Zistern Vorschriften usw.

Diskutiere Zistern Vorschriften usw. im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Guten Tag liebe Bauexperten, für unser Bauvorhaben 1 FH mit Keller ist ein Regenwasser-Rückhaltesystem vorgeschrieben. Diese wurde im Vorfeld...

  1. #1 Zweifler, 14.07.2006
    Zuletzt bearbeitet: 24.07.2006
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    Guten Tag liebe Bauexperten,

    für unser Bauvorhaben 1 FH mit Keller ist ein Regenwasser-Rückhaltesystem vorgeschrieben. Diese wurde im Vorfeld im Bebauungsplan folgendermaßen definiert:

    Pro m² Dachfläche müssen 40 Liter Wasser über Rohrleitungen in Zisternen, Tanks oder Versickerungsmulden geleitet werden.
    Zisternen müssen mit einem ÜBERLAUF (nicht Ablauf) versehen werden, der in die getrennt geführte Regenwasserkanalisation geleitet wird.

    Das Volumen für die Zisterne beträgt in unserem Fall 169,95 m² x 40 ltr. = 6798 Liter.

    Dementsprechend wurde alles geplant (und auch von der Gemeinde genehmigt).

    Nun wurde uns bei der Beantragung der Wasserversorgung durch die technischen Werke der Gemeinde so ganz nebenbei eröffnet, dass die Zisterne über einen reduzierten, permanenten ABLAUF verfügen „muss“. Hiervon war im Vorfeld in keiner Bauvorschrift o.ä. die Rede.

    Da der Kanalanschluss unserer Straße nur ca. 1,30 m unter dem Straßenbelag liegt und es ja auch gewisse „Muss-Tiefen“ für die Rohre gibt (Frostgrenze?) haben wir nun ein Problem. Straßenkante bis Hauswand = 5 Meter. Grundstück topfeben. Einführung der Regenwassers in Rohren ca. Frostgrenze (minus 0,80 Meter ?)
    D.h., zwischen der Höhe der Zisterneneinleitung und der Höhe des permanenten Ablaufs ist nicht allzu viel Platz, und das Wasser läuft ja auch nicht bergauf.

    Wie kriegt man da eine Zisterne rein, von der ca. 7 m³ langsam ablaufen (ganz zu schweigen von den 5m³ die wir eigentlich für die Grundstücksbewässerung nutzen wollten).
    Oder noch besser: können „Die“ uns dazu verdonnern auf Gedeih und Verderb so etwas einzubauen oder kommen wir aus der Nummer raus („normale“ Zisterne mit Überlauf in Kanal, so wie in der ursprünglichen Vorschriften beschrieben? Lage der Kanalisation „zu hoch“ für diese Vorgaben ....)

    Ich bin für alle Antworten dankbar, da wir zeitlich deshalb gerade arg hängen und wir keine große Lust haben, alles noch mal neu planen zu lassen.

    Vielen, vielen Dank

    So, nach Änderung von ABLAUF in ÜBERLAUF (eingangs) sieht es eventuell anders aus. Hatte mich da "verdrückt ausgekehrt". Inzwischen hat uns ein Bodengutachter gesagt, dass das Erdreich zum Versickern denkbar ungünstig ist. Die Gemeindewerke haben inzwischen unser Problem erkannt (Wasser läuft nicht bergauf), wollen aber keinen Deut abweichen. Lösungsvorschläge konnten sie allerdings auch keine machen. Jetzt stehen wir da und sollen unsere geplante Zisterne in ein "Retensionssystem" umwandelt und keiner sagt uns wie es gehen soll. Hat da jemand ´ne Idee ?!?

    Bin für alle Hinweise unendlich dankbar
     
  2. #2 Manfred Abt, 14.07.2006
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    nicht nachvollziehbar, ..

    was diese Herren oder Damen von Ihnen wollen. Die wollen also unbedingt Ihr Wasser? Das steht von der Zielsetzung her eigentlich im Gegensatz zu der Forderung, dass eine Rückhaltung gefordert ist. Denn dies machen die Kommunen eigentlich dann, wenn sie möglichst wenig Wasser von den Anliegern wollen.
    Oder kann es sein, dass es um Finanzen geht, dass z.B. in der Satzung steht, dass Notüberläufe von Beiträgen befreit sind und man nur bei dem "Vollanschluss" den vollen Beitragssatz kassieren kann. Bei uns ist das allerdings meist anders, sobald man einen Notüberlauf hat, ist man auch mit den Gebühren dran, denn im Zweifelsfall ist die Zisterne ja gerade schon voll, wenn der kritische Starkregen kommt. Ich werd diesen Thread mal weiterverfolgen, bin jetzt aber selbst eine Woche nicht im Büro
     
  3. #3 Olaf (†), 14.07.2006
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    Dat klingt ja...

    nach überdimensionierter Kläranlage in den neuen Ländern, da suchen die Zweckverbände auch händeringend nach Anschließern, deneb sie noch ne Gebühr drüberhelfen können.
     
  4. PeMu

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    Wieso? Ist doch klar. Die wollen verhindern, dass es irgendwo ankommt. Wo soll es denn hingeleitet werden, wenn es nicht an die Regenwasserleitung angeschlossen wird?
    Und nix Kanalisation. Das geht direkt in den Vorfluter, daher getrennte Leitungsführung. Und soll weder irgendwo zu Überschwemmungen führen, noch in die Kläranlage gelangen.
     
  5. #5 Manfred Abt, 24.07.2006
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    Sorry, mir noch lange nicht klar

    Hm, es geht doch wohl um eine Zisterne, d.h. um einen Vorratsbehälter, aus dem Wasser für andere Zwecke ge-/verbraucht wird. Zur Gartenbewässerung oder zur Substitution von Trinkwasser. Das ist dann natürlich kein System für eine Regenwasserrückhaltung (Retention) sondern vielmehr ein System für eine Regenwassernutzung.

    Sorry, hab ich gar nicht verstanden, RW-Kanal ist doch auch Kanalisation. Und nicht jeder RW-Kanal geht direkt in den Vorfluter, da können schon noch RKB oder RRB dazwischenhängen.
    Thema Überschwemmungen wäre doch über den (Not)überlauf gegessen. Gartenwasser geht eh in den Untergrund und bei Schmutzwasser, dass statt aus Trinkwasser aus genutzem Regenwasser entstanden ist spricht doch nichts dagegen, dass es in der KA landet.
    Also wirklich: ich hab das hier noch gar nicht verstanden. Vielleicht meldet sich ja der Fragesteller nochmal, gem. den Änderungen in der Ausgangsfrage ist er ja noch on Board.
     
  6. #6 Zweifler, 25.07.2006
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    Hallo und guten Tag Herr Abt, liebe Bauexperten,

    ich habe mich wahrscheinlich zu sehr in den Details verlaufen. Mein Hauptproblem ist das Folgende: Die Höhendifferenz zwischen dem Zulauf und einem möglichen (reduzierten) Ablauf ist sehr gering. Bei Einhaltung Frostgrenze und 2% Gefälle habe ich noch eine Höhe für die Zisterne / das Retentionssystem zur Verfügung, die deutlich unter 1 m liegt. 6798 Litern muss ich in diesem Bereich auffangen und langsam ablaufen lassen. Die Bauform einer solchen Zisterne macht mir gerade Kopfschmerzen. Finde ich so nirgends.

    Könnte man da auch eine x-beliebig große Zisterne hernehmen und den Ablauf, der hier als Überlauf funktionieren würde (ziemlich weit oben, wg. Gefälle) in "Sickerboxen" leiten, die dann wiederum in den Regenwasserkanal geleitet werden? Den Notüberlauf darüber anordnen und über die Sickerboxen führen, danach ohne Reduzierstück in Zulauf für RW-Kanal? Die Sickerboxen sollten hier allerdings nicht einer echten Versickerung dienlich sein (Boden ungeeignet), sondern "nur" das Wasser Zeitversetzt in den RW-Kanal leiten.
    Habe solche Boxen im Net gefunden. Fassen 470 Liter / Stück. Müsste man halt einige zusammen montieren. Weiß jemand was diese Boxen ungefähr kosten?

    Vielen Dank
     
  7. #7 Manfred Abt, 29.07.2006
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    meines Erachtens nach wie vor irgendwie verkehrt

    Hallo Zweifler,

    ich glaube gar nicht, dass Sie sich in Details verlaufen haben. Und das geforderte Retentionsbecken bereitet Ihnen wegen der geringen Tiefe des öffentlichen RW-Kanals nicht nur Kopfzerbrechen, sondern kostet auch zusätzliches Geld, obwohl die eigentliche Auflage aus dem BPlan (40 l/m2 in Speicher oder Versickerung führen) doch mit der ohnehing geplanten Zisterne schon erreicht wird. Und bei der Zisterne haben Sie ja wenigstens was davon.
    Die Idee mit den Sickerboxen halte ich nicht für gelungen, denn auch wenn der Boden schlecht durchlässig ist, haben Sie dann rechtlich doch eine Versickerung, für die sie erst mal eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen müssen.

    Ich würde noch mal mit den Herren vom Amt sprechen, da Ihr erster Ansatz mit der Zisterne mit Überlauf doch faktisch die Forderung aus dem BPlan erfüllt. Vielleicht mal den Sachbearbeiter wechseln oder zu seinem Chef gehen. Wahrscheinlich hat das Amt davor Angst, dass Ihre Zisterne beim Starkregen bereits voll ist und das Wasser in den Kanal ohne Retention in den Kanal durchrutscht. Vielleicht geht ja auch ein Kompromiss, dass man den Überlauf z.B. einen halben Meter unter das max. Stauziel der Zisterne legt. Dann ist die Zisterne zumindest teilentleert, die ganz großen Regen rauschen sowieso durch Rückhaltungen in dieser Größenordnung durch.
     
  8. PeMu

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    Ist das jetzt eine Überarbeitung der vorherigen Antwort (5)?
     
  9. #9 Zweifler, 31.07.2006
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    Hallo Herr Abt,

    vielen Dank für die Hinweise. Ich werde den von Ihnen vorgeschlagenen Weg gehen und nochmal auf dem Amt vorsprechen. Das Ergebnis werde ich Ihnen mitteilen. Kann allerdings noch einige Tage dauern. Ich melde mich aber auf jeden Fall.
     
  10. #10 Manfred Abt, 31.07.2006
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    Nein.
     
  11. #11 Zweifler, 03.08.2006
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    Hallo Herr Abt, liebe Bauexperten,

    ich habe mittlerweile erneut beim Amt vorgesprochen, und zwar mit der Chefin. Sie zeigte sich dahingehend kompromissbereit dass ich mir die zu entwässernde Fläche mehr oder weniger „schön rechnen“ soll um auf ein geringeres Auffangvolumen zu kommen. Diese neue Volumen von nunmehr 4400 Litern soll ich aber trotzdem über eine Rigole versickern lassen. Da könne man nichts dran ändern.
    Zeitgleich habe ich das Gutachten erhalten in dem eindeutig steht, dass von einer Versickerung abgeraten wird, wie Sie es, Herr Abt, auch schon geschrieben haben. Dies wird auch genau begründet. Die Details lasse ich an dieser Stelle erst mal außen vor.

    Meine neue Frage zu dieser Misere: Gibt es Fälle, wo man wegen besonderer Bedingungen (hier: Kanal zu hoch, Versickerung nicht möglich), quasi als Härtefall, von diesen Vorschriften befreit werden kann? Die Geschäftführerin der technischen Werke sagte NEIN. Will und kann ich aber nicht glauben. Meine Lieblingsidee ist nach wie vor eine Zisterne mit Überlauf direkt in den RW-Kanal. Nur, wie krieg´ ich das durch? Bitte händeringend um Lösungsansätze.

    Vielen Dank an Alle

    Zweifler
     
  12. #12 Zweifler, 03.08.2006
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    Wieder Regenwasser - jetzt Drainage

    Hallo liebe Bauexperten,

    gleiche Ursache (RW-Kanal zu hoch) neue Frage:
    Gemäß Gutachten ist die Abdichtung der Kelleraußenwände gegen nicht drückendes Wasser gem. DIN 4095 herzustellen, sofern eine auf Dauer funktionsfähige Drainage gewähleistet ist... Hab´ich soweit kapiert.
    Nur: Mit was für Wassermengen hat man den da zu rechnen? Wir müssen die Brühe ja hoch pumpen (wohin? In die Zisterne wohl kaum, etwa in den RW-Kanal?) Kann da überhaupt jemand Angaben machen? Ich denke in so ´nem Monat wie es der Juli war ist es eher wenig bis 0. Aber wenn es mal längere Zeit regnet? Der Schacht, in den die Drainage mündet und die Pumpe dazu müssen ja irgendwie dimensioniert werden.

    Bin für alle Tipps dankbar

    Grüße

    Zweifler
     
  13. #13 Manfred Abt, 04.08.2006
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    zum Thema RW-Ableitung

    Hallo Zweifler,

    irgendwann kommen wir immer zur selben Frage: Steht eigentlich noch jemand auf Ihrer Seite (Architekt, Bodengutachter etc.) oder bauen Sie mit Bauträger?
    Welche Vorschriften meinen Sie? Die Vorgaben aus dem BPlan, die Sie m.E. mit einer Zisterne mit Überlauf erfüllen würden, Nebenbestimmungen aus Genehmigungen oder Vorschriften aus Gesetzen, Erlassen o.ä.?
     
  14. #14 Manfred Abt, 04.08.2006
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    zum Thema Drainage

    Hallo Zweifler,
    auch hier gleiche Frage: wer kämpft auf Ihrer Seite mit?
    Aus der Entwässerungssatzung werden sie wahrscheinlich lesen können, ob ein Anschluss von Drainanlagen an den öffentlichen Kanal verboten, zulässig oder (der m.E. schlimmste Fall) widerruflich zugestanden wird.
    Wenn Thema nicht klärbar, läuft es vermutlich eher in Richtung weiße oder schwarze Wanne. Dimensionierung einer Drainage, auch einer gepumpten, ist natürlich durch einen Fachplaner möglich, kostet aber wie alle Fremdarbeit Geld.
     
  15. #15 Zweifler, 04.08.2006
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    Willkommen in S c h i l d a

    Hallo Herr Abt,

    danke für die Stellungnahme. Ich baue nicht mit BT, sondern privat. Die Aufträge gehen an die verschiedensten Firmen (Baugrundgutachter, Kellerbauer, Heizungsbauer...). So richtig offiziell, mit Rechnung und allem drum und dran. „An meiner Seite kämpfen“, tut jeder einzelne genau so lange, wie es in seinem Leistungspaket enthalten ist / war. Ist ja auch nachvollziehbar. Nur jetzt, wo die tatsächlichen Gegebenheiten gegenüber den Bedingungen in den ursprünglichen Bauvorschriften nicht mehr die selben sind, wird es verzwickt. (Planer hat richtig geplant, Kellerbauer hat dementsprechend richtig angeboten).
    Für die, gegenüber den ursprünglichen Bedingungen, geänderten Ausführungen wird jetzt Kohle fällig. Meine Kohle, die ich mir vergleichsweise hart verdiene. Und wenn ich die nun gezwungener Maßen ausgeben soll, dann möchte ich auch die Hintergründe verstehen. Daher meine für Experten eventuell etwas banalen Fragen.
    Was das erste Problem (Zisterne, Rigole, Kanal ...) betrifft, so werde ich jetzt mal auf stur schalten und sehen was passiert. Die zweite Frage zur möglichen Wassermenge in einer Drainage mit Pumpensumpf diente lediglich zu meinem Verständnis. Ich will mich ja nicht als Klugsch..... profilieren, sondern einfach nur verstehen, was aus meinem Geld wird und wie die Dinge funktionieren. Dass es „am Bau“ immer verschiedene Betrachtungsweisen gibt habe ich mittlerweile gelernt. Dass jeder Mensch (auch mein Kellerbauer) mal einen schlechten Tag hat, weiß ich schon lange. Daher die Frage zur Wassermenge und zur Dimensionierung, rein vorbeugend.
    Es gibt ja Leute, die kaufen sich ein tolles Auto für viel Geld und heulen dann, wenn sie zum Lampenwechsel 2 Stunden in die Werkstatt müssen.
    Das möchte ich, im übertragenden Sinn, nicht nachmachen. Unser Plan lautet: ein tolles Haus für viel Geld, bei dem man nachher nicht rumheulen muss.
    Deshalb frage ich lieber vorher als nachher. Und wenn die Antworten beinhalten, dass das was kostet, bezahl ich auch dafür.

    ... und wie ich hier gerade so am schreiben bin erreicht mich der Anruf der Gemeindewerke (habe nach Entwässerungssatzung gefragt):
    - Drainage ist VERBOTEN (Bodengutachter schreibt Drainage vor!)
    - Wasser muss im Erdreich versickern (Gemeindewerke!)
    - Boden ist nicht versickerungsfähig (Bodengutachten!)
    - egal was ich entwässern will/soll/kann: Kanal liegt zu hoch!

    Da wiehert der Amtsschimmel, dass man es bis nach Köln hören müsste

    Ich lass´ mir jetzt eine Lösung basteln die funktioniert, auf die Vorschriften ...... ich.

    Ich danke Ihnen trotzdem sehr für Ihre Antworten.

    Viele Grüße

    (Ver-)Zweifler
     
  16. #16 Manfred Abt, 04.08.2006
    Manfred Abt

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    so ist das Leben

    Hallo Zweifler
    Was meinen Sie warum wir Objektplaner (trifft die Architekten oft auch) nicht mehr mit den Honoraren hinkommen:
    10 % unserer Arbeitszeit machen wir das, wofür wir Honorar erhalten (planen)
    90 % der Zeit: Amtsschimmel füttern!
     
  17. OM

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    Der Tipp kann doch aktuell nur lauten, bei der Gemeinde vorstellig zu werden und diese eine Lösung vorschlagen zu lassen nach dem Motto

    Vorschrift lautet „Wasser versickern lassen“,
    Bodengutachten ergibt „nicht möglich“,
    Lösung der Stadt ist folgende: ...

    Falls diese keine Lösung präsentieren kann/will, die ganze Geschichte eins höher aufhängen (oder mal nettes Gespräch mit der örtlichen Zeitung führen).

    mfg
    OM
     
  18. PeMu

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    Nun da Sie im Kreis drehen:

    Schnappen Sie sich den Bodengutachter - ich hoffe der ist fit und kennt die bei Ihnen betroffenen Ämter - legen dem den Salat zu Klärung vor.

    Ihr Argument: Bodengutachter schlägt Drainage vor, ist aber nicht ausführbar. Er soll/muss nun zu einem ausführbaren Vorschlag kommen und sich dazu mit den Ämtern auseinandersetzen.

    Das ist der Weg, außer Ihr Architekt kennt sich aus und schlägt sich da durch - ist aber selten der Fall.

    Nebenbei: ich kenn das Thema leider auch zur genüge. Aber ich muß ja nur dafür sorgen, dass es geklärt wird.:lock
     
  19. #19 Achim Kaiser, 04.08.2006
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    Na sooo schlimm ist das doch alles nicht.....

    man muss blos ne Retentionszisterne in max. Größe (= 6000 Litern Inhalt) nehmen, und die Sache dürfte gegessen sein.

    Zulauf lässt sich sicherlich passend richten und den Ablauf muss man eben als Sonderhöhe beim Werk bestellen und ausrechnen *was möglich ist* ohne dass man sich dabei selber ins Knie schiesst und dann legt mans dem Bauamt als Lösung der misslichen Situation zur Freigabe vor und gut iss.

    Dann bleiben halt von 6000 l Nutzvolumen 5000 l als Zisterne und nur 1000 l zur langsamen Abwirtschaftung - im schlechtesten Fall.
    Im besten Fall ist die Zisterne leer und es fällt gar kein *Regenabwasser* an, da alles vollständig gepuffert wird.

    Ok ich verrat auch noch wie das Ding aussieht :

    Retentionszisterne auf Seite 15 der PDF.

    Ich vermute mal dass das Bauamt mit dieser Lösung mehr als einverstanden ist (wäre nicht das erste Mal :) ) .

    Bei unseren Neubaugebieten sind die Dinger zwischenzeitlich regelmäßig notwendig, weil sich die Städte was einfallen lassen um die Regenwassermengen zeitlich verzögert abzuwirtschaften, den Anfall zu bremsen und die Menge zu verteilen, so dass die zentralen Anlagen nicht ständig überfahren werden.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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