das keine Gültigkeit hat. Wir möchten nun in naher Zukunft zum Beispiel die Terasse hinter der Garage erneuern. Bis wohin? Ich sehe nicht ein die Kosten für einen Vermessungsingeneur zu bezahlen. Die neuen Nachbarn haben sichtlich kein Interesse an Veränderungen des Aussenbereichs, da sie noch bis Ende des Jahres mit dem Umbau des Hauses zu tun haben. Wie sollen wir uns verhalten?
    MfG
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 13.07.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja warum den nicht. Eigentum (auch ererbtes) verpflichtet - auch zu sowas.
    Aber spätestens, wenn der Nachbar Sie für irgendwas haftbar macht, das ihm auf Ihrem Grundstücksteil passiert ist/sein soll, wird wohl der Preis der Vermessung deutlich geringer werden - gefühlt :smoke !
    MfG
     
  3. Mausi

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    Verstehe, aber ich weiss im Moment nicht, wo die genaue Grenze liegt, da das Grundstück auch schräg verläuft. Auf dem Auszug vom Katasteramt verläuft die Grenze zwischen beiden Garagen. An wen muss ich mich wenden?
     
  4. #4 numerobis1, 13.07.2006
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    wer hat denn "damals" die Teilung festgelegt und dokumentiert?

    Nur Opa mit seinem Stöckchen im Garten?

    Und auf welches Basis hat denn Tantchen das Grundstück verklopft?

    Das muss irgendwann mal vermessen worden sein... hoffentlich!
     
  5. BJ67

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    An niemanden. Eure Grenze verläuft zwischen den Garagen, darauf darf sich Euer Nachbar verlassen, die Karte des Katasteramtes zählt. Hierzu der Link zum Urteil:
    http://lexetius.com/2005,3356
    Wenns auch nicht erfreulich ist, so vermeidet es wohl doch Nachbarschaftsstreit, denn Eure Nachbarn können nichts für den Grenzverlauf.
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 14.07.2006
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    ... ist hier amtliche Vermessung und evtl. Grenzkorrektur. Dann ist für alle Zeiten Ruhe (für Beide!).

    Wenn der Nachbar vernünftig ist (manche Nachbarn sind´s tatsächlich) wird er sich an den Kosten beteiligen. Es ist ja auch in seinem Interesse. Er kann jetzt sicher zwar "damit leben" - aber was ist, wenn er auch mal verkaufen will? Er weiß ja jetzt von diesem "Problem".
     
  7. Mausi

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    Ich bin sehr erfreut über die rege Beteiligung :winken .
    Also, der Opa hat damals zwei Grundstücke von verschiedenen Verkäufern gekauft. Dann die Häuser darauf gebaut. Das die eine Garage etwas über die Grenze gebaut wurde, war für den Opa unwichtig, für ihn war ja eh alles seins. Der Grenzstein war ordnungsgemäß auf der Pflasterung der Einfahrt markiert. Und nicht zwischen den Garagen, sondern etwas weiter links. Ist dann allerdings bei Erneuerung der Einfahrt vergessen worden. In irgendwelchen Plänen, deren Fachnamen ich nicht kenne, ist das auch ersichtlich, aber nicht für jeden Privatmann zugänglich. Wohl nur vom Vermessungsingeneur. Allerdings berichtete mir Tantchen, dass sie so einen Plan gesehen hat, wollte zunächst auch vor ihrem Verkauf vermessen lassen. Hat das aber nicht getan. Ich denke, sie hat nicht nur den Käufer unwissend gelassen, sondern auch mehr Grundstück verkauft, als ihr gehört. Sogesehen haben doch unseren neuen Nachbarn Anspruch auf Geldrückgabe. Naja das ist aber nicht unser Problem. Ich hoffe nur nicht, dass wenn wir vermessen lassen, wir Grundstück verlieren und die Grenze neu zwischen beiden Garagen gezogen wird.
    MfG
     
  8. BJ67

    BJ67

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    Nochmal, fasse vor dem Vermessen 20 € an, gehe zum Katasteramt und hole Dir ne Flurkarte 1:1000. Schaue wo die Grenze auf dieser Karte verläuft, lasse es Dir vom Katasteramt erläutern, welches die Grenze ist. Und im Beitrag vom 13.06. sagst Du selbst "Die Grenze verläuft zwischen den Garagen." Dann schaue Dir das Urteil an und schätze Deine Chancen selbst ab. Was damals bei Opa war, zählt nicht. Wenn die neuen Eigentümer von Tantchen gekauft haben und der Katasterplan weißt die Grenze exakt zwischen den Garagen aus, ist es ein gutgläubiger Erwerb, dem Glauben in das Grundbuch hat man bei Gericht auch den Glauben ins Liegenschaftskataster gleichgesetzt. Alles was darin steht oder verzeichnet ist, ist Gesetz. Die Einspruchfristen dürften sehr begrenzt sein. Meist werden Grenzfeststellungen und/oder korrekturen für ganze Gemeinden vorgenommen, es gibt eine Auslegung, wo man dem widersprechen kann. Die Ankündigung dazu erfolgt im Amtsblatt. Habt Ihr das versäumt, wars das für den Grenzverlauf. Ich sehe die Chancen mit der Neuvermessung schlecht, wenn der Grenzverlauf im Liegenschaftskataster ein anderer ist. Und wenn ich mir dann überlege was das kostet. Bei uns kostet ne Grenzfetstellung so ab 2.500 € aufwärts, heißt bei 50m x 0,40m lohnt sich das nur bei Bodenpreisen ab 125 €/m² ohne zu berücksichtigen, das ein teil noch Garten ist, vom Nachbarschaftsstreit und dem Ausgang des Streits unter Bezug auf das aktuelle Urteil mal abgesehen.
     
  9. Mausi

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    Hallo,
    ich war beim Katasteramt und mir wurde sehr freundlich erklärt, wie die Grenze verläuft. Die Garagenmauer der Nachbarn liegt im vorderen Bereich auf unserem Grundstück, im hinteren Bereich steht die Garage bereits gut 20 cm auf unserem Grundstück. Da das Grundstück vom Ende der Garage etwa 30 m tief ist und die Grenze schräg verläuft kommt da doch einiges zusammen. Ich habe auch gefragt, ob eine Grenzkorrektur sinnvoll ist, wobei der Mensch vom Katasteramt gemeint hat das wäre unüblich. Wenigstens bin ich froh, das unser Grundstück nicht an die Nachbarn verloren gegangen ist :sleeping :fleen :angel: .

    Die Smileys haben diesmal keine emotionale Bedeutung, meine Kinder haben sich die gewünscht.

    MfG
     
  10. BJ67

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    Na das ist doch was. Dann kann für den Überbau ne Überbaurente vereinbart werden, da wo keine Bebauung vorhanden ist, der Zaun korregiert werden.
     
  11. Mausi

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    Das heißt, unsere Nachbarn sollen an uns monatlich Geld abdrücken. Und von Garageende bis Grundstücksende soll eine Korrektur vorgenommen werden, die im Grundbuch geändert werden soll?

    Mfg
     
  12. Uli1

    Uli1 Gast

    Willst du noch eine Weile in Frieden mit deinen Nachbarn leben? Dann würde ich das eher nicht tun und den obigen Vorschlag als Scherz ansehen.
    Da hat wohl dein Opa und deine Tante zu Lasten der neuen Besitzer sich die Neuregelung mit den ganzen Vermessungs- und Notarkosten gespart. Waren halt sparsam.

    Bei uns gibt auch so tolle Dinge. Da stehen 200 Jahre alte Bauernhäuser 2m auf Nachbars Grundstück. Warum? Weis kein Mensch. Vermutlich hat man beim Bau des alten Hauses geschlampt und das Haus entsprechend schlecht vermessen (soweit das Haus damals eingemessen wurde, was ich nicht glaube). Das Grundstück ist direkt am Hang und den hat niemand bewirtschaftet oder gepflegt, so war die Grenze wohl nicht so bekannt. Oder beim ersten erstellen der Katasterkarten wurde beim übertragen die Grenze am Hang nicht korrekt in den Plänen erfasst. Egal, beim Neubau des Nachbarn mußte neu vermessen werden und es kam auf.

    Oder die nicht notariell bestätigten Geschäfte:
    Unser Nachbar bekam beim neu vermessen einen Katasterauszug in dem mitten in seinem Grundstück ein Stück rausgemessen war (ca. 100m²). Beim Nachforschen kam raus, daß dies einem anderen vom Ort gehörte. Wobei mein Nachbar sicher ist, das sein Großvater das dem Großvater des anderen abgekauft habe für ein paar Bier in der Wirtschaft. Nur notariell wurde es nie bestätigt.
    So mußte er heute das Grundstück nochmal kaufen.

    mfg
     
  13. Mausi

    Mausi

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    Ich denke wir werden das mit der Garage auf sich beruhen lassen. Ärgerlich ist dies aus einem anderen Grund. Denn seit 1963 nutzen wir die Garage, sogar der Heizkörper in der Garage ist mit unserer Heizungsanlage verbunden. Die Zuleitungen wurden aber vor kurzem gekappt. Nach einigen Erkundigungen ist wohl mit Gewohnheitsrecht nichts zu machen. Schade. Tantchen wollte auch nicht an uns verkaufen und die neuen Nachbarn brauchen diese.
    Was den Garten angeht, so werden wir zu gegebener Zeit eine Vermessung vornehmen lassen. Unsere Nachbarn sind sehr nett und werden vielleicht auch einen finanziellen Beitrag dazu leisten. Aber dann ist alles geklärt.

    MfG
     
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