Guten Abend, um wieviel Prozent darf ein Angebot nach Bestätigung durch den Bauherrn vom ausführenden Unternehmen nach erfolgter Leistungserbringung überschritten werden? Die VOB ist die Vertragsgrundlage.
Die Frage! Hat er vorher selber aufgemessen/ Umfang der Arbeiten ermittelt und daraus sein Angebot gefertigt? Kamen Unvorhergesehene Arbeiten hinzu??? (Beispiel: Tapete abreissen>Neu tapezieren und Putz fällt ab ober es muß großflächig nachgearbeitet werden!) Wurden sie auf den Mehraufwand hingewiesen?? Oder ist hier einfach eine Massen/Mengenüberschreitung eingetroffen. Also wer hat die Massen für die Angebotserstellung festgestellt?
baustelle einrichten pschal 190,00€ sohlgefälle herstellen verfüllen rohrgraben 4,0m 78,00€ KG 150 liefern+verlegen 4,0m 50,12€ KG-Reduzierung 150/100 1Stck 10,33€ KG-Bogen liefern+verl. 5Stck 55,00€ Trassenband 4m 1,52€ Sand 2t 120,00€ Summe 504,97€ 16% Endsumme 585,77€ das war das Angebot Die Rechnung: baustelle 190,00€ Sohlgefälle 3,2m 62,40€ KG 150 3,2m 40,10€ KG-Reduzierung 10,33€ KG-Bögen 7Stck 77,00€ Trassenband 3,2m 1,22€ sand 2t 120,00€ Kopfloch ausheben und verfüllen 1Stck 75,00€ Summe 576,05€ 16% Endsumme 668,22€ Die Ausführung war schlampig!
Mhh Ausführung Schlampig oder Falsch??? Das ist die Frage! War das Kopfloch bekannt?? und nochmal ... Wer hat die Massen vorher aufgenommmen???